rote, gelbe oder grüne Umweltplakette - welche benötigt man für die Umweltzone und was bedeuten diese?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 23. Januar 2024

Die Umweltplakette wird auch als "Feinstaubplakette" bezeichnet und berechtigt den Fahrer, einen als Umweltzone gekennzeichneten Bereich zu befahren. Wer keine gültige Umweltplakette besitzt und dennoch eine Umweltzone befährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Umweltplakette und welche Umweltzonen es in Deutschland gibt.

Umweltplakette - Umweltzonen in Deutschland

Seit dem Jahr 2008 gibt es in Deutschland Umweltzonen. Mittlerweile finden sich diese in mehr als

(c) Marem / Fotolia.com
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Für die Umweltzonen braucht man eine Umweltplakette

50 Städten. Umweltzonen wurden eingerichtet, um eine geringere Stickstoffoxid- und Feinstaubbelastung zu erreichen. Umwelt und Menschen sollen dadurch geschont und geschützt werden. In diese Umweltzonen dürfen daher nur noch Fahrzeuge fahren, die eine entsprechende Umweltplakette besitzen. Es finden sich vor den Bereichen entsprechende Schilder mit dem Hinweis „Umweltzone“.

Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Einige Autos dürfen auch ohne entsprechende Umweltplakette in Umweltzonen einfahren:

  • Oldtimer mit H-Kennzeichen oder 07-Kennzeichen
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Fahrzeuge mit gehbehinderten, hilflosen oder blinden Personen an Bord
  • Militärfahrzeuge
  • Rettungsdienstwagen
  • Fahrzeuge von Zoll, Polizei und Feuerwehr
  • Fahrzeuge von Bund, Länder und Gemeinden
Fachanwalt.de-Hinweis: Motorräder brauchen keine Umweltplaketten. Lediglich für Fahrzeuge mit vier Rädern müssen diese ausgestellt werden.

Umweltplakette - Vier Schadstoffgruppen

Umweltplaketten stehen für vier Schadstoffgruppen zur Verfügung. Die Unterteilung von 1 bis 4 steht für die jeweilige Schadstoffgruppe, wobei die Stufe 4 für eine besonders geringe Feinstaubemission steht.

  • Die Plakette der Schadstoffgruppe 4 ist grün
  • Die Plakette der Schadstoffgruppe 3 ist gelb
  • Die Plakette der Schadstoffgruppe 2 ist rot
  • Schadstoffgruppe 1: Keine Plakette

Umweltplakette wo anbringen?

Die Umweltplakette ist ein Aufkleber, der vorne rechts von innen an die Windschutzscheibe geklebt wird. Sie muss von außen gut erkennbar sein. Die Plakette besitzt ein Feld, in das das Kennzeichen des zugehörigen Autos eingetragen wird. Dies kann von Hand geschehen, oder das Kennzeichen wird aufgedruckt. Letztere Variante ist vorzugswürdig, da das von Hand geschriebene Kennzeichen schneller ausbleicht und unleserlich wird.

Wichtig: Es ist nicht erlaubt, eine Umweltplakette eines anderen Autos, also mit einem anderen eingetragenen Kennzeichen in das eigene Auto zu kleben. Das am Fahrzeug angebrachte Kennzeichen muss mit dem auf der Plakette notierten Kennzeichen übereinstimmen, andernfalls verliert die Umweltplakette ihre Gültigkeit.

Wo erhält man eine Umweltplakette?

Umweltplaketten werden von unterschiedlichen Stellen ausgestellt:

  • TÜV oder DEKRA
  • Bürgeramt
  • Zulassungsbehörde
  • Internet

Vorgelegt werden muss der Fahrzeugschein. Wer online bestellt, muss diesen faxen, eine Kopie per Post senden oder ihn einscannen und per E-Mail versenden.

Gelbe Umweltplakette

Gelb ist die Umweltplakette der Schadstoffgruppe 3. Diese Gruppe gehört nicht zur „optimalen

Schadstoffgruppe“, wie es bei der Schadstoffgruppe 4 der Fall ist, zählt aber als zweitbeste Schadstoffkategorie.

Damit ein Fahrzeug die gelbe Umweltplakette erhalten kann, müssen verschiedene Voraussetzungen vorliegen.

  • Die gelbe Umweltplakette wird hauptsächlich von Diesel-Fahrzeugen genutzt
  • Beachtung finden sollten die Emissionsschlüsselnummern, die in den Fahrzeugpapieren nachgelesen werden können

Autos mit einer gelben Umweltplakette dürfen straffrei in Umweltzonen fahren, die durch Schilder mit einem gelben Kreis und dem Wort „frei“ begrenzt werden.

Umweltplakette (c)  svort / Fotolia.com
Umweltplakette (c) svort / Fotolia.com

Da es nach der Schadstoffgruppe 3 nur noch eine bessere Schadstoffgruppe gibt, kann es interessant sein, das Auto so umrüsten zu lassen, dass es eine grüne Umweltplakette erhält. Dann kann der Fahrer uneingeschränkt in alle vorhandenen Umweltzonen fahren. Für die Umrüstung kann beispielsweise ein Rußfilter in Frage kommen. Hier besteht dann nicht nur die Möglichkeit, eine grüne und somit die beste Umweltplakette zu erhalten, sondern man kann sich zudem noch einen attraktiven staatlichen Zuschuss sichern.

Die Kosten für eine gelbe Umweltplakette liegen im Übrigen bei höchstens 10 Euro.

Grüne Umweltplakette

Um sich vollkommen barrierefrei mit seinem Fahrzeug bewegen zu können, ist eine grüne Umweltplakette notwendig. Mit dieser kann jede Umweltzone passiert werden. Die grüne Umweltplakette gehört zur Schadstoffgruppe 4 und besitzt die besten Werte.

Auch hier müssen wieder bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Typisch ist die grüne Plakette für Benziner mit einem geregelten Katalysator.
  • Fahrzeuge mit Flüssiggas oder einem Erdgas- oder Ethanolantrieb erhalten eine grüne Umweltplakette.
  • Es gilt auch hier wieder die Emissionsschlüsselnummern zu beachten.

Auch die grüne Umweltplakette ist für geringes Geld zu haben. Sie kann beispielsweise beim TÜV ausgestellt werden. Auch eine Online-Beantragung ist möglich. Wer sich eine Umweltplakette ausstellen lassen möchte, sollte daran denken, den Fahrzeugschein vorzulegen. Dagegen ist es jedoch nicht notwendig, das Auto selbst vorzuführen.

Rote Umweltplakette

Die rote Umweltplakette gehört zur Schadstoffgruppe 2 und ist damit im Prinzip die schlechteste Kategorie. Ungünstiger ist nur noch die Schadstoffgruppe 1, die sich dadurch auszeichnet, dass überhaupt keine Plakette ausgestellt werden kann.

Mit einer roten Umweltplakette kommt man in die meisten Innenstädte nicht mehr hinein, da die entsprechenden Fahrzeuge gesundheitsschädliche Abgase ausstoßen.

Fachanwalt.de-Tipp: Auch bei Schadstoffgruppe 2 kann es sich lohnen, sein Fahrzeug umzurüsten und so in die Schadstoffgruppe 4 zu gelangen, die ein barrierefreies Fahren ermöglicht.

Schadstoffgruppe 1 – keine Plakette

Wenn Fahrzeuge in die Schadstoffgruppe 1 eingeordnet werden, gelten sie als nicht umweltfreundlich. Zudem besitzen sie eine hohe Feinstaubemission. Für die Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 werden keine Umweltplaketten ausgestellt, da diese ohnehin nicht in Umweltzonen fahren dürfen. Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 gilt also ein Fahrverbot für die entsprechenden Gebiete. Zu diesen Fahrzeugen gehören u.a. alte Modelle, die einen Ottomotor besitzen, oder auch Pkws ohne einen geregelten Katalysator.

Tipp: Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 wird auch eine höhere Kfz-Steuer erhoben. Es lohnt sich also nicht nur für die Umwelt, sondern auch für den eigenen Geldbeutel, das Fahrzeug umzurüsten und dadurch eine bessere Schadstoffgruppe zu erreichen. Zu denken wäre hier etwa an den Einbau eines Kaltlaufreglers. Welche Optionen im konkreten Fall umgesetzt werden können, lässt sich bei einem Gespräch in der Fachwerkstatt herausfinden.

Umweltplakette - Allgemeines

Eine Umweltplakette am Fahrzeug anzubringen ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Wer dies jedoch nicht tut, muss mitunter mit deutlichen Einschränkungen rechnen, was das Befahren einzelner gekennzeichneter Bereiche angeht. Zudem kann ein Bußgeld verhängt werden, wird man ohne Plakette bzw. mit falscher Plakette in einer Umweltzone erwischt. Punkte in Flensburg gibt es dafür jedoch nicht.

Anfang 2016 war es so, dass 49 der deutschlandweiten Umweltzonen Fahrzeugen mit grüner Umweltplakette vorbehalten waren. Dies verdeutlicht, wie wichtig es sein kann, ein Fahrzeug zu fahren, das einer besseren Schadstoffgruppe zugeordnet werden kann, möchte man sich möglichst ohne Einschränkungen bewegen können.

Fachanwalt.de-Tipp: Wer wissen will, wo sich in Deutschland Umweltzonen befinden, findet eine Übersichtskarte auf der Homepage des Umwelt-Bundesamtes.

FAQ zur Umweltzone

Was ist eine Umweltzone und welche Fahrzeuge dürfen darin fahren?

Eine Umweltzone ist ein klar abgegrenztes Gebiet, in dem nur Fahrzeuge mit einer bestimmten Schadstoffklasse erlaubt sind. Das Ziel ist es, die Schadstoffbelastung in stark belasteten Gebieten zu reduzieren. Die Regelungen für Umweltzonen sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) festgelegt. Die Einfahrt in eine Umweltzone ist an die Feinstaubplakette gekoppelt, die ein Fahrzeug hat.

Es gibt grundsätzlich vier verschiedene Plaketten, die unterschiedliche Schadstoffklassen repräsentieren: Keine Plakette, rote Plakette (Schadstoffgruppe 2), gelbe Plakette (Schadstoffgruppe 3) und grüne Plakette (Schadstoffgruppe 4). Fahrzeuge, die keine oder eine nicht ausreichende Plakette haben, dürfen nicht in die Umweltzone einfahren.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Regelungen für Umweltzonen?

Verstöße gegen die Vorschriften für Umweltzonen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem Bußgeldkatalog. Gemäß § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) kann das Bußgeld bis zu 180 Euro betragen.

Beispiel: Ein Fahrzeug mit roter Plakette fährt in eine Umweltzone, in der nur Fahrzeuge mit grüner Plakette erlaubt sind. Der Fahrer muss in diesem Fall mit einem Bußgeld rechnen.

Gibt es Ausnahmeregelungen für die Einfahrt in Umweltzonen?

Ja, es gibt verschiedene Ausnahmeregelungen für die Einfahrt in Umweltzonen. Diese sind in der jeweiligen städtischen Feinstaubverordnung festgelegt. Zu den Ausnahmen können unter anderem folgende Fahrzeuge gehören:

  • Oldtimer: Fahrzeuge, die ein H-Kennzeichen tragen, sind von den Beschränkungen ausgenommen.
  • Fahrzeuge von Menschen mit Behinderungen: Unter bestimmten Bedingungen können Menschen mit Behinderungen eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
  • Handwerker- und Lieferfahrzeuge: In einigen Städten können Handwerker und Lieferdienste Ausnahmegenehmigungen beantragen.

Beachten Sie: Die genauen Regelungen können von Stadt zu Stadt variieren. Es ist daher wichtig, sich vor der Einfahrt in eine Umweltzone über die dort geltenden Bestimmungen zu informieren.

Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Einführung von Umweltzonen?

Die rechtlichen Grundlagen für die Einführung von Umweltzonen sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und in der Feinstaubverordnung festgelegt. Hier ist insbesondere § 40 BImSchG zu nennen, der den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge regelt. Darüber hinaus ermöglicht § 47 BImSchG den Kommunen, Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu erlassen, darunter auch Umweltzonen.

Wie kann man eine Ausnahmegenehmigung für die Einfahrt in eine Umweltzone beantragen?

Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Einfahrt in eine Umweltzone erfolgt in der Regel bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die genauen Bestimmungen und Anforderungen können jedoch je nach Ort variieren. In der Regel müssen Sie für die Beantragung folgende Schritte durchlaufen:

  1. Formular ausfüllen: In den meisten Fällen gibt es ein standardisiertes Antragsformular, das Sie ausfüllen und einreichen müssen.
  2. Nachweise erbringen: Sie müssen in der Regel nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung erfüllen. Das kann beispielsweise durch ärztliche Atteste, Betriebsnachweise oder ähnliches geschehen.
  3. Genehmigung abwarten: Nach Einreichung des Antrags prüft die Behörde diesen und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

Beachten Sie: Eine Ausnahmegenehmigung ist in der Regel kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr kann je nach Stadt und individueller Situation variieren.


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