Pflichtversicherung beim PKW - Welche Vorteile hat diese? Was ist bei der KFZ-Zulassung notwendig und welche Folgen gibt es beim Kfz-Unfall

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 7. November 2023

Der Begriff der Pflichtversicherung bedeutet, dass der Abschluss der Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies ist hierzulande u.a. bei der Kfz-Haftpflichtversicherung der Fall. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Kaskoversicherung um eine rein freiwillige Versicherung. Ein Fahrzeug darf nur dann am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn für es eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Das geht aus § 5 Pflichtversicherungsgesetz hervor:

§ 1 Pflichtversicherungsgesetz

„Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird.“

Warum eine Pflichtversicherung?

Torbz / Fotolia.com
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Bei der Kfz-Zulassung gilt die Pflichtversicherung

Die Pflichtversicherung für ein Kfz hat rein praktische Gründe. Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr

setzt sich zu jeder Zeit einem gewissen Unfallrisiko aus. Passiert dann tatsächlich ein Unglück, muss dem Geschädigten der Schaden natürlich ersetzt werden. Im besten Fall handelt es sich um einen reinen Blechschaden. Im ungünstigsten Fall jedoch wurde eine Person verletzt und dies kann meist richtig teuer werden. Ohne eine entsprechende Versicherung wäre das Risiko für den Geschädigten viel zu hoch, dass er seinen Schaden nicht ersetzt bekommt, weil dem Verursacher hierfür die entsprechenden finanziellen Mittel fehlen. Eine Pflichtversicherung soll daher diese Risiko-Lücke schließen. Sie soll also sicherstellen, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden finanziellen Mittel zufließen können. Letztlich kommt sie aber natürlich auch dem Versicherungsnehmer selbst, also im Falle eines Unfalls dem Schädiger, zugute. Denn niemand möchte sich wohl für den Rest seines Lebens finanziellen Verbindlichkeiten aussetzen, weil er dauerhaft einen Unfall abbezahlen muss.

Die gesetzliche Mindestdeckung bei der Pflichtversicherung

Für die Pflichtversicherung in Form der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht eine gesetzliche Mindestdeckung. Die Höhe wird durch die Bundesregierung festgelegt.

  • Bei Personenschäden beträgt die Mindestdeckung aktuell 7,5 Millionen Euro
  • Bei Sachschäden liegt sie bei 1 Million Euro
  • Bei reinen Vermögensschäden kommt die Mindestdeckung immer noch auf 50.000 Euro

Die Summen verdeutlichen nochmals, wie wichtig und sinnvoll eine Pflichtversicherung ist. Ohne diese müssten die genannten Beträge im Schadensfall aus der eigenen Tasche gezahlt werden, was mitunter zu einer lebenslangen Verschuldung führen kann.

Die Mindestdeckung bedeutet, dass die Versicherung im Schadensfall Leistungen bis zur Höhe des jeweiligen Maximalbetrags erbringt.

Keine Kfz-Zulassung ohne Pflichtversicherung

Wer ein Auto kauft und dieses zulassen möchte, muss zunächst eine Pflichtversicherung abschließen. Dies muss auf der Zulassungsstelle auch nachgewiesen werden, andernfalls wird die Zulassung des Fahrzeugs verweigert. Als Nachweis dient hier die eVB, die elektronische Versicherungsbestätigung. Diese wird dem Versicherungsnehmer zugestellt, nachdem er den Versicherungsantrag eingereicht hat. Dies kann auf elektronischem Weg geschehen, per SMS, auf dem postalischen Weg oder per Telefon.

Der Sachbearbeiter auf der Zulassungsstelle nutzt diese Nummer, um zu kontrollieren, dass auch wirklich eine gültige Versicherungsbestätigung durch die Kfz-Versicherung hinterlegt ist.

Fachanwalt.de-Tipp: Der Versicherungsnehmer genießt Versicherungsschutz schon, wenn der Versicherungsantrag abgegeben wurde, noch bevor die eigentliche Versicherungspolice zugestellt wurde. Allerdings handelt es sich dann um eine vorläufige Deckung. Denn bei einer Pflichtversicherung soll der Versicherungsnehmer zu keiner Zeit ohne Versicherungsschutz sein. Passiert also zwischen Abgabe des Versicherungsantrags und Zustellung der Versicherungspolice ein Unfall, greift die vorläufige Deckung ein.

Wann greift die Pflichtversicherung ein?

Wenn es um den Ersatz von Schäden geht, ist die Pflichtversicherung im Kfz-Bereich vorrangig dem Geschädigten dienlich. Schäden, die am Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstanden sind, werden durch die Pflichtversicherung jedoch nicht ersetzt. Hierfür muss zusätzlich noch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Verursacht man mit dem versicherten Fahrzeug einen Unfall mit Schaden, darf der Unfallgegner keine Schuld haben, möchte er seinen Schaden durch die Pflichtversicherung ersetzt haben. Durch die Pflichtversicherung werden dem Unfallgegner u.a. ersetzt:

  • Der Schaden am Fahrzeug
  • Nutzungsausfall
  • Wiederherstellung der Gesundheit
Fachanwalt.de-Tipp: Der Versicherungsschutz der Pflichtversicherung gilt nur, wenn der Schaden entstanden ist, als das Fahrzeug in Gebrauch war. Hierzu gehören auch das Be- und Entladen sowie das Ein- und Aussteigen.

Wie teuer ist die Pflichtversicherung?

Gina Sanders / Fotolia.com
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Die Kosten der Kfz-Versicherung richten sich auch nach Autotyp und Wohnort

Da die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, bedeutet dies auch, dass man in jedem

Fall ihre Kosten zu tragen hat. Eine generelle Aussage über die Prämienhöhe für die Pflichtversicherung lässt sich dabei jedoch nicht treffen, denn hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. So kommt es u.a. auf den Fahrzeugtyp an, wie teuer die Haftpflichtversicherung letztlich ist, ebenso wie auf den Wohnort, an dem das Fahrzeug zugelassen ist. Letztlich wird auch noch der Schadensfreiheitsrabatt bei der Prämienhöhe berücksichtigt.

Wieso spielt der Wohnort bei der Prämienhöhe eine Rolle?

Wer gefährlich lebt, muss mehr zahlen. Ist das Auto in einer Gegend zugelassen, wo viel Verkehrsaufkommen herrscht oder wo vermehrt mit Kriminalität zu rechnen ist, wird dies auch bei der Beitragsberechnung für die Pflichtversicherung berücksichtigt.

Welche Vorteile bringt die Pflichtversicherung noch mit sich?

Der größte Vorteil der Pflichtversicherung für den Versicherungsnehmer ist natürlich, dass sich dieser keinem finanziellen Risiko im Falle eines Unfalls aussetzt und sich dadurch womöglich ohne Versicherungsschutz hätte verschulden können. Doch ein Unfall zieht nicht nur eine finanzielle Entschädigung nach sich, sondern auch die Korrespondenz mit dem Unfallgegner. Unter Umständen stellt dieser ungerechtfertigte Ansprüche. Statt sich selber damit beschäftigen zu müssen, übernimmt diese Aufgabe die Pflichtversicherung.

Was nach einem Unfall passiert

Sollte es zum Fall der Fälle kommen und ein Unfall tritt ein, kommt es meist in einem ersten Schritt zu einem Gutachten, mit dem der Schadensumfang genau ermittelt wird. Das Gutachten wird durch einen Sachverständigen erstellt. Dieser übernimmt die Aufgabe, die Schadenshöhe zu ermitteln. Dies ist wichtig, damit die Haftpflichtversicherung die Auszahlung an den Geschädigten vornehmen kann. Dieser muss wie bereits erwähnt unschuldig an dem Unfallhergang sein.

  • Der Geschädigte ist nicht dazu verpflichtet, die ausgezahlte Summe auch tatsächlich dazu zu verwenden, beispielsweise den Schaden an seinem Fahrzeug richten zu lassen. Er kann das Geld nach Belieben verwenden.
  • Der Schaden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers wird durch die Haftpflichtversicherung nicht ersetzt, dies geht nur durch eine entsprechende Zusatzversicherung. In der Regel handelt es sich dabei um eine Kaskoversicherung.

Welche Pflichtversicherungen gibt es noch?

Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung, gibt es in Deutschland noch weitere gesetzlich vorgeschrieben Pflichtversicherungen. Zu diesen gehören u.a. auch die:

  • Krankenversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Jagdhaftpflichtversicherung

FAQ zu Pflichtversicherung PKW

Was ist eine Pflichtversicherung für PKW?

Eine Pflichtversicherung für PKW ist eine Versicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, um im Falle eines Unfalls die Schäden von Dritten zu decken. Im deutschen Straßenverkehrsgesetz ist festgelegt, dass jeder Halter eines PKWs eine Haftpflichtversicherung abschließen muss, bevor das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen genutzt werden darf. Diese Pflichtversicherung wird auch als Kfz-Haftpflichtversicherung bezeichnet.

Welche Schäden werden von der Pflichtversicherung abgedeckt?

Die Pflichtversicherung für PKW deckt Schäden ab, die bei einem Unfall durch den Versicherten verursacht werden. Das bedeutet, dass die Versicherung für Personen- und Sachschäden Dritter aufkommt, wenn diese durch den Versicherten verursacht werden. Wenn der Versicherte beispielsweise beim Rückwärtsfahren ein anderes Auto beschädigt oder einen Fußgänger anfährt, dann wird die Versicherung für die entstandenen Schäden aufkommen.

Welche Schäden werden von der Pflichtversicherung nicht abgedeckt?

Die Pflichtversicherung für PKW deckt keine Schäden am eigenen Fahrzeug oder am Fahrer des eigenen Fahrzeugs ab. Für diese Schäden muss der Halter eine zusätzliche Versicherung abschließen. Auch Vandalismus oder Diebstahl sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht enthalten.

Was passiert, wenn ich keine Pflichtversicherung für meinen PKW abschließe?

Wenn Sie keinen Versicherungsschutz für Ihren PKW haben, begehen Sie eine Straftat. Das Fahren ohne Versicherungsschutz kann mit empfindlichen Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Außerdem können Sie für Schäden, die Sie bei einem Unfall verursachen, persönlich haftbar gemacht werden. Das bedeutet, dass Sie für die entstandenen Schäden aus eigener Tasche aufkommen müssen.

Wie hoch muss die Versicherungssumme bei einer Pflichtversicherung sein?

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beträgt derzeit 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden. Es ist jedoch empfehlenswert, eine höhere Versicherungssumme abzuschließen, da bei schweren Unfällen die Schadenssummen schnell sehr hoch werden können.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Beiträge bei einer Pflichtversicherung?

Die Höhe der Beiträge bei einer Pflichtversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Alter des Versicherten, der Art des Fahrzeugs, dem Wohnort des Versicherten und der Schadenfreiheitsklasse. Je höher das Risiko eines Unfalls eingestuft wird, desto höher sind in der Regel auch die Beiträge.

Was ist eine Schadenfreiheitsklasse?

Die Schadenfreiheitsklasse ist ein Bewertungssystem, das angibt, wie viele Jahre der Versicherte ohne selbst verursachte Schäden im Straßenverkehr unterwegs war. Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn der Versicherte jedoch einen Schaden verursacht, wird er in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und die Beiträge können steigen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Pflichtversicherung und einer freiwilligen Versicherung?

Die Pflichtversicherung für PKW ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz von Dritten im Falle eines Unfalls. Eine freiwillige Versicherung, wie beispielsweise eine Kaskoversicherung, deckt auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Eine freiwillige Versicherung ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann daher individuell abgeschlossen werden.

Kann ich die Versicherung wechseln?

Ja, Sie können die Kfz-Haftpflichtversicherung jederzeit wechseln. In der Regel ist jedoch eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres einzuhalten. Es lohnt sich, vor einem Wechsel die Tarife und Leistungen der verschiedenen Versicherungsanbieter zu vergleichen.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Pflichtversicherung für PKW ist eine wichtige gesetzliche Vorgabe, um Dritte im Falle eines Unfalls zu schützen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch den Versicherten verursacht wurden, jedoch keine Schäden am eigenen Fahrzeug oder am Fahrer selbst. Die Höhe der Beiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Alter des Versicherten und der Schadenfreiheitsklasse.

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