Restwert vom Auto ermitteln und berechnen lassen

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 8. Dezember 2023

Zu einem Unfall im Straßenverkehr kann es schnell kommen. Handelt es sich um einen schweren Unfall, kann es sogar sein, dass das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wird. Das heißt, dass aus wirtschaftlicher (finanzieller) Sicht eine Reparatur als nicht mehr rentabel eingestuft wird. Um zu diesem Schluss zu kommen, muss jedoch zunächst der Restwert des Autos bestimmt werden. Erst dann lässt sich sagen, ob eine Reparatur noch sinnvoll erscheint oder nicht. Auch wenn das Fahrzeug nach einem Unfall mit Wertminderung verkauft werden soll, muss der Restwert ermittelt werden.

Restwert Auto - Wirtschaftlicher Totalschaden

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die veranschlagten Reparaturkosten höher ausfallen als der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des Autos. Eine Reparatur wäre also technisch durchaus möglich, sie rentiert sich nur nicht mehr. So unterscheidet sich der wirtschaftliche Totalschaden auch von dem technischen Totalschaden. Um also von einem wirtschaftlichen Totalschaden ausgehen zu können, müssen zwei Faktoren zunächst ermittelt werden: Der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des Fahrzeugs.

Bei dem Wiederbeschaffungswert handelt es sich um die Summe, die aufgewendet werden müsste, wollte man ein gleichwertiges Fahrzeug erstehen.

Der sogenannte Restwert bezeichnet dabei den Betrag, den der Geschädigte noch erzielen kann, wenn er sein Unfallfahrzeug weiter verkauft.

Restwertermittlung durch Gutachter

Stempel Gutachten (© WoGi / fotolia.com)
Stempel Gutachten (© WoGi / fotolia.com)
Wenn es um die Ermittlung von Restwert und Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs geht, wird ein Sachverständiger herangezogen, der mit dem nötigen Fachwissen ein entsprechendes Kfz-Gutachten erstellen kann.

Der Sachverständige wird in seine Beurteilung verschiedene Faktoren einfließen lassen.

  • Welchen Wert hatte das Fahrzeug vor dem Unfall?
  • Wie sieht es mit der Schuldfrage aus? Sprich, wie kam es zu dem Unfall und wer trägt die Schuld daran?
  • Wie viel ist das Fahrzeug nach dem Unfall bei einem Verkauf noch wert?

Wann spielt der Restwert eine Rolle?

Wichtig wird die Höhe des Restwerts, wenn es darum geht zu ermitteln, welche Leistungen von der Versicherung zu erwarten sind. Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, erhält man von der Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und verbleibendem Restwert des Autos. Läge also etwa der Wiederbeschaffungswert bei 6.000 Euro und der Restwert des Fahrzeugs nach einem Unfall bei 2.000 Euro, würde die Versicherung eine Summe in Höhe von 4.000 Euro zahlen.

Übererlös wird angerechnet

Sollte es dem Geschädigten wider Erwarten möglich sein, das Fahrzeug zu einem höheren Preis zu verkaufen, als durch den Gutachter ermittelt wurde, spricht man von einem Übererlös. Dieses Plus muss sich der Geschädigte dann auf die Versicherungsleistung anrechnen lassen, denn es soll vermieden werden, dass er aus dem Unfall Profit schlagen kann. Die Versicherungsleistung wird also dann entsprechend des Übererlöses gemindert. Die Versicherung ist daher auch in der Lage, von dem Geschädigten zu verlangen offenzulegen, welchen Restwert er bei einem Verkauf noch erzielen konnte.

Üblicherweise wird das Fahrzeug einfach einem seriösen Gebrauchtwagenhändler zum Kauf angeboten. Diesem kann das durch den Sachverständigen erstellte Gutachten mit dem ermittelten Wert vorgelegt werden. Sollte es dem Geschädigten nicht möglich sein, selbst einen Kaufinteressenten zu finden, kann er sich an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wenden und diese dazu auffordern, einen Interessenten zu benennen.

Es ist der Haftpflichtversicherung jedoch nicht gestattet, den Geschädigten auf einen höheren Restwerterlös zu verweisen, wenn dieser nur auf einem Sondermarkt hätte erzielt werden können oder wenn man sich hierfür an spezielle Restwerteaufkäufer hätte wenden müssen.

Restwert Auto - „Schwacke-Liste“

Ein Klick in die sogenannte Schwacke-Liste für Fahrzeugbewertungen reicht nicht aus, um den Restwert ordnungsgemäß und korrekt ermitteln zu können. Die dortigen Angaben können zwar als eine erste Orientierung dienen, für die Versicherung sind sie jedoch nicht aussagekräftig genug, da beispielsweise keine regionalen Besonderheiten berücksichtigt werden. Letztlich kann sich nur ein Sachverständiger mit der Restwertermittlung befassen. Denn dieser erkennt auch mögliche versteckte Schäden, die auf den ersten Blick nicht ins Auge fallen, letztlich aber für einen Anstieg der Reparaturkosten sorgen.

Fachanwalt.de-Tipp: Es steht dem Geschädigten frei, selbst einen Gutachter zu wählen, solange dieser die nötigen fachlichen Qualifikationen mit sich bringt. Die Gutachtenkosten sind durch die gegnerische Versicherung zu übernehmen. Man muss als Geschädigter nicht mit dem Gutachter zusammenarbeiten, der durch die Versicherung bereitgestellt wird. Denn dieser wird im Zweifel immer vordergründig im Interesse der Versicherung arbeiten.

Angebote einholen

Ein Angebot für den Unfallwagen lässt sich beispielsweise bei dem Händler einholen, bei dem man das Fahrzeug auch gekauft hat. Zudem kann man sich auf sogenannten Restwertbörsen online umsehen, um sich an vergleichbaren Angeboten zu orientieren. Die dortigen Angaben sollten aber nur als ein ungefährer Wert angesehen werden, weil es einfach zu viele Feinheiten bei der Schadensbeurteilung gibt und keine Kombination aus Fahrzeugmodell und Schaden dieselbe ist.

Weiterverkauf

Restwert Auto (© stylefoto24 / fotolia.com)
Restwert Auto (© stylefoto24 / fotolia.com)
Wenn sich der Restwert auf den Wert bezieht, der sich für das beschädigte Fahrzeug noch erzielen lässt, dann stellt sich die Frage, wieso überhaupt ein Auto verkauft werden sollte, bei dem ein Totalschaden festgestellt wurde.

Diese Frage ist ganz einfach damit zu beantworten, dass zwar einerseits eine Instandsetzung des Unfallwagens nicht mehr lohnenswert sein kann, das Fahrzeug aber gleichzeitig noch über Bauteile verfügen kann, die sich durchaus einzeln noch zu Geld machen lassen.

Restwert spielt nicht nur bei Unfallfahrzeugen eine Rolle

Natürlich geht es in der täglichen Unfallpraxis immer wieder auch um den Restwert der in die Unfälle involvierten Fahrzeuge. Doch der Restwert kann auch dann eine Rolle spielen, wenn schlichtweg ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft werden soll. Wer also wissen will, was sein Gebrauchter noch wert ist, muss den Restwert kennen.

Meist wird dabei gern unterschätzt, dass der Wertverlust eines Fahrzeugs durchaus hoch ausfallen kann. Oftmals sind Fahrzeuge bereits nach drei Jahren schon nur noch die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises wert.

Statt sich aber nur an ungefähre Richtlinien zu halten, wird der Restwert natürlich genau ermittelt. Dabei schaut man beispielsweise auf das Baujahr und wie viele Kilometer das Auto schon gefahren ist. Auch der technische Zustand spielt eine wichtige Rolle, genauso wie die Optik des Fahrzeugs. Relevant kann auch sein, wie die aktuelle Kaufnachfrage für das Modell zu bewerten ist. Insgesamt sind es viele verschiedene Faktoren, die in die Ermittlung des Restwerts mit einfließen. Daher ist es einem Laien unmöglich, selbst den Restwert seines Gebrauchtfahrzeugs zu bestimmen.

Restwert beim Auto - Häufige Fragen (FAQ)

Was versteht man unter dem Begriff "Restwert" im Zusammenhang mit Autos?

Der Restwert eines Autos bezieht sich auf den aktuellen Wert eines Fahrzeugs, der sich aus verschiedenen Faktoren wie Alter, Zustand und Laufleistung ergibt. Der Restwert spielt eine bedeutende Rolle bei der Berechnung von Schadensersatz in Unfallsituationen oder beim Verkauf eines Gebrauchtwagens.

Gemäß § 249 BGB hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz des Schadens in Geld, der durch den Unfall entstanden ist. Ein Beispiel für die Bedeutung des Restwerts wäre der Fall, dass ein Auto einen Unfall erleidet und der Geschädigte entscheidet, das Auto nicht reparieren zu lassen. In diesem Fall würde der Geschädigte den Wertverlust seines Fahrzeugs, also den Unterschied zwischen dem Wert vor dem Unfall und dem Restwert nach dem Unfall, als Schadensersatz geltend machen können.

Wie wird der Restwert eines Autos ermittelt?

Die Ermittlung des Restwerts eines Autos erfolgt in der Regel durch einen qualifizierten Sachverständigen, wie zum Beispiel einen Kfz-Gutachter oder Kfz-Sachverständigen. Dieser berücksichtigt verschiedene Faktoren wie den Marktwert, den Zustand des Fahrzeugs, die Laufleistung und eventuelle Sonderausstattungen. In einigen Fällen kann auch die Schwacke-Liste herangezogen werden, um den Restwert zu ermitteln.

Dabei handelt es sich um eine Datenbank, die die aktuellen Marktpreise für Gebrauchtwagen in Deutschland auflistet. Es ist wichtig zu beachten, dass der Restwert eines Fahrzeugs im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs in der Regel auf Basis des örtlichen Marktwerts ermittelt wird, um eine gerechte Entschädigung für den Geschädigten zu gewährleisten.

Welche Rolle spielt der Restwert bei der Kfz-Versicherung?

Der Restwert eines Autos ist ein entscheidender Faktor bei der Berechnung von Versicherungsleistungen, insbesondere im Falle eines Totalschadens. Bei einem Totalschaden wird das Fahrzeug als wirtschaftlich nicht mehr reparabel eingestuft. In solchen Fällen hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf die Zahlung des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs gemäß § 249 Abs. 2 BGB.

Die Versicherungsgesellschaft beauftragt in der Regel einen Sachverständigen mit der Ermittlung des Restwerts, um eine angemessene Entschädigung für den Versicherungsnehmer zu gewährleisten. Bei Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Restwerts kann der Versicherungsnehmer einen eigenen Gutachter beauftragen, um eine zweite Meinung einzuholen.

Was sind die steuerlichen Auswirkungen des Restwerts bei der Veräußerung eines Fahrzeugs?

Beim Verkauf eines Fahrzeugs kann der Restwert steuerliche Auswirkungen haben, insbesondere wenn es sich um ein betrieblich genutztes Fahrzeug handelt. In diesem Fall kann der Verkaufserlös, der den Restwert übersteigt, als betrieblicher Gewinn angesehen werden und somit steuerpflichtig sein.

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist der Restwert eines betrieblich genutzten Fahrzeugs bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung zu berücksichtigen. Um den steuerlichen Gewinn aus der Veräußerung eines betrieblich genutzten Fahrzeugs zu ermitteln, ist folgende Berechnung erforderlich:

  • Verkaufserlös: Der Betrag, zu dem das Fahrzeug verkauft wurde.
  • Restwert: Der aktuelle Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Veräußerung.
  • Betrieblicher Gewinn: Verkaufserlös abzüglich des Restwerts.

Es ist wichtig, dass der Verkaufserlös und der Restwert ordnungsgemäß dokumentiert werden, um eventuelle steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.




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