Die Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst und im Beamtenrecht – Voraussetzungen und Fristen für Beamte und Angestellte

Redaktion fachanwalt.de  •  Zuletzt bearbeitet am: 20.01.2025

Die Konkurrentenklage ist ein Instrument im öffentlichen Dienst und im Beamtenrecht, das Bewerbern ermöglicht, eine Auswahlentscheidung anzufechten, wenn sie sich im Bewerbungsverfahren zu Unrecht übergangen fühlen. Diese Klage stützt sich auf Art. 33 des Grundgesetzes (GG), der jedem Deutschen Zugang zu öffentlichen Ämtern entsprechend Eignung, Befähigung und Leistung zusichert. Die Kenntnis der Voraussetzungen, Varianten und Fristen der Konkurrentenklage sind bestimmend, um eine Auswahlentscheidung erfolgreich anzufechten.

Kurzübersicht:

  1. Definition und Rechtsgrundlage
    Die Konkurrentenklage ermöglicht Bewerbern im öffentlichen Dienst, eine Auswahlentscheidung anzufechten, wenn sie sich benachteiligt fühlen. Sie stützt sich auf Art. 33 GG, der die Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung regelt.

  2. Klagevarianten
    Es gibt verschiedene Formen der Konkurrentenklage: die Anfechtungsklage (gegen die Ernennung eines Mitbewerbers), die Verpflichtungsklage (auf eigene Einstellung) und die einstweilige Verfügung, um die Stellenbesetzung vorläufig zu stoppen.

  3. Zulässigkeit und Voraussetzungen
    Der Kläger muss beweisen, dass die Auswahlentscheidung fehlerhaft war und er die bessere Eignung hat. Dies erfordert eine starke Beweisführung und Einsicht in behördliche Dokumente.

  4. Fristen und Ablauf
    Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des ablehnenden Bescheids eingereicht werden. Der Ablauf erfolgt in mehreren Schritten: Widerspruch, Klageerhebung und ggf. Untätigkeitsklage.

Was bedeutet Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst bzw. Beamtenrecht?

Konkurrentrenklage (©  Lucky Creative's – stock.adobe.com)
Konkurrentrenklage (© Lucky Creative's – stock.adobe.com)
Die Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst gibt einem Bewerber das Recht, gegen eine Entscheidung vorzugehen, bei der er sich benachteiligt sieht.

Art. 33 GG bildet die zentrale Rechtsgrundlage, denn die enthaltenen Bestimmungen garantieren den Zugang zu öffentlichen Ämtern, basierend auf Eignung und Leistung.

Beispiele für Konkurrentenklagen im öffentlichen Dienst

  • Ein Beamter kann klagen, wenn er der Ansicht ist, dass eine Beförderungsentscheidung zu Unrecht zugunsten eines anderen Bewerbers getroffen wurde.
  • Auch Angestellte im öffentlichen Dienst haben das Recht, gegen eine Stellenbesetzung vorzugehen, wenn sie sich im Auswahlprozess benachteiligt fühlen.
  • Häufig betrifft die Konkurrentenklage Beförderungsentscheidungen oder Neueinstellungen, insbesondere wenn Eignungs- und Leistungsmerkmale nicht korrekt bewertet wurden.

Varianten der Konkurrentenklage

Die Konkurrentenklage ist keine einheitliche Klageform, sondern unterteilt sich in verschiedene Varianten, die auf spezifische Ziele ausgerichtet sind:

Anfechtungsklage

Die Anfechtungsklage zielt darauf ab, die Ernennung oder Beförderung eines anderen Bewerbers unwirksam zu machen. Diese Klageart ist besonders relevant, wenn ein Bewerber einen Fehler im Auswahlverfahren nachweisen kann, der die Entscheidung zugunsten eines anderen rechtswidrig erscheinen lässt.

Verpflichtungsklage

Mit der Verpflichtungsklage verlangt der Kläger, selbst eingestellt oder befördert zu werden. Diese Klageform setzt voraus, dass der Anspruchsteller die entsprechende Qualifikation und Leistung vorweisen kann, um einen unmittelbaren Anspruch auf die Position zu begründen.

Verdrängende Klage

Eine verdrängende Klage richtet sich gegen die Besetzung einer Stelle, bei der der Kläger eine dringliche einstweilige Verfügung beantragt, um die Nachbesetzung vorübergehend zu verhindern. Sie greift, wenn eine schnelle Entscheidung erforderlich ist und die zu besetzende Stelle noch vakant ist.

Inhalt, Voraussetzungen und Erfolgsaussichten

Voraussetzungen (© vegefox.com – stock.adobe.com)
Voraussetzungen (© vegefox.com – stock.adobe.com)
Um mit einer Konkurrentenklage erfolgreich zu sein, müssen bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllt werden.

Zulässigkeit einer Konkurrentenklage

Für die Zulässigkeit einer Konkurrentenklage müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Es muss eine Bewerbung um eine konkrete Stelle vorliegen.
  • Der Kläger muss die formalen Voraussetzungen für die Stelle erfüllen.
  • Es muss eine Auswahlentscheidung zugunsten eines Mitbewerbers getroffen worden sein.
  • Der Kläger muss geltend machen, dass er besser geeignet ist als der ausgewählte Bewerber.

Darlegungs- und Beweislast

Ein wichtiges Kriterium ist die Darlegungs- und Beweislast, die beim Kläger liegt. Er muss glaubhaft darlegen, dass das Auswahlverfahren fehlerhaft oder rechtswidrig war. Dies kann besonders herausfordernd sein, da interne Dokumentationen oft schwer einsehbar sind. Nach dem Grundsatz der abgestuften Darlegungs- und Beweislast ist jedoch auch der öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, Dokumente offenzulegen, die Fehler im Auswahlprozess aufzeigen könnten.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Die Zuständigkeit für Konkurrentenklagen variiert. In Verfahren, an denen Beamte beteiligt sind, ist das Verwaltungsgericht zuständig; für Angestellte des öffentlichen Dienstes jedoch häufig das Arbeitsgericht. Es lohnt sich, vorab die gerichtliche Zuständigkeit zu klären, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Schadenersatzansprüche

In bestimmten Fällen können unterlegene Bewerber Schadensersatzansprüche geltend machen:

  • Voraussetzung ist, dass der Dienstherr verpflichtet war, die Stelle an den unterlegenen Bewerber zu vergeben.
  • Die Schadenshöhe orientiert sich am entgangenen Entgelt.

Besonderheiten für Beamte und Angestellte

Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Allerdings gibt es einige Unterschiede:

  • Beamte: Die Konkurrentenklage zielt hier auf die Verhinderung der Ernennung des ausgewählten Bewerbers ab. Nach erfolgter Ernennung ist eine Rückgängigmachung aufgrund des Grundsatzes der Ämterstabilität nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Angestellte: Hier kann die Klage auch nach Stellenbesetzung noch Erfolg haben, da keine Ernennung erfolgt und somit der Grundsatz der Ämterstabilität nicht greift.

Erfolgsaussichten und Risiken

Die Erfolgsaussichten einer Konkurrentenklage hängen stark vom Einzelfall ab. Wichtige Faktoren sind:

  • Die Qualität der Begründung der Auswahlentscheidung.
  • Die Nachweisbarkeit der eigenen besseren Eignung.
  • Die Einhaltung aller formalen Voraussetzungen und Fristen.

Es ist zu beachten, dass eine Konkurrentenklage mit Risiken verbunden sein kann, insbesondere hinsichtlich der Kostenübernahme bei Misserfolg und möglicher Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis.

Fristen und Ablauf

Für die Einreichung der Konkurrentenklage gilt eine strikte Monatsfrist. Diese Frist beginnt mit dem Erhalt des ablehnenden Bescheids und ist unbedingt einzuhalten, da ansonsten der Anspruch verfällt. Hier ist ein rasches Vorgehen gefragt, da eine spätere Anfechtung kaum Chancen auf Erfolg bietet.

Der Prozess einer Konkurrentenklage gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Widerspruch: Zunächst muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Auswahlentscheidung Widerspruch eingelegt werden..
  2. Klageerhebung: Wird der Widerspruch abgelehnt, kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.
  3. Untätigkeitsklage: Bleibt die Behörde nach dem Widerspruch drei Monate untätig, kann direkt Klage erhoben werden.

Die Einhaltung dieser Fristen ist besonders wichtig, da im öffentlichen Dienst die Entscheidungen oft zügig umgesetzt werden und die Position bereits durch andere Bewerber besetzt sein kann.

Beispiel aus der Rechtsprechung

Das Urteil BVerwG 2 C 16.09 vom 04.11.2010 besagt, dass eine Ernennung im öffentlichen Dienst bei Missachtung des effektiven Rechtsschutzes aufgehoben werden kann, wenn der Dienstherr eine Ernennung vor Abschluss der gerichtlichen Überprüfung vornimmt. Dies durchbricht den Grundsatz der Ämterstabilität zugunsten des Grundrechts auf Rechtsschutz (Art. 33 Abs. 2 GG). Für Konkurrentenklagen verdeutlicht dies die Wichtigkeit, gerichtliche Überprüfungen vor der Ernennung vollständig abzuwarten, um Rechtsverletzungen der übergangenen Bewerber zu vermeiden.

Kosten

Die Kosten einer Konkurrentenklage hängen vom Streitwert ab, der im Regelfall anhand der Besoldungsgruppe oder des Gehalts der Vakanz bemessen wird. Typischerweise fallen folgende Kosten an:

  • Gerichtskosten: Diese variieren je nach Streitwert.
  • Anwaltskosten: Die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht kann entscheidend sein, insbesondere wenn die Beweislage komplex ist.
  • Zusatzkosten für Gutachten oder weitere Beweisführungen können anfallen.

Da die Kosten im Voraus schwer abschätzbar sind und sich je nach Verfahrensdauer und Komplexität ändern können, ist es ratsam, sich vorab über die voraussichtlichen Kosten einer Klage von einem Anwalt beraten zu lassen.

Wie ein Fachanwalt helfen kann

Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht kann entscheidend zur Erfolgsaussicht einer Konkurrentenklage beitragen. Von der korrekten Klageeinreichung bis hin zur Beweisführung und Dokumenteneinsicht ist eine umfassende rechtliche Unterstützung notwendig. Ein spezialisierter Anwalt sorgt dafür, dass alle Verfahrensanforderungen eingehalten werden und die Klage formgerecht ist, um das Verfahren erfolgreich zu bestreiten.


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