Bei einem Verstoß gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung drohen mitunter Punkte in Flensburg. Wer hier auf 8 Punkte kommt, muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Verkehrssündern ist daher in der Regel sehr daran gelegen, ihre Punkte möglichst schnell wieder loszuwerden. Einige Punkte lassen sich aktiv abbauen, etwa durch eine Teilnahme an einem Punkteabbauseminar. Für die anderen Punkte gelten Tilgungsfristen, so dass es mit der Zeit zu einem Punkteverfall kommt. Wer sich also fortan an die Verkehrsregeln hält, hat irgendwann auch wieder eine saubere Akte.
- 1. Änderung der Tilgungsfristen durch die Punktereform von 2014
- 2. Wann verfallen die Punkte in Flensburg?
- 3. Alte Punkte treffen auf das neue System
- 4. Ein besonderes Merkmal: Die sogenannte Überliegefrist
- 5. Wie man den Punkteverfall vorantreiben kann
- 6. Die Maßnahmen bei den einzelnen Flensburg Punkten
- 7. Wird man über den Punkteverfall informiert?
Änderung der Tilgungsfristen durch die Punktereform von 2014
Zum 1. Mai 2014 ist die
Wann verfallen Punkte in Flensburg - (Foto: (c) Michael Ebardt / Fotolia.com)Reform des Punktesystems und Bußgeldkatalogs in Kraft getreten, kurz Punktereform. Ziel war es, den Punkteverfall für die Autofahrer zu vereinfachen und nachvollziehbarer zu machen. Wichtigstes Kriterium der neuen Tilgungsfristen ist dabei, dass die Punkte nun für jeden Verstoß einzeln verfallen. Der Punkteverfall ist unabhängig von neu hinzukommenden Eintragungen, die keine Auswirkungen mehr auf die bereits bestehenden alten Punkte haben. Vor der Reform war dies anders. Die Verjährung alter Punkte wurde gehemmt, sobald neue Punkte hinzugekommen sind.
Wann verfallen die Punkte in Flensburg?
- 1-Punkt-Ordnungswidrikgeiten verfallen nach 2,5 Jahren
- 2-Punkte-Ordnungswidrigkeiten-oder-Straftaten verfallen nach 5 Jahren
- 3-Punkte-Straftaten verfallen nach 10 Jahren
Der Punkteverfall ist dadurch möglichst transparent gehalten. Den Autofahrern ist es so möglich, besser nachzuvollziehen, was die jeweiligen Punkte gelöscht werden. Eine entsprechende Anfrage kann postalisch mit Antrag und Kopie des Personalausweises direkt an das Kraftfahrt-Bundesamt geschickt werden. Auch eine Online-Abfrage ist möglich, besitzt man einen Personalausweis mit Chiperkennung.
Alte Punkte treffen auf das neue System
Nun gab es den ein oder anderen Verkehrssünder, der bei Inkrafttreten der Punktereform noch Punkte auf seinem Flensburger Konto gesammelt hatte. Die Frage ist nun, ob diese weiterhin nach dem alten System bewertet werden, oder für diese Punkte auch das neue System gilt, bei dem es zu keiner Hemmung der Tilgungsfrist mehr kommt, wenn neue Punkte hinzukommen.
Zunächst ist wichtig zu wissen, dass bestehende Punkte durch die Reform nicht gestrichen oder gelöscht wurden. Die alten Punkte wurden entsprechend des neuen Systems umgerechnet. Konnte man bis dato noch bis zu 18 Punkte sammeln, sind es heute 8 Punkte, bis der Führerschein entzogen wird.
Bestehende Punkte wurden also nicht gelöscht, sondern nur umgerechnet. Was die Verjährung angeht, greift bei den alten Punkten auch noch das alte System!
- Punkte für Ordnungswidrigkeiten, die vor dem 1. Mai 2014 eingetragen wurden, werden nach 2 Jahren gelöscht – soweit es zu keinem erneuten Punkteanbau in der Zwischenzeit gekommen ist.
- Punkte für Straftaten verfallen nach 5 Jahren.
- Punkte für Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis verfallen nach 10 Jahren.
Dazu gilt: Treffen neue Punkte nach dem 1. Mai 2014 auf bestehende alte Punkte von der Zeit vor der Reform, werden diese auch wie neue Punkte behandelt und gewertet. Das heißt, neue Punkte lassen die Verjährungsfrist der alten Punkte nicht von neuem beginnen.
Ein besonderes Merkmal: Die sogenannte Überliegefrist
Tritt der Punkteverfall entsprechend der Tilgungsfristen ein, verschwinden die Punkte noch nicht gleich vom Flensburger Punktekonto. Vielmehr erfolgt eine Speicherung der Punkte für ein weiteres Jahr. Dies ist die sogenannte Überliegefrist. Diese soll der besseren Nachvollziehbarkeit der Behörden dienen, was den zeitweiligen Punktestand angeht, wenn ein neuer Verstoß erst nach Tilgung des alten Vergehens gespeichert wird.
Es dauert als stets noch ein weiteres Jahr, bis eine endgültige Löschung der Punkte vorgenommen wird. Ihre rechtliche Grundlage findet die Überliegefrist in § 29 Absatz 6 (2) StVG.
Wie man den Punkteverfall vorantreiben kann
Wer nicht nur abwarten möchte, bis die Zeit bzw. die damit einhergehenden Verjährungsfristen wieder das Punktekonto bereinigen, kann selbst aktiv zum Punkteverfall beitragen.
Denkbar ist hierfür die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Dessen Teilnahme ist freiwillig. Auf diese Wiese lässt sich 1 Punkt in Flensburg abbauen. An einem solchen Seminar kann aber nur bis zu einer maximalen Punktzahl von 5 teilgenommen werden. Angeboten wird diese Art von Seminar von Fahrschulen. Wer seinen Punkteverfall beschleunigen will, muss hierfür aber tief in die Tasche greifen. Ein Fahreignungsseminar liegt bei etwa 400 Euro.
Wichtig: Es ist nicht möglich, ein Seminar nach dem anderen zu absolvieren, um so möglichst schnell alle Punkte loszuwerden. In einem Zeitraum von 5 Jahren kann nur ein solches Seminar besucht werden.
Konzipiert hat das Seminar die Bundesanstalt für Straßenwesen. Es werden zwei verkehrspädagogische Module von je 90 Minuten absolviert. Die Teilnehmer befassen sich mit Straßenverkehrsrecht und lernen erneut verkehrssicheres Verhalten, so, wie sie es eigentlich bereits in der Fahrschule während des Theorie-Unterrichts beigebracht bekommen haben. Darauf folgen dann noch zwei verkehrspsychologische Module mit einer Dauer von je 75 Minuten. Hier geht es dann um das individuelle Fahrverhalten der Teilnehmer, das genauer analysiert wird. Bestimmten Handlungsweisen soll so besser auf den Grund gegangen werden.
Wer an einem solchen freiwilligen Seminar zwecks Punkteabbaus teilnehmen möchte, kann sich beim zuständigen Straßenverkehrsamt weiterführend informieren.
Die Maßnahmen bei den einzelnen Flensburg Punkten
Flensburg (© torbz / fotolia.com)Je nach Anzahl der Punkte werden verschiedene Maßnahmen ergriffen.
- 1 bis 3 Punkte: Man erhält eine Vormerkung, mit einer Strafe ist noch nicht zu rechnen.
- 4 bis 5 Punkte: Es erfolgt eine erste schriftliche Ermahnung.
- 6 bis 7 Punkte: Es erfolgen schriftliche Verwarnungen.
- 8 Punkte: Wenn alles nichts gebracht hat und der Fahrer auch den 8. Punkt noch geschafft hat, kommt es schließlich zum Entzug des Führerscheins.
Wird man über den Punkteverfall informiert?
Der Punkteverfall setzt je nach begangenem Regelverstoß nach 2,5 oder 10 Jahren ein. Die Verjährung erfolgt dabei automatisch. Neu hinzugekommene Punkte in der Zwischenzeit lassen den Punkteverfall nicht wieder von vorne beginnen, wie es vor der Reform noch der Fall war. Informiert wird der Punkteinhaber jedoch in aller Regel nicht schriftlich darüber, wann sein Punktekonto wieder leer ist.