Rechtsfahrgebot - Auf der Autobahn und Innerorts gelten nach der StVO unterschiedliche Regelungen

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 22. Januar 2024

Das Rechtsfahrgebot haben wir einem berühmten Franzosen zu verdanken, nämlich Napoleon Bonaparte. Seitdem die Römer mit ihren Straßen Europa überzogen, fuhr alles im Linksverkehr. Bonaparte führte in allen von ihm besiegten Ländern das Rechtsfahrgebot ein. Danach setzte es sich europaweit durch. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Rechtsfahrgebot mittlerweile in § 2 Absatz 2 der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.

Rechtsfahrgebot - Definition

§ 2 Absatz 2 StVO besagt, dass "möglichst weit rechts zu fahren ist, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“

Es definiert sich als eine Weisung an alle Teilnehmer im Straßenverkehr, vornehmlich die Kraftfahrzeuge, etwa einen Meter Abstand zum Fahrbahnrand zu halten. Bei mehreren Fahrtstreifen im Stadtinneren können, gemäß dem § 7 bzw. § 7 Absatz 3 StVO Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen jeden der Fahrstreifen benutzen.

Land, Stadt, Autobahn

Grundsätzlich gilt es nicht, soweit wie „technisch möglich“ rechts zu fahren. Etwa ein Meter vom Fahrbahnrand ist richtig. Wer aber, beispielsweise auf einer Kraftfahrstraße außerhalb von geschlossenen Ortschaften, oder auch auf  einer Autobahn penetrant links fährt, also ohne Grund die linke Fahrspur blockiert, was in der Tat andere Straßenverkehrsteilnehmer behindert, wird gegen das Rechtsfahrgebot, das schließlich und endlich geltendes Gesetz ist, verstoßen. Das kann ohne weiteres 80 Euro Bußgeld bedeuten. Jedes Bußgeld, das über 60 Euro liegt, heißt auch gleichzeitig einen Punkt im Flensburger Register für Verkehrssünder.

Dieses Gesetz gilt auch für herkömmliche Straßen mit mehr als zwei Spuren außerhalb von Ortschaften. Hier kann die Mittelspur dann durchgehend befahren werden, wenn auf der rechten Seite, auch nur ab und an ein anderes Fahrzeug auftaucht, des Weiteren durch das Fahrverhalten keine anderen Straßenverkehrsteilnehmer behindert werden. Die dritte, äußerst linke Spur gilt aber weiterhin als die Überholspur.

Auf der Autobahn gilt das Rechtsfahrgebot in besonderem Maße. Es existieren eigentlich keine Ausnahmen. Selbst bei einer vollkommen leeren Autobahn hat der Kraftfahrzeugführer das Auto auf der rechten Spur zu halten. Es ist jedoch möglich, wenn der Verkehr in Stocken gerät, die Spuren zu wechseln. In der Stadt, vorausgesetzt die Fahrbahn ist mehrspurig, haben Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse das Privileg, sich die gewünschte Fahrspur aussuchen zu können.

Rettungsgasse

Rettungsgasse auf der Autobahn im Stau (© dreibirnen / fotolia.com)
Rettungsgasse auf der Autobahn im Stau (© dreibirnen / fotolia.com)
Die Rettungsgasse ist ein leider oft nur wenig bekanntes Thema. Dabei ist diese Spur für Rettungsfahrzeuge, Polizeifahrzeuge, Einsatzfahrzeuge durchaus eine gesetzlich verankerte Vorschrift. Eine Rettungsgasse ist nicht nur auf Autobahnen zu bilden, sondern auf allen Straßen, wenn ein Stau durch einen Unfall entsteht. Auf Autobahnen gilt und ebenso außerorts, wenn für eine Fahrtrichtung mehr als zwei Spuren zur Verfügung stehen, § 11 Absatz 2 der StVO:

„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Obwohl die Signale der Rettungsfahrzeuge, Blinklicht und Martinshorn, im Allgemeinen bereits hinreichend sind, Platz zu schaffen, haben viele Autofahrer noch Probleme mit der Bildung einer solchen Gasse. Es existieren Unterschiede zwischen Rettungsgassen innerorts, auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen.

Rettungsgasse Einspurige Straße

In der Stadt, wo es grundsätzlich Raumprobleme gibt, werden die Autofahrer, auch auf einer Fahrspur, soweit irgend möglich, rechts heranfahren. Unter Umständen ist es möglich, mit seinem Fahrzeug noch Platz zu schaffen, das Auto sollte jedoch immer parallel zur Fahrbahn rangiert werden, ein Kotflügel könnte die Fahrt der Rettungsfahrzeuge behindern. Passiert das Ganze, während eines Halts an einer roten Ampel, ist es ohne weiteres möglich, etliche Meter in die Kreuzung hineinzufahren, auch über den Fußgängerüberweg. So ist es den anderen Fahrzeugen besser möglich, einen geeigneten Platz zu finden. Der Blinker als eine Kommunikation, wohin das Fahrzeug nun gelenkt wird, hat sich in solchen Situationen bewährt. Es ist weiter darauf Acht zu geben, keine Straßeneinfahrt zu versperren.

Rettungsgasse Zweispurige Straße

Auf einer zweispurigen Straße wird die Rettungsgasse in der Mitte liegen. Die Fahrer auf der linken Spur lenken ihr Fahrzeug möglichst weit nach links, die auf der rechten Seite nach Vermögen nach rechts.

Rettungsgasse Autobahn und Mehrspurig

Gibt es drei oder mehr Spuren, wird derjenige Fahrer, der sich auf der äußersten linken Spur befindet, ganz nach links fahren. Alle anderen Fahrzeuge, auf allen anderen Spuren, werden nach rechts fahren, um so die Rettungsgasse zu bilden. Die Standspur wird darum nicht als Rettungsgasse verwandt, weil sie oft blockiert ist, bei Auffahrten, Einfahrten zu Gasthäusern etc. verschwindet. Ein Verstoß gegen die geltenden Gesetze, die die Rettungsgasse betreffen, kann mittlerweile ein Bußgeld von mindestens 240 Euro kosten so wie 1 Monat Fahrverbot.

Rechtsfahrgebot und Kreisverkehr

Rechtsfahrgebot (© Chany167 - fotolia.com)
Rechtsfahrgebot (© Chany167 - fotolia.com)
In einem Kreisverkehr gelten für die Verkehrsteilnehmer besondere Sorgfaltspflichten. Hat ein Fahrzeugführer die Absicht, einen Kreisel zu verlassen, hat er sich rechts einzuordnen. Tut er dies nicht, verstößt er gegen die besonderen Sorgfaltspflichten. Im Beispiel fuhr eine Autofahrerin in einem Kreisverkehr mit mehreren Spuren auf einer inneren Spur. Ein anderer Fahrer hatte vor, den Kreisverkehr zu verlassen, steuerte deswegen das Fahrzeug auch nach rechts, was zu einem Zusammenstoß mit dem neben ihm geradeaus fahrenden Auto führte. Die Fahrerin verklagte nun den Fahrer dieses Autos, weil er gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme und erhöhter Vorsicht verstoßen habe. Das Gericht aber gab ihr keineswegs Recht. Denn in § 9 Absatz 1 StVO wird das Rechtsfahrgebot beim Abbiegen nach rechts beschrieben. Das Gericht befand, dass eine Verletzung dieser von ihr angemahnten Pflichten ausschließlich ihr vorzuwerfen sei. Es läge eine Verletzung des § 9 StVO vor. Außerdem sei sie abgebogen, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.

Beispiel: Vorfahrt ist spurunabhängig

Ein Autofahrer biegt von links auf eine zweispurige Straße innerorts ein. Eine Autofahrerin, die ihm entgegenkommt, fährt zum Teil auf der linken Fahrspur. Es kommt zu einem Unfall. Die Autofahrerin klagt und bekommt Recht. Die Vorfahrt einer Vorfahrtstraße ist spurunabhängig. Wer aus einem Grundstück einfährt, hat auf den fließenden Verkehr zu achten und ihm Vorrang zu lassen. Der Autofahrer hatte daher in vollem Umfang für die Unfallfolgen aufzukommen.

FAQ zum Rechtsfahrgebot

Was ist das Rechtsfahrgebot?

Das Rechtsfahrgebot ist eine Verkehrsregel, die in der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert ist. Es besagt grundsätzlich, dass alle Fahrzeuge so weit wie möglich rechts zu fahren haben. Dies ist in § 2 Abs. 2 StVO festgelegt.

Die Regel hat zwei wesentliche Gründe:

  1. Sicherheit: Sie soll dazu beitragen, den Verkehrsfluss zu optimieren und das Unfallrisiko zu minimieren.
  2. Verkehrsfluss: Sie soll verhindern, dass Fahrzeuge unnötig den Verkehr behindern oder gar blockieren.

Beispiel: Wenn auf einer Autobahn drei Fahrspuren in eine Richtung verlaufen und keine Verkehrsbehinderung vorliegt, sollte ein Fahrzeug die rechte Spur nutzen.

Welche Ausnahmen gibt es zum Rechtsfahrgebot?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen von dem Rechtsfahrgebot abgewichen werden darf. Laut § 7 Abs. 2 StVO dürfen Fahrzeuge die linke Fahrspur nur dann benutzen, wenn die Verkehrsdichte es zulässt oder wenn sie überholen wollen.

Weitere Ausnahmen sind in § 5 Abs. 3 und Abs. 4 StVO geregelt.

  • Überholen: Wenn ein Fahrzeug ein anderes überholt, darf es die linke Fahrspur benutzen.
  • Verkehrsdichte: Bei hoher Verkehrsdichte dürfen alle Fahrspuren genutzt werden.
  • Rettungsgasse: Bei Stau oder stockendem Verkehr muss eine Rettungsgasse gebildet werden, dabei ist das Rechtsfahrgebot aufgehoben.

Beispiel: Wenn ein Fahrzeug auf einer Autobahn mit hoher Verkehrsdichte fährt, darf es auch die mittlere oder linke Fahrspur benutzen.

Welche Strafen drohen bei Missachtung des Rechtsfahrgebots?

Die Missachtung des Rechtsfahrgebots kann nach § 1 Abs. 2 und § 49 StVO sowie § 24 StVG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dabei kann ein Bußgeld erhoben und in schweren Fällen auch ein Fahrverbot verhängt werden.

  • Bußgeld: Das Bußgeld kann je nach Schwere des Verstoßes variieren und beträgt in der Regel zwischen 80 und 150 Euro.
  • Fahrverbot: Bei wiederholter Missachtung des Rechtsfahrgebots oder bei besonders schweren Verstößen kann zusätzlich ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot verhängt werden.
  • Punkte in Flensburg: Bei einer groben Missachtung des Rechtsfahrgebots können außerdem Punkte im Fahreignungsregister (auch "Flensburger Punktekonto" genannt) eingetragen werden.

Beispiel: Ein Fahrer, der auf einer Autobahn mit drei Spuren ohne triftigen Grund dauerhaft die mittlere oder linke Spur benutzt, kann mit einem Bußgeld und unter Umständen mit einem Fahrverbot bestraft werden.

Wie verhält es sich mit dem Rechtsfahrgebot auf Autobahnen?

Auf Autobahnen gilt grundsätzlich das gleiche Rechtsfahrgebot wie auf anderen Straßen. Nach § 2 Abs. 2 StVO muss so weit wie möglich rechts gefahren werden. Bei mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge jedoch den Fahrstreifen frei wählen, allerdings gilt dies nur unter der Voraussetzung, dass der Verkehr dadurch nicht behindert wird.

  • Freie Fahrstreifenwahl: Bei mehreren Fahrstreifen in einer Richtung darf grundsätzlich der Fahrstreifen frei gewählt werden.
  • Verkehrsbehinderung: Trotz freier Fahrstreifenwahl muss jedoch immer so gefahren werden, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird.
  • Mittelspurschleicher: So werden Fahrer bezeichnet, die auf mehrspurigen Autobahnen permanent die Mittelspur blockieren, obwohl die rechte Spur frei ist. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Beispiel: Ein Fahrzeug, das auf einer dreispurigen Autobahn trotz freier rechter Spur ständig auf der mittleren oder linken Spur fährt, kann wegen Missachtung des Rechtsfahrgebots bestraft werden.

Ist das Rechtsfahrgebot auch für Fahrradfahrer relevant?

Ja, das Rechtsfahrgebot ist auch für Fahrradfahrer relevant. Laut § 2 Abs. 4 StVO müssen Fahrradfahrer grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand fahren. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel bei mehrspurigen Fahrradwegen oder wenn das Linksabbiegen ermöglicht werden soll.

  • Mehrspurige Fahrradwege: Auf Fahrradwegen mit mehreren Fahrstreifen dürfen Fahrradfahrer den Fahrstreifen frei wählen.
  • Linksabbiegen: Zum Linksabbiegen dürfen Fahrradfahrer auf die linke Fahrbahn wechseln.

Beispiel: Ein Fahrradfahrer, der auf einer Straße ohne Fahrradweg fährt, sollte so weit wie möglich am rechten Rand der Fahrbahn fahren.

Die Bildung einer Rettungsgasse ist eine wichtige Ausnahme vom Rechtsfahrgebot. Im Falle von Verkehrsstaus oder stockendem Verkehr, muss eine Rettungsgasse gebildet werden, um Rettungsfahrzeugen eine schnelle Durchfahrt zu ermöglichen. Laut § 11 Abs. 2 StVO müssen Fahrzeuge auf der linken Spur nach links und alle anderen nach rechts ausweichen, unabhängig von der Anzahl der Spuren.

  • Bildung der Rettungsgasse: Alle Fahrzeuge müssen sich so aufteilen, dass zwischen dem äußersten linken und den übrigen Fahrstreifen in der Mitte ein durchgehender Freiraum entsteht.
  • Ordnungswidrigkeit: Die Nichtbildung einer Rettungsgasse stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.

Beispiel: Auf einer Autobahn mit drei Spuren muss das Fahrzeug auf der linken Spur nach links ausweichen, während die Fahrzeuge auf den beiden rechten Spuren nach rechts ausweichen, um eine Rettungsgasse zu bilden.




Ihre Spezialisten
INHALTSVERZEICHNIS

TOOLS

Gratis-eBook „Verkehrsrecht“


Alle Infos zum Verkehrsrecht!
Die wichtigsten Fragen zu Führerschein & Co!

  • Zulassung und Unfallrecht im Detail
  • Aktuelles zu Ordnungswidrigkeiten und MPU!
  • Kostenloser PDF-Download

Gratis-eBook „Fachanwalt finden“


Alle Infos zur Fachanwaltssuche!
Informationen und Tipps zur Fachanwaltssuche!

  • Was ist ein Fachanwalt?
  • Wichtige Infos zu Anwaltskosten, Beratungshilfe!
  • Kostenlos als PDF-Download