Schadensregulierung nach Unfall - wie lange dauert die Abwicklung?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 1. Januar 2024

Versicherungen (© Marco2811 / fotolia.com)
Versicherungen (© Marco2811 / fotolia.com)
Schon ein kurzer Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr genügt und schon kann es zu einem Unfall kommen, ob nun selbstverschuldet oder nicht. Dasselbe Risiko besteht beim Überschätzen der eigenen Fähigkeiten als Fahrer, oder wenn eine Verkehrssituation falsch eingeschätzt wird. Ein Unfall kann jeden Verkehrsteilnehmer treffen. Oftmals handelt es sich glücklicherweise lediglich um einen Blechschaden, doch der Schock sitzt meist erst einmal tief nach solch einer Situation. Dennoch sollte man versuchen, einen kühlen Kopf zu bewahren, denn nach einem Unfall gibt es einiges zu beachten und zu tun. Ein wichtiger Punkt ist hierbei die sogenannte Schadensregulierung. Unter diesem Begriff fasst man allgemein den gesamten Ablauf nach Eintritt eines Schadensfalls zusammen. Oberstes Ziel ist es dabei natürlich, seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Wie man sich nach einem Unfall verhält, kann daher im Rahmen der Schadensregulierung von Bedeutung sein, um seine eigenen Rechtspositionen zu sichern.

Wichtigster Ansprechpartner: Die Versicherung

Als Halter eines Kraftfahrzeugs ist man verpflichtet, zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die eine Grundversicherung im Schadensfall darstellt. Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich in § 1 Pflichtversicherungsgesetz. Dieser besagt im Detail:

„Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.“

Es sollte daher immer ein Versicherer im Schadensfall als Ansprechpartner gegeben sein. Dies ist wichtig, denn gerade wenn es zu Unfällen mit Personenschäden kommt, stehen schnell Summen in Millionenhöhe im Raum. Eine Privatperson könnte diese finanzielle Bürde ohne versicherungsrechtlichen Beistand niemals alleine tragen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung gibt daher von vorneherein die Sicherheit, dass man im Schadensfalls einen Ausgleich verlangen kann und nicht auf seinen Schadenskosten sitzen bleibt – was oftmals der Fall wäre, müsste der Unfallgegner die Summe aus eigener Tasche zahlen.

Die Versicherung wird die Zahlung einer Summe an den Geschädigten vornehmen, maximal bis zur mit dem Versicherungsnehmer vereinbarten Deckungshöhe. So die Theorie. Damit dies auch wirklich so geschieht, müssen ein paar Punkte beachtet werden.

Erste wichtige Schritte nach einem Unfall

Soweit es sich nur um einen Blechschaden handelt, man also an der Unfallstelle verbleiben kann und keiner medizinischen Betreuung bedarf, kann man selbst schon zu einem reibungslosen Schadensregulierung Ablauf beitragen. Und zwar, indem man sich der Beweissicherung widmet.

Zum einen muss der Unfallhergang aufgezeigt werden, zum anderen die Folgen des Unfalls. Handelt es sich um einen nicht selbst verschuldeten Unfall, muss man belegen, dass die andere Partei die Schuld trifft. Schließlich möchte man von der Versicherung des Unfallgegners Geld sehen. Diese wiederum möchte Beweise dafür haben, dass ihr Versicherungsnehmer tatsächlich für den Unfall verantwortlich ist.

  • Fotos machen! Dank der Smartphone-Technologie muss niemand mehr eine Wegwerf-Kamera für den Notfall im Handschuhfach haben. Fotos sind ein wichtiges Mittel zur Dokumentation.
  • Zum einen sollte der Unfallort fotografiert werden. Hier kann man aus verschiedenen Perspektiven fotografieren, um ein möglichst genaues und detailliertes Bild der Gesamtsituation wiedergeben zu können.
  • Zum anderen muss der Schaden dokumentiert werden. Alle Beulen und Kratzer sowie möglicherweise umhergeflogene Autoteile, die nun auf der Straße liegen; all das sollte im Detail fotografiert werden. Lieber macht man ein Bild zu viel, als eines zu wenig.
  • Mit den Fotos bestimmen die Sachverständigen später den Standort der Fahrzeuge, daher kann es helfen, markante Punkte, beispielsweise Straßenschilder u.ä. mit zu fotografieren.
  • Gibt es Passanten, Anwohner oder andere Verkehrsteilnehmer, die Zeugen des Unfalls wurden? Diese sollte man ansprechen und im besten Fall ihre Personalien notieren, um eventuell später noch einmal auf sie zurückzukommen.
  • Auch bei nur leichten Unfällen ist es ratsam, die Polizei hinzuziehen. Die Beamten entscheiden dann, ob der Unfall aufgenommen und eine polizeiliche Unfallakte angelegt wird. In jedem Fall muss die Polizei verständigt werden, wenn es sich um einen größeren Schaden handelt.
Fachanwalt.de-Tipp: Es kann sinnvoll sein, sich möglichst zeitnah nach dem Unfall hinzusetzen und einen eigenen 'Unfallbericht' zu erstellen, indem man sich Notizen zum Ablauf macht. Zieht sich eine Schadensregulierung länger hin und kommt es zu Streitigkeiten über den Unfallhergang, ist es immer gut, solch einen Bericht noch einmal als Gedankenstütze zu haben. Denn natürlich verblasst mit der Zeit die Erinnerung. Am Unfalltag selbst hat man jedoch alle Details noch gut im Kopf und sollte diese daher am besten notieren.

Auch ein „professioneller“ Unfallbericht kann bei der Schadensregulierung helfen

Unfallberichte © DOC RABE Media - fotolia.com
Unfallberichte © DOC RABE Media - fotolia.com
Neben den persönlichen Notizen, die man sich als Gedankenstütze zum Unfallhergang macht, gibt es auch einen „professionellen“ Unfallbericht. Entsprechende Muster und Vorlagen können im Internet heruntergeladen werden. Im besten Fall führt man solch ein Formular immer mit sich und hat es im Schadensfall bereits zur Hand. Der Unfallbericht wird von beiden Parteien ausgefüllt und unterzeichnet.

Wichtig: Es handelt sich dabei nicht um ein Schuldanerkenntnis! Es soll lediglich der Unfallhergang zwecks schnellerer Schadensregulierung wiedergegeben werden.

Sicherheit nicht vergessen – Absicherung der Unfallstelle

Bei all dem Schreck und Ärgernis sowie dem Interesse daran, die Unfallstelle fotografisch zu dokumentieren, sollte man als Unfallbeteiligter auch die Sicherheit nicht vergessen. Das heißt, dass die Unfallstelle in jedem Fall ausreichend abgesichert werden muss mit einem Warndreieck. Auch die Warnblinkanlage des Fahrzeugs sollte eingeschaltet werden. Schließlich soll es nicht gleich zum nächsten Unfall kommen.

Innerhalb kurzer Zeit die Versicherung kontaktieren

Um sich mit der Versicherung in Verbindung zu setzen und einen Unfall zwecks Schadensregulierung zu melden, hat man eine Woche Zeit. Es ist immer ratsam, sich möglichst zeitnah an sein Versicherungsunternehmen zu wenden. Die Schadensmeldung hat dabei schriftlich zu erfolgen.

Fachanwalt.de-Tipp: Sowohl als Unfallverursacher als auch als Geschädigter sollte man seiner Versicherung über den Unfall Bescheid geben.

Auf keine Angebote eingehen

Sollte man als Geschädigter von dem Unfallverursacher den Vorschlag gemacht bekommen, das ganze ohne Versicherung zu regeln, sollte man hierauf nicht eingehen. Zu groß ist das Risiko, dass man letztendlich doch auf seinen Kosten sitzenbleibt.

Was umfasst die Schadensregulierung im Einzelnen?

Jede Schadensregulierung kann anders ausfallen und sollte individuell beurteilt werden. Mögliche Posten die berücksichtigt werden können, sind beispielsweise folgende:

  • Reparaturkosten: Es können bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts ersetzt werden.
  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, in der das Unfallauto in Reparatur ist.
  • Schmerzensgeld
  • Abschleppkosten
  • Kosten für den Sachverständigen
  • Merkantiler Minderwert
  • Haushaltsführungsschaden

FAQ zum Ablauf der Schadensregulierung

Was ist der erste Schritt nach einem Schadensfall?

Der erste Schritt nach einem Schadensfall ist die Meldung des Schadens an die entsprechende Versicherung. Diese sollte unverzüglich und vollständig erfolgen. Dabei ist die Beachtung der Meldefristen, die in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt sind, essenziell. Sie sind grundsätzlich in § 141 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgelegt.

  • Vollständige Schadensmeldung: Beinhaltet Angaben zu Zeitpunkt, Ort und Umfang des Schadens sowie den Hergang des Ereignisses. Ggf. sind Fotos oder Zeugenaussagen hinzuzufügen.
  • Unverzügliche Meldung: Der Schaden sollte so schnell wie möglich nach Kenntnisnahme gemeldet werden. Unterlässt man dies, kann dies eine Leistungskürzung zur Folge haben (§ 142 VVG).

Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie schnellstmöglich Ihre Kfz-Versicherung informieren und den Unfallhergang, eventuell mit Fotos vom Schaden und dem Unfallort, detailliert schildern.

Wie läuft die Begutachtung des Schadens ab?

Die Begutachtung des Schadens erfolgt in der Regel durch einen von der Versicherung beauftragten Gutachter. Dieser erstellt ein Gutachten über den Umfang und die Höhe des Schadens.

  1. Erstellung des Gutachtens: Der Gutachter dokumentiert den Schaden und schätzt die Kosten für die Instandsetzung oder den Wiederbeschaffungswert im Falle eines Totalschadens.
  2. Überprüfung des Gutachtens: Es besteht die Möglichkeit, das Gutachten durch einen eigenen, unabhängigen Gutachter prüfen zu lassen. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn man mit der Einschätzung des Versicherungsgutachters nicht einverstanden ist.

Wie erfolgt die Schadensregulierung?

Die Schadensregulierung bezeichnet die finanzielle Abwicklung des Schadens durch die Versicherung. Sie basiert auf dem zuvor erstellten Gutachten und dem Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen.

  • Anerkennung des Schadens: Die Versicherung anerkennt den Schaden und berechnet die Schadenssumme.
  • Auszahlung: Die Versicherung leistet die Auszahlung entsprechend der Schadenssumme und der vertraglichen Vereinbarungen.

Beispiel: Ein Sturmschaden an Ihrem Haus wird von der Gebäudeversicherung anerkannt. Der Gutachter schätzt den Schaden auf 10.000 Euro. Die Versicherung überweist diesen Betrag an Sie oder direkt an das Handwerksunternehmen, das die Reparaturarbeiten durchführt.

Was passiert, wenn es zu Streitigkeiten während der Schadensregulierung kommt?

Bei Streitigkeiten während der Schadensregulierung kann man sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Dieser bietet eine außergerichtliche Streitbeilegung an. Ist dies nicht erfolgreich, bleibt als letzte Instanz der Gang zum Gericht. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

  • Außergerichtliche Streitbeilegung: Der Ombudsmann prüft den Fall und versucht, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
  • Gerichtliche Klärung: Kann keine Einigung erzielt werden, kann man Klage erheben. Hier ist der Paragraph § 12 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) relevant, der die Pflichten des Versicherers zur Schadensregulierung regelt.

Beispiel: Ihre Hausratversicherung weigert sich, den vollen Schaden eines Einbruchs zu ersetzen. Sie können sich in diesem Fall an den Ombudsmann wenden oder gerichtliche Schritte einleiten.


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