Die beste Schule für das Kind zu finden ist schon Herausforderung genug. Umso schwieriger wird es, wenn nach langer Suche die Wunschschule auch noch einen Strich durch die Rechnung macht und die Aufnahme ablehnt. Sie möchten einen Schulplatz einzuklagen? Tatsächlich ist es in manchen Fällen möglich – allerdings sollten Sie vorher auch andere Mittel und Wege überprüfen.
Kann man einen Schulplatz einklagen?
Schulplatz einklagen? (© LioTou – stock.adobe.com)Grundsätzlich ist es durchaus möglich, Klage bei Ablehnung eines Schulplatzes einzureichen. Allerdings hat die Klage nur in wenigen Fällen Aussicht auf Erfolg.
Da es sich bei dem Ablehnungsbescheid um einen belastenden Verwaltungsakt handelt, haben Eltern zunächst die Möglichkeit, Widerspruch einzureichen.
Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid
Wer durch einen belastenden Verwaltungsakt getroffen wird, hat grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens dagegen anzugehen. Den Widerspruch müssen Eltern innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einreichen.
Der Widerspruch hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn er ordentlich begründet wird. Gründe für ein erfolgreiches Verfahren liegen vor, wenn die Schule einen Fehler gemacht hat und die Ablehnung aus unsachgemäßen Gründen erfolgte.
Zu den wichtigsten Kriterien für eine Schulaufnahme zählen:
- Kapazität der Schule
- Erfüllung der Schulkriterien (z.B. Notendurchschnitte)
Hat die Schule grundsätzlich Kapazitäten und sind die Schulkriterien erfüllt worden, hat der Widerspruch gute Aussichten auf Erfolg. Hat das Kind die Kriterien jedoch nicht erfüllt oder hat die Schule schlichtweg aus Kapazitätsgründen entschieden, wird es schon schwieriger, ein erfolgreiches Verfahren in die Wege zu leiten.

Besondere Umstände, die eine Schulaufnahme begründen sollen
Widerspruch oder Klage? (© Mario Hoesel – stock.adobe.com)In manchen Fällen liegen besondere Umstände vor, die eine Schulplatzklage (oder ein Widerspruchsverfahren) begründen können.
Beispiele für solche Umstände können sein:
- Fehlen einer geeigneten alternativen Schule in der Nähe
- Besondere Umstände, die die Erziehung des Kindes ohnehin vor eine Herausforderung stellen (alleinerziehendes Elternteil, ein Elternteil kürzlich verstorben)
- Vorliegen einer schweren Erkrankung des Kindes oder einer Behinderung, die besondere Unterstützung notwendig macht (sofern die Unterstützung nur oder zumindest auch auf der Wunschschule gewährleistet werden kann)
- Hochbegabung des Kindes, die nur oder zumindest auch auf der Wunschschule entsprechend unterstützt werden kann
- Angebot eines besonderen Bildungskonzeptes oder pädagogischen Förderung, die für das Kind relevant sind
Selbst, wenn ein Geschwisterkind bereits auf die Wunschschule geht, kann das einen Widerspruch oder eine Klage unterstützen. Es ist nachvollziehbar, dass es nicht nur für Geschwister vorteilhaft sein kann, auf die gleiche Schule zu gehen, sondern auch für die Eltern. Schließlich müssten die sonst den Schulalltag mit zwei verschiedenen - möglicherweise weit auseinanderliegenden – Schulen organisieren.
Ein Beispiel: Max Mustermann ist alleinerziehender Vater von zwei Kindern. Seine Tochter Maria geht bereits auf die Wunschschule, die er sich für beide Kinder ausgesucht hat. Ein Jahr später wurde die Aufnahme seines Sohnes Moritz jedoch abgelehnt. Moritz erfüllt alle Aufnahmekriterien, die die Schule in ihrer Info-Broschüre angegeben hat. Max legt daher Widerspruch ein. Er begründet den Widerspruch mit der Erfüllung der Aufnahmekriterien. Außerdem erklärt er, dass es für ihn als alleinerziehenden Vater unmöglich ist, den Schulalltag mit zwei Kindern auf zwei verschiedenen Schulen zu organisieren. Da Maria bereits fest in ihrer Klasse verankert ist, sei es nur fair, wenn auch Moritz auf der gleichen Schule aufgenommen wird.
Klage nach erfolglosem Widerspruchsverfahren
Wird der Widerspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit, Klage einzureichen. Auch hier gilt eine einmonatige Frist. Im Rahmen des Verfahrens prüft dann das zuständige Verwaltungsgericht, ob unsachgemäße Gründe bei der Ablehnung vorlagen.
Klageverfahren können sich zeitlich ziemlich ziehen. Da Schulplatzvergaben jedoch häufig zeitlich drängen (möglicherweise geht das Schuljahr sonst schon vor der Entscheidung los), besteht die Möglichkeit eines Eilantrages.

Erfahrungen und Erfolgsaussichten einer Schulplatzklage
Die Erfolgsaussichten können von Bundesland zu Bundesland variieren. Bildung ist in Deutschland Ländersache, daher haben die unterschiedlichen Länder unter Umständen auch eigene Regelungen und Richtlinien – auch für die Vergabe von Schulplätzen. So kann ein Kriterium in einem Bundesland eine erfolgreiche begründen und das gleiche Kriterium in einem anderen Bundesland nicht.
Ein Beispiel: Während die Anfahrtsstrecke des Schülers zur nächsten Schule im Bundesland Hamburg durchaus ein relevantes Kriterium sein kann, ist dies im Nachbar-Bundesland Schleswig-Holstein regelmäßig nicht von Bedeutung.
Grundsätzlich ist es ratsam, sich im Vorfeld ausgiebig über die Kriterien zu informieren, um zu sehen, ob eine Klage im jeweiligen Bundesland Aussicht auf Erfolg hat oder nicht.

Mit diesen Kosten müssen Sie bei einer Klage rechnen
Anwalt konsultieren (© Gina Sanders – stock.adobe.com)Die Klagekosten sind hauptsächlich von Gerichts- und Anwaltskosten abhängig. Die Anwaltskosten können sehr unterschiedlich sein. Die Gerichtskosten sind in einer Tabelle im Anhang des Gerichtskostengesetzes (GKG) zu finden. Sie richten sich grundsätzlich nach dem Streitwert der Sache. In der Regel wird der Streitwert bei Schulplätzen zwischen 2.000 und 5.000 Euro liegen. Damit betragen die Gerichtskosten überwiegend zwischen 100 und 170 Euro. Mit Anwaltskosten kann die Klage durchaus mehrere tausend Euro kosten. Wenn die Klage Erfolg hat, trägt die Gegenseite jedoch die Kosten.
Ob die Rechtsschutzversicherung (RSV) zahlt, hängt von den Gegebenheiten ab. Zahlt Ihre RSV grundsätzlich Verwaltungsstreitigkeiten, dürften davon überwiegend auch Schulplatzklagen abgedeckt sein. Zudem besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Schulplatz einklagen: Welcher Anwalt bietet Beratung?
Da es sich bei Schulplatzklagen um verwaltungsrechtliche Klagen handelt, ist ein Anwalt für Verwaltungsrecht die beste Anlaufstelle. Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht kennt sich bestens mit den Besonderheiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit aus und hat wahrscheinlich schon Erfahrungen in vergleichbaren Fällen gesammelt.
Fragen Sie außerdem nach, ob Schulplatzklagen bereits in der Vergangenheit von Ihrem Anwalt durchgeführt wurden. Viele Anwälte spezialisieren sich sogar gerade auf Schulrecht. Die Zuhilfenahme eines Anwalts steigert die Erfolgschancen einer Klage regelmäßig merklich.