Trunkenheit am Steuer - Welche Strafe droht? Was ist bei einem Unfall? Wann kommt es zum Führerscheinentzug?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 24. Oktober 2023

Alkohol am Steuer  (© salomonus / fotolia.com)
Alkohol am Steuer (© salomonus / fotolia.com)
Alkohol im Straßenverkehr. Ein Thema, das man an der Quelle angehen muss. Alkohol ist eine Droge, wie etwa Heroin. Es hat einen äußerst starken Abhängigkeitscharakter, ungefähr doppelt so hoch wie Heroin, um bei dem Beispiel zu bleiben, doch beginnt die Sucht nur schleichend. Ein Alkoholentzug kann ohne weiteres tödlich enden, ein Heroinentzug keineswegs. Ein Heroinabhängiger hat es leichter, der Sucht zu entkommen. Er muss, neben seiner Einstellung zu der Droge, „lediglich“ das soziale Umfeld wechseln. Das ist bei einem Alkoholabhängigen nicht möglich, Alkohol ist eine Gesellschaftsdroge. Gesellschaftstrinken ist in unserer Kultur vollkommen normal. Genauso normal, wie es das Autofahren, der Besitz von Führerschein und Kraftzeug heute in unserem System ist. Der Fehler ist, dass sich diese beiden Normalitäten nicht vertragen. Deswegen kommt es immer wieder zu Trunkenheitsfahrten, die Bußgelder oder Führerschein - Entziehung, Sachschaden und Personenschaden, jedoch auch Tote und Schwerverletzte zur Folge haben.

Was ist Alkohol?

Am Anfang der Beschreibung steht die Tatsache, Alkohol ist ein Zellgift ist. Äthylalkohol oder auch Ethanol, C2H5OH, schädigt alle männlichen und weiblichen Organe, jede Körperzelle. Der Prozess, bei dem Alkohol entsteht, ist die Gärung von zuckerhaltigen Stoffen. Wer meint, er hätte ein paar Gramm zu viel auf den Hüften, sollte besser die Finger von jedwedem Alkohol lassen. Alkohol hat einen sehr hohen Energiegehalt. Sieben Kilokalorien sind es pro Gramm. Dagegen hätte ein Gramm Zucker lediglich 4 Kilokalorien. In einem 0,3 Literglas Bier sind 130 Kilokalorien verpackt. Zudem generiert Alkohol Lust auf fettiges Essen – der Körper wehrt sich.

Ein netter Zusatzeffekt ist, dass Alkohol den Fettabbau im Körper herunter bremst.  Das Nervengift führt schon nach geringem Konsum zu Bewusstseinsveränderungen, die Reaktionsfähigkeit wird entscheidend herabgesetzt. Wenn ein Mann, der 80 Kilogramm wiegt, ein Glas Bier trinkt, wird er Gefahren nicht mehr realistisch wahrnehmen, er wird Entfernungen falsch einschätzen, seine Reaktionsfähigkeit ist bereits eingeschränkt. Die Unfallgefahr, ob im Straßenverkehr oder Zuhause, am Arbeitsplatz, steigt signifikant.

Die Trunkenheitsfahrt

Alkohol gelangt in aller Regel mit einer Stunde Verspätung wirkungsvoll in den Blutkreislauf. Das ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig, beispielsweise die Menge und Art der Nahrung, die vorher aufgenommen wurde. So ist es ganz einfach möglich, sich beim gemütlichen Feierabendtrunk oder auch während der Mittagspause ein wenig zu verschätzen. Gerade auch die Außentemperatur beziehungsweise Temperaturunterschiede können dann heftige Reaktionen hervorrufen. Weiter hängt der Einfluss, den gewisse Mengen an Alkohol auf den Menschen haben, natürlich auch von Alter und Geschlecht, Körpergewicht und allgemeiner Konstitution ab. Trotzdem wird bereits nach einem Bier deutlich eine emotionale und körperliche Befindlichkeitsänderung wahrgenommen, die Risikobereitschaft steigt, die Aufmerksamkeit weist Defizite auf, die Sehleistung lässt nach. Die Reaktionszeit verzögert sich dramatisch. Alles klinisch überprüft, von Fachärzten festgestellt. Wer sich also nach Alkoholgenuss ans Steuer setzt, gefährdet sich und die anderen im Übermaß.

Es ist damit nicht verwunderlich, dass die Strafen, die der Gesetzgeber bei Trunkenheit am Steuer im Bussgeldkatalog vorsieht, drastisch sind:

Umstände / Promillewert

Fahrverbot

Punkte in Flensburg

Geldstrafe

Fahren mit einer
Blutalkoholkonzentration von 0,5 – 1,09 ‰

Ein Monat Fahrverbot

2 Punkte

500 Euro Bussgeld

ein vorheriger Eintrag

Drei Monate Fahrverbot

2 Punkte

1000 Euro

zwei vorherige Einträge

Drei Monate Fahrverbot

2 Punkte

1500 Euro

Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration  von 1,1 ‰  +

Variable Strafe

3 Punkte

Freiheits- oder Geldstrafe

0-Prozent-Regel während der Probe-

zeit missachtet

Keines

1 Punkt

250 Euro Bussgeld      

Gefährdung des Straßenverkehrs

Da also Alkohol am Steuer eine offensichtliche Gefahr für den Straßenverkehr darstellt, dem mit Vernunftargumenten nur sehr bedingt beizukommen ist, wie das bei jeder Sucht der Fall ist, ist der neu aufgelegte „Bussgeldkatalog Alkohol 2017“ ein sehr rigides Werk. Hohe Bussgelder, blitzschnelle Verteilung von Punkten in der Flensburger Sündenkartei, Führerscheinenziehung. So hat der Gesetzgeber also festgelegt, wo die Obergrenze für Alkoholkonsum liegen soll. Die Promillegrenze wurde festgelegt auf 0,5 Prozent für die Führer von Kraftfahrzeugen, die älter als 21 Jahre sind, sich nicht mehr in der Probezeit befinden und nicht bereits wegen Alkoholfahrten aufgefallen sind. Außerdem kann auch ein Blutalkoholgehalt von nur 0,3 Promille bereits größere Schwierigkeiten nach sich ziehen, ganz wie die Umstände sich geben.

  • bis 0,5 Promille grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit
  • 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit
  • ab 1,1 Promille: Straftat
  • Ab 1,6 Promille: Straftat, Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Diese Werte und ihre Entsprechungen sind relativ. Immer wird es im Einzelfall auf die Umstände, dann ebenso auf die Richter, die eventuell einschreiten, als auch auf das Verhalten des Betroffenen ankommen. Es handelt sich also um Richtwerte.

Bußgelder bei Trunkenheit am Steuer

Probezeit 0,00

Null Promille (© stockWERK / fotolia.com)
Null Promille (© stockWERK / fotolia.com)
Grundsätzlich gilt für Führer von Kraftfahrzeugen, die noch in der Probezeit befindlich sind und die unter 21 Jahre alt sind, absolutes Alkoholverbot. Diese gesetzliche Regelung, geltend seit dem August 2007, gilt gerade denen, in immer größerer Zahl am Straßenverkehr teilnehmenden Jugendlichen. Die Fahrerlaubnisverordnung mit ihrem Paragraphen 34 FeV kommt hier zum Zuge. Sie definiert die Vergehen in der Probezeit in zwei Kategorien.

Alkoholverstoß Kategorie B

Einmal gibt es die Kategorie B, das sind alle geringfügigen Verstöße, also beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel oder das Vergessen des Personalausweises. Doch auch hier können unter Umständen Reaktionen seitens der Behörden erfolgen, die nicht dem allgemein üblichen Prozedere folgen. Beliebteste Maßnahme ist ein kostenpflichtiges, vielstündiges Aufbauseminar als das Wenigste.

Alkoholverstoß Kategorie A

Kategorie A ist jedoch den schwereren Straftaten vorbehalten, hier ist die Strafe allgemein ein Freiheitsentzug oder ersatzweise eine hohe Geldstrafe. Dass der Führerschein hier unweigerlich verloren geht – bei jeder A, zwei B-Verstößen, liegt auf der Hand. Ein Bussgeld und Punkte in Flensburg kostet es immer. Wer in der Probezeit mit Drogen und/oder Alkohol unterwegs ist und dabei kontrolliert wird, kann seinen . Es gilt dann, ein besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger laut § 2b StVG zu absolvieren. Die Probezeit wird auch schon bei sehr geringen Verstößen auf vier Jahre verlängert. Beim Blitzen wird zwischen Geschwindigkeitsüberschreitung über und unter 21 km/h unterschieden.

Verstoß Kategorie A

  • Zu geringer Abstand zum nächsten Fahrzeug (O)
  • Unterlassene Hilfeleistung (S)
  • Fahrlässige Tötung (S)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (S)
  • Fahrlässige Körperverletzung (S)
  • Trunkenheit oder Drogenkonsum im Verkehr (S)
  • Überholt im Überholverbot (O)
  • Überfahren einer roten Ampel in der Probezeit (O)
  • Geschwindigkeitsüberschreitung, in der Probezeit lediglich relevant, wenn der Fahrer über 20 km/h schneller war, als erlaubt.

Verstoß Kategorie B

  • Kennzeichenmissbrauch
  • Smartphone am Steuer
  • Fahren mit abgefahrener Bereifung
  • Parken auf Straßen, wo es keine Parkerlaubnis gibt

Von 0,3 Promille bis 0,49 Promille/Fahrauffälligkeit

Der neue Bussgeldkatalog 2017 kennt ebenso diverse Bußgelder für alkoholisierte Fahrer mit weniger als 0,5 Promille. Das heißt, auch für eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille ist es möglich, 250, 500, 1000, ja bis zu 1500 Euro Bussgeld zu kassieren, den Führerschein zu verlieren. Obwohl in aller Regel gilt, dass ein Fahren mit einem Blutalkoholspiegel von weniger als 0,5 Promille durchaus erlaubt ist, kann dies bei sogenannten „alkoholbedingten Ausfallserscheinungen“ von der Ordnungswidrigkeit hin zu einer Straftat mutieren, die zu einer Freiheitsstrafe oder einer sehr hohen Geldstrafe oder beidem führen kann.

Ab 0,5 bis 1,09 Promille

Im Bussgeldkatalog der aktuellen Fassung ist eine Fahrt mit einem Blutalkoholwert von 0,5 bis zu 1,09 tatsächlich nach wie vor eine Ordnungswidrigkeit. Die reale Umsetzung der Gesetzsprechung spricht allerdings in der Regel eine andere Sprache. Der Bussgeldkatalog orientiert sich in erster Linie daran, wie häufig der Betroffenen im Straßenverkehr bereits unter Alkoholeinfluss aufgefallen ist. Wer zum ersten Mal ertappt wird, wenn er gerade ein Gläschen zu viel getrunken hat, wird mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in der Flensburger Kartei sowie einem Monat Fahrverbot ermahnt, dies doch besser nichts zu tun. Beim zweiten Mal erhöht sich die Strafe auf 1000 Euro, die zwei Punkte sind dieselben, das Fahrverbot verlängert sich auf zwei Monate. Der dritte Versuch mit Alkohol im Übermaß ein Auto zu führen erhöht die Bußgeldsumme nochmals auf 1500 Euro, drei Monate Fahrverbot stehen ins Haus. Diese Strafbemessung entspricht nicht dem, was Behörden und Ämter unbedingt zu entscheiden haben. Jeder Einzelfall ist vom Richter, - denn auch zu einer Strafanzeige kann es kommen - beziehungsweise von den Behörden, individuell zu beurteilen. Das Strafmaß ist also jederzeit relativ offen.

Ab 1,1 Promille

Auch wenn dies sehr relativ ist, Alkoholiker beispielsweise sind, je nach Grad der Erkrankung, mit nur 1,1 Promille gar nicht in der Lage, überhaupt ein Fahrzeug zu führen. Trotzdem liegt die gesetzliche Grenze zur „absoluten Fahruntüchtigkeit“ bei besagten 1,1 Promille. Die Folgen für den Führerscheininhaber sind durchaus gravierend. Das hohe Bussgeld, drei Punkte in der Flensburger Sündendatei, unter Umständen ein Freiheitsentzug, der sich, wenn die Umstände es so wollen, bis zu 5 Jahre hinziehen kann. Natürlich der Entzug des Führerscheins, das kann von einer Sperrfrist von 6 Monaten bis hin zu 5 Jahren gehen. Auch ein Entzug der Fahrerlaubnis auf Lebenszeit ist gar nicht so selten, wie man meint. Es sei hier bemerkt, dass diese gerade aufgezählten Erziehungsmaßnahmen auch denjenigen treffen können, der mit einer Alkoholkonzentration in seinem Blut von lediglich 0,3 Promille unterwegs ist, wenn er in einen Unfall verwickelt wird oder ihm Fahruntauglichkeit nachgewiesen werden kann.

1,6 Promille und mehr

Dass der Führerschein bei dieser Alkoholkonzentration weg ist, das ist ohnehin klar. Des Weiteren sind Punkte in Flensburg, Geldstrafe und MPU die Folge. Das Gericht wird hier von einer sogenannten „Wiederholungsgefahr“ ausgehen, was im Klartext heißt, der Betroffenen wird als Alkoholiker betrachtet. Das hat Folgen. So kann der Richter beispielsweise einen Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung anordnen und ähnliches. Der Betroffenen muss, bevor er einen Termin zu medizinisch-psychologischen Untersuchung erhält, eine Abstinenz über ein Jahr nachweisen.

Vollrausch

Vollrausch (© Manuel Schönfeld - fotolia.com)
Vollrausch (© Manuel Schönfeld - fotolia.com)
Eine gute Ausrede für jeden Alkoholisierten. Vollrausch. Ich weiß nichts mehr. Von einem Vollrausch spricht man, wenn derjenige, der den Alkohol konsumiert hat, soviel von dem Nerven- und Zellgift zu sich genommen hat, dass er nicht mehr für seine Aktionen verantwortlich gemacht werden kann, er ist unzurechnungsfähig. Ein schwieriges Terrain für die Justiz. Folgt man dem Paragraphen 20 StGB, ist eine Schuldunfähigkeit gegeben, wenn sich der Täter zum Zeitpunkt der Tat in einem entsprechenden Zustand des Vollrausches befindet. Ein dermaßen stark alkoholisierter Täter könnte also für seine Tat nicht zur Verantwortung gezogen werden. Hier hat das Gesetz jedoch den Paragraphen 323a Absatz 1 StGB eingebaut:

„Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.“

In diesem Paragraphen werden zwei Sorten von Vollräuschen definiert. Einmal der herkömmliche, gewollte und der gewünschte, vorsätzliche Vollrausch. Dann der fahrlässige Vollrausch. Eine feine Unterscheidung, oder auch nicht. Wer mit einem vorsätzlichen Vollrausch unterwegs ist, weiß, dass er trinkt, er ist sich darüber im Klaren, dass er aufgrund seines Konsums und dem entsprechenden Verhalten durchaus eine Straftat begehen könnte. Fahrlässiger Vollrausch sei dagegen, wenn der Trinker zwar weiß, dass er trinkt, auch die Möglichkeit mit einbezieht, dass sein Verhalten zum Vollrausch führen wird, dabei jedoch nicht der Option gewahr ist, unter Umständen eine Straftat zu begehen.

Promillebestimmungen beim Vollrausch

Das Gesetz bestimmt graduelle, fragmentierte Vollräusche.

  • ab 3,0 Promile schuldunfähig
  • zwischen 2,0 und 2,9 Promille: Schuldfähigkeit in Abhängigkeit von Persönlichkeit und Trinkgewohnheiten, evtl. vermindert nach § 21 StGB
  • weniger als 2,0 Promille: voll schuldfähig, aber die MPU ist zu absolvieren, wenn sich aus den Umständen der Alkoholfahrt Anzeichen ergeben, die den Verdacht zulassen, dass der Fahrer alkoholgewohnt ist.

Die Justiz nimmt sozusagen Rücksicht auf Alkoholiker. Stellt die Justiz fest, dass es sich bei dem Betroffenen um einen Alkoholkranken handelt, nimmt sie es lediglich an, wird sie auch die Promillezahlen nach vollkommen anderen Gesichtspunkten betrachten.

Promilleregelungen für Radfahrer

Das Fahrrad als Ersatztransportmittel, wenn „mal so richtig einer drauf gemacht“ werden soll, ist keine sonderlich gute Idee. Die Promillegrenze für Radfahrer, sie liegt bei 1,6 Promille, ist schnell erreicht, schon mit drei Bier ist ein durchschnittlicher Mann mit 80 Kilo dabei. Und das Gesetz sieht ein heftiges Strafmaß vor. Wer mehr als 1,6 Promille aufweist und kontrolliert wird, kassiert nicht nur drei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg, sondern auch eine Strafe bis zur Höhe eines Nettomonatslohnes. Eine MPU wird mit Sicherheit fällig. Unter Umständen wird die Fahrerlaubnis für das Auto entzogen. Denn: Wenn der Kraftfahrzeugführer die MPU nicht besteht oder wenn er durch den Vorfall mit seinem Fahrrad das Punktekonto überzogen hat, wird die Behörde sich das Recht herausnehmen, seinen Führerschein einzuziehen. Im Übrigen spielt es keine großartige Rolle, wie betrunken man unterwegs ist. Denn auch bei Alkoholkonzentrationen von nur 0,3 Promille kann einem das oben geschilderte widerfahren, sollten die Umstände sich entsprechend gestalten. Gesetzlich ist jede Handhabe möglich. Es gilt vom Gesetz her grundsätzlich:

  • Ab 0,3 Promille: Bei auffälliger Fahrweise und Unfall erfolgt eine Strafanzeige!
  • Wer über 1,6 Promille mit dem Fahrrad fährt erhält drei Punkte, eine MPU-Anordnung, ein Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts. Er ist absolut fahruntüchtig.
  • Wer unter Drogeneinfluss Fahrrad gefahren ist, bekommt eine MPU-Anordnung sowie eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs unter Drogeneinfluss.

Wer sich noch in der Probezeit mit dem Autoführerschein befindet, muss auch mit dem Rad  besondere Vorsicht walten lassen. Es gilt zwar laut Verkehrsrecht nicht die 0,0-Promilleregel, aber ein Bußgeld kann verhängt werden. Unter Umständen kann es auch zu weiteren Maßnahmen kommen, sogar ein Führerscheinentzug ist möglich.

Es gibt, wenn ein Radfahrer sich als notorisch erweist, ein lebenslanges Fahrradfahrverbot.

T-Schein

Unter bestimmten Umständen wird einem Landwirt, der mit Alkohol oder Drogen beim Führen eines Kraftfahrzeuges oder auch Fahrrads erwischt wurde, der Führerschein der T-Klasse belassen, so dass er weiter seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann.

Drogen auf dem Fahrrad

Fahrrad (© klesign / fotolia.com)
Fahrrad (© klesign / fotolia.com)
Wer mit Drogen erwischt wird, ist seinen Fuhrerschein los. Eine MPU wird verordnet. Eine Strafanzeige kann folgen.

Restalkohol

Der Begriff Restalkohol hat eine größere Bedeutung als manche Menschen wahrhaben, wahrhaben möchten. Alkohol baut sich in aller Regel mit einer Geschwindigkeit von 0,1 Promille in der Stunde ab. Das heißt, eine sehr einfache Rechnung, wenn man 1,2 Promille am Vorabend um 23.30 Uhr hat, wird erst um 11.30 Uhr, also gegen Mittag des nächsten Tages, einen Zustand erreicht, der als nüchtern bezeichnet werden kann. Doch der Restalkohol ist ein noch viel subtileres Phänomen. Wer zum Beispiel auf seinen „Kreislauf-Piccolo“ am Vormittag nicht verzichten kann, wem die erste halbe Bier zur Brotzeit so richtig gut schmeckt, der sollte mal darüber nachdenken, was Alkoholkrankheit eigentlich bedeutet.

Dem Gesetzgeber bzw. den Behörden ist es nun vollkommen gleichgültig, ob es sich um Restalkohol oder im Rahmen zu sich genommenen Alkohol handelt. Dann aber könnten sie auch hellhörig werden. Liegt die Alkoholkonzentration im Blut des Beschuldigten zu berechneten Zeiten ungewöhnlich hoch, will heißen, er hat beispielsweise bei einer zufälligen Verkehrskontrolle am frühen Vormittag noch eine erhebliche Konzentration im Blut, wird der Verdacht auf eine Alkoholabhängigkeit laut werden.

Nachtrunk

Mit der sogenannten „Nachtrunkbehauptung“, man möchte nicht despektierlich erscheinen, kann sich der Kontrollierte hervorragend in wirklich große Probleme bringen. Nachtrunk, das will heißen, der Betroffene behauptet, er habe den Alkohol, der nachgewiesen wird, erst nach der Fahrt mit dem Kraftfahrzeug, die beanstandet wurde, zu sich genommen. Das könnte beispielsweise passieren, wenn ein übel gesinnter Nachbar oder auch ein anderer Verkehrsteilnehmer eine wahrscheinliche Alkoholfahrt meldet. Die Beamten werden bei dem Halter des Fahrzeuges zu Hause auftauchen. Wenn man dann angibt, die Promille gerade erst erworben zu haben, wird man wahrscheinlich, je nachdem wie viel Zeit zwischen dem Vorfall und dem Auftauchen der Beamten vergangen ist, sehr schlechte Karten haben. Tatsache ist nämlich, der Abbau von Alkohol im Blut beginnt  erst nach 2 Stunden.

Wenn die Beamten beziehungsweise das Krankenhaus nun zwei Blutproben nehmen, wird sich herausstellen, wann der Alkohol zu sich genommen wurde. Wenn der Nachtrunk nach Angaben des Beschuldigten nicht lange Zeit vor der Kontrolle durch die Polizisten zu sich genommen wurde, sollte deswegen die Blutalkoholkonzentration bei der zweiten Blutprobe erkennbar höher sein als bei der ersten Blutprobe. Wenn aber der Nachtrunk lediglich eine Schutzbehauptung darstellte, wird die zweite Blutprobe eine niedrigere Blutalkoholkonzentration als die erste aufweisen. Damit wäre klar, dass der betroffene Verkehrsteilnehmer gelogen hat. Nicht genug. Der Medizin ist es in unseren Tagen anhand von neuen Analysemethoden möglich, festzustellen, welche Art von Alkohol der Untersuchte zu sich genommen hat.

Wenn also jemand behauptet, er hätte schnell zwei Chantré zu sich genommen, in Wirklichkeit aber in der Stammgaststätte, von der er kam, etliche Biere genossen, wird das schnell entlarvt. Und dann wird die Angelegenheit richtig teuer. Nicht nur die Justiz fühlt sich hintergangen und reagiert entsprechend empfindlich mit Sanktionen, sondern auch die Versicherung des Betroffenen hat im Falles eines Unfalles oder einer Sachbeschädigung die Möglichkeit eine Regressforderung an den der Lüge überführten Versicherungsinhaber zu stellen. Eigentlich hat er sogar gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen, ein Grund für eine fristlose Kündigung. Der Grund für diese Möglichkeit liegt in der Tatsache begründet, dass eine entlarvte Nachtrunkbehauptung eine sogenannte „Obliegenheitsverletzung“ ist.

Bindungswirkung

Wird ein betroffener Alkoholsünder vor Gericht gestellt, kann unter Umständen ein versierter Anwalt für Verkehrsrecht mit Hilfe der sogenannten „Bindungswirkung“ durchaus positiven Einfluss auf die Folgen einer Trunkenheitsfahrt nehmen. Oft ist die MPU ein wesentlich heftigeres Problem für die Betroffenen als es die Strafsache selber wäre. Ein geschickter Anwalt kann nun erreichen, dass das Gericht in sein Urteil einfließen lässt, dass die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr durch die Ableistung einer Rehabilitationsmaßnahme, eines Kurses, eines Seminars, einer Therapie, einer nachgewiesen einjährigen Abstinenz wieder hergestellt sein wird. Wird dieses Ziel vom Anwalt erreicht, nennt sich das Ganze eine Gerichtsentscheidung ohne Fahrerlaubnisentziehung mit Bindungswirkung für die Fahrerlaubnisbehörden.

Begründet das Gericht sein Urteil so, wird der Übeltäter nach erfolgter Therapie oder Maßnahme nicht vor dem Problem stehen, dass die Fahrerlaubnisbehörde auf Gesetzesbestimmungen pocht und eine MPU als Voraussetzung für die Erteilung eines neuen Führerscheins ansieht. Ein Verzicht des Gerichts auf die MPU nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ wird nicht hinreichend sein, diese Entscheidung der Führerscheinstelle zu beeinflussen. Mit der Bindungswirkung ist man auf Nummer sicher. Ein Anwalt berichtet, so habe er schon Kandidaten, die mit 3,00 Promille kontrolliert wurden, vor der medizinisch-psychologischen Untersuchung bewahren können.

Schweigen ist Silber …

Der Anwalt für Verkehrsrecht empfiehlt nachdrücklich: Schweigen ist Silber, nichts sagen und nichts unterschreiben ist Gold. Es gilt, sich nicht von der Situation überrennen zu lassen. Keine voreiligen Äußerungen, Schuldzuweisungen, Behauptungen. Keine Aussagen sollten gemacht werden. Ein Atemalkohol Test kann verweigert werden. Man muss also nicht pusten, sondern kann verlangen, dass ein Arzt die Blutabnahme vornimmt.

MPU

Die medizinisch-psychologische-Untersuchung wird die Fahreignung des Betroffenen feststellen. Der umgangssprachliche „Idiotentest“ heißt in der Rechtssprache „Begutachtung der Fahreignung“ der „Begutachtstelle für Fahreignung“. Diese Untersuchung wurde 1954 eingeführt. Sie stellt für viele Verkehrsteilnehmer eine Horrorvorstellung dar. Im Internet sind eine ganze von Seminaren und Kursen, Büchern, CD's und anderes Material vorhanden, mit deren Hilfe die MPU ohne weiteres zu bestehen sei. Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich sorgfältig auf die MPU vorzubereiten. Die Durchfallquote liegt bei über 50%.

FAQ zur Trunkenheit am Steuer

Was ist Trunkenheit am Steuer?

Trunkenheit am Steuer bezeichnet den Tatbestand, wenn eine Person ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln führt. Dies ist eine Straftat und kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

Welche Konsequenzen hat Trunkenheit am Steuer?

Trunkenheit am Steuer ist eine Straftat und kann zu hohen Strafen führen, vgl. § 316 StGB. Abhängig von der Schwere des Falls und der Höhe des Blutalkoholgehalts (BAG) können Geldstrafen,Entziehung der Fahrerlaubnis und sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Zusätzlich droht sogar die Anordnung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Ab welcher Promille gilt man als alkoholisiert?

In Deutschland gilt eine Promillegrenze von 0,5 Promille für Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen, wenn keine Ausfallerscheinungen dazu kommen. Sind Ausfallerscheinungen vorhanden, gilt die Grenze von 0,3 Promille. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für LKW- und Busfahrer gilt sogar eine Grenze von 0,0 Promille. Bei Überschreitung dieser Grenzen wird man als alkoholisiert angesehen und begeht eine Straftat.

Wie wird Trunkenheit am Steuer nachgewiesen?

Trunkenheit am Steuer wird in der Regel zunächst durch einen Alkoholtest festgestellt. Hierbei wird eine Atemprobe genommen. Wenn hier ein bestimmter Wert erreicht ist, kann die Polizei sodann eine Blutentnahme durch einen Arzt anordnen. Die Werte der Blutprobe sind maßgeblich.

Was passiert bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss?

Wenn es bei einem Unfall zu Personenschäden oder Sachschäden kommt und der Unfallverursacher alkoholisiert ist, kann dies zu einer Strafverschärfung führen. In besonders schweren Fällen kann sogar eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung erfolgen.

Was kann man tun, um Trunkenheit am Steuer zu vermeiden?

Um Trunkenheit am Steuer zu vermeiden, sollte man grundsätzlich keinen Alkohol trinken, wenn man noch Auto fahren muss. Alternativ kann man auch öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi nutzen. Eine weitere Möglichkeit ist, einen nüchternen Fahrer zu bestimmen oder eine Übernachtungsmöglichkeit vor Ort zu organisieren.

Was ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)?

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist eine Untersuchung, die angeordnet werden kann, wenn jemand wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt wurde oder wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Dabei werden medizinische und psychologische Tests durchgeführt, um festzustellen, ob die Person in der Lage ist, sicher ein Fahrzeug zu führen.

Was sind die Folgen von Trunkenheit am Steuer im Ausland?

Auch im Ausland gelten bestimmte Alkoholgrenzwerte, in der Regel noch schärfer als in Deutschland. Wer diese Werte überschreitet, kann mit hohen Geldstrafen oder gar einer Freiheitsstrafe rechnen. In einigen Ländern kann bereits ein geringer Promillewert zu Konsequenzen führen.

Wie kann ein Anwalt bei Trunkenheit am Steuer helfen?

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bzw. Fachanwalt für Strafrecht kann bei Trunkenheit am Steuer helfen, indem er die Rechte seines Mandanten wahrt und sich um eine bestmögliche Verteidigung kümmert. Er kann beispielsweise prüfen, ob die Blutprobe ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder ob der Blutalkoholgehalt möglicherweise durch andere Faktoren verfälscht wurde.

Fachanwalt.de-Tipp: Trunkenheit am Steuer ist eine schwerwiegende Straftat, die zu hohen Strafen und Konsequenzen führen kann. Um diese zu vermeiden, sollte man grundsätzlich keinen Alkohol trinken, wenn man noch Auto fahren muss.



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