Wann verfallen Punkte in Flensburg? Es dauert bis zu 10 Jahre bis Sie Ihre Punkte in Flensburg los sind!

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 5. Dezember 2023

Bei einem Verstoß gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung drohen mitunter Punkte in Flensburg. Wer hier auf 8 Punkte kommt, muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Verkehrssündern ist daher in der Regel sehr daran gelegen, ihre Punkte möglichst schnell wieder loszuwerden. Einige Punkte lassen sich aktiv abbauen, etwa durch eine Teilnahme an einem Punkteabbauseminar. Für die anderen Punkte gelten Tilgungsfristen, so dass es mit der Zeit zu einem Punkteverfall kommt. Wer sich also fortan an die Verkehrsregeln hält, hat irgendwann auch wieder eine saubere Akte.

Änderung der Tilgungsfristen durch die Punktereform von 2014

Zum 1. Mai 2014 ist die Wann verfallen Punkte in Flensburg - (Foto: (c) Michael Ebardt / Fotolia.com)
Wann verfallen Punkte in Flensburg - (Foto: (c) Michael Ebardt / Fotolia.com)
Reform des Punktesystems und Bußgeldkatalogs in Kraft getreten, kurz Punktereform. Ziel war es, den Punkteverfall für die Autofahrer zu vereinfachen und nachvollziehbarer zu machen. Wichtigstes Kriterium der neuen Tilgungsfristen ist dabei, dass die Punkte nun für jeden Verstoß einzeln verfallen. Der Punkteverfall ist unabhängig von neu hinzukommenden Eintragungen, die keine Auswirkungen mehr auf die bereits bestehenden alten Punkte haben. Vor der Reform war dies anders. Die Verjährung alter Punkte wurde gehemmt, sobald neue Punkte hinzugekommen sind.

Wann verfallen die Punkte in Flensburg?

  • 1-Punkt-Ordnungswidrikgeiten verfallen nach 2,5 Jahren
  • 2-Punkte-Ordnungswidrigkeiten-oder-Straftaten verfallen nach 5 Jahren
  • 3-Punkte-Straftaten verfallen nach 10 Jahren

Der Punkteverfall ist dadurch möglichst transparent gehalten. Den Autofahrern ist es so möglich, besser nachzuvollziehen, wann die jeweiligen Punkte gelöscht werden. Eine entsprechende Anfrage kann postalisch mit Antrag und Kopie des Personalausweises direkt an das Kraftfahrt-Bundesamt geschickt werden. Auch eine Online-Abfrage ist möglich, besitzt man einen Personalausweis mit Chiperkennung.

Alte Punkte treffen auf das neue System

Nun gab es den ein oder anderen Verkehrssünder, der bei Inkrafttreten der Punktereform noch Punkte auf seinem Flensburger Konto gesammelt hatte. Die Frage ist nun, ob diese weiterhin nach dem alten System bewertet werden, oder für diese Punkte auch das neue System gilt, bei dem es zu keiner Hemmung der Tilgungsfrist mehr kommt, wenn neue Punkte hinzukommen.

Zunächst ist wichtig zu wissen, dass bestehende Punkte durch die Reform nicht gestrichen oder gelöscht wurden. Die alten Punkte wurden entsprechend des neuen Systems umgerechnet. Konnte man bis dato noch bis zu 18 Punkte sammeln, sind es heute 8 Punkte, bis der Führerschein entzogen wird.

Bestehende Punkte wurden also nicht gelöscht, sondern nur umgerechnet. Was die Verjährung angeht, greift bei den alten Punkten auch noch das alte System!

  • Punkte für Ordnungswidrigkeiten, die vor dem 1. Mai 2014 eingetragen wurden, werden nach 2 Jahren gelöscht – soweit es zu keinem erneuten Punkteanbau in der Zwischenzeit gekommen ist.
  • Punkte für Straftaten verfallen nach 5 Jahren.
  • Punkte für Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis verfallen nach 10 Jahren.

Dazu gilt: Treffen neue Punkte nach dem 1. Mai 2014 auf bestehende alte Punkte von der Zeit vor der Reform, werden diese auch wie neue Punkte behandelt und gewertet. Das heißt, neue Punkte lassen die Verjährungsfrist der alten Punkte nicht von neuem beginnen.

Ein besonderes Merkmal: Die sogenannte Überliegefrist

Tritt der Punkteverfall entsprechend der Tilgungsfristen ein, verschwinden die Punkte noch nicht gleich vom Flensburger Punktekonto. Vielmehr erfolgt eine Speicherung der Punkte für ein weiteres Jahr. Dies ist die sogenannte Überliegefrist. Diese soll der besseren Nachvollziehbarkeit der Behörden dienen, was den zeitweiligen Punktestand angeht, wenn ein neuer Verstoß erst nach Tilgung des alten Vergehens gespeichert wird.

Es dauert also stets noch ein weiteres Jahr, bis eine endgültige Löschung der Punkte vorgenommen wird. Ihre rechtliche Grundlage findet die Überliegefrist in § 29 Absatz 6 (2) StVG.

Wie man den Punkteverfall vorantreiben kann

Wer nicht nur abwarten möchte, bis die Zeit bzw. die damit einhergehenden Verjährungsfristen wieder das Punktekonto bereinigen, kann selbst aktiv zum Punkteverfall beitragen.

Denkbar ist hierfür die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Dessen Teilnahme ist freiwillig. Auf diese Wiese lässt sich 1 Punkt in Flensburg abbauen. An einem solchen Seminar kann aber nur bis zu einer maximalen Punktzahl von 5 teilgenommen werden. Angeboten wird diese Art von Seminar von Fahrschulen. Wer seinen Punkteverfall beschleunigen will, muss hierfür aber tief in die Tasche greifen. Ein Fahreignungsseminar liegt bei etwa 400 Euro.

Wichtig: Es ist nicht möglich, ein Seminar nach dem anderen zu absolvieren, um so möglichst schnell alle Punkte loszuwerden. In einem Zeitraum von 5 Jahren kann nur ein solches Seminar besucht werden.

Konzipiert hat das Seminar die Bundesanstalt für Straßenwesen. Es werden zwei verkehrspädagogische Module von je 90 Minuten absolviert. Die Teilnehmer befassen sich mit Straßenverkehrsrecht und lernen erneut verkehrssicheres Verhalten, so, wie sie es eigentlich bereits in der Fahrschule während des Theorie-Unterrichts beigebracht bekommen haben. Darauf folgen dann noch zwei verkehrspsychologische Module mit einer Dauer von je 75 Minuten. Hier geht es dann um das individuelle Fahrverhalten der Teilnehmer, das genauer analysiert wird. Bestimmten Handlungsweisen soll so besser auf den Grund gegangen werden.

Wer an einem solchen freiwilligen Seminar zwecks Punkteabbaus teilnehmen möchte, kann sich beim zuständigen Straßenverkehrsamt weiterführend informieren.

Fachanwalt.de-Tipp: Bei mehr als 5 Punkten auf dem Flensburger Punktekonto hilft auch kein Fahreignungsseminar. Hier heißt es, einfach zu warten, bis der Punkteverfall durch Verjährung von allein eintritt.

Die Maßnahmen bei den einzelnen Flensburg Punkten

Flensburg (© torbz / fotolia.com)
Flensburg (© torbz / fotolia.com)
Je nach Anzahl der Punkte werden verschiedene Maßnahmen ergriffen.

  • 1 bis 3 Punkte: Man erhält eine Vormerkung, mit einer Strafe ist noch nicht zu rechnen.
  • 4 bis 5 Punkte: Es erfolgt eine erste schriftliche Ermahnung.
  • 6 bis 7 Punkte: Es erfolgen schriftliche Verwarnungen.
  • 8 Punkte: Wenn alles nichts gebracht hat und der Fahrer auch den 8. Punkt noch geschafft hat, kommt es schließlich zum Entzug des Führerscheins.

Wird man über den Punkteverfall informiert?

Der Punkteverfall setzt je nach begangenem Regelverstoß nach 2,5 oder 10 Jahren ein. Die Verjährung erfolgt dabei automatisch. Neu hinzugekommene Punkte in der Zwischenzeit lassen den Punkteverfall nicht wieder von vorne beginnen, wie es vor der Reform noch der Fall war. Informiert wird der Punkteinhaber jedoch in aller Regel nicht schriftlich darüber, wann sein Punktekonto wieder leer ist.

Fachanwalt.de-Tipp: Wer sich für seinen Punktestand interessiert, dem steht es jedoch jederzeit frei, sich an das Kraftfahrt-Bundesamt zu wenden und den eigenen Punktestand abzufragen. Kosten fallen hierfür keine an. Erfragt werden kann nicht nur der Punktestand, sondern auch, für welche Regelverstöße die Punkte vergeben wurden.

FAQ zu Punkte verfallen

Was ist das Fahreignungsregister in Flensburg?

Das Fahreignungsregister, auch bekannt als Verkehrszentralregister, ist eine zentrale Datenbank, in der alle Verkehrsverstöße und damit verbundenen Strafen für Kraftfahrer*innen gespeichert werden. Es wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt.

Wie viele Punkte darf ich in Flensburg haben?

In Flensburg wird ein Punktesystem angewendet, bei dem jeder Verstoß gegen die Verkehrsregeln mit einer bestimmten Anzahl von Punkten geahndet wird. Je nach Verstoß können zwischen 1 und 3 Punkte verhängt werden. Abhängig von der Schwere des Verstoßes kann auch eine höhere Anzahl von Punkten vergeben werden. Insgesamt darf ein Autofahrer*in maximal 8 Punkte haben. Wer 8 Punkte auf seinem Konto erreicht hat, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Somit darf derjenige dann kein Fahrzeug mehr im öffentlichen Verkehr führen.

Wie lange bleiben Punkte in Flensburg bestehen?

Die Dauer, für die Punkte im Fahreignungsregister bestehen bleiben, hängt von der Schwere des Verstoßes ab. In der Regel bleiben die Punkte zwischen 2,5 und 10 Jahren bestehen:

  • 1 Punkt: bleibt 2,5 Jahre bestehen
  • 2 Punkte: bleiben 5 Jahre bestehen
  • 3 Punkte: bleiben 10 Jahre bestehen

Wie kann ich meine Punkte in Flensburg einsehen?

Jede Person kann ihre eigenen Punktestand im Fahreignungsregister in Flensburg einsehen. Dazu kann man entweder persönlich beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Auskunft beantragen oder dies online tun. Um online eine Auskunft zu erhalten, muss man sich mit dem neuen Personalausweis oder einem elektronischen Aufenthaltstitel authentifizieren.

Was kann ich tun, um Punkte in Flensburg zu vermeiden?

Um Punkte in Flensburg zu vermeiden, sollte man sich stets an die Verkehrsregeln halten und vorsichtig fahren. Hier sind einige Tipps:

  • Halten Sie sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit und achten Sie auf Verkehrsschilder.
  • Vermeiden Sie Alkohol- und Drogenkonsum vor dem Fahren.
  • Benutzen Sie immer den Sicherheitsgurt und lassen Sie sich nicht durch das Handy ablenken.
  • Halten Sie ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
Fachanwalt.de-Tipp: Das Fahreignungsregister in Flensburg ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verkehrssystems. Jeder Verstoß gegen die Verkehrsregeln wird hier erfasst und mit einer bestimmten Anzahl von Punkten geahndet. Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass diese Punkte auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben können. Deshalb sollte man stets verantwortungsvoll und vorsichtig fahren, um Verstöße und damit verbundene Punkte in Flensburg zu vermeiden.



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