Alleine Auto fahren ist in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt. Doch wie sieht es mit anderen Fahrzeugen oder mit Fahren unter Begleitung aus? Was darf man fahren? Einige Fahrzeuge dürfen Jugendliche tatsächlich schon ab 14, 15, 16 oder 17 Jahren fahren. Was genau man ab welchem Alter fahren darf und welche rechtlichen Grundlagen dabei zu beachten sind, wir im Folgenden dargelegt.
Was darf man mit 14 fahren?
Was darf man fahren? (© Frogella.stock – stock.adobe.com)Viele Teenager sehnen sich nach etwas mehr Unabhängigkeit und Freiheit. Wer schon mit 14 Jahren etwas schneller unterwegs sein möchte, darf zumindest einen E-Roller fahren.
Für die elektrisch betriebenen Fahrzeuge sind keine Fahrerlaubnis und auch kein Besuch in der Fahrschule notwendig. Das gilt allerdings nur für E-Roller, die nicht schneller als 20 km/h fahren können.
Für E-Roller, die eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen können ist zumindest der Mopedführerschein notwendig.
Auch für E-Bikes die maximal 25 km/h erreichen liegt das Mindestalter bei 14 Jahren. Schnellere E-Bikes dürfen jedoch erst in späteren Jahren gefahren werden.
Wer sich dem 15. Lebensalter nähert (ca. 14,5 Jahre alt ist) darf außerdem bereits in die Fahrschule für den Mofa-Führerschein gehen. Auf die Straße dürfen Jugendliche zwar erst nach dem 15. Geburtstag, allerdings können sie auf diese Art bereits die Theoriestunden absolvieren.
Ab welchen Alter darf man e-Bike, Roller oder Moped fahren?
Für e-Bikes, die eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschreiten, ist in der Tat ein Führerschein erforderlich. Das gleiche gilt für Roller und Mopeds. Früher durften Mopeds, Roller und Co. ab einem Alter von 16 Jahren gefahren werden. Nach einer Gesetzesänderung dürfen Jugendliche den entsprechenden Führerschein nun jedoch bundesweit bereits ab 15 Jahren erwerben.
Allerdings müssen sie mit dem Fahren außerhalb der Bundesrepublik bis zum 16. Lebensjahr warten.
Führerscheinkategorien beachten
Führerschein bitte! (© A_Bruno – stock.adobe.com)Jugendliche und junge Erwachsene sollten stets beachten, dass nicht alle Roller, Mopeds und Co. automatisch in die gleiche Führerscheinkategorie fallen. In Deutschland werden 16 verschiedene Führerscheine unterschieden. Vier Kategorien gelten für Zweiräder: AM, A1, A2 und A.
Mit der Kategorie AM dürfen Jugendliche grundsätzlich ab einem Alter von 15 bzw. 16 Jahren anfangen. Diese Kategorie umfasst:
- leichte zweirädrige Kleinkrafträder
- dreirädrige Kleinkrafträder
- leichte vierrädrige Leichtfahrzeuge
Die Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nach ihrer Bauart nicht mehr als 45 km/h fahren und einen Hubraum von maximal 50 ccm erreichen. In diese Kategorie fallen beispielsweise Mopeds, Roller und Quads, die diese Ansprüche erfüllen.
Ab 16 Jahren können Jugendliche auch die Führerscheinkategorie A1 erwerben, die das Fahren von Kleinkrafträdern mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW erlaubt.
Darf man Motorrad mit 16 Fahren?
Kleine Motorräder fallen grundsätzlich in die Führerscheinklasse A1. Damit können auch 16-Jährige bereits kleine Motorräder fahren. Die erlauben jedoch nicht die gleiche Geschwindigkeit wie größere Räder.
Die nächste Führerscheinkategorie A2 ist erst ab einem Alter von 18 Jahren erhältlich. Hierunter fallen Motorräder mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW.
Motorräder ohne Leistungsbegrenzung können letztlich mit der Führerscheinklasse A gefahren werden. Diesen Führerschein junge Erwachsene jedoch erst ab einem Alter von 24 Jahren erwerben.
Grundsätzlich gilt bei den meisten Führerscheinen für Krafträder, dass eine höhere Klasse leichter erhältlich ist, wenn bereits eine niedrigere Klasse erworben wurde. Wer möglichst zeitnah den Führerschein der Klasse A2 oder A erhalten möchte, hat daher oft einen Vorteil in jungen Jahren schon einen der Klasse AM bzw. A1 zu erwerben.
Führerschein in einem Nachbarland erwerben
Viele Regelungen und Altersbeschränkungen sind innerhalb der EU-Länder ähnlich oder sogar gleich. Da der Führerschein in manchen Ländern günstiger oder leichter zu erwerben ist, kommen manche Jugendliche und junge Erwachsene auf die Idee, die Fahrerlaubnis im Nachbarland zu erwerben.
Allerdings gilt dieser Führerschein nur dann auch im Heimatland, wenn die Person mindestens 185 Tage lang den Erstwohnsitz im Ausland hatte, bevor der Führerschein erworben wurde.
Für Schüler und Studierende gilt eine Ausnahme: Sie dürfen die Fahrerlaubnis im Ausland erwerben, wenn sie aufgrund eines Schul- oder Hochschulaufenthaltes (beispielsweise Auslandssemester) mindestens sechs Monate lang im entsprechenden Land gelebt haben. Dies muss allerdings nachgewiesen werden. Bei Schwierigkeiten, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen.
Auto fahren mit 17 – geht das?
Viele Jugendliche können es gar nicht erwarten, den Autoführerschein zu machen. Alleine fahren ist grundsätzlich erst mit Volljährigkeit erlaubt. Allerdings können Jugendliche ab 17 Jahren bereits begleitetes Fahren praktizieren. Wer diesen Führerschein erwirbt, darf das erste Jahr nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren.
Wer den Führerschein ab 17 Jahren machen möchte, darf bereits mit 16,5 Jahren in die Fahrschule. Wer den Führerschein hingegen ab 18 Jahren machen möchte, darf bereits mit 17,5 Jahren in die Fahrschule gehen. Der Führerschein ab 18 für Pkws entspricht der Klasse B und ermächtigt gleichzeitig zum Fahren der Kleinkrafträder der Klasse AM sowie landwirtschaftlicher Zugmaschinen (kleine Traktoren).
Gilt ein Führerschein “ab” einem Alter, betrifft das grundsätzlich das Aushändigen der Fahrerlaubnis. Theorie- und Fahrstunden dürfen in der Regel ein wenig früher durchgeführt werden. Das gleiche gilt sogar für die Fahrprüfung. So darf die theoretische Prüfung für den Führerschein ab 17 Jahren bereits drei Monate vor dem 17. Geburtstag durchgeführt werden. Die praktische Prüfung dürfen Jugendliche einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolvieren. Auf den Führerschein müssen sie auch bei bestandener Prüfung jedoch bis zum Erreichen des 17. Lebensjahres warten.
Was droht bei Verstößen?
Verstöße gegen diese Regelungen können schnell teuer würden und sogar Punkte in Flensburg bringen. Je nach Schwere und Wiederholung des Verstoßes kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Wer beispielsweise mit 17 Jahren ohne Begleitung fährt, der muss mit mindestens 70 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg rechnen. Beachten müssen Jugendliche auch, dass sie mit Beginn der Fahrerlaubnis zwei Jahre Probezeit haben. Während dieser Zeit gilt ein striktes Alkoholverbot. Auch können schwere Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht dazu führen, dass Aufbauseminare besucht werden müssen.
Noch schwerwiegender sind Strafen, wenn das Fahren ganz ohne den entsprechenden Führerschein vorgenommen wird. § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besagt, dass das Fahren eines Kraftfahrzeugs ohne die entsprechende Erlaubnis eine Straftat darstellt, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe belangt wird. Im schlechtesten Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Wer Probleme mit einem Verstoß oder dem Erwerb eines Führerscheins hat, sollte sich schnell Rechtsberatung einholen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht berät seinen Mandanten auch in komplizierten Einzelfällen und kann schlimmere Folgen häufig noch abwenden.
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, vertritt der Anwalt die Interessen seines Mandanten auch vor Gericht. Die Chancen auf eine milde Strafe oder den Sieg vor Gericht steigen in der Regel unter Zuhilfenahme eines Rechtsexperten deutlich.