Wildschaden - wer zahlt? Die Teilkasko-Versicherung? Wie sollte man sich bei einem Wildschaden verhalten?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 5. Februar 2024

Landstraßen in der Dämmerung zu befahren, birgt stets ein besonderes Risiko. Denn hier kann es schnell zu einem Wildunfall kommen. Wenn ein Reh, ein Fuchs oder ein anderes Waldtier plötzlich auf der Straße steht, kommt es meist unausweichlich zu einem Wildschaden. Die Frage ist dann, wie sich dieser Schaden regulieren lässt.

Lässt sich ein Wildschaden vermeiden?

Gänzlich vermeiden lässt sich ein Wildunfall und der daraus resultierende Schaden nie. Dennoch

(c) Jeanette Dietl / Fotolia.com
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Ein Wildschaden kann durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt sein

können einige Verhaltensregeln beherzigt werden, um das Risiko so weit wie möglich zu minimieren. So sollten entsprechende Landstraßen besonders umsichtig und vorausschauend befahren werden. Sollte ein Tier die Straße passieren, kann auf verschiedene Arten reagiert werden. Wenn es gefahrlos möglich ist, kann vorsichtig und angemessen abgebremst werden. Hier sollte jedoch berücksichtigt werden, dass es einen Auffahrunfall zu vermeiden gilt. Zudem kann gehupt werden, um das Tier zu erschrecken und zu verjagen. Weiterhin wird geraten, das Fernlicht auszuschalten, da das Tier davon geblendet wird. So verliert es leicht die Orientierung und kann direkt auf die Straße in Richtung der Lichtquelle laufen. Sollte ein Wildschaden unausweichlich sein, ist es ratsam, das Steuer festzuhalten und auf der Spur zu bleiben, statt sich auf riskante Ausweichmanöver einzulassen.

Wildunfälle sind übrigens keine Seltenheit. Laut Statistik geschehen pro Tag allein 650 Unfälle, bei denen Wildtiere beteiligt sind. Meist sind Rehe, Wildschweine und Hirsche an den Unfällen beteiligt. Dies verdeutlicht zudem nochmals die Wichtigkeit einer vorausschauenden und vorsichtigen Fahrweise in der direkten Nähe von Wäldern und Feldern.

Fachanwalt.de-Tipp: Zu den Risikozeiten, mit denen besonders mit Wildwechsel zu rechnen ist, gehören die Abenddämmerung sowie die Brunft- und Paarungszeit. Auch in Herbst und Winter kann es vermehrt zu Wildschäden kommen. In jedem Fall sollten auch die entsprechenden Warnschilder, die auf einen erhöhten Wildwechsel hindeuten, berücksichtigt werden.

Es kam zu einem Wildschaden – wie reagiert die Versicherung?

Wenn es um die Schadensregulierung durch die Versicherung geht, gilt es, einige Punkte zu berücksichtigen.

  • Um zu wissen, welche Tiere überhaupt als Wildtiere gelten, hilft ein Blick in das Bundesjagdgesetz.
  • Der Schaden am eigenen Wagen durch Wildtiere/Haarwild wird durch die Teilkaskoversicherung ersetzt.
  • Es muss sich hierbei um einen Fahrunfall halten. Das heißt, dass es zu keinem Schadensersatz kommt, wenn ein Wildtier beispielsweise in ein geparktes Fahrzeug läuft.
  • Entsteht auch an anderen Fahrzeugen ein Schaden, übernimmt dies die Haftpflichtversicherung.

Augen auf bei der Teilkaskoversicherung

Wildschaden muss nicht automatisch immer von der Teilkaskoversicherung übernommen werden. Bei einigen Policen wird die Schadensregulierung von der jeweiligen Wildtierart abhängig gemacht. Gezahlt wird nur, wenn es einen Wildschaden durch Haarwild gab. Es ist in jedem Fall ratsam, insbesondere wenn man in eher ländlichen Gegenden lebt, sich eine Teilkaskoversicherung zu suchen, bei der diese Einschränkung nicht gegeben ist.

Der Wildunfall muss genau belegt werden

(c) Sandra Thiele / Fotolia.com
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Ein Wildschaden muss bewiesen werden können

Damit die Versicherung überhaupt zahlt, muss der Unfall als Wildunfall anerkannt werden. Der

Jagdpächter wird hierfür entsprechende Belege ausstellen. Unverzichtbar sind auch die am Unfallort aufgenommenen Fotos.

Es kann sein, dass die Versicherung einen Gutachter schickt, um das Fahrzeug genauer zu untersuchen. Daher ist es wie bereits erwähnt wichtig, keine Unfallspuren zu verwischen.

Was versteht man unter Wildtieren?

Laut Bundesjagdgesetz gibt es große, mittelgroße und kleine Wildtiere. Zu den großen Wildtieren gehören u.a. Rot- und Schwarzwild. Als mittelgroße Wildtiere zählen Luchse und Fuchse. Kleine Wildtiere hingegen sind u.a. Dachse, Wildkaninchen, Wildkatzen und Fischotter.

Sollte ein Wildschaden durch ein Wildtier entstanden sein, das nicht im Bundesjagdgesetz aufgeführt ist, kann eine Schadensregulierung nur durch eine Vollkaskoversicherung erfolgen.

So sollte nach einem Wildunfall reagiert werden

Auch wenn der Schock zunächst groß ist, sollte umsichtig und schnell gehandelt werden. Dies liegt auch oftmals im Interesse des Tieres, das durch den Wildunfall nicht unbedingt getötet werden muss, sondern auch verletzt sein kann.

  1. Das Tier sollte keinesfalls angefasst werden. Am besten hält man Abstand zu dem Tier. Dies gilt sowohl für tote, als auch verletzte Tiere. Diese können sich durch herannahende Menschen bedroht fühlen und aggressiv reagieren. Tote Tiere zu berühren ist ebenfalls nicht ratsam, um sich nicht einer möglichen Ansteckung mit Krankheiten auszusetzen.
  2. Das Tier darf zudem keinesfalls mit nach Hause genommen werden, weil das Fleisch genutzt werden soll. Dies würde den Tatbestand der Wilderei erfüllen.
  3. Die Polizei muss verständigt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Tier verletzt in den Wald gerannt ist. Wenn bekannt ist, dass ein verletztes Tier umherläuft, wird dieses von einem Jagdaufseher gesucht werden.
  4. Durch den Jäger wird auch eine Unfallbescheinigung ausgestellt, die später der Versicherung vorgelegt werden kann.
  5. Die Unfallstelle wird mit einem Warndreieck abgesichert.
  6. Beweise sichern! So muss dokumentiert werden, welches Tier den Wildschaden verursacht hat. Sind Schäden am Fahrzeug vorhanden, werden diese fotografiert. Dasselbe gilt für Haare oder Blutflecken, die am Auto zu finden sind.

Wichtig: Wer den Unfallort verlässt, ohne die Polizei oder einen Jäger informiert zu haben, begeht zwar keine Unfallflucht, jedoch einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, wenn er das verletzte Tier hilflos zurücklässt.

Fachanwalt.de-Tipp: Der nächste Halt nach einem Wildschaden sollte nicht die Waschanlage sein. Bevor nicht alles eindeutig mit der Versicherung abgeklärt ist, sollten keine Spuren am Fahrzeug beseitigt werden.

Problem: Ausweichmanöver

Sieht man auf einmal ein möglicherweise sogar großes Tier vor sich auf der Fahrbahn, ist es ein natürlicher Instinkt, ausweichen zu wollen, um eine Kollision zu vermeiden. Nicht immer geht das jedoch für den Autofahrer glimpflich aus. Zumindest dann nicht, wenn er durch das Herumreißen des Lenkrads im Graben, in der Leitplanke oder an einem Baum landet. Auch ein Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug wird so wahrscheinlich. All dies kann weitaus gefährlicher enden als ein eigentlicher Wildunfall.

Ist man Rot- oder Schwarzwild ausgewichen, wird der entstandene Schaden meist durch die Teilkasko ersetzt. Es muss jedoch eindeutig belegt werden, dass es sich um Rot- oder Schwarzwild handelt.

Es kommt auch auf die Verhältnismäßigkeit an, da den Fahrer eine Schadensminderungspflicht trifft. Einem Igel auszuweichen und dadurch einen enormen Schaden durch eine Kollision mit einem Baum zu riskieren, kann den Fahrer gegenüber der Versicherung schnell in Erklärungsnot bringen. Kommt die Versicherung zu dem Ergebnis, dass bei einem Wildschaden ein geringerer Schaden entstanden wäre als durch das Ausweichmanöver, kann eine Zahlung durchaus verweigert werden. Zudem wird es meist schwer fallen zu beweisen, dass man tatsächlich einem Tier ausgewichen ist. Denn ohne Zusammenstoß gibt es hierfür keine Beweise. Sollten andere Verkehrsteilnehmer den Vorgang beobachtet haben, sollte man diese als Zeugen hinzuziehen.

Was ist bei Unfällen mit anderen Tieren zu beachten?

Sollte die Autoscheibe beschädigt werden, weil ein Vogel in sie hineingeflogen ist, übernimmt die Teilkaskoversicherung den Glasschaden. Sollte der Schaden am Fahrzeug auf einem Zusammenstoß mit einem Hund beruhen, wendet man sich an dessen Halter und seine Versicherung.




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