Straßenverkehrsgefährdung - Wann macht man sich strafbar? Welche Strafe droht dem Fahrer nach § 315c StGB?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 28. Oktober 2023

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das schließt jede Gefährdung aus. Um diesem Grundsatz wenigstens ein bisschen Genüge zu tun, gibt es explizite Reglementierung von Gefährdungen im Straßenverkehr nach dem Paragraphen 315 c StGB. Die Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland soll unter dauernder Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme erfolgen, sodass niemand geschädigt oder gefährdet werden kann. Auch soll kein Verkehrsteilnehmer durch einen anderen behindert oder belästigt werden. Eine Straßenverkehrsgefährdung, im Gegensatz zur Behinderung des Straßenverkehrs, liegt dann vor, wenn mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, aufgrund von Erfahrungswerten, davon ausgegangen werden kann, dass ein Personenschaden die Folge einer Aktion sein kann.

Strafbarkeit einer Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c Abs. 1 StGB

Straßenverkehrsgefährdung (© hykoe / fotolia.com)
Straßenverkehrsgefährdung (© hykoe / fotolia.com)
Um straffällig nach Paragraph 315 StGB c zu werden, müssen alle objektiven und subjektiven Voraussetzungen vorhanden sein. Einmal ist hier der Begriff Straßenverkehr wichtig, bei dem es sich um öffentliche Straßen und Wege handeln muss, auch der Verkehr von Kraftfahrzeugen soll gegeben sein, genauso Fußgänger, Fahrradfahrer in ihrem, nur ihnen zugänglichen Bereich. Andere Verkehrsräume haben für den Paragraphen keine Relevanz. Ein Verkehrsraum wird dann öffentlich genannt, wenn der Verkehrsraum vom Verfügungsberechtigen zur Benutzung für jedermann oder zumindest für allgemeine Gruppen zugelassen wurde. Der Täter muss ein Fahrzeug führen. Entweder ist er dazu geistig oder körperlich nicht in der Lage, oder er ist aufgrund anderer Umstände unfähig, ein Fahrzeug zu führen. Des Weiteren gelten die im Folgenden aufgeführten Gründe, die zu einer Straßenverkehrsgefährdung führen können:

§ 315c StGB - sog. "7 Totsünden im Straßenverkehr"

In dem § 315c unter Abs. 1 Nr. 2 StGB sind die sogenannten "7 Totsünden im Straßenverkehr" aufgezählt.

  (1) Wer im Straßenverkehr

 

1.

ein Fahrzeug führt, obwohl er

 

 

a)

infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

 

 

b)

infolge geistiger oder körperlicher Mängel

 

 

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

 

2.

grob verkehrswidrig und rücksichtslos

 

 

a)

die Vorfahrt nicht beachtet,

 

 

b)

falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

 

 

c)

an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

 

 

d)

an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

 

 

e)

an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

 

 

f)

auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder

 

 

g)

haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

 

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

 

1.

die Gefahr fahrlässig verursacht oder

 

2.

fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie sieht die Bestrafung bei Straßenverkehrsdelikten aus?

 Strafzettel Bußgeldbescheid (© Stockfotos-MG / fotolia.com)
Strafzettel Bußgeldbescheid (© Stockfotos-MG / fotolia.com)
Zuerst sei einmal der Unterschied zwischen Behinderung im Straßenverkehr und Straßenverkehrsgefährdung erörtert. Eine Verkehrsbehinderung liegt dann vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer einen anderen räumlich behindert, ihn in seiner Freiheit der Bewegung beschränkt. Das kann zum Beispiel das Parken auf dem Fußweg sein. Eine Gefährdung dagegen wird dann vorliegen, wenn mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, aufgrund von Erfahrungswerten, davon ausgegangen werden kann, dass ein Personenschaden die Folge einer Aktion sein kann. So ist, wenn man beim Überholen zum Beispiel die Geschwindigkeit nicht richtig einschätzt, es erst im letzten Augenblick schafft, wieder auf die linke Spur zurückzukehren, ganz eindeutig eine Gefährdung des Straßenverkehrs. In der Rechtssprache hat man einen Namen für solche Geschehnisse: Beinaheunfälle. Auch Beinaheunfälle werden vom Gesetzgeber verfolgt.

Der Gesetzgeber kennt hier zwei Arten von Sanktionen, auch zwei Arten von Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Unterschied zeigt sich als ein Straßenverkehrsdelikt mit Gefährdung im Gegensatz zum Delikt ohne, dass eine Gefährdung anderer Personen vorgelegen hätte. Für Verkehrsgefährdungen existieren feste Regelsätze. Mit Erhalt des Bußgeldbescheides bietet sich dem Betroffenen die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Außerdem verfügt er über das Rechtsmittel des Einspruchs. Unter Umständen kann ihm von der Behörde nachgewiesen werden, dass sein Delikt im Straßenverkehr Sachen von erheblichen Wert oder Personen gefährdet hat. In diesem Fall wird sich der Bußgeldsatz erhöhen. Sind es eigentlich 60 Euro, mutieren sie mit einer Straßenverkehrsgefährdung zu 75 Euro. Sind die Bußgelder in einem Bereich um die 150 Euro, werden sich die erhöhten Strafen für eine Gefährdung immer um 25 Euro oberhalb der Strafe ohne Gefährdung befinden. Andere Gefährdungen finden sich als solche in der Bußgeldtabelle beschrieben. Auch die Fahrt unter Alkohol ist eine Gefährdung des Straßenverkehrs. Wie an diesem Beispiel ersichtlich ist, kann die Bemessung des Strafmaßes durch alle Instanzen hindurch bis zur Freiheitsstrafe oder auch dem lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis führen.

„Wer im Straßenverkehr […] Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Ursachen für eine Gefährdung des Straßenverkehrs

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

  • Grobes, rücksichtsloses und verkehrswidriges Handeln
  • Missachtung von Vorfahrtsgeboten
  • Fehlende Kennzeichnung von liegengebliebenen Fahrzeugen nach einem Unfall
  • Gefährliches Überholen
  • Rückwärtsfahren oder wenden auf Autobahnen oder auf Schnellstraßen wenden
  • Einordnen gegen die Fahrtrichtung auf Autobahnen und Schnellstraßen
  • Nichteinhalten der rechten Fahrbahnseite
  • Zu hohe Geschwindigkeit an unübersichtlichen Stellen, beispielsweise Straßeneinmündungen,Bahnübergängen oder Straßenkreuzungen
  • Missachtung von Fußgängerüberwegen

Die Folgen bei einer Straßenverkehrsgefährdung

Grundsätzlich sieht die Sache so aus, dass die Behörden in den letzten Jahren dazu tendieren, ohne große Schwierigkeiten den Führerschein zu entziehen, hierbei spielt es keine Rolle, ob der Täter schon wiederholt in dieser oder ähnlicher Sache aufgefallen ist. Bei Freiheitsstrafen aber und Geldstrafen wird der Richter sehr wohl penibel die Häufigkeit der Delikte hinterfragen. Ersttäter kommen oft glimpflich mit geringen Geldstrafen davon, Wiederholungstäter werden sehr rigide gemaßregelt.

War im Übrigen ein Personenschaden zu verzeichnen, war die Unfallsituation provoziert, hatte man dies „vorsätzlich in Kauf genommen“, wird das Gericht eine Freiheitsstrafe verhängen. Man kann sagen, dies sind die Todsünden des Kraftfahrers, sie müssen jedoch rücksichtslos und grob verkehrswidrig (subjektiver Tatbestand) begangen werden. Es genügt, um den Tatbestand einer konkreten Gefährdung zu erfüllen, dass es zu einer Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen oder von Sachen im besonderen Wert ab etwa 750 Euro kam. Auch wenn fahrlässig gehandelt wurde, wird der Tatbestand des rücksichtslosen, grob verkehrswidrigen Handelns erfüllt.

Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB - Häufige Fragen (FAQ)

Was bedeutet der Begriff "Straßenverkehrsgefährdung"?

Der Begriff "Straßenverkehrsgefährdung" bezeichnet eine Handlung im Straßenverkehr, die geeignet ist, Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden. Es handelt sich hierbei um eine Straftat gemäß § 315c des Strafgesetzbuches (StGB).

Was ist § 315c StGB?

§ 315c StGB regelt die Straftat der Straßenverkehrsgefährdung. Danach wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer im Straßenverkehr

  • ein Fahrzeug führt,
  • dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet,
  • ohne berechtigt zu sein (beispielsweise ohne gültige Fahrerlaubnis),
  • entgegen einer Anordnung, einem Verbot oder einer Beschränkung der zuständigen Behörde (z.B. Überholverbot),
  • unter Einfluss von Alkohol oder Drogen oder in einem anderen berauschten Zustand (z.B. Übermüdung) oder
  • mit einer Geschwindigkeit, die den Umständen nach unangemessen ist.

Welche Strafen drohen bei einer Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB?

Wer eine Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB begeht, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. In besonders schweren Fällen, beispielsweise wenn es zu einem Unfall mit schwerwiegenden Folgen kommt, kann auch eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren verhängt werden. Daneben ist auch der Entzug der Fahrerlaubnis möglich.

Was sind Beispiele für eine Straßenverkehrsgefährdung?

Beispiele für eine Straßenverkehrsgefährdung sind

  • das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
  • das Rasen mit überhöhter Geschwindigkeit,
  • das Überfahren roter Ampeln,
  • das Überholen im Überholverbot oder bei unklarer Verkehrslage,
  • das Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder auf dem Gehweg sowie
  • das Benutzen des Handys während der Fahrt.

Muss bei einer Straßenverkehrsgefährdung ein Unfall passieren?

Nein, für eine Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB muss kein Unfall passieren. Es reicht aus, dass eine Handlung im Straßenverkehr begangen wird, die geeignet ist, Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden. Ein Unfall kann jedoch ein Indiz dafür sein, dass tatsächlich eine Straßenverkehrsgefährdung vorlag.

Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung verteidigen?

Um sich gegen den Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung zu verteidigen, kann man beispielsweise

  • den Sachverhalt richtigstellen und darlegen, dass keine Gefährdung im Straßenverkehr vorlag,
  • einen möglichen Tatbestandsirrtum geltend machen (z.B. wenn man glaubte, eine bestimmte Straße sei bereits für den Verkehr freigegeben),
  • einwilligen, eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zu machen, um Alkohol- oder Drogenmissbrauch auszuschließen,
  • einen Anwalt einschalten, um die Verteidigung zu übernehmen und
  • Zeugen benennen, die den Vorfall beobachtet haben und die eigene Unschuld bezeugen können.

Wie kann man einer Straßenverkehrsgefährdung vorbeugen?

Um einer Straßenverkehrsgefährdung vorzubeugen, sollte man sich an die Verkehrsregeln halten, insbesondere an Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverbote, Ampelsignale und Abstandsregelungen. Auch sollte man keine alkoholischen Getränke oder Drogen konsumieren, bevor man sich ans Steuer setzt, und sich nicht ablenken lassen, beispielsweise durch das Benutzen des Handys während der Fahrt. Zudem kann es hilfreich sein, Fahrtrainings oder Sicherheitstrainings zu besuchen, um das eigene Fahrverhalten zu verbessern.

Wann verjährt eine Straßenverkehrsgefährdung?

Die Verjährungsfrist für eine Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB beträgt gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB fünf Jahre. Das bedeutet, dass eine Straßenverkehrsgefährdung nach Ablauf von fünf Jahren nicht mehr verfolgt werden kann.

Kann eine Straßenverkehrsgefährdung auch zivilrechtliche Folgen haben?

Ja, eine Straßenverkehrsgefährdung kann auch zivilrechtliche Folgen haben. Wenn es durch die Handlung im Straßenverkehr zu einem Schaden kommt, beispielsweise zu einem Unfall mit Sachschaden oder Personenschaden, kann der Geschädigte Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern. Zudem kann es zu zivilrechtlichen Konsequenzen kommen, wenn beispielsweise die Fahrerlaubnis entzogen wird und dadurch berufliche Einbußen entstehen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Straßenverkehrsgefährdung und einer Fahrerflucht?

Der Unterschied zwischen einer Straßenverkehrsgefährdung und einer Fahrerflucht nach § 142 StGB besteht darin, dass bei einer Straßenverkehrsgefährdung eine Gefährdung im Straßenverkehr vorliegt, während bei einer Fahrerflucht eine Verpflichtung zur Unfallaufnahme besteht und diese unterlassen wird. Eine Fahrerflucht liegt vor, wenn eine Person nach einem Verkehrsunfall das Weite sucht, ohne sich um die Feststellung ihrer Personalien und die Absicherung des Unfallortes zu kümmern. Die Strafe für eine Fahrerflucht kann bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe betragen.

Was passiert bei einer Straßenverkehrsgefährdung im Falle eines Unfalls?

Im Falle eines Unfalls im Zusammenhang mit einer Straßenverkehrsgefährdung drohen dem Täter erhebliche strafrechtliche Konsequenzen. Je nach Schwere des Unfalls und des dadurch entstandenen Schadens kann die Freiheitsstrafe mehrere Jahre betragen. Daneben droht auch der Entzug der Fahrerlaubnis und zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Welche Rolle spielt das Fahrverbot bei einer Straßenverkehrsgefährdung?

Das Fahrverbot spielt bei einer Straßenverkehrsgefährdung eine wichtige Rolle, da es dazu dient, den Täter vorübergehend von der Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen. Das Fahrverbot wird in der Regel als Nebenstrafe verhängt und kann bis zu drei Monate betragen. In schweren Fällen, beispielsweise bei einer wiederholten Straßenverkehrsgefährdung oder bei einem Unfall mit schwerwiegenden Folgen, kann das Fahrverbot auch länger ausfallen.

Fachanwalt.de-Tipp: Eine Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB kann schwerwiegende Konsequenzen haben, sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich. Um einer Straßenverkehrsgefährdung vorzubeugen, sollte man sich an die Verkehrsregeln halten und insbesondere Alkohol- und Drogenkonsum vermeiden. Im Falle eines Vorwurfs einer Straßenverkehrsgefährdung ist es wichtig, sich umgehend an einen Anwalt zu wenden und keine Aussagen ohne Rücksprache mit dem Anwalt zu machen.

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