Ob es an der mangelnden Übung, dem fehlenden Sachwissen beim Beladen eines PKW oder an der allzu eingefahrenen Routine beim LKW-Lenker liegt ist egal - die Strafen für die Überladung von Kraftfahrzeugen beziehungsweise Anhängern sind nicht von schlechten Eltern. In aller Regel sind in einem PKW etwa 500 Kilo an zusätzlichem Gewicht, also Leergewicht, wobei hier bereits ein Körpergewicht von 75 Kilogramm für den Fahrer eingerechnet ist, plus die Gepäck- und Personenzuladung, in den Fahrzeugschein eingetragen. LKW-Fahrer werden bei der Beladung des Transportfahrzeuges in aller Regel von fachkundigem Personal unterstützt, welches auch, genauso wie der Halter des Fahrzeuges, Verantwortung für die Ladung hat. Trotzdem ist der Fahrer nicht komplett aus der Verantwortung. Er hat die Fracht zu kontrollieren und auf eine ordnungsgemäße Sicherung zu achten.
Warum ist Überladung gefährlich?
Überladung LKW (© majonit / fotolia.com)Jedes Kraftfahrzeug hat schlicht und einfach seine technischen und physikalischen Grenzen. Das gilt insbesondere für Fahrwerk, Achsen, Reifen und Bremsen, es hat Gültigkeit für alle auf einen normalen Fahrbetrieb ausgerichteten Systeme. Nicht nur, dass sich die Fahrbewegungen, die Reaktionen der Lenkung des Fahrzeuges selbst, das Anfahrverhalten in äußerst ungewohnter Weise für den Fahrer geben, das Fahrzeug ist in überladenem Zustand tatsächlich nur schwer kontrollierbar, Unfälle sind nahezu vorprogrammiert.
Abgesehen von dieser unmittelbaren Gefahr erhöht sich der Kraftstoffverbrauch eines Kraftfahrzeuges bei Überladung durchaus überproportional. Die Abnutzung von Reifen, Bremsen, Kupplung und Federwerk ist erheblich. Der Schadstoffstoffausstoß ist merklich erhöht. Gerade eine Familie, die aus Kostengründen vielleicht einen Campingurlaub plant, wird jeden Hohlraum, der sich bietet, mit Ausrüstung vollpacken. Ein gefährliches Unternehmen. Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Weil es ja nun sehr schlecht möglich ist, zumindest sehr aufwendig und umständlich, das Fahrzeug beladen auf eine Waage zu stellen, ist die einfachere Vorgehensweise, das Gewicht der Ladung abzuschätzen.
Einzelne Gepäckstücke können beispielsweise auf der Badezimmerwaage nachgewogen werden. Bei der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges natürlich hinsichtlich der Überladung nicht zu übersehen ist das Gewicht der transportierten Passagiere. Auch hier kann die Badezimmerwaage von Nutzen sein. Für den Fahrer sind im Leergewicht bereits 75 Kilogramm veranschlagt.
Dachgepäckträger überladen
Dachgepäck (© spuno / fotolia.com)Was die Belastungsobergrenzen für die Dachlast, die Hecklast, beispielsweise beim Transport von Fahrrädern an der Heckklappe bei Kombis beziehungsweise die Anhängerkupplungslast angeht, oder eben des Dachträgersystems, so finden sich die entsprechenden Angaben zumeist in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges, deren technischer Datensammlung.
Ein durchschnittliches Fahrzeug wird in aller Regel keine höhere Dachlast als 80 Kilogramm aufweisen, das ist nicht hinreichend für beispielsweise vier Räder, die ein jedes für sich etwa 25 Kilogramm wiegen. Oft ist die Dachlast wesentlich niedriger, als man annehmen möchte. Ignoriert man diese Angaben, ist es beispielsweise möglich, dass durch die Fliehkraftstärken, die bei einem heftigen Bremsmanöver auftreten, die Konstruktion des Trägers bricht, die Dachlast zu einem schweren, tödlichen Geschoss wird. Folgt man den Angaben des statistischen Bundesamtes, sind eine große Zahl an Unfällen durch eine unzureichend gesicherte Ladung sowie unzureichend gesicherte Fahrzeugzubehörteile passiert. Es ist also immer, neben der Überladungsobergrenze, auch auf die sichere Befestigung des Trägersystem am Dach sowie des Transportgutes auf dem Gepäckträger zu achten. Vor Fahrtantritt sollte ein vernünftiger Fahrzeuglenker es sich Angelegenheit sein lassen, die Beladungsobergrenzen nachzuprüfen – es existieren auch öffentliche Gemeindewaagen - , die Befestigung der Ladung ist gut zu überprüfen, auch die Befestigung des Trägersystems am Dachrahmen ist zu kontrollieren.
Fahrräder auf dem Dach oder der Anhängerkupplung
Fahrräder auf Autodach (© Björn Wylezich / fotolia.com)Fahrräder sind auf verschiedene Art und Weise zu transportieren. Es gibt die Möglichkeit, sie stehend auf dem Dach zu transportieren, wie man es von den Berichten der Tour de France von den Begleitfahrzeugen kennt, oder aber eine Halterung an Heckklappe und Anhängerkupplung ist zu montieren.
Doch ist auch hier die Obergrenze, z.B. die der Anhängerkupplung, zu beachten. Und die liegt auch hier, wie bei vielen Mittelklassenfahrzeugen, gerade bei um die 75 bis 80 Kilogramm. Ein zusätzliches Handikap ist sicherlich auch das Eigengewicht der Trägersysteme, die auch um die 20 bis 25 Kilo wiegen. Wird der Halter hingegen an der Heckklappe befestigt, geht es um die Achslast, die liegt im Normalfall bei 1100 Kilogramm. Da geht also einiges, obwohl zu berücksichtigen ist, dass auch das Fahrzeugeigengewicht, welches ja nun genauso auf die Hinterachse drückt, zu berücksichtigen ist. So bleiben denn auch nicht mehr Kilos bis hin zur Obergrenze als bei Dach- oder Anhängerkupplungssystem.
Was kostet die Überladung?
Eine Überladung eines Kraftfahrzeuges wird nach dem Bußgeldkatalog bestraft, je höher die Überschreitung des jeweils zulässigen Gesamtgewichts, desto höher wird letzten Endes die Strafe ausfallen. Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich Paragraph 22 StVO. Die Obergrenze, wie immer sehr fließend, ist hier vom Gesetzgeber auf 235 Euro verbunden mit drei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei festgelegt. Hierbei wäre dann auch die Gefährdung des Straßenverkehrs durch die Ladung oder das Übergewicht berücksichtigt. Auch die ungesicherte Ladung kann den Fahrzeugführer einiges kosten. Auch dies ist im Bußgeldkatalog festgelegt. Es existiert der Paragraph 22 StVO mit einem Bußgeld bis zu 50 Euro. Es können aber auch andere Gesetzesvorschriften zur Wirkung gelangen. Der Bußgeldkatalog Überladung Pkw und Lkw richtet sich nach den Paragraphen 34; 42 StVZO.
Das Folgende gilt für Kraftfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 2 Tonnen und betrifft Fahrzeugführer und Fahrzeughalter:
Überladung |
Bußgeld in Euro |
Strafpunkte in Flensburg |
---|---|---|
+ 5 Prozent |
10 |
|
+ 10 Prozent |
30 |
|
+ 15 Prozent |
35 |
|
+ 20 Prozent |
95 |
1 |
+25 Prozent |
140 |
1 |
+ 30 Prozent |
235 |
1 |
Für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2 Tonnen sind für den Fahrzeugführer folgende Bußgelder vorgesehen:
Überladung |
Bußgeld in Euro |
Strafpunkte in Flensburg |
---|---|---|
2 bis 5 Prozent |
30 |
|
+ 5 Prozent |
80 |
1 |
+ 10 Prozent |
110 |
1 |
+ 15 Prozent |
140 |
1 |
+ 20 Prozent |
190 |
1 |
+ 25 Prozent |
285 |
1 |
+ 30 Prozent |
380 |
1 |
Für den Fahrzeughalter gestaltet sich das Bußgeld wie folgt:
Überladung |
Bußgeld in Euro |
Strafpunkte in Flensburg |
---|---|---|
2 bis 5 Prozent |
35 |
|
+ 5 Prozent |
140 |
1 |
+ 10 Prozent |
235 |
1 |
+ 15 Prozent |
285 |
1 |
+ 20 Prozent |
380 |
1 |
+ 25 Prozent |
425 |
1 |
+ 30 Prozent |
425 |
1 |