Anfechtungsklage im Verwaltungsrecht (VwGO): Definition mit Beispiel und Muster

Redaktion fachanwalt.de  •  Zuletzt bearbeitet am: 13.01.2025

Das deutsche Recht kennt viele verschiedene Klagearten, mit denen die unterschiedlichsten Ziele erreicht werden können. Die Anfechtungsklage im Verwaltungsrecht gibt dem Bürger die Möglichkeit, einen belastenden Verwaltungsakt zu vernichten. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Was ist die Anfechtungsklage? - Definition und Rechtsgrundlage

Anfechtungsklage Verwaltungsrecht (© nmann77 - stock.adobe.com)
Anfechtungsklage Verwaltungsrecht (© nmann77 - stock.adobe.com)
Die Anfechtungsklage ist in § 42 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt. Sie erlaubt dem Kläger, gegen einen belastenden Verwaltungsakt vorzugehen. Der Verwaltungsakt darf noch nicht erledigt sein und der Kläger muss geltend machen können, dass er durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt ist.

Für eine erfolgreiche Klage müssen sowohl die Voraussetzungen der Zulässigkeit der Klage vorliegen als auch eine gute Begründung abgegeben werden.

Beispiele für den Klagegegenstand

Beispiele für solche Verwaltungsakte können sein:

  • Die Ordnungsanweisung, den eigenen Hund nur noch mit Maulkorb und angeleint auszuführen.
  • Der Ablehnungsbescheid der Teilnahme einer Imbissbude am lokalen Weihnachtmarkt.
  • Die Erteilung einer Baugenehmigung, gegen die Gemeindemitglieder Einwände haben.
  • Die Entziehung einer Gaststättenerlaubnis, die dem Gastwirt zuvor erteilt wurde.
Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Grundsätzlich können Sie sich merken, dass belastende Verwaltungsakte ein Handeln, Unterlassen oder Dulden verlangen oder bestimmte Rechte entziehen oder beschränken.

Verwaltungsakte sind hoheitliche Maßnahmen, die durch Behörden auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts getroffen werden und Außenwirkung entfalten. Außerdem sind Verwaltungsakte einzelfallbezogen.

Eine Legaldefinition befindet sich in § 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Davon zu unterscheiden sind Realakte, die Tathandlungen darstellen und zum Beispiel zur Erfüllung bestimmte Aufgaben geeignet sind (etwa die Teilnahme eines Polizeiautos am Straßenverkehr).

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Realakte können mit einer Anfechtungsklage nicht angegriffen werden.

Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

Im Verfahren der Klage wird zunächst die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage überprüft. Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung, werden die folgenden Faktoren betrachtet:

  • Statthafte Klageart
  • Klagebefugnis
  • Vorangegangenes Widerspruchsverfahren
  • Klagefrist
  • Beteiligten- und Prozessfähigkeit

Statthaft ist die Anfechtungsklage, wenn der Kläger die Aufhebung eines Verwaltungsaktes begehrt. Klagebefugnis liegt vor, sofern die Möglichkeit einer Rechtsverletzung vorliegt.

Grundsätzlich wird überprüft, ob vor der Klage ein Widerspruchsverfahren eingeleitet wurde. Dessen Notwendigkeit liegt nicht in jedem Fall vor und ist außerdem länderabhängig. Näheres regeln §§ 68 VwGO.

Die Klagefrist ist in § 74 I 2 VwGO festgelegt. Demnach hat der Kläger bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung einen Monat Zeit. Ging keine ordnungsgemäße Belehrung voraus, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Endet die Frist an einem Wochenende oder Feiertag, verlängert sie sich auf den folgenden Werktag. Die Beteiligten- und Prozessfähigkeit ist in §§ 61, 62 VwGO geregelt und ist in der Regel unproblematisch.

Beteiligten- oder Prozessfähigkeit ist nur in wenigen Ausnahmefällen problematisch. Die Prozessfähigkeit kann beispielsweise an der Volljährigkeit bzw. generellen Geschäftsfähigkeit scheitern. Wollen Minderjährige klagen, können die entsprechenden Prozesshandlungen in der Regel durch die gesetzlichen Vertreter (meist Eltern) vorgenommen werden.

Begründetheit der Klage

Die Anfechtungsklage hat weiterhin Aussicht auf Erfolg, wenn sie begründet ist. Begründet ist die Klage wiederum, wenn tatsächlich ein rechtswidriger Verwaltungsakt vorliegt und der Kläger durch diesen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt ist.

Geprüft werden entsprechend:

  • das Vorliegen einer Rechtsgrundlage seitens der Behörde
  • die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes
  • die tatsächliche Rechtsverletzung durch den Verwaltungsakt

Im Verfahren werden sowohl die formellen als auch die materiellen Aspekte der Rechtmäßigkeit untersucht. Formell müssen Zuständigkeit, Verfahren und Form des Verwaltungsaktes stimmen.

So ist eine Baugenehmigung beispielsweise rechtswidrig, wenn sie nicht durch die zuständige Behörde ausgestellt wurde. Auf materieller Ebene schließlich wird der Verwaltungsakt auf Basis der Rechtsgrundlage untersucht.

Vereinbarkeit mit der Rechtsgrundlage

Das deutsche Verwaltungsrecht ist voll von Rechtsgrundlagen bzw. Ermächtigungsgrundlagen, die die Behörden zum Handeln ermächtigen. In der Regel beschreiben die entsprechenden Grundlagen in Verbindung mit weiterführenden gesetzlichen Regelungen sehr genau, welche Behörde zum Handeln befugt ist und in welchem Umfang sie handeln darf.

Beispiel:

Im Gaststättenerlaubnis wird sehr genau beschrieben, wer eine Gaststättengenehmigung benötigt, welche Behörde sie erteilen darf und welche Voraussetzungen der Gastwirt erfüllen muss, um die Erlaubnis zu erhalten. Die Ausstellung einer Gaststättenerlaubnis ist ein Verwaltungsakt. Stimmt der Verwaltungsakt nicht mit den Voraussetzungen des Gaststättengesetzes überein, ist er materiell rechtswidrig – selbst, wenn der Verwaltungsakt positiv ausfällt.

Erhält ein Gastwirt beispielsweise die Erlaubnis, obwohl er die fachliche Eignung nicht erfüllt, ist der Verwaltungsakt grundsätzlich rechtswidrig.

Frist / Klagefrist beachten

Für die Anfechtungsklage im Verwaltungsrecht gilt grundsätzlich eine einmonatige Frist. Die Frist bestimmt sich nach § 74 I VwGO und beginnt mit Zustellung des Widerspruchsbescheids oder – wenn kein Widerspruchverfahren notwendig ist – mit Bekanntgabe des Verwaltungsaktes.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.

Ein Verwaltungsakt bzw. Widerspruchsverfahren muss mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung einhergehen. Der Kläger muss schließlich ordentlich über seine Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt werden.

Fand keine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung statt, so verlängert sich die Klagefrist auf ein Jahr. Dadurch soll gewährleistet werden, dass jeder Kläger grundsätzlich die Chance erhält, sich gegen einen belastenden Verwaltungsakt zu wehren – auch wenn er sich nicht mit den rechtlichen Möglichkeiten auskennt. Auch hier gilt, dass sich die Frist bis zum nächsten Werktag verlängert, wenn das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.

Streitwert / Kosten einer Anfechtungsklage

FA für Verwaltungsrecht (© Charlie's - stock.adobe.com)
FA für Verwaltungsrecht (© Charlie's - stock.adobe.com)
Eine Anfechtungsklage im Verwaltungsrecht geht mit Kosten einher (Gerichtskosten sowie außergerichtliche Kosten). Die Gebühren für die Gerichte richten sich grundsätzlich nach dem Streitwert.

Der Streitwert eines Verfahrens wiederum wird nach der Bedeutung der Sache für den Kläger bemessen. Er ist also nicht identisch mit den Gerichtsgebühren, sondern dient vielmehr als Grundlage für die Berechnung der Gebühren.

Beispiel:

Bei einem Streitwert von bis zu 500 € wird eine Gebühr von 38 € eingesetzt, bei einem Streitwert von 2000 € wird eine Gebühr von 98 € festgesetzt.

Eine Tabelle befindet sich der Anlage zum Gerichtskostengesetz (GKG). Hinzu kommen beispielsweise Kosten für die Anreise, das Einschalten eines Anwaltes und ähnliches.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Die Prozesskosten übernimmt in der Regel derjenige, der den Fall verliert. Das bedeutet, dass auch bereits geleistete Zahlungen bei einem erfolgreichen Prozess vom Beklagten übernommen werden. Wer sich professionelle Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht sucht, profitiert von der Expertise und erhöht die Erfolgschancen maßgeblich.

Anfechtungsklage mit oder ohne Anwalt?

Wer eine Anfechtungsklage im Verwaltungsrecht einreichen möchte, benötigt dafür keine anwaltliche Vertretung. Allerdings ist ein Anwalt während des Prozesses sehr empfehlenswert. Ein Anwalt für Verwaltungsrecht hilft seinem Mandanten bei der Ausarbeitung und Begründung der Klage. Er sorgt dafür, dass alle Formalia erfüllt werden und bemüht sich, die bestmögliche Begründung vorzulegen.

Durch eine gute Begründung steigen die Erfolgschancen stark. Vor Gericht vertritt der Anwalt seinen Mandanten ebenfalls. Da sich der Fachanwalt für Verwaltungsrecht bestens mit Anfechtungsklagen auskennt, kann er dem Laien helfen, Fehler zu vermeiden und für beste Erfolgschancen sorgen.

Anfechtungsklage: Muster für die Klageeinreichung

Wenn Sie Verfahrensbevollmächtigte hinzuziehen, werden diese ebenfalls im Briefkopf benannt. Fügen Sie in dem Fall einfach unter die Benennung des Klägers einen Absatz für die Benennung der entsprechenden Rechtsanwälte ein. Die Klage wird dann “im Namen” des Klägers erhoben. Zudem muss ein Original der Vollmacht beigefügt werden. In der Regel werden die Verfahrensbevollmächtigten diese Schritte jedoch für Sie durchführen.

 

Ort, Datum des Schreibens

 

Verwaltungsgericht Musterhausen, Musterweg 1, 11111 Musterhausen

(Bezeichnung und Adresse des Verwaltungsgerichtes)

 

Max Mustermann, Musterstraße 7, 11111 Musterhausen

(Name und Adresse des Klägers)

 

Anfechtungsklage wegen: __________________________________

(genaue Bezeichnung der Rechtssache/ Benennung des Verwaltungsaktes)

Streitwert: _____

Ich/ wir beantrage/n:

I. Aufhebung des Bescheids _____________(Bescheid mit Aktenzeichen) der Stadt _____ vom _____ und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums _____ vom _____ werden aufgehoben.

II. Übernahme der Verfahrenskosten durch den Beklagten.

Zur Begründung führen wir aus: _______________________________________

(möglichst detaillierte Beschreibung des Sachverhaltes und der Begründung)

 

Mit freundlichen Grüßen__________________________

(Name und Unterschrift)

 

Tipp
Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden. 


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