Einspruch gegen Steuerbescheid – fristgerecht einlegen mit Musterschreiben als Vorlage

Redaktion fachanwalt.de  •  Zuletzt bearbeitet am: 28.02.2025

Mit dem Steuerbescheid kommt bei vielen Menschen leider auch eine unangenehme Überraschung ins Haus. Wer glaubt, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht hat, hat die Möglichkeit, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzureichen. Dann wird der alte Bescheid nochmal überprüft. Was ist bei einem solchen Einspruch zu beachten?

Häufige Gründe für einen Einspruch gegen Steuerbescheid

Steuerbescheid prüfen (© Stiefi – stock.adobe.com)
Steuerbescheid prüfen (© Stiefi – stock.adobe.com)
Generell lassen sich die meisten Fehler in die folgenden Kategorien einteilen:

  • Datenfehler
  • Rechenfehler
  • Fehler durch den Steuerzahler
  • Fehler durch den Sachbearbeiter

Datenfehler

Viele Steuerbescheide ergehen heute automatisiert, ohne dass eine Prüfung durch Sachbearbeiter des Finanzamts erfolgt. Durch eine Übertragung oder Eingabe von Daten Dritter können daher Datenfehler entstehen.

Im Rahmen eines solchen Fehlers fehlen etwa wichtige Informationen in der Steuererklärung oder sind falsch angegeben. Das verfälscht die Berechnung und sorgt für einen unrichtigen Steuerbescheid. Insbesondere treten solche Fehler bei den Daten des Arbeitgebers in Bezug auf das Gehalt oder etwas bei Angaben rund um Versicherungen auf.

Rechenfehler

Schon kleinste Fehler bei der Berechnung der Steuern können die Ergebnisse stark verfälschen. Wer das Gefühl hat, dass die verlangte Steuer zu hoch ist, sollte daher ruhig mal nachrechnen. Teilweise sind Rechenfehler nur schwer zu finden – erstaunlicher Weise geschehen jedoch nicht selten auch sehr offensichtliche Rechenfehler.

Fehler durch den Steuerzahler

Wer aus Versehen falsche Daten bei der Steuererklärung abgibt oder gar Angaben vergisst, muss leider auch schnell mit einem falschen Steuerbescheid rechnen.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Da das deutsche Steuerrecht und schon das Bearbeiten einer Steuererklärung kompliziert sein können, suchen sich viele Menschen Hilfe durch einen Steuerberater. Dieser kann zumindest das Risiko senken, dass Fehler durch eigene Angaben auf der Steuererklärung entstehen.

Fehler durch den Sachbearbeiter

Auch wenn Steuerbescheide für viele Sachbearbeiter Routine sind, arbeitet niemand fehlerfrei. Typisch menschliche Fehler wie Schreib- und Tippfehlern oder auch Zahlendreher sind keine Seltenheit. Fehler wie diese passieren schnell und können das Ergebnis des Steuerbescheids stark verändern. Außerdem ist es möglich, dass Finanzbeamte Steuervorteile übersehen, obwohl diese dem Steuerzahler zustehen.

Wie lange kann man Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen?

Für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid besteht grundsätzlich eine Frist von einem Monat

Die Frist beginnt mit Bekanntgabe des Bescheids. Da der Bescheid per Post zugestellt wird, gilt er in der Regel drei Tage nach Absendung als bekanntgegeben. Das liegt daran, dass man davon ausgehen darf, dass die Post den Empfänger unter Ablauf normaler Umstände innerhalb von drei Tagen erreicht.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Zusätzlich zum Einspruch sollten Sie beantragen, die Vollziehung auszusetzen. So stellen Sie sicher, dass man keine Zahlung von Ihnen verlangt, während der Einspruch bearbeitet wird.

Frist berechnen: Beispiel

Der Steuerbescheid von Max Mustermann wurde am 10.12.2024 verschickt. Die Bekanntgabe wird offiziell auf den 13.12.2024 gelegt. Dies ist drei Tage nach Absendung. Über den Postweg sollte der Bescheid innerhalb von drei Tagen bei Max Mustermann angekommen sein.

Die Berechnung der Frist für den Einspruch sieht wie folgt aus: 

Zeitpunkt der Bekanntgabe + einen Monat = Fristende

 

Die Einspruchsfrist für Max Mustermann endet am 13.01.2025.

Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag. Das gilt sowohl für die 3-Tages-Frist der Bekanntgabe als auch für die Monatsfrist des Einspruchs.

Beispiel: Endet die Einspruchsfrist von Max Mustermann an einem Sonntag, dann verlängert sie sich bis zum Montag. Max hat also einen Tag länger Zeit, Einspruch einzulegen.

So legen Sie Einspruch ein

Einspruch gegen Steuerbescheid (© bluedesign – stock.adobe.com)
Einspruch gegen Steuerbescheid (© bluedesign – stock.adobe.com)
Einspruch gegen den Steuerbescheid können Sie schriftlich oder elektronisch einreichen. Schriftlich sollten Sie den Einspruch unbedingt mit einem Einschreiben versenden. So ist ein Beweis vorhanden, dass der Einspruch tatsächlich fristgereicht abgeschickt wurde. Andernfalls kann es später zu Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt und zu Beweisproblemen kommen.

Elektronisch erhalten Steuerzahler eine Bestätigung, dass das Schreiben eingegangen ist. Über das ELSTER Portal besteht die Möglichkeit, das Schreiben sofort auf den Weg zu bringen. Es erreicht das Finanzamt noch am gleichen Tag. Um das Portal nutzen zu können, müssen Steuerzahler angemeldet sein. Eine Neuanmeldung kann mit Wartezeit verbunden sein.

Auch wenn ein Monat Zeit ist, sollten Steuerzahler den Bescheid nicht erst in letzter Minute überprüfen. Je früher Probleme geklärt werden können, desto besser. Außerdem ist es hilfreich, eine Begründung des Einspruchs mit Belegen zu untermauern. Auch dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Der Einspruch kann nicht telefonisch, mündlich oder per E-Mail erfolgen. Ein solcher Einspruch ist nicht gültig und kann die Frist nicht wahren.

Das sollten Sie bei der Begründung beachten

Ein guter Einspruch ist sehr gut begründet. Einsprüche gegen den Steuerbescheid haben statistisch gesehen zwar überwiegend Erfolg, dennoch ist der Erfolg noch sicherer, wenn auf die Begründung Wert gelegt wurde.

In der Begründung sollte ersichtlich werden, dass sich der Steuerzahler intensiv mit dem Bescheid auseinandergesetzt hat. Das bedeutet, dass zum Beispiel auf die Erklärung im Bescheid eingegangen wird oder Rechenfehler sehr genau dargelegt werden.

Außerdem hilft es, den Bescheid mit Beweisen zu untermauern. Dazu können Dokumente der Arbeit zählen (die etwa Fehler seitens der Arbeitgeberdaten beweisen), Belege über Versicherungen und Vermögen und persönliche schriftliche Erklärungen.

Je besser Sie den Einspruch begründen, desto leichter ist es für den Sachbearbeiter des Finanzamts nachzuvollziehen, warum sie Einspruch einreichen. Zwar muss der Steuerbescheid auch ohne ausführliche Begründung komplett überprüft werden, dennoch hilft die Begründung.

Achtung: Verböserung möglich!

Als Verböserung wird eine Änderung des Steuerbescheids zum Nachteil des Einspruchsführers bezeichnet. 

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Sie ist grundsätzlich möglich, allerdings nur, wenn dieser auf die Möglichkeit einer verbösernden Entscheidung hingewiesen wurde. Ein solcher Hinweis muss seitens des Finanzamts unter Angabe von Gründen gegeben worden sein.

Zudem wird dem Steuerzahler Gelegenheit gegeben, sich hierzu zu äußern. Festgelegt ist das in § 367 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO). Ausnahmen dürfen nur gemacht werden, wenn der angefochtene Steuerbescheid bereits unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stand (vgl. § 164 Abs. 1 AO)

Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte in einem Urteil aus dem Jahr 2009 fest, dass ein solcher Bescheid ohnehin innerhalb der Festsetzungsfrist in allen Punkten geändert werden kann (siehe auch: BFH, Urteil v. 25.2.2009, IX R 24/08).

Aufgrund der Gefahr der Verböserung lohnt es sich, gerade bei Steuerbescheiden eine gründliche Überprüfung durchzuführen. Wer den Steuerbescheid einmal gründlich auseinandernimmt, hat damit zwar reichlich Aufwand, reduziert aber auch das Verböserungsrisiko.

Muster / Vorlage für Ihren Einspruch

Hier finden Sie ein Musterschreiben für den Einspruch.

Passen Sie das Muster an Ihre persönliche Lage an. Datum, Ort und Unterschrift nicht vergessen! Etwaige Belege und Nachweise können Sie ebenfalls per Post einreichen oder über das ELSTER Portal hochladen. Machen Sie auf jeden Fall auch Kopien aller Schreiben und Belege für Ihre eigenen Unterlagen.

 

Max Musterman

(Anschrift)

 

Finanzamt Musterhausen

(Anschrift)

Ort, Datum

 

Betreff: Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 20XX (Steuerjahr) vom 09.12.XXX (Datum des Steuerbescheids)

Steuernummer: ...../...../.....

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen oben genannten Steuerbescheid fristgerecht Einspruch ein.

Meinen Einspruch begründe ich wie folgt:

(Möglichst ausführliche Gründe für den Einspruch geben, gern auch mit Belegen und Beweisen untermauert.)

Gleichzeitig beantrage ich, die Vollziehung des oben genannten Steuerbescheids auszusetzen.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Einspruchs schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Max Mustermann

 

Muster / Vorlage Einspruch Steuerbescheid hier herunterladen 

Tipp
Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden. 

Was passiert nach dem Einspruch?

Nach dem Einspruch bearbeitet das Finanzamt den Steuerbescheid neu. Es prüft dabei den alten Bescheid auf Korrektheit der Angaben und setzt sich mit den angegebenen Gründen für den Einspruch auseinander.

Anschließend kann es zu drei verschiedenen Ergebnissen kommen:

  1. Das Finanzamt entscheidet, dass der Bescheid in seiner ursprünglichen Form korrekt war.
  2. Das Finanzamt entscheidet, dass der Bescheid falsch und nachteilig für den Steuerzahler war.
  3. Das Finanzamt entscheidet, dass der Bescheid zugunsten des Steuerzahlers falsch war (Verböserung)

In jedem Fall ist das Finanzamt bei einem Einspruch dazu angehalten, jedes Details des Steuerbescheids neu zu überprüfen – auch die Punkte, die nicht bemängelt wurden. Wie sorgfältig das Finanzamt tatsächlich arbeitet, können Sie natürlich nicht wissen. Entsprechend kann es aber durchaus sein, dass das Finanzamt etwas findet, was Ihre Steuern noch in die Höhe treibt.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: In dem Fall besteht jedoch die Möglichkeit, den Einspruch wieder zurückzuziehen.

Der Rückzug des Einspruchs sorgt dafür, dass Sie die Verböserung nicht annehmen. Dann müssen Sie sich jedoch mit dem alten Steuerbescheid abfinden. Im Falle einer Verböserung ist dies jedoch die bessere Variante.

Beispiel: Max Musterman war der Meinung, dass die Berechnung seiner Einkommenssteuer in Höhe von 1.200 Euro zu viel war. Er hat Einspruch eingelegt, doch nach der Bearbeitung des Einspruchs kam das Finanzamt zu einer noch höheren Berechnung. Bei der neuen Überarbeitung des Steuerbescheids fand das Finanzamt auch Fehler, die zugunsten von Max Mustermann waren. Die neue Steuerberechnung liegt bei 1.450 Euro. Max entscheidet sich deshalb, den Einspruch zurückzunehmen.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Falls Sie Streitigkeiten mit dem Finanzamt haben, kann ein Fachanwalt für Steuerrecht sehr hilfreich sein. Der Rechtsanwalt für Steuerrecht kennt sich auf seinem Gebiet bestens aus und unterstützt Sie bei allen Fragen und Problemen rund um den Steuerbescheid. Er gibt Ihnen rechtssichere Auskunft über Ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten. Ihre Erfolgschancen bei einer Auseinandersetzung mit dem Finanzamt steigen durch das Hinzuziehen eines Rechtsexperten deutlich.

 


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