Die Feststellungsklage im Verwaltungsrecht ist ein Instrument, das der Feststellung und Klärung von Rechtsverhältnissen dient. Die Klage wird typischerweise für die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes oder im Rahmen ähnlicher Fälle verwendet. Bei ihrer Anwendung müssen jedoch ein paar Details beachtet werden.
Was ist die Feststellungsklage? - Definition und Rechtsgrundlage
Feststellungsklage VwGO (© Mario Hoesel - stock.adobe.com)Mit der Feststellungsklage wird – wie ihr Name verrät - festgestellt, wie es um ein Rechtsverhältnis aussieht. Die Klage dient beispielsweise dazu, die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes festzustellen, oder über das Bestehen oder Nicht-Bestehen eines Verwaltungsaktes aufzuklären. Geregelt ist die Klage in § 43 VwGO.
Beispiele und Fälle für die Anwendung einer Feststellungsklage
Die Feststellungsklage dient dazu, Rechtsverhältnisse zu klären. Typische Anwendungsfälle sind vor allem:
- Feststellung der Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht eines Vorhabens (bzw. der Erlaubnis- und Genehmigungsfreiheit eines Vorhabens)
- Feststellung von Mitgliedschaftsrechten in einem Verein
- Feststellung des Status einer Körperschaft
- Feststellung des Bestehens oder Nicht-Bestehens von bestimmten Dienstpflichten
Davon abgesehen findet die Feststellungsklage auch Anwendung, wenn ein Kläger die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes begehrt. So kann es zum Beispiel sein, dass durch die bloße Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ein Problem des Bürgers beseitigt wird. In dem Fall ist die Feststellungsklage genau richtig.
Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Verwaltungsrecht
Im Rahmen der Zulässigkeitsvoraussetzungen wird geprüft, ob die Klage statthaft und nicht subsidiär ist. Grundsätzlich sollen Kläger die Gestaltungs- oder Leistungsklagen nutzen, um ihr Recht zu erhalten, wenn dies mindestens genauso effektiv ist.
Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung werden außerdem die Beteiligten- und Prozessfähigkeit sowie die Klagebefugnis des Klägers untersucht. In der Regel wird davon ausgegangen, dass diese Punkte gegeben sind, es sei denn, es stehen wichtige Hinweise entgegen.
Letztlich wird auch das Feststellungsinteresse untersucht. Bürger müssen ein Feststellungsinteresse aufweisen können, damit die Klage angenommen wird. Als berechtigtes Interesse gilt jedes wirtschaftliche, ideelle oder rechtliche schutzwürdige Interesse, das nach vernünftigen Erwägungen angenommen werden muss. Klare Fallgruppen sind vor allem:
- Rehabilitationsinteresse (vor allem nach schweren Grundrechtseingriffen)
- Wiederholungsgefahr (wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen)
- Vorliegen einer unklaren Rechtslage (zum Beispiel, wenn sich zwei Parteien nicht einig sind, ob ein Vorhaben einer Genehmigung bedarf)
Begründetheit
Im Rahmen der Begründetheitsprüfung wird untersucht, ob das umstrittene Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht bzw. ob der umstrittene Verwaltungsakt nichtig ist. Die Gerichte untersuchen dabei den Fall mit allen Einzelheiten und der Kläger trägt vor, weshalb er die Feststellung begehrt und welche Fakten seine Ansichten untermauern. Insbesondere, wenn es um die Nichtigkeitsfeststellung geht, sollte der Kläger den Sachverhalt nachvollziehbar darstellen können.
Gibt es eine Klagefrist?
Im Rahmen der Feststellungsklage ist grundsätzlich keine Frist einzuhalten. Das bedeutend, dass anders als bei vielen anderen Klagen kein allzu eiliger Handlungsbedarf besteht. Auch ein Vorverfahren in Form eines Widerspruchsverfahren ist regelmäßig nicht zu durchlaufen.
Streitwert und Kosten der Feststellungsklage
Für die Feststellungsklage fallen diverse Kosten an. Dazu zählen vornehmlich die Gerichtskosten, die sich nach dem Streitwert der Klage richten. Der Streitwert basiert auf den wirtschaftlichen Interessen des Klägers an der Feststellung und dem Wert, den die Feststellung für ihn hat. Eine Tabelle für die Kosten befindet sich in Anhang 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG). Die Kosten beginnen bei 38 € bei einem Streitwert von bis zu 500 € und steigern sich.
Zu den Gerichtskosten können Kosten für administrative Aufgaben, Anwaltskosten und ähnliche außergerichtliche Kosten kommen.
Feststellungsklage mit oder ohne Anwalt?
FA für Verwaltungsrecht (© Charlie's - stock.adobe.com)Vor den Verwaltungsgerichten besteht in Deutschland grundsätzlich kein Anwaltszwang. Das bedeutet, dass Sie eine Feststellungsklage durchaus ohne anwaltliche Begleitung einreichen können. Auch den gesamten Gerichtsprozess dürfen Sie ohne Anwalt bestreiten.
Das Hinzuziehen eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht kann jedoch enorme Vorteile mit sich bringen. Der Anwalt kennt sich in allen Fragen rund um das Verwaltungsrecht bestens aus und kann rechtssichere Beratung geben. Er kennt ähnliche Fälle und Konstellationen und bietet Ihnen einen ausführlichen Einblick in alle Chancen und Möglichkeiten.
Gleichzeitig klärt er seinen Mandanten über dessen Rechte und Pflichten auf. Der Fachanwalt begleitet den ganzen Prozess und hilft bei der Klageschrift und vertritt die Interessen seines Mandanten bei Gericht.
Außerdem kennt er sich mit den Formalia aus. Das bedeutet, dass das Risiko, Fehler bei Form und Frist einer Klage, einzugehen, deutlich sinkt. Auch wenn kein Anwaltszwang besteht, ist das Hinzuziehen eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht im Rahmen der Feststellungsklage daher empfehlenswert.
Muster einer Feststellungsklage
Sollte ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht eingeschaltet werden, übernimmt der Anwalt das Schreiben. Dadurch wird sichergestellt, dass alles formgerecht ist und die entsprechenden Nachweise und Dokumente mit eingereicht werden. Die Klage findet dann “im Namen” des Klägers statt (“im Namen von Max Mustermann” im Briefkopf). Außerdem wird das Original der Vertretungsvollmacht mit eingereicht, damit das Gericht sieht, dass die Vertretung ordnungsgemäß bestellt wurde.
Ort und Datum des Schreibens: _____________
Verwaltungsgericht Musterstadt, Musterweg 1, 11111 Musterstadt
(Name und Anschrift des zuständigen Verwaltungsgerichts)
Herr Max Mustermann, Musterstraße 10, 11111 Musterstadt
(Name und Anschrift des Klägers)
Bei anwaltlicher Vertretung: Benennung der Verfahrensbevollmächtigten (Rechtsanwälte XY)
Wir erheben Feststellungsklage gegen (z.B. die GmbH XY) ____________ vertreten durch (z.B. den Geschäftsführer) __________________ wegen _________________________ (Benennung des Sachverhaltes und des Feststellungsinteresses).
Streitwert (gemäß § 61 GKG): _____
Wir beantragen:
I. Festzustellen, dass __________________________________________________ (zum Beispiel, dass der Verwaltungsakt XY nichtig ist/ das Bauverfahren XY keiner Genehmigung bedarf/ das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung durch den Beklagten beenden wurde, etc.)
II. Festzustellen, dass ___________________________________________________ (zum Beispiel weiterführende Feststellungen, wie dass der Bau entsprechend beginnen darf/ das Arbeitsverhältnis entsprechend unverändert fortbesteht, etc.)
Zur Begründung führen wir aus: _________________________________________________ (ausführliche Begründung seitens des Klägers mit möglichst genauer Bezeichnung aller Details, Grundlagen und Beweise – Beweise werden mit vorgelegt, juristische Paragraphen werden ordentlich benannt und zitiert).
Mit freundlichen Grüßen
Name und Unterschrift des Klägers