Radarwarner erlaubt - was ist gerichtlich dazu geregelt? Welche Vorschriften gibt es?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 9. August 2024

Viele Autofahrer möchten gerne frühzeitig vor Radarfallen der Polizei gewarnt werden und greifen dazu auf Radarwarnsysteme im Navi oder auf eine Blitzer-App auf dem Handy zurück. Was jedoch viele nicht wissen: Die Verwendung eines Radarwarngerätes während der Fahrt ist in Deutschland verboten.

Welche Aufgaben haben Radarwarner?

Radarkontrolle (© Gerhard Bittner / fotolia.com)
Radarkontrolle (© Gerhard Bittner / fotolia.com)
Radarwarner sollen Fahrzeugführer vor festen bzw. mobilen Blitzgeräten warnen bzw. ihren Standort anzeigen. Einige spezielle Geräte stören auch die Überwachungsgeräte, damit diese bei einer Geschwindigkeitsübertretung nicht auslösen können.

Welche Arten gibt es?

Es gibt vier Kategorien von Radarwarnsystemen:

  1. Aktive Radarwarner besitzen eine besondere Technik, mit der sie die Umgebung (Reichweite = mehrere hundert Meter) nach Laser- und Radarstrahlen absuchen. Befindet sich eine Radarfalle in der Nähe, zeigt das Gerät diese durch ein akustisches oder optisches Signal an.
  2. Mit einer auf dem Smartphone installierten Blitzer-App kann man sich ebenfalls vor Blitzgeräten warnen lassen. Die Software wird ständig aktualisiert und enthält bundesweit ca. 3.500 stationären Anlagen, die auf Karten als POI (Point of Interest) vermerkt sind. Sie zeigt nicht nur das erlaubte Tempo, sondern auch die Entfernung zum Blitzgerät an, sodass der Fahrer die Geschwindigkeit rechtzeitig anpassen kann, wenn das Warnsignal ertönt.
  3. Viele Navis sind vom Werk aus mit Radarwarner ausgestattet. Ein Symbol auf der Karte des Navis sowie ein akustisches Signal weisen auf das näher kommende Blitzgerät (nur stationäre Radarfallen) hin.
  4. Viele Radiosender weisen ihre Zuhörer mehrmals täglich auf Tempokontrollen hin. Dabei handelt es sich fast immer um temporäre Radarkontrollen und nicht um stationäre, die einen groben Anhaltspunkt geben und somit legal sind.

Gesetzliche Regelungen für Radarwarner

Seit 2002 ist die Verwendung von Radarwarngeräten gemäß § 23 Absatz 1b StVO in Deutschland verboten. Der Fahrzeugführer darf ein technisches Gerät, das Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigt bzw. stört, nicht betreiben bzw. betriebsbereit mit sich führen. Dies gilt nicht nur für Navis mit Radarwarnfunktion, sondern auch für Smartphones mit Blitzer-App und speziellen Radarwarngeräten, die im Fahrzeug installiert werden können.

Signalerkennende Radarwarngeräte, die ausschließlich dem Zweck der Radarwarnung dienen, sind generell in Deutschland verboten. Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 129/04) vom 23.02.2005 sind alle Rechtsgeschäfte (Kauf/Verkauf) in diesem Zusammenhang sittenwidrig und das Rückgaberecht des Käufers entfällt.

Vielfach streiten sich die Juristen darüber, ob die gesetzliche Regelung auch für Navis mit Radarwarnfunktion und Handys mit Blitzer-App gilt, da diese nicht ausdrücklich genannt werden. Denn ein Navi dient selbst mit einem installierten Radarwarnsystem hauptsächlich der Routenführung während der Fahrt. Das Verbot würde somit nicht für die Nutzung des Navigerätes, sondern für die Software gelten. Gleiches gilt auch für ein Smartphone, das hauptsächlich der Kommunikation dient und das Verbot somit nur auf die Blitzer-App anzuwenden sei.

Es handelt sich also um eine rechtliche Grauzone, da beide Geräte nicht vorrangig zur Warnung vor Radarfallen genutzt werden. Trotzdem ist die Verwendung der beiden Softwaresysteme nicht empfehlenswert. Um sich bei einer möglichen Kontrolle nicht dem Nutzungsverdacht auszusetzen, sollte die vorinstallierte Radarwarnfunktion auf dem Navi abgeschaltet bzw. die Blitzer-App auf dem Handy deinstalliert werden.

Allerdings gilt das Smartphone-Nutzungsverbot während der Fahrt nur für den Fahrzeugführer, nicht jedoch für den Beifahrer. Theoretisch ist somit die Verwendung einer Blitzer-App auf dem Smartphone durch den Beifahrer erlaubt und führt zu keiner Strafe. Allerdings ist es dem Beifahrer verboten, den Fahrer direkt auf eine Radarkontrolle hinzuweisen. Er darf dieses nur versteckt andeuten (z. B. den Fahrer bitten, langsamer zu fahren).

Wann sind Radarwarner erlaubt?

Es ist erlaubt, sich über Radarkontrollen zu informieren:

1. Der einfachste Weg ist während der Fahrt über das Autoradio. Denn Radiosender geben in regelmäßigen Abständen an ihre Zuhörer Informationen über temporäre Geschwindigkeitskontrollen heraus. Diese Informationen sind völlig legal, da die Radiosender im Gegensatz zu den Radarwarnsystemen keine genauen Angaben zum Blitzgerät machen. Die Informationen sind an die Allgemeinheit gerichtet und stehen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Standort des Zuhörers.

2. Unsortierte Informationen über Geschwindigkeitskontrollen sind auch auf Facebook oder in anderen sozialen Medien zu finden. Zwar ist es verboten, diese Informationen mit dem Smartphone während der Fahrt zu suchen, aber vor Fahrtbeginn ist es durchaus erlaubt, sich darüber zu informieren.

3. Es ist auch erlaubt, sich im Zuge der Routenplanung vorab über stationäre Radaranlagen zu informieren. Diese Informationen dürfen sogar ausgedruckt und im Auto mitgeführt werden.

Welche Strafen gibt es bei einer Missachtung des Radarwarner-Verbots?

Wird man bei einer Verkehrskontrolle mit einem unerlaubten Radarwarnsystem erwischt, bleibt dieses nicht ohne Folgen. Zwar ist der Besitz eines Gerätes mit Radarwarnfunktion nicht verboten, aber es ist nicht erlaubt, das Gerät betriebsbereit mit sich zu führen. Betriebsbereit bedeutet dabei, dass das Gerät während der Fahrt ohne größere Vorbereitung (z. B. durch Knopfdruck) aktiviert werden könnte. Die Geräte dürfen auch nicht ausgeschaltet im Handschuhfach mit geführt werden.

Das Oberlandesgericht Celle (Az. 2 Ss (Owi) 315/15) entschied hierzu am 03.11.2015:

Gerichtsurteil (© nmann77 / fotolia.com)
Gerichtsurteil (© nmann77 / fotolia.com)
Ein Fahrzeugführer verstößt gegen § 23 Absatz 1b Satz 1 StVO, wenn er ein Mobiltelefon mit sich führt, das betriebsbereit eine sogenannte Blitzer-App installiert hat und diese während der Fahrt aufgerufen werden kann.

Wird ein aktiviertes bzw. betriebsbereites Gerät mit Radarwarnfunktion im Fahrzeug vorgefunden, handelt es sich somit um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von 75 EUR sowie vier Punkte im Flensburger Fahrregister bestraft wird. Im Wiederholungsfall drohen höhere Strafen. Außerdem ist die Polizei berechtigt, das Gerät bzw. die Software zu beschlagnahmen oder zu vernichten.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg traf am 29.10.2002 hierzu folgende Entscheidung (Az. 1 S 1925/01):

Wer betriebsbereit ein Radarwarngerät mit sich führt, gefährdet die öffentliche Sicherheit. Dieses rechtfertigt eine polizeirechtliche Beschlagnahmung gemäß § 33 PolG BW sowie die Einziehung und Vernichtung des Gerätes gemäß § 34 PolG BW.

Auch der Verwaltungsgerichtshof entschied am 13.11.2007 (Az. 24 ZB 07.1970), dass Geräte bei Verstoß gegen § 23 Absatz 1b StVO sichergestellt und vernichtet werden dürfen.

Da ein Smartphone in der Regel die persönlichen Daten des Nutzers enthält, kann die Herausgabe des Smartphones bei einer Verkehrskontrolle verweigert werden. Wird man allerdings dabei erwischt, dass man das Smartphone in der Hand hält oder bedient, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Nutzung des Smartphones ohne Freisprechanlage. Dieses wird einem Bußgeld in Höhe von 60 EUR sowie einem Punkt im Flensburger Fahrregister bestraft.

Radarwarngerät - Häufige Fragen (FAQ)

In Deutschland ist der Besitz und der Verkauf von Radarwarngeräten grundsätzlich legal. Die Nutzung solcher Geräte im Straßenverkehr ist jedoch gemäß § 23 Abs. 1b StVO verboten. Wer ein Radarwarngerät zur Umgehung von Geschwindigkeitskontrollen verwendet, riskiert ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und möglicherweise ein Fahrverbot.

Was passiert, wenn man mit einem eingeschalteten Radarwarngerät erwischt wird?

Wird man mit einem eingeschalteten Radarwarngerät im Fahrzeug erwischt, drohen folgende Sanktionen:

  • Bußgeld: Ein Bußgeld von 75 Euro ist die Mindeststrafe für die Nutzung eines Radarwarngeräts.
  • Punkte in Flensburg: Die Verwendung eines Radarwarngeräts zieht einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich.
  • Fahrverbot: Bei wiederholten Verstößen oder bei einem schwerwiegenden Verstoß kann ein Fahrverbot von bis zu einem Monat verhängt werden.

In bestimmten Fällen kann die Strafe sogar noch höher ausfallen, beispielsweise wenn die Nutzung des Radarwarngeräts zu einem Unfall oder einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führt.

Gilt das Verbot für Radarwarngeräte auch für Apps auf dem Smartphone?

Ja, das Verbot für Radarwarngeräte gilt auch für Apps auf dem Smartphone, die vor Radarkontrollen warnen. Die Nutzung solcher Apps verstößt ebenfalls gegen § 23 Abs. 1b StVO und zieht dieselben Sanktionen nach sich wie die Verwendung eines physischen Radarwarngeräts.

Ein Beispiel für eine solche App ist die weit verbreitete Blitzer.de-App. Trotz ihrer Beliebtheit ist die Verwendung der App im Straßenverkehr rechtswidrig und kann zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten führen.

Gibt es Unterschiede zwischen Radarwarngeräten und Navigationsgeräten mit Blitzerwarnungen?

In der Tat gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen Radarwarngeräten und Navigationsgeräten mit Blitzerwarnungen. Radarwarngeräte sind speziell dafür konzipiert, Geschwindigkeitsmessungen zu erkennen und den Fahrer zu warnen, während Navigationsgeräte in der Regel nur vor festen Radarfallen warnen, die in ihrer Datenbank gespeichert sind.

Im Gegensatz zu Radarwarngeräten sind Blitzerwarnungen in Navigationsgeräten in Deutschland legal, solange sie nur auf fest installierte Radarkontrollen hinweisen. Das liegt daran, dass diese Informationen allgemein zugänglich sind und nicht gegen die § 23 Abs. 1b StVO verstoßen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Navigationsgeräte, die auch mobile Radarkontrollen anzeigen oder über eine Radarwarner-Funktion verfügen, ebenfalls unter das Verbot fallen und zu Sanktionen führen können.

Wie bereits erwähnt, sind Navigationsgeräte mit Blitzerwarnungen für feste Radarfallen eine legale Alternative zu Radarwarngeräten. Einige Navigationsgeräte verfügen über eine integrierte Datenbank mit bekannten Standorten von festen Radarkontrollen und warnen den Fahrer automatisch, wenn er sich einer solchen Kontrolle nähert. Eine weitere legale Alternative sind Verkehrsfunkdienste, die über das Radio oder das Internet verfügbar sind.

Diese Dienste informieren über aktuelle Verkehrsmeldungen, Staus, Unfälle und auch über mobile Radarkontrollen. Da diese Informationen öffentlich zugänglich sind und nicht speziell zur Umgehung von Geschwindigkeitsmessungen dienen, sind sie in Deutschland legal.

Fachanwalt.de-Tipp: Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die beste und sicherste Alternative zu Radarwarngeräten darin besteht, sich stets an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten und verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilzunehmen.

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