Winterreifenpflicht in Deutschland - Braucht man Winterreifen oder reichen auch Ganzjahresreifen ? Gibt es Ausnahmen von der Pflicht?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 22. Dezember 2023

In Deutschland wird seit dem 04.12.2010 die Winterreifenpflicht durch § 2 Absatz 3a StVO geregelt. Diese beschreibt zum einen, was man unter „winterlichen Wetterverhältnissen“ zu verstehen hat, zum anderen aber auch die Bedingungen, die an Winterreifen gestellt werden.

Was hat sich durch die Winterreifenpflicht geändert?

Winterreifen (© gavioneta / fotolia.com)
Winterreifen (© gavioneta / fotolia.com)
Fahrzeuge dürfen gemäß § 2 Absatz 3 a StVO bei winterlichen Wetterverhältnissen, insbesondere bei Glatteis, Eis- oder Reifglätte, Schneeglätte oder Schneematsch nur mit Reifen auf öffentlichen Straßen fahren, die die Eigenschaften besitzen, die im „Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG“ vom 31.03.1992 aufgeführt sind. Diese Eigenschaften werden von Allwetterreifen (auch Ganzjahresreifen genannt) erfüllt, die eine M+S-Kennzeichnung (M+S = Matsch und Schnee) zeigen.

Spezielle Winterreifen besitzen zusätzlich zur M+S-Kennzeichnung auch noch eine „Three-Peek-Mountain-Snowflake“-Kennzeichnung (Bergsymbol mit Schneeflocke). Grundsätzlich gilt, dass auf allen Radpositionen mit M+S-Reifen montiert sind. Ist auch nur eine Radposition mit einem Sommerreifen montiert, wird die Winterreifenpflicht nicht erfüllt.

Wann gilt die Winterreifenpflicht?

Die Winterreifenpflicht gilt rein situativ nur dann, wenn die öffentlichen Straßen tatsächlich mit Reif, Schnee oder Eis bedeckt bzw. glatt sind. Mittlerweile haben sich als Zeitraum für die Winterreifenpflicht die Monate Oktober bis Ostern eingebürgert, da während dieser Zeit typischerweise mit winterlichen Straßenverhältnissen zu rechnen ist.

Für wen gilt die Winterreifenpflicht? Gibt es Ausnahmen?

§ 2 Absatz 3a StVO gilt für sämtliche Fahrzeuge (auch ausländische Fahrzeuge), die in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Hierzu zählen Pkws, Lkw, Busse und Motorräder. Allerdings gilt die Winterpflicht bei Lkws und Bussen nur für deren Antriebsachsen. Das heißt, dass Winterreifen nur auf den Rädern der Antriebsachsen montiert werden müssen.

Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Diese Fahrzeuge sind zwar in der Regel mit Reifen ausgestattet, die keine M+S-Kennzeichnung besitzen, aber aufgrund des grobstolligen Laufflächenprofils und des Aufbaus der Reifen sind diese für den Betrieb bei winterlichen Wetterverhältnissen durchaus ausreichend.

Demgegenüber müssen sich Quads oder Geländewagen an die Winterreifenpflicht halten, auch wenn sie über grobstollige Sommerreifen verfügen. Für sie gilt wie für alle anderen Fahrzeuge auch die Winterreifenpflicht.

Für Anhänger gilt keine Winterreifenpflicht, sodass sie nicht mit wintertauglichen Reifen montiert sein müssen. Allerdings empfiehlt der ADAC dieses aus sicherheitstechnischen Gründen auch für Anhänger, um eine Gesamtfahrstabilität bei winterlichen Wetterverhältnissen zu gewährleisten.

Anbieter von Mietfahrzeugen sind verpflichtet, ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, dass fahrbereit und verkehrssicher ist. Viele Autovermieter bieten daher Winterreifen als Zusatzausrüstung an.

Wer bei winterlichen Wetterbedingungen eine Reifenpanne hat, braucht keine Strafe zu befürchten, wenn er nur einen Sommerreifen als Ersatzreifen dabei hat. Die Fahrt darf dann vorsichtig mit dem Notreifen bis zur nächsten Werkstatt oder nach Hause fortgesetzt werden, um bei nächster Gelegenheit einen Winterreifen zu montieren.

Was ist das besondere an Ganzjahresreifen bzw. Winterreifen?

Bei M+S-Reifen handelt es sich um einen Kompromiss aus Sommer- und Winterreifen, weshalb sie auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen genannt werden. Die Laufflächenprofile und die Reifenstruktur sind so konzipiert, dass die Reifen bei allen Wetterlagen eine gute Fahrlage gewährleisten. Vor allem bei Matsch sowie frischem bzw. schmelzendem Schnee bieten sie gegenüber normalen Sommerreifen eine bessere Fahreigenschaft. Die Profilrillen sind größer und/oder die Reifen besitzen gegenüber normalen Reifen Stollen, die durch größere Zwischenräume voneinander getrennt sind.

Die Fahreigenschaft ist bei speziellen Winterreifen sogar noch besser ausgeprägt als bei M+S-Reifen, da ihr spezielles Reifenprofil bei Eis und Schnee besser greift. Winterreifen haben mehr Profilrillen und auf der gesamten Lauffläche befinden sich Profilblöcke mit feinen zickzackförmigen Lamellen (Einschnitte), die den Reifen fest in den Schnee drücken. Die weichere Gummimischung der Winterreifen bleibt auch bei tiefen Temperaturen elastisch und gewährleistet somit eine höhere Fahrstabilität. 

Die Mindestprofiltiefe ist wichtig

Reifenprofil (© lightpoet / fotolia.com)
Reifenprofil (© lightpoet / fotolia.com)
§ 36 Absatz 2 StVZO schreibt eine Mindestprofiltiefe für Sommer- und Winterreifen von mindestens 1,6 mm vor. Sogar eine Mindestprofiltiefe von 4 mm wird vom ADAC empfohlen. Das Reifenprofil sorgt für die Bodenhaftung, je tiefer das Profil ist, desto besser ist die Bodenhaftung. Denn das Reifenprofil verdrängt den Wasserfilm auf der Straße. Bei einem abgefahrenem Reifenprofil besteht eine erhöhte Gefahr von Aquaplaning, da der Wasserfilm zwischen Straße und Reifen bestehen bleibt. Es besteht die Gefahr, dass die Räder durchdrehen und das Fahrzeug nicht mehr richtig gelenkt bzw. gebremst werden kann. Es wird daher empfohlen, die Profiltiefe regelmäßig zu prüfen (z. B. mit einer 1-Euro-Münze, deren goldfarbene Rand ca. 3 mm breit ist).

Aufgrund von Materialermüdung, bei der sich Risse bilden, die den Reifen zum Platzen bringen können, empfiehlt der ADAC, spätestens alle sechs Jahre die Winterreifen zu erneuern.

Was passiert bei einer Missachtung der Winterreifenpflicht?

Ein Verstoß gegen § 2 Absatz 3a StVO wird mit einem Bußgeld sowie einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister bestraft. Je nach der Schwere des Vergehens erhöht sich die Strafe gemäß Bußgeldkatalog:

Vergehen Bußgeld Punkte

Fahrt ohne M+S-/Winterreifen  

- mit Verkehrsbehinderung

- mit Gefährdung

- mit Unfall

60 EUR

80 EUR

100 EUR

120 EUR

1

1

1

1

Fahrt mit abgefahrenen Reifen

- mit Gefährdung

60 EUR

75 EUR

1

1

Fahrt ohne ausreichende Profiltiefe 60 EUR 1

Unter Umständen liegt eine Straftat vor, wenn ein Fahrzeug auf winterlichen Straßen gefahren wird, das mit Sommerreifen ausgerüstet ist. Hierbei handelt es sich dann um grob fahrlässiges Handeln, bei dem eine hohe Geldstrafe oder im Härtefall sogar bis zu fünf Jahren Gefängnis drohen können.

Welche Auswirkungen hat ein Verstoß der Winterreifenpflicht auf die Versicherung?

Wenn man bei winterlichen Wetterverhältnissen mit Sommerreifen auf öffentlichen Straßen fährt, kann sich das erheblich auf die Haftpflichtversicherung auswirken. So kann es zu einer Mithaftung des Fahrzeughalters kommen, selbst wenn der Unfall durch die Schuld des Unfallgegners verursacht wurde. Das Amtsgericht Trier hat in einer Entscheidung (Az: zfs 1987, 162) festgestellt, dass der Fahrzeughalter zu 20 Prozent eine Mithaftung trägt, wenn er auf Schnee mit Sommerreifen fährt und bei einem Ausweichmanöver des Unfallgegners ins Schleudern gerät, sodass es zu einem Unfall kommt.

Auch bei der Kaskoversicherung kann es gemäß § 81 VVG zu einer erheblichen Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit kommen. In der Regel werden von der Kaskoversicherung nur noch 50 Prozent des Schadens übernommen.

FAQ zu Winterreifenpflicht

Was ist die Winterreifenpflicht?

Die Winterreifenpflicht ist eine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass Fahrzeuge in bestimmten Zeiträumen oder Witterungsbedingungen mit Winterreifen ausgestattet sein müssen.

Wann gilt die Winterreifenpflicht?

Die Winterreifenpflicht gilt in vielen Ländern während der Wintermonate oder bei winterlichen Straßenverhältnissen. Die genauen Zeiträume und Bedingungen können je nach Land oder Region variieren.

Welche Anforderungen müssen Winterreifen erfüllen?

Winterreifen müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um als solche anerkannt zu werden. Dazu gehören eine ausreichende Profiltiefe (mindestens 4 mm) und eine spezielle Gummimischung, die auch bei niedrigen Temperaturen flexibel bleibt.

Gilt die Winterreifenpflicht für alle Fahrzeugtypen?

Ja, die Winterreifenpflicht gilt in der Regel für alle Fahrzeugtypen, einschließlich PKWs, LKWs, Motorräder usw. Es kann jedoch Ausnahmen für bestimmte Fahrzeugkategorien geben, wie beispielsweise Oldtimer.

Muss ich Winterreifen auf allen vier Rädern meines Fahrzeugs haben?

Ja, in den meisten Ländern ist es vorgeschrieben, dass alle vier Räder des Fahrzeugs mit Winterreifen ausgestattet sein müssen. Dies gewährleistet eine bessere Traktion und Fahrsicherheit auf winterlichen Straßen.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht?

Bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht können unterschiedliche Konsequenzen drohen, abhängig von den Gesetzen des jeweiligen Landes oder der Region. Diese können Geldbußen oder Punkte in Flensburg umfassen.

Gibt es Ausnahmen von der Winterreifenpflicht?

Ja, in einigen Fällen können Fahrzeuge von der Winterreifenpflicht ausgenommen sein. Dies kann beispielsweise für Fahrzeuge gelten, die mit Schneeketten ausgestattet sind oder für bestimmte Fahrzeugkategorien wie Einsatzfahrzeuge oder landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Sind Ganzjahresreifen eine Alternative zu Winterreifen?

Ganzjahresreifen können eine Alternative zu Winterreifen darstellen, da sie sowohl für den Winter als auch für andere Jahreszeiten geeignet sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sie nicht immer dieselbe Leistung wie spezielle Winterreifen bieten, insbesondere bei extremen Winterbedingungen.

Wie erkenne ich Winterreifen?

Winterreifen sind in der Regel mit dem Schneeflockensymbol (ein Berg mit Schneeflocke) gekennzeichnet. Das Symbol zeigt an, dass der Reifen bestimmte Anforderungen erfüllt und für den Einsatz im Winter geeignet ist. Zusätzlich kann das M+S-Symbol (Matsch und Schnee) auf Winterreifen angebracht sein.

Kann ich Winterreifen auch im Sommer verwenden?

Ja, es ist möglich, Winterreifen auch im Sommer zu verwenden. Allerdings bieten Winterreifen im Sommer nicht die optimale Leistung und können einen höheren Verschleiß aufweisen. Es wird empfohlen, im Sommer auf Sommerreifen umzusteigen, um eine bessere Haftung und längere Haltbarkeit zu gewährleisten.

Wo finde ich detaillierte Informationen zur Winterreifenpflicht in meinem Land?

Um detaillierte Informationen zur Winterreifenpflicht in Ihrem Land zu erhalten, sollten Sie die aktuellen Verkehrsregeln und Vorschriften der entsprechenden Verkehrsbehörde oder des Straßenverkehrsamts konsultieren. Diese Institutionen bieten in der Regel umfassende Informationen und Ressourcen zur Winterreifenpflicht.




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