Der Begriff der Pflichtversicherung bedeutet, dass der Abschluss der Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies ist hierzulande u.a. bei der Kfz-Haftpflichtversicherung der Fall. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Kaskoversicherung um eine rein freiwillige Versicherung. Ein Fahrzeug darf nur dann am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn für es eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Das geht aus § 5 Pflichtversicherungsgesetz hervor:
§ 1 Pflichtversicherungsgesetz
„Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird.“
- 1. Warum eine Pflichtversicherung?
- 2. Die gesetzliche Mindestdeckung bei der Pflichtversicherung
- 3. Keine Kfz-Zulassung ohne Pflichtversicherung
- 4. Wann greift die Pflichtversicherung ein?
- 5. Wie teuer ist die Pflichtversicherung?
- 6. Wieso spielt der Wohnort bei der Prämienhöhe eine Rolle?
- 7. Welche Vorteile bringt die Pflichtversicherung noch mit sich?
- 8. Was nach einem Unfall passiert
- 9. Welche Pflichtversicherungen gibt es noch?
Warum eine Pflichtversicherung?

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Die Pflichtversicherung für ein Kfz hat rein praktische Gründe. Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr
setzt sich zu jeder Zeit einem gewissen Unfallrisiko aus. Passiert dann tatsächlich ein Unglück, muss dem Geschädigten der Schaden natürlich ersetzt werden. Im besten Fall handelt es sich um einen reinen Blechschaden. Im ungünstigsten Fall jedoch wurde eine Person verletzt und dies kann meist richtig teuer werden. Ohne eine entsprechende Versicherung wäre das Risiko für den Geschädigten viel zu hoch, dass er seinen Schaden nicht ersetzt bekommt, weil dem Verursacher hierfür die entsprechenden finanziellen Mittel fehlen. Eine Pflichtversicherung soll daher diese Risiko-Lücke schließen. Sie soll also sicherstellen, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden finanziellen Mittel zufließen können. Letztlich kommt sie aber natürlich auch dem Versicherungsnehmer selbst, also im Falle eines Unfalls dem Schädiger, zugute. Denn niemand möchte sich wohl für den Rest seines Lebens finanziellen Verbindlichkeiten aussetzen, weil er dauerhaft einen Unfall abbezahlen muss.
Die gesetzliche Mindestdeckung bei der Pflichtversicherung
Für die Pflichtversicherung in Form der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht eine gesetzliche Mindestdeckung. Die Höhe wird durch die Bundesregierung festgelegt.
- Bei Personenschäden beträgt die Mindestdeckung aktuell 7,5 Millionen Euro
- Bei Sachschäden liegt sie bei 1 Million Euro
- Bei reinen Vermögensschäden kommt die Mindestdeckung immer noch auf 50.000 Euro
Die Summen verdeutlichen nochmals, wie wichtig und sinnvoll eine Pflichtversicherung ist. Ohne diese müssten die genannten Beträge im Schadensfall aus der eigenen Tasche gezahlt werden, was mitunter zu einer lebenslangen Verschuldung führen kann.
Die Mindestdeckung bedeutet, dass die Versicherung im Schadensfall Leistungen bis zur Höhe des jeweiligen Maximalbetrags erbringt.
Keine Kfz-Zulassung ohne Pflichtversicherung
Wer ein Auto kauft und dieses zulassen möchte, muss zunächst eine Pflichtversicherung abschließen. Dies muss auf der Zulassungsstelle auch nachgewiesen werden, andernfalls wird die Zulassung des Fahrzeugs verweigert. Als Nachweis dient hier die eVB, die elektronische Versicherungsbestätigung. Diese wird dem Versicherungsnehmer zugestellt, nachdem er den Versicherungsantrag eingereicht hat. Dies kann auf elektronischem Weg geschehen, per SMS, auf dem postalischen Weg oder per Telefon.
Der Sachbearbeiter auf der Zulassungsstelle nutzt diese Nummer, um zu kontrollieren, dass auch wirklich eine gültige Versicherungsbestätigung durch die Kfz-Versicherung hinterlegt ist.
Wann greift die Pflichtversicherung ein?
Wenn es um den Ersatz von Schäden geht, ist die Pflichtversicherung im Kfz-Bereich vorrangig dem Geschädigten dienlich. Schäden, die am Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstanden sind, werden durch die Pflichtversicherung jedoch nicht ersetzt. Hierfür muss zusätzlich noch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.
Verursacht man mit dem versicherten Fahrzeug einen Unfall mit Schaden, darf der Unfallgegner keine Schuld haben, möchte er seinen Schaden durch die Pflichtversicherung ersetzt haben. Durch die Pflichtversicherung werden dem Unfallgegner u.a. ersetzt:
- Der Schaden am Fahrzeug
- Nutzungsausfall
- Wiederherstellung der Gesundheit
Wie teuer ist die Pflichtversicherung?

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Da die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, bedeutet dies auch, dass man in jedem
Fall ihre Kosten zu tragen hat. Eine generelle Aussage über die Prämienhöhe für die Pflichtversicherung lässt sich dabei jedoch nicht treffen, denn hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. So kommt es u.a. auf den Fahrzeugtyp an, wie teuer die Haftpflichtversicherung letztlich ist, ebenso wie auf den Wohnort, an dem das Fahrzeug zugelassen ist. Letztlich wird auch noch der Schadensfreiheitsrabatt bei der Prämienhöhe berücksichtigt.
Wieso spielt der Wohnort bei der Prämienhöhe eine Rolle?
Wer gefährlich lebt, muss mehr zahlen. Ist das Auto in einer Gegend zugelassen, wo viel Verkehrsaufkommen herrscht oder wo vermehrt mit Kriminalität zu rechnen ist, wird dies auch bei der Beitragsberechnung für die Pflichtversicherung berücksichtigt.
Welche Vorteile bringt die Pflichtversicherung noch mit sich?
Der größte Vorteil der Pflichtversicherung für den Versicherungsnehmer ist natürlich, dass sich dieser keinem finanziellen Risiko im Falle eines Unfalls aussetzt und sich dadurch womöglich ohne Versicherungsschutz hätte verschulden können. Doch ein Unfall zieht nicht nur eine finanzielle Entschädigung nach sich, sondern auch die Korrespondenz mit dem Unfallgegner. Unter Umständen stellt dieser ungerechtfertigte Ansprüche. Statt sich selber damit beschäftigen zu müssen, übernimmt diese Aufgabe die Pflichtversicherung.
Was nach einem Unfall passiert
Sollte es zum Fall der Fälle kommen und ein Unfall tritt ein, kommt es meist in einem ersten Schritt zu einem Gutachten, mit dem der Schadensumfang genau ermittelt wird. Das Gutachten wird durch einen Sachverständigen erstellt. Dieser übernimmt die Aufgabe, die Schadenshöhe zu ermitteln. Dies ist wichtig, damit die Haftpflichtversicherung die Auszahlung an den Geschädigten vornehmen kann. Dieser muss wie bereits erwähnt unschuldig an dem Unfallhergang sein.
- Der Geschädigte ist nicht dazu verpflichtet, die ausgezahlte Summe auch tatsächlich dazu zu verwenden, beispielsweise den Schaden an seinem Fahrzeug richten zu lassen. Er kann das Geld nach Belieben verwenden.
- Der Schaden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers wird durch die Haftpflichtversicherung nicht ersetzt, dies geht nur durch eine entsprechende Zusatzversicherung. In der Regel handelt es sich dabei um eine Kaskoversicherung.
Welche Pflichtversicherungen gibt es noch?
Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung, gibt es in Deutschland noch weitere gesetzlich vorgeschrieben Pflichtversicherungen. Zu diesen gehören u.a. auch die:
- Krankenversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Jagdhaftpflichtversicherung