Probezeit beim Auto bzw. Führerschein - Kann diese verlängert werden? Was passiert bei Verstößen in der Probezeit?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 10. November 2023

Ganz allgemein formuliert, ist die Probezeit ein gesetzlich festgelegter oder vertraglich vereinbarter Zeitraum, in dessen Verlauf eine Erlaubnis oder ein Rechtsverhältnis sehr einfach aufgelöst werden kann. Der Zweck der Probezeit ist es, einen Probanden oder Vertragspartner auf seine Eignung hin zu testen. Dies gilt auch für die Führerschein Probezeit.

§ 2a Abs. 1 StVG

„Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. (Paragraph 2a Abs. 1 StVG)“

Warum Probezeit?

Probezeit (© agrus / fotolia.com)
Probezeit (© agrus / fotolia.com)
Die Probezeit beim Führerschein, die es seit 1986 gibt, ist eine logische, folgerichtige Entscheidung aus der Entwicklung des Gesellschaftssystems. Stagnierendes Verantwortungsbewusstsein in den Jugendstrukturen, größere soziale und arbeitsbezogene Belastungen als in früheren Zeiten, gesellschaftlicher Druck, die Beeinflussungen der gerade angesagten Form von Jugendkultur, nicht zu vergessen die pubertären Ausfallerscheinungen, die mit Einführung des Führerscheins ab 17 Jahren und der Möglichkeit mit 16 Jahren schon schwere Motorräder zu fahren, noch im Ansteigen sind. Betrachtet man dieses Phänomen, scheint der Führerschein auf Probe nicht verkehrt. Die Gefahr, wenn Jugendliche Kraftfahrzeuge führen, liegt vor allem in ihrer unzureichenden Erfahrung, der fehlenden Routine bei der Gefahrenerkennung, die Unkenntnis, wie richtig mit dem Fahrzeug umzugehen ist, auch in Extremsituationen. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Jeder dritte Unfall, der mit Alkohol in Verbindung gebracht wurde, hat als Verursacher einen Jugendlichen, bei jedem vierten tödlichen Unfall war der Hauptverursacher ein jugendlicher Fahrer.

Beginn der Probezeit

Wenn der Jugendliche zum ersten Mal einen Führerschein macht, es sei denn einen der Klassen AM, L oder T, wird die Probezeit starten. Absolviert jemand  mit 16 die Prüfung zur Führerscheinklasse A1, begeht nur kleinere Verkehrsverstöße, am besten gar keine, wird seine Probezeit mit Erreichen des Alters von 18 Jahren vorüber sein. Beginnt jemand in dieser Zeitspanne mit dem Führerschein auf Probe, wird die Probezeit nicht erneut beginnen, der erste Tag bleibt weiter der Tag der Prüfung zum A1-Führerschein.

Die Probezeit ist auf dem Führerscheindokument vermerkt, der Beginn ist konkret der Tag, an dem die Fahrerlaubnis ausgehändigt wurde. Bei entsprechend relevanten Regelverstößen kann sich die gesetzliche geregelte Probezeit von den herkömmlichen zwei auf vier Jahre verlängern. Niedergeschrieben findet sich dies in dem Paragraphen 2a StVG. Ein von den Behörden verhängtes Fahrverbot wirkt sich nicht auf die Probezeit aus. Die Probezeit wird erst dann zur Unterbrechung kommen, wenn das Führerscheindokument von der Polizei, den Behörden, Ämtern, der Führerscheinstelle vorläufig entzogen wird, wenn es verwahrt, sichergestellt oder beschlagnahmt wird. Wenn denn eine erneute Fahrerlaubnis genehmigt wird, setzt sich auch die Probezeit fort.

Verstöße in der Probezeit

Wie für Personen auch, die nicht noch in der Probezeit ihres Führerscheines sind, gibt es für Fahranfänger nach dem Paragraphen 34 Fahrerlaubnisverordnung bei Verstößen entweder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden, aber auch heftigere Folgen haben können, unter anderem Führerscheinentzug, sowie Straftaten. Straftaten können schlimmstenfalls im Gefängnis enden. In den Gesetzen zur Probezeit werden die beiden Begriffe in A- und B-Verstöße kategorisiert. Das hat mit den entsprechenden Folgen für die Probezeit zu tun.

Verstoß Kategorie A:

  • Zu geringer Abstand zum nächsten Fahrzeug (O)
  • Unterlassene Hilfeleistung (S)
  • Fahrlässige Tötung (S)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (S)
  • Fahrlässige Körperverletzung (S)
  • Trunkenheit oder Drogenkonsum im Verkehr (S)
  • Überholt im Überholverbot (O)
  • Überfahren einer roten Ampel in der Probezeit (O)
  • Geschwindigkeitsüberschreitung, in der Probezeit lediglich relevant, wenn der Fahrer über 20 km/h schneller war, als erlaubt.

Verstoß Kategorie B:

  • Kennzeichenmissbrauch
  • Smartphone am Steuer
  • Fahren mit abgefahrener Bereifung
  • Parken auf Straßen, wo es keine Parkerlaubnis gibt

Folgen von A- und B-Verstößen

Grundsätzlich, bei allen Verstößen im Straßenverkehrsrecht, wird der Gesetzgeber bei der Bemessung von Maßnahmen keine Grundlage in der Art des Kraftfahrzeuges sehen. Will heißen, auch eine Fahrt mit einem Mofa oder Fahrrad, bei dem eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, hat Einfluss auf die Probezeit. Die Einteilung in A und B hat jeweils mit der Härte der Straftat, der Ordnungswidrigkeit zu tun. Fällt aber ein Vergehen unter das Strafgesetz, ist es eine Straftat, wird der Führerschein immer weg sein, ob Probezeit oder nicht. In A finden sich also die mehr oder weniger schweren Vergehen, in B die weniger schwerwiegenden. In der StVo ist geregelt, dass die Wertigkeit eines A-Verstoßes dem zweier B-Verstöße gleichkommt. Wer einen A-Verstoß „erreicht“ hat, ist gezwungen, ein kostenpflichtiges Aufbauseminar für Fahranfänger zu besuchen. Weiterhin wird die Probezeit verlängert werden.

Eine Verwarnung mit Bußgeld wird denjenigen erreichen, der während der Probezeit nach dem ersten Verstoß einen zweiten A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht. Nicht nur das, denn man wird einen Termin zu einer Beratung auf verkehrspsychologischer Ebene anberaumen, der dann innerhalb von zwei Monaten realisiert wird. Wer nun nochmals mit einem A-Verstoß unterwegs ist, hat das Fass überfüllt. Der Führerschein auf Probe wird entzogen. Natürlich besteht nach drei Monaten die Möglichkeit, den Führerschein neu zu beantragen, doch je nach Sachlage wird dies mit einer erheblichen Menge an Problemen, Auflagen und vor allem Kosten verbunden sein. Jeder A-Verstoß wird die Probezeit auf vier Jahre ausdehnen. Ganz genauso zwei B-Verstöße oder ein Bußgeldbescheid der ab 60 Euro liegt, also einen Punkt in Flensburg beinhaltet.

Alkohol und Drogen in der Probezeit

Drogen (© kytalpa  / fotolia.com)
Drogen (© kytalpa / fotolia.com)
Was den Führerschein auf Probe und Alkohol- oder Drogenkonsum angeht, sind die Gerichte und Behörden nicht knauserig, wenn's um das Verteilen von Strafen, Auflagen und Sanktionen geht.

Da ist der Führerschein schneller weg, als sich das jemand jemals dachte.  

Wer in der Probezeit Cannabis konsumiert, andere bewusstseinsbeeinträchtigende Substanzen eingenommen hat oder unter Alkohol (0,00 Promillegrenze) erwischt wird, ist zuerst einmal 250 Euro los. Dazu bekommt er einen Bußgeldbescheid. Die Probezeit wird auf vier Jahre verlängert. Ein Punkt in Flensburg ist garantiert. Das Aufbauseminar nach dem Paragraphen 2b StVG muss besucht werden.

Aufbauseminar nach Paragraph 2b StVG

Das Aufbauseminar umfasst drei Sitzungen, die jeweils 180 Minuten dauern, dazu kommen zahlreiche Gruppengespräche mit etwa 10 Teilnehmenden. Das Seminar hat man innerhalb von 8 Wochen zu absolvieren, sonst ist der Führerschein weg.

Blitzen

Wer in der Probezeit mit über 21 km/h geblitzt wird, bekommt ein saftiges Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Außerdem wird das Aufbauseminar fällig. Drunter gibt es kostenpflichtige  Verwarnungen.

Immer ist es möglich, dass die Behörde sich für Maßnahmen entscheidet, die nicht im Bereich des Herkömmlichen liegen. Immer aber wird sie hierfür triftige Begründungen vorlegen.

FAQ zu Probezeit

Was bedeutet "Probezeit"?

Die Probezeit beim Führerschein ist ein Zeitraum, in dem neue Führerscheininhaberinnen und -inhaber nach dem Erwerb des Führerscheins ihre Fahrtüchtigkeit unter Beweis stellen müssen. In Deutschland beträgt die Probezeit in der Regel zwei Jahre. Während dieser Zeit gelten besondere Regelungen und Vorschriften.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Probezeit-Vorschriften?

Verstöße gegen die Probezeit-Vorschriften können zu Sanktionen führen. Die Art und Höhe der Sanktionen hängen vom Verstoß ab. Mögliche Sanktionen sind:

Was ist eine Nachschulung?

Eine Nachschulung ist eine zusätzliche Schulung, die bei einem schweren Verstoß gegen die Verkehrsregeln angeordnet werden kann. In der Nachschulung werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Fahrzeug sowie das Verständnis für die Verkehrsregeln vertieft.

Welche Verstöße können zur Verlängerung der Probezeit führen?

Die Probezeit kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn bestimmte Verstöße begangen werden. Hierzu gehören unter anderem:

  • Verstöße gegen die Alkohol- und Drogenregeln
  • Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzungen
  • Verstöße gegen das Überholverbot

Wie lange dauert die Probezeit?

In Deutschland beträgt die Probezeit in der Regel zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis. Die Probezeit kann jedoch verlängert werden, wenn bestimmte Verstöße begangen werden.

Kann ich während der Probezeit ein Fahrzeug mit Anhänger fahren?

Ja, es ist grundsätzlich erlaubt, während der Probezeit ein Fahrzeug mit Anhänger zu führen. Allerdings gibt es bestimmte Einschränkungen, die beachtet werden müssen. So darf der Anhänger beispielsweise eine zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreiten und es darf keine Personenbeförderung mit dem Anhänger durchgeführt werden.

Kann ich während der Probezeit ins Ausland fahren?

Ja, es ist möglich, während der Probezeit ins Ausland zu fahren. Allerdings sollten die besonderen Vorschriften und Regelungen des jeweiligen Landes beachtet werden. So gelten beispielsweise in vielen Ländern andere Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Promillegrenzen.

Kann ich die Probezeit verkürzen?

Nein, eine Verkürzung der Probezeit ist in der Regel nicht möglich. Allerdings kann die Probezeit verlängert werden, wenn bestimmte Verstöße begangen werden.

Was passiert nach Ablauf der Probezeit?

Nach Ablauf der Probezeit gelten für Führerscheininhaberinnen und -inhaber in der Regel keine besonderen Vorschriften mehr. Allerdings sollten auch weiterhin die geltenden Verkehrsregeln eingehalten werden, um Unfälle zu vermeiden.

Gilt die Probezeit auch für Motorradführerscheine?

Ja, auch für den Erwerb eines Motorradführerscheins (Klasse A) gilt eine Probezeit von zwei Jahren.

Kann ich während der Probezeit Punkte in Flensburg bekommen?

Ja, während der Probezeit können auch Punkte in Flensburg vergeben werden. Bei schweren Verstößen können sogar mehrere Punkte auf einmal vergeben werden.

Was sollte ich während der Probezeit beachten?

Während der Probezeit sollte man besonders aufmerksam und vorsichtig im Straßenverkehr sein. Es empfiehlt sich, die geltenden Verkehrsregeln genau zu kennen und einzuhalten. Außerdem sollte man möglichst keine Verstöße begehen, um Sanktionen oder eine Verlängerung der Probezeit zu vermeiden.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Probezeit ist ein wichtiger Zeitraum, in dem neue Führerscheininhaberinnen und -inhaber ihre Fahrtüchtigkeit unter Beweis stellen müssen. Während dieser Zeit gelten besondere Regelungen und Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Bei Verstößen können Sanktionen wie ein Bußgeld, eine Nachschulung, Verlängerung der Probezeit, ein Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden.



Ihre Spezialisten
INHALTSVERZEICHNIS

TOOLS

Gratis-eBook „Verkehrsrecht“


Alle Infos zum Verkehrsrecht!
Die wichtigsten Fragen zu Führerschein & Co!

  • Zulassung und Unfallrecht im Detail
  • Aktuelles zu Ordnungswidrigkeiten und MPU!
  • Kostenloser PDF-Download

Gratis-eBook „Fachanwalt finden“


Alle Infos zur Fachanwaltssuche!
Informationen und Tipps zur Fachanwaltssuche!

  • Was ist ein Fachanwalt?
  • Wichtige Infos zu Anwaltskosten, Beratungshilfe!
  • Kostenlos als PDF-Download