Das Verwaltungsrecht in Deutschland umfasst die Gesetze, die die Beziehung zwischen Bürgern und staatlichen Institutionen regeln. Es bildet die Grundlage für die Handlungen der Verwaltung und sorgt dafür, dass diese transparent und rechtmäßig sind. Beispiele dafür sind Genehmigungsverfahren oder Klagewege bei Konflikten mit Behörden. In diesem Magazin für Verwaltungsrecht finden Sie weiterführende Ratgeber, die Ihre Rechte und Pflichten im Umgang mit dem Staat einfach erklären.
Definition: Was ist Verwaltungsrecht?
Verwaltungsrecht (Symbolbild)Das Verwaltungsrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechts, der die rechtlichen Beziehungen zwischen Bürgern und staatlichen Behörden regelt. Es umfasst die Vorschriften und Prinzipien, die das Handeln der Verwaltung steuern und die Rechte und Pflichten der Bürger im Umgang mit staatlichen Institutionen.
Das Verwaltungsrecht behandelt Themen wie Genehmigungsverfahren, Verwaltungsakte, Widerspruchs- und Klageverfahren sowie die Kontrolle der Verwaltung durch Gerichte. Es sorgt dafür, dass die Verwaltung transparent, rechtmäßig und im Einklang mit den Grundrechten der Bürger handelt.
Was fällt unter Verwaltungsrecht?
Unter Verwaltungsrecht fallen verschiedene Bereiche und Themen, die die Organisation und das Handeln der öffentlichen Verwaltung betreffen. Dazu gehören u.a.:
1. Verwaltungsakte: Entscheidungen, die von Behörden getroffen werden, wie Genehmigungen, Bescheide oder Verfügungen.
2. Verwaltungsverfahren: Die Regeln und Abläufe, die bei der Erstellung von Verwaltungsakten beachtet werden müssen, einschließlich Anhörungen und Mitteilungen.
3. Öffentliches Dienstrecht: Vorschriften, die die Rechte und Pflichten von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst regeln.
4. Umweltrecht: Regelungen, die den Schutz der Umwelt und die Nutzung natürlicher Ressourcen betreffen.
5. Bau- und Planungsrecht: Vorschriften, die die Planung und Genehmigung von Bauvorhaben regeln.
6. Sozialrecht: Bestimmungen, die die sozialen Leistungen und Ansprüche der Bürger gegenüber staatlichen Stellen betreffen.
7. Ordnungsrecht und Polizeirecht: Regelungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit dienen.
8. Zwangsmaßnahmen: Vorschriften, die den Einsatz von Zwang durch die Verwaltung regeln, etwa bei der Durchsetzung von Verwaltungsakten.
9. Rechtsmittel: Möglichkeiten für Bürger, gegen Entscheidungen der Verwaltung vorzugehen, wie z.B. Widerspruch oder Klage vor Verwaltungsgerichten.
Welche Gesetze umfasst das Verwaltungsrecht?
Bundesverwaltungsgericht (© nmann77 – stock.adobe.com)Das Verwaltungsrecht umfasst eine Vielzahl von Gesetzen, die je nach Land unterschiedlich sein können. In Deutschland sind einige der wichtigsten Gesetze im Bereich des Verwaltungsrechts:
1. Grundgesetz (GG): Das deutsche Grundgesetz legt die grundlegenden Rechte und Prinzipien fest, die auch für die Verwaltung gelten, wie das Recht auf Gleichheit und das Recht auf ein faires Verfahren.
2. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG): Dieses Gesetz regelt die allgemeinen Verfahren, die bei der Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten zu beachten sind.
3. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): Sie regelt die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, einschließlich der Klagearten und der Zuständigkeiten.
4. Bundes- und Landesgesetze: Je nach spezifischem Bereich gibt es zahlreiche Gesetze, die spezifische Verwaltungsangelegenheiten regeln, wie z.B.:
- Baugesetzbuch (BauGB): Regelt das Bau- und Planungsrecht.
- Umweltschutzgesetze: Dazu gehören das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
- Sozialgesetzbücher (SGB): Regelt die sozialen Leistungen und Ansprüche.
5. Spezielle Verwaltungsgesetze: In vielen Bereichen gibt es spezielle Gesetze, die die Verwaltungstätigkeit in bestimmten Sektoren regeln, wie z.B. das Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).
Was gehört zum Allgemeinen Verwaltungsrecht?
Das Allgemeine Verwaltungsrecht umfasst die grundlegenden Regelungen und Prinzipien, die für die Verwaltungstätigkeit und das Handeln der Verwaltung in allen Bereichen des öffentlichen Rechts gelten. Es bildet die Basis für das spezielle Verwaltungsrecht, das in bestimmten Bereichen wie dem Baurecht oder dem Polizeirecht Anwendung findet. Zum Allgemeinen Verwaltungsrecht gehören insbesondere die folgenden Elemente:
1. Verwaltungsorganisation
- Regeln zur Organisation der Verwaltung, d. h. wie Behörden aufgebaut und gegliedert sind (z. B. Kommunalbehörden, Ministerien, Ämter).
- Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung innerhalb der Verwaltung.
- Behördliche Hierarchien und die Funktionsweise von Weisungen und Aufsicht.
2. Verwaltungsverfahren
- Regelungen über den Ablauf von Verwaltungsverfahren, also wie eine Behörde Entscheidungen vorbereitet, trifft und umsetzt
- Beteiligung der Bürger im Verfahren (Anhörung, Recht auf Akteneinsicht, Recht auf Information).
- Fristen, Formvorschriften und Verfahrensgrundsätze (z. B. Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung).
3. Verwaltungsakte
- Definition und Eigenschaften des Verwaltungsaktes, also der hoheitlichen Entscheidung einer Behörde gegenüber einem Einzelnen (z. B. Baugenehmigung, Steuerbescheid).
- Formen und Voraussetzungen eines Verwaltungsaktes (schriftlich, mündlich, mit Begründung).
- Rechtsfolgen eines Verwaltungsaktes (Verbindlichkeit, Vollstreckbarkeit, Bestandskraft).
4. Ermessensspielraum der Verwaltung
- Grundsätze zum Ermessen und die Ermessensausübung durch Behörden.
- Abwägung zwischen verschiedenen Interessen und Zielen bei behördlichen Entscheidungen.
5. Öffentliches Recht und Privatrecht
- Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Recht: Wann handelt eine Behörde hoheitlich und wann privatrechtlich?
- Rechtsformen des Verwaltungshandelns (z. B. Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Vertrag).
6. Verwaltungsvollstreckung
- Regelungen zur Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen, wenn der Betroffene nicht freiwillig handelt (z. B. Zwangsmittel wie Zwangsgeld oder Ersatzvornahme).
7. Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln
- Verwaltungsrechtliche Rechtsbehelfe und Rechtsmittel (z. B. Widerspruch, Klage vor dem Verwaltungsgericht).
- Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte und Verfahrensregeln im Verwaltungsprozessrecht.
8. Grundrechte und Verwaltung
- Verhältnis der Verwaltung zu den Grundrechten der Bürger.
- Schranken und Grenzen des Verwaltungshandelns im Hinblick auf die Grundrechte (z. B. Eingriffe in die persönliche Freiheit, Eigentum oder Datenschutz).
Was gehört zum Besonderen Verwaltungsrecht?
Polizeirecht (© Ronald Rampsch – stock.adobe.com)Das Besondere Verwaltungsrecht bezieht sich auf spezifische Regelungsbereiche innerhalb des Verwaltungsrechts, die bestimmte Lebensbereiche oder Aufgabenfelder der Verwaltung betreffen. Während das Allgemeine Verwaltungsrecht die Grundsätze und allgemeinen Strukturen des Verwaltungshandelns vorgibt, regelt das Besondere Verwaltungsrecht die besonderen Rechtsvorschriften und Anforderungen, die in verschiedenen Verwaltungsbereichen gelten.
Die wichtigsten Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts:
1. Polizeirecht
- Regelungen über die Befugnisse der Polizei zur Gefahrenabwehr und Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
- Eingriffsrechte (z. B. Platzverweise, Durchsuchungen, Gewahrsam).
- Rechtsgrundlagen für polizeiliche Maßnahmen und den Einsatz von Zwangsmitteln.
2. Baurecht
- Vorschriften zur Bauplanung, Bebauung und Genehmigung von Bauvorhaben.
- Regelungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben (z. B. Bebauungspläne, Baugenehmigungsverfahren).
- Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht, die die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bau von Gebäuden und Anlagen festlegen.
3. Umweltrecht
- Rechtsvorschriften zum Schutz der Umwelt (Luft, Boden, Wasser, Natur, Artenvielfalt).
- Regelungen über den Umweltschutz im Rahmen von Genehmigungsverfahren (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfungen).
- Abfallrecht, Naturschutzrecht und Immissionsschutzrecht.
4. Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Vorschriften, die das Handeln der Verwaltung in Bezug auf wirtschaftliche Aktivitäten regeln.
- Gewerberecht (z. B. Gewerbeanmeldungen, Marktregulierung, Konzessionen).
- Subventionsrecht und Regelungen zur staatlichen Förderung von Unternehmen.
- Regelungen über staatliche Aufsicht und Kontrolle von Märkten und Unternehmen (z. B. Kartellrecht, Aufsichtsbehörden für Finanzmärkte).
5. Sozialrecht
- Bestimmungen zur sozialen Absicherung und zum Schutz sozialer Rechte (z. B. Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung).
- Sozialversicherungsrecht (z. B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung).
- Regelungen über staatliche Leistungen für Menschen in besonderen sozialen Situationen (z. B. Pflegeleistungen, Wohngeld).
6. Ausländer- und Asylrecht
- Vorschriften über Einreise, Aufenthalt und Integration von Ausländern.
- Bestimmungen zum Asylverfahren, zur Anerkennung von Flüchtlingen und zur Abschiebung.
- Regelungen über Visaverfahren, Arbeitsgenehmigungen und Familienzusammenführungen.
7. Gewerbe- und Handwerksrecht
- Bestimmungen zur Ausübung von Gewerben und Handwerksberufen.
- Zulassungs- und Überwachungsvorschriften für bestimmte Gewerbe (z. B. Gaststättengewerbe, Handwerksbetriebe).
- Regelungen zur Gewerbeordnung und dem Handwerksrecht.
8. Öffentliches Dienstrecht
- Vorschriften für die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat als Arbeitgeber und seinen Bediensteten (Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst).
- Regelungen zu Dienstpflichten, Laufbahnen, Disziplinarrecht und Beendigung des Dienstverhältnisses.
9. Kommunalrecht
- Rechtsvorschriften für die Selbstverwaltung und Organisation der Gemeinden und Landkreise.
- Regelungen über kommunale Aufgaben, Finanzierung, Kommunalverfassungsrecht und Bürgerbeteiligung.
10. Verwaltungsrecht der öffentlichen Finanzen
- Vorschriften über die Haushaltsführung und Finanzierung öffentlicher Aufgaben.
- Regelungen zur Erhebung von Steuern, Gebühren und Beiträgen.
- Bestimmungen über staatliche Haushalte und die Finanzverwaltung.
11. Verkehrsrecht
- Bestimmungen zur Regelung des Straßenverkehrs (Straßenverkehrsrecht, Fahrerlaubnisrecht, Verkehrsordnungswidrigkeiten).
- Regelungen über den Betrieb und die Sicherheit von Verkehrsträgern (z. B. Eisenbahn-, Schifffahrts- und Luftverkehrsrecht).
12. Vergaberecht
- Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen.
- Verfahren und Anforderungen für die Durchführung öffentlicher Ausschreibungen.
- Bestimmungen zur Transparenz und Gleichbehandlung bei öffentlichen Vergaben.
13. Medien- und Informationsrecht
- Vorschriften über den Betrieb und die Kontrolle von Medienunternehmen (Rundfunk, Presse).
- Regelungen über den Zugang zu Informationen, Informationsfreiheit und Datenschutz.
Verwaltungsrecht Fälle und Beispiele
Staatliche Institution (© Suteren Studio – stock.adobe.com)Als Bürger kommt man in verschiedenen alltäglichen Situationen mit dem Verwaltungsrecht in Berührung. Typische Situationen, in denen ein Bürger mit dem Verwaltungsrecht konfrontiert wird, sind:
- Melderecht: Zum Beispiel bei der Anmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt.
- Erteilung von Genehmigungen: Etwa beim Antrag auf eine Baugenehmigung, Führerschein oder Gewerbeanmeldung.
- Sozialrechtliche Angelegenheiten: Bei der Beantragung von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld oder Kindergeld.
- Ordnungsrecht: Bei der Erhebung von Bußgeldern oder Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, wie zum Beispiel Parkverstöße oder Lärmbelästigung.
- Schul- und Hochschulrecht: In Zusammenhang mit der Schulpflicht, Prüfungen oder der Immatrikulation an einer Universität.
- Polizeiliche Maßnahmen: Bei allgemeinen polizeilichen Anordnungen oder Kontrollen.
- Abgabenrecht: Bei der Festsetzung von Steuern, Gebühren und Beiträgen, etwa der Grundsteuer oder der Müllabfuhrgebühren.
Fall
Sachverhalt:
Herr Müller möchte auf einem Grundstück, das er vor kurzem erworben hat, ein Einfamilienhaus bauen. Das Grundstück liegt am Rand einer kleinen Stadt in einem Gebiet, das bisher landwirtschaftlich genutzt wurde. Herr Müller reicht den Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde ein und wartet auf die Baugenehmigung. Einige Wochen später erhält er einen Ablehnungsbescheid. Die Behörde verweigert die Baugenehmigung mit der Begründung, dass das Gebiet laut gültigem Bebauungsplan als "landwirtschaftliche Nutzfläche" ausgewiesen ist und eine Bebauung daher nicht zulässig sei.
Herr Müller ist mit dieser Entscheidung nicht einverstanden. Er argumentiert, dass in der Nähe bereits mehrere Wohnhäuser gebaut wurden und er daher das Recht haben sollte, ebenfalls zu bauen. Zudem sei das Grundstück aus seiner Sicht nicht mehr für landwirtschaftliche Zwecke geeignet.
Rechtslage:
Der Bebauungsplan legt fest, welche Flächen für welche Zwecke genutzt werden dürfen. In diesem Fall handelt es sich um eine landwirtschaftliche Nutzfläche, die nach den Vorschriften des Bauplanungsrechts nicht ohne Weiteres bebaut werden darf. Die Behörde ist nach dem Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet, bei der Erteilung einer Baugenehmigung zu prüfen, ob das Vorhaben mit dem geltenden Bebauungsplan und den Bauvorschriften übereinstimmt. Nach § 30 BauGB ist eine Bebauung nur zulässig, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Wenn keine Ausnahme oder Befreiung von den Festsetzungen vorliegt, darf die Behörde keine Baugenehmigung erteilen.
Lösungsmöglichkeiten:
- Anfechtung des Ablehnungsbescheids: Herr Müller kann gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen und anschließend, falls der Widerspruch abgelehnt wird, Klage erheben. Dabei müsste er darlegen, warum die Ablehnung seiner Meinung nach rechtswidrig ist (z. B. durch eine fehlerhafte Auslegung des Bebauungsplans oder Ermessensfehler).
- Änderung des Bebauungsplans: Hierzu müsste Herr Müller die Gemeinde überzeugen, das Gebiet in ein Baugebiet umzuwandeln (in der Praxis sehr schwierig).
- Befreiung oder Ausnahme vom Bebauungsplan: In bestimmten Fällen kann die Behörde nach § 31 BauGB eine Ausnahme oder Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilen, wenn das Vorhaben die Grundzüge der Planung nicht beeinträchtigt und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
In diesem Fall ist die Entscheidung der Behörde als rechtmäßig anzusehen, da sie sich auf den geltenden Bebauungsplan stützt.
Wie kann ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht weiterhelfen?
Fachanwalt für Verwaltungsrecht fragen (© Tippapatt – stock.adobe.com)Weil das Verwaltungsrecht sehr komplex und – vor allem für juristische Laien – sehr kompliziert ist, sollte man sich an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht wenden, wenn man einen Rechtsstreit mit einer Behörde, Kommune oder dergleichen hat. Der Rechtsanwalt wird aufgrund seiner fachlichen Kompetenz die Sach- und Rechtslage besser einschätzen können.
Vor allem auch, weil er zunächst Einsicht in die jeweilige Verfahrensakte nehmen kann und danach die Situation und auch die Erfolgsaussichten der Mandanten besser einschätzen kann. Als Laie weiß man in der Regel nicht, wie ein Widerspruch geschrieben und aufgebaut wird. Klagverfahren vor einem Gericht sind sogar noch komplizierter und bereiten einem so manche Probleme, wovon oftmals der Ausgang des Verfahrens abhängig ist. Zudem wird der Rechtsanwalt sich mit den Fristen auskennen und somit rechtzeitig etwaige Rechtsbehelfe (Widerspruch etc.) einlegen.
Weitere nützliche Informationen zum Verwaltungsrecht in Deutschalnd finden Sie auch unter: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/verwaltungsrecht-artikel.html