Motorradführerschein - Was kostet der Führerschein? Welche Klassen braucht man?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 29. November 2023

Der Begriff Motorrad definiert das Gefährt als ein einspuriges Kraftfahrzeug mit zwei Rädern. Was das Motorradfahren wohl so interessant und prickelnd gestaltet, ist das niedrige Leistungsgewicht. Will heißen, ein leistungsstarker Motor muss lediglich eine relativ geringe Masse beschleunigen, was zu beeindruckenden Effekten der Schwerkraft führt. Dazu zählt der geringe Rollwiderstand, den ein solches Fahrzeug aufweist. Aerodynamisch gestaltete Krafträder bieten dazu auch noch einen geringen Luftwiderstand, der sonst bei Motorrädern eher hoch ist. Mit herkömmlichen Motorrädern kann eine Geschwindigkeit von bis zu etwa 300 Stundenkilometern erreicht werden.

Klassen der Motorradführerscheine

Auf Deutschlands Straßen sind über vier Millionen Motorräder zugelassen. Das Führen eines Kraftrades ist auf Plätzen, Wegen und öffentlichen Straßen mit Führerscheinklasse A, die ab dem 24. Lebensjahr erhältlich ist, unbeschränkt möglich. Die Klasse A2 gilt für Motortorräder bis 34 kW und höchstens 0,2 Kw/kg Leergewicht. Die Prüfung kann ab dem 18. Lebensjahr absolviert werden. Die Führerscheinklasse A1 gibt es ab 16 Jahren. Sie gilt für höchstens 0,1 kW/kg Leergewicht, höchstens 11 kW Leistung. Seit 01/ 2013 existiert für diese Führerscheinklasse keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr. Auch Trikes, vom Gesetz als offene, dreirädrige Fahrzeuge mit symmetrischer Radanordnung gehandelt, können bis zu einer Leistung von 15 kW mit der Klasse A1 gefahren werden. Was leistungsstärker ist, verlangt nach, ist man bereits über 21 Jahre alt, der Klasse A. Niedergeschrieben in Paragraph 10 FeV zum Mindestalter.

Anfänge

Will man über die Anfänge des Motorrades sprechen, wird man mit dem Fahrrad beginnen. 1817 stellte Karl Drais seine „Laufmaschine“ vor. Pierre Michaux entwickelte das Dampfrad, Daimler und Maybach bauten ein Fahrzeug mit Benzinmotor. Das erste Motorrad, das in Serie ging, war die „Hildebrand und Wolfmüller“. Das erste offizielle Motorrad, der Begriff ist mit einem Patent geschützt.

Kosten für die Führerscheine A, A1, A2 und AM

Führerscheinkasse im Marmeladenglas (© Osterland / fotolia.com)
Führerscheinkasse im Marmeladenglas (© Osterland / fotolia.com)
Führerscheinklasse AM
: Mit einem Führerschein der Klasse AM, also der Einstiegsklasse in die Welt des Motorrades, ist es möglich zu lenken:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor also ebenso auch Mofas. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf nicht höher sein als 45 km/h,
  • Mopeds und Mokicks, eventuell mit Beiwagen. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf nicht höher sein als 45 km/h,
  • Kleinkrafträder mit drei Rädern. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf nicht höher sein als 45 km/h,
  • Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern, Trikes. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf nicht höher sein als 45 km/h.

Die Kosten für einen Schein der Klasse AM bewegen sich zwischen ca. 600 und 900 Euro. Immer ist bei der Preisfindung das unterschiedliche Preisniveau der Bundesländer und auch regionaler Zonen zu berücksichtigen. Genauso fällt sehr stark ins Gewicht, inwieweit sich der Schüler als lernfähig erweist, inwieweit er Geschick im Umgang mit dem Zweirad beweist. Die Anmeldegebühr der Fahrschule wird ungefähr 60 bis 200 Euro ausmachen. Übungsfahrten kommen auf  30 – 45 Euro, Übungsmaterialien sind in aller Regel kostenlos, können aber auch bis zu 30 Euro kosten. Der Sehtest kommt auf 6,43 Euro, der Erste-Hilfe-Kurs bzw. LSMU wird mit ungefähr 15 – 30 Euro zu Buche schlagen. Die Vorstellungsgebühr zur Theorieprüfung kostet etwa 20 bis 80 Euro. Die Vorstellungsgebühr zur praktischen Prüfung kommt auf etwa 80 bis 180 Euro. Für die TÜV-Gebühr bei der theoretischen Prüfung sind 20,83 Euro zu bezahlen, die TÜV-Gebühr für die praktische Prüfung kommt nochmal auf 84,97 Euro. Letztlich die Gebühr für die Führerscheinausstellung mit ungefähr 30 bis 50 Euro bei der Erstausstellung.

Führerscheinklasse A1: Letztlich die logische Fortsetzung der Motorradführerscheinkarriere ist die Führerscheinklasse A1. Mit der Führerscheinklasse A1 ist es möglich zu führen:

  • Krafträder mit einem Die Motorleistung darf . Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge haben Leistung bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf nicht höher sein .

Was die Summe an Geld angeht, die für einen Führerschein der Klasse A1 anfällt, wird sie wohl so etwa zwischen 950 und 1700 Euro liegen. Immer noch billiger als der Autoführerschein. Auch hier fallen die üblichen Kosten an, wie der Sehtest, der Erste-Hilfe-Kurs, das biometrische Passbild. Weil der Führerschein in einer Fahrschule absolviert wird, gehen die Kosten jetzt richtig los. Die Anmeldegebühr kann bis 200 Euro, die Übungsmaterialien, wenn sie nicht in der Grundgebühr inbegriffen sind, nochmals dreißig Euro kosten. Eine praktische Übungsstunde wird auf etwa 30 bis 45 Euro kommen, die vorgeschriebenen Sonderfahrten kosten 40 bis 60 Euro. Schließlich die diversen Gebühren für die Prüfung. Die Gebühr für die praktische Prüfung schlägt mit 80 bis 180 Euro zu Buche, die Prüfungsgebühr in der Theorie beträgt 20 bis 80 Euro. Dann kommt jeweils die TÜV-Gebühr dazu. Die ist für die praktische Prüfung in aller Regel 100 bis 120 Euro, für die Theorie zwischen 40 und 50 Euro. Die Erstausstellung des Führerscheins wird nochmals 30 bis 50 Euro kosten. Die Kosten werden immer differieren, je nach Lernfähigkeit, Geschicklichkeit. Grundbedingung sind 16 Theoriestunden, Übungsfahrten nach Einschätzung des Fahrlehrers, 12 Sonderfahrten a 45 Minuten, Überlandfahrt, Nachtfahrt, Autobahnfahrt.

Vom A1-Führerschein zu A2 und von dort zu A: A2 Führerschein mit 18 – der Führerschein A mit 24 oder 20

Frau auf Motorrad (© Peter Heimpel - fotolia.com)
Frau auf Motorrad (© Peter Heimpel - fotolia.com)
Mit 18 ist dann die folgerichtige Entscheidung entweder die Klasse A2 oder der Autoführerschein, oder eine parallele Ausbildung in beiden Führerscheinklassen, die ein wenig günstiger ist.  Wer aufs Motorrad fixiert ist, wird in die Klasse A2 wechseln. Fahren darf man mit dem Führerschein A2:

  • Motorräder mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW – ist das Kraftrad gedrosselt, darf die Ausgangsleistung maximal 70 kW betragen.
  • Das Verhältnis von Leistung und Gewicht hat 0,2 kW/kg zu sein. Die Motorleistung gemäß der Fahrerlaubnisverordnung ist auf 35 kW beschränkt. Die Maschine darf also höchstens 48 PS haben, bei maximal 175 kg Leergewicht.
  • Das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf nicht übersteigen.

Den Führerschein A2 gibt es seit dem Jahre 2013 nicht mehr ganz ohne eine Prüfung. Jedoch fällt für denjenigen, der seine Führerscheinklasse A1 bereits zwei Jahre besitzt, die theoretische Prüfung weg, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Betreffende während der zweijährigen Zeit mit der Klasse A1 bereits genügend Erfahrung im Straßenverkehr gesammelt hat. Was die Kosten angeht, wird das Übliche fällig, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passbild, Anmeldegebühr bei der Fahrschule, die Sonderfahrstunden, die Übungsstunden, die Gebühren für die theoretischen und praktischen Prüfungen.

Ein großer Vorteil ist, wer bereits die Klasse A1 gefahren hat, muss keine theoretische Prüfung absolvieren. Dies ist seit 2013 neu geregelt und ist niedergeschrieben in Paragraph 15 Absatz 3 FeV.  Ein Kostenfaktor weniger. Der Fahrlehrer entscheidet, wie viele praktische Übungsstunden notwendig sind. Die Kosten sind also schwer abzuschätzen. In aller Regel werden sie wohl zwischen 900 und 2000 Euro liegen. Ganz genauso dasselbe Spiel beim Wechsel von A2 auf A, nach einer Zeit von zwei Jahren Fahrtpraxis.

FAQ zu Motorradführerschein Klassen

Was sind Motorrad-Führerscheinklassen?

Motorrad-Führerscheinklassen sind verschiedene Klassen von Führerscheinen, die berechtigen, ein Motorrad zu fahren. In Deutschland gibt es insgesamt vier Motorrad Führerscheinklassen, die sich je nach Alter, Hubraum und Leistung des Motorrads unterscheiden.

Welche Motorrad Führerscheinklassen gibt es?

In Deutschland gibt es insgesamt vier Motorrad Führerscheinklassen:

  • A1: Diese Klasse berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Leistung von höchstens 11 kW (15 PS) bei einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von maximal 0,1 kW/kg. Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
  • A2: Diese Klasse berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Leistung von maximal 35 kW (48 PS) bei einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von maximal 0,2 kW/kg. Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
  • A: Diese Klasse berechtigt zum Führen von Krafträdern ohne Leistungsbeschränkung. Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse A beträgt 24 Jahre oder 20 Jahre, wenn man bereits mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse A2 ist. In diesem Fall ist jedoch eine zusätzliche Schulung und Prüfung erforderlich.
  • AM: Diese Klasse berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern und Leichtkraftfahrzeugen mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse AM beträgt 16 Jahre.

Wie kann ich meinen Motorrad Führerschein erwerben?

Um einen Motorrad Führerschein zu erwerben, müssen Sie eine Fahrschule besuchen und verschiedene Prüfungen ablegen. Die genauen Anforderungen und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Klasse.

Gibt es eine Möglichkeit, den Motorrad Führerschein schneller zu erwerben?

Ja, es gibt die Möglichkeit, den Motorrad Führerschein über eine Intensivausbildung oder eine Ausbildung im Ausland schneller zu erwerben. Allerdings müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und es können zusätzliche Kosten anfallen.

Kann ich mit meinem PKW-Führerschein auch ein Motorrad fahren?

Ja, wenn Sie vor dem 19. Januar 2013 Ihren PKW-Führerschein erworben haben, dürfen Sie mit diesem auch Krafträder der Klasse A1 fahren. Wenn Sie Ihren PKW-Führerschein nach diesem Datum erworben haben, benötigen Sie für das Führen von Krafträdern eine zusätzliche Ausbildung und eine Prüfung, um die Klasse A1 oder A2 zu erwerben.

Muss ich meinen Motorrad Führerschein regelmäßig erneuern?

Nein, anders als beim PKW-Führerschein müssen Sie Ihren Motorrad Führerschein nicht regelmäßig erneuern. Allerdings müssen Sie in regelmäßigen Abständen an einer ärztlichen Untersuchung teilnehmen, um nachzuweisen, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind, ein Motorrad zu führen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Motorrad Führerscheinklassen?

Wenn Sie ein Motorrad ohne die entsprechende Führerscheinklasse fahren, machen Sie sich strafbar und begehen eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Die genauen Strafen unterscheiden sich je nach Art des Verstoßes.

 




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