Mit dem Steuerbescheid kommt bei vielen Menschen leider auch eine unangenehme Überraschung ins Haus. Wer glaubt, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht hat, hat die Möglichkeit, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzureichen. Dann wird der alte Bescheid nochmal überprüft. Was ist bei einem solchen Einspruch zu beachten?
Häufige Gründe für einen Einspruch gegen Steuerbescheid
Steuerbescheid prüfen (© Stiefi – stock.adobe.com)Generell lassen sich die meisten Fehler in die folgenden Kategorien einteilen:
- Datenfehler
- Rechenfehler
- Fehler durch den Steuerzahler
- Fehler durch den Sachbearbeiter
Datenfehler
Viele Steuerbescheide ergehen heute automatisiert, ohne dass eine Prüfung durch Sachbearbeiter des Finanzamts erfolgt. Durch eine Übertragung oder Eingabe von Daten Dritter können daher Datenfehler entstehen.
Im Rahmen eines solchen Fehlers fehlen etwa wichtige Informationen in der Steuererklärung oder sind falsch angegeben. Das verfälscht die Berechnung und sorgt für einen unrichtigen Steuerbescheid. Insbesondere treten solche Fehler bei den Daten des Arbeitgebers in Bezug auf das Gehalt oder etwas bei Angaben rund um Versicherungen auf.
Rechenfehler
Schon kleinste Fehler bei der Berechnung der Steuern können die Ergebnisse stark verfälschen. Wer das Gefühl hat, dass die verlangte Steuer zu hoch ist, sollte daher ruhig mal nachrechnen. Teilweise sind Rechenfehler nur schwer zu finden – erstaunlicher Weise geschehen jedoch nicht selten auch sehr offensichtliche Rechenfehler.
Fehler durch den Steuerzahler
Wer aus Versehen falsche Daten bei der Steuererklärung abgibt oder gar Angaben vergisst, muss leider auch schnell mit einem falschen Steuerbescheid rechnen.

Fehler durch den Sachbearbeiter
Auch wenn Steuerbescheide für viele Sachbearbeiter Routine sind, arbeitet niemand fehlerfrei. Typisch menschliche Fehler wie Schreib- und Tippfehlern oder auch Zahlendreher sind keine Seltenheit. Fehler wie diese passieren schnell und können das Ergebnis des Steuerbescheids stark verändern. Außerdem ist es möglich, dass Finanzbeamte Steuervorteile übersehen, obwohl diese dem Steuerzahler zustehen.
Wie lange kann man Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen?
Für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid besteht grundsätzlich eine Frist von einem Monat.
Die Frist beginnt mit Bekanntgabe des Bescheids. Da der Bescheid per Post zugestellt wird, gilt er in der Regel drei Tage nach Absendung als bekanntgegeben. Das liegt daran, dass man davon ausgehen darf, dass die Post den Empfänger unter Ablauf normaler Umstände innerhalb von drei Tagen erreicht.

Frist berechnen: Beispiel
Der Steuerbescheid von Max Mustermann wurde am 10.12.2024 verschickt. Die Bekanntgabe wird offiziell auf den 13.12.2024 gelegt. Dies ist drei Tage nach Absendung. Über den Postweg sollte der Bescheid innerhalb von drei Tagen bei Max Mustermann angekommen sein.
Die Berechnung der Frist für den Einspruch sieht wie folgt aus:
Die Einspruchsfrist für Max Mustermann endet am 13.01.2025.
Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag. Das gilt sowohl für die 3-Tages-Frist der Bekanntgabe als auch für die Monatsfrist des Einspruchs.
Beispiel: Endet die Einspruchsfrist von Max Mustermann an einem Sonntag, dann verlängert sie sich bis zum Montag. Max hat also einen Tag länger Zeit, Einspruch einzulegen.
So legen Sie Einspruch ein
Einspruch gegen Steuerbescheid (© bluedesign – stock.adobe.com)Einspruch gegen den Steuerbescheid können Sie schriftlich oder elektronisch einreichen. Schriftlich sollten Sie den Einspruch unbedingt mit einem Einschreiben versenden. So ist ein Beweis vorhanden, dass der Einspruch tatsächlich fristgereicht abgeschickt wurde. Andernfalls kann es später zu Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt und zu Beweisproblemen kommen.
Elektronisch erhalten Steuerzahler eine Bestätigung, dass das Schreiben eingegangen ist. Über das ELSTER Portal besteht die Möglichkeit, das Schreiben sofort auf den Weg zu bringen. Es erreicht das Finanzamt noch am gleichen Tag. Um das Portal nutzen zu können, müssen Steuerzahler angemeldet sein. Eine Neuanmeldung kann mit Wartezeit verbunden sein.
Auch wenn ein Monat Zeit ist, sollten Steuerzahler den Bescheid nicht erst in letzter Minute überprüfen. Je früher Probleme geklärt werden können, desto besser. Außerdem ist es hilfreich, eine Begründung des Einspruchs mit Belegen zu untermauern. Auch dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Das sollten Sie bei der Begründung beachten
Ein guter Einspruch ist sehr gut begründet. Einsprüche gegen den Steuerbescheid haben statistisch gesehen zwar überwiegend Erfolg, dennoch ist der Erfolg noch sicherer, wenn auf die Begründung Wert gelegt wurde.
In der Begründung sollte ersichtlich werden, dass sich der Steuerzahler intensiv mit dem Bescheid auseinandergesetzt hat. Das bedeutet, dass zum Beispiel auf die Erklärung im Bescheid eingegangen wird oder Rechenfehler sehr genau dargelegt werden.
Außerdem hilft es, den Bescheid mit Beweisen zu untermauern. Dazu können Dokumente der Arbeit zählen (die etwa Fehler seitens der Arbeitgeberdaten beweisen), Belege über Versicherungen und Vermögen und persönliche schriftliche Erklärungen.
Je besser Sie den Einspruch begründen, desto leichter ist es für den Sachbearbeiter des Finanzamts nachzuvollziehen, warum sie Einspruch einreichen. Zwar muss der Steuerbescheid auch ohne ausführliche Begründung komplett überprüft werden, dennoch hilft die Begründung.
Achtung: Verböserung möglich!
Als Verböserung wird eine Änderung des Steuerbescheids zum Nachteil des Einspruchsführers bezeichnet.

Zudem wird dem Steuerzahler Gelegenheit gegeben, sich hierzu zu äußern. Festgelegt ist das in § 367 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO). Ausnahmen dürfen nur gemacht werden, wenn der angefochtene Steuerbescheid bereits unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stand (vgl. § 164 Abs. 1 AO)
Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte in einem Urteil aus dem Jahr 2009 fest, dass ein solcher Bescheid ohnehin innerhalb der Festsetzungsfrist in allen Punkten geändert werden kann (siehe auch: BFH, Urteil v. 25.2.2009, IX R 24/08).
Aufgrund der Gefahr der Verböserung lohnt es sich, gerade bei Steuerbescheiden eine gründliche Überprüfung durchzuführen. Wer den Steuerbescheid einmal gründlich auseinandernimmt, hat damit zwar reichlich Aufwand, reduziert aber auch das Verböserungsrisiko.
Muster / Vorlage für Ihren Einspruch
Hier finden Sie ein Musterschreiben für den Einspruch.
Passen Sie das Muster an Ihre persönliche Lage an. Datum, Ort und Unterschrift nicht vergessen! Etwaige Belege und Nachweise können Sie ebenfalls per Post einreichen oder über das ELSTER Portal hochladen. Machen Sie auf jeden Fall auch Kopien aller Schreiben und Belege für Ihre eigenen Unterlagen.
Max Musterman
(Anschrift)
Finanzamt Musterhausen
(Anschrift)
Ort, Datum
Betreff: Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 20XX (Steuerjahr) vom 09.12.XXX (Datum des Steuerbescheids)
Steuernummer: ...../...../.....
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen oben genannten Steuerbescheid fristgerecht Einspruch ein.
Meinen Einspruch begründe ich wie folgt:
(Möglichst ausführliche Gründe für den Einspruch geben, gern auch mit Belegen und Beweisen untermauert.)
Gleichzeitig beantrage ich, die Vollziehung des oben genannten Steuerbescheids auszusetzen.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Einspruchs schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Max Mustermann
Muster / Vorlage Einspruch Steuerbescheid hier herunterladen

Was passiert nach dem Einspruch?
Nach dem Einspruch bearbeitet das Finanzamt den Steuerbescheid neu. Es prüft dabei den alten Bescheid auf Korrektheit der Angaben und setzt sich mit den angegebenen Gründen für den Einspruch auseinander.
Anschließend kann es zu drei verschiedenen Ergebnissen kommen:
- Das Finanzamt entscheidet, dass der Bescheid in seiner ursprünglichen Form korrekt war.
- Das Finanzamt entscheidet, dass der Bescheid falsch und nachteilig für den Steuerzahler war.
- Das Finanzamt entscheidet, dass der Bescheid zugunsten des Steuerzahlers falsch war (Verböserung)
In jedem Fall ist das Finanzamt bei einem Einspruch dazu angehalten, jedes Details des Steuerbescheids neu zu überprüfen – auch die Punkte, die nicht bemängelt wurden. Wie sorgfältig das Finanzamt tatsächlich arbeitet, können Sie natürlich nicht wissen. Entsprechend kann es aber durchaus sein, dass das Finanzamt etwas findet, was Ihre Steuern noch in die Höhe treibt.

Der Rückzug des Einspruchs sorgt dafür, dass Sie die Verböserung nicht annehmen. Dann müssen Sie sich jedoch mit dem alten Steuerbescheid abfinden. Im Falle einer Verböserung ist dies jedoch die bessere Variante.
Beispiel: Max Musterman war der Meinung, dass die Berechnung seiner Einkommenssteuer in Höhe von 1.200 Euro zu viel war. Er hat Einspruch eingelegt, doch nach der Bearbeitung des Einspruchs kam das Finanzamt zu einer noch höheren Berechnung. Bei der neuen Überarbeitung des Steuerbescheids fand das Finanzamt auch Fehler, die zugunsten von Max Mustermann waren. Die neue Steuerberechnung liegt bei 1.450 Euro. Max entscheidet sich deshalb, den Einspruch zurückzunehmen.
