Den Wunschstudiengang zu erhalten, ist gar nicht immer so leicht. Einige Menschen überlegen daher, nach einer Ablehnung eine Studienplatzklage einzureichen. Erfolgschancen hat eine solche Klage jedoch nur, wenn unzulässige Gründe für die Ablehnung vorliegen. In welchen Fällen eine derartige Klage Erfolg haben kann und was Sie sonst beachten müssen, lesen Sie hier.
Ob Medizin oder Psychologie – kann man einen Studienplatz einklagen?
Erfolgreiche Studienplatzklage (© luckybusiness – stock.adobe.com)Wer einen Studienplatz für Medizin oder Psychologie ergattern möchte, muss meist hart darum kämpfen. Zumindest in Deutschland sind die Plätze limitiert und die Voraussetzungen streng. Für viele Anwärter scheint die Studienplatzklage daher die letzte Chance.
Grundsätzlich ist eine solche Klage möglich, da das Recht zur freien Berufswahl in Deutschland grundgesetzlich verankert ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Universitäten und Hochschulen gar keine Bedingungen für die Aufnahme stellen dürfen. Schon allein aus Kapazitätsgründen ist es nicht möglich, jeden Bewerber aufzunehmen.
Zulässige Bedingungen für eine Aufnahme sind unter anderem:
- Verlangen der Fachhochschulreife
- Form und Frist der Bewerbung
- Kapazitätsausschöpfung & Numerus clausus (Mindestnote im Zeugnis)

Gründe für eine erfolgreiche Klage
Als Gründe für eine Klage sind zwar auch unzulässige Auswahlkriterien von Studierenden denkbar (etwa nach Herkunft oder Geschlecht) - diese haben in der Praxis jedoch kaum Relevanz. Vielmehr stützen sich die meisten Klagen auf die Nichtausschöpfung der tatsächlich vorhandenen Kapazitäten der Hochschule – denn die Kapazitätseinschätzung kann durchaus kompliziert werden.
Die Hochschulen schätzen ihre Kapazitäten vor Semesterbeginn individuell ein. Entsprechend wird ein Numerus clausus gesetzt, der eine zu hohe Anzahl von Studierenden sofort ausfiltern soll. Häufig entspricht dies jedoch nicht der tatsächlichen Kapazitätsausschöpfung. Wie viele neue Bewerber mit genau dem angegebenen Notendurchschnitt (oder höherem) sich tatsächlich auf den Studienplatz bewerben, kann die Hochschule schließlich nicht wissen.
Außerdem müssen Abbrecher berücksichtigt werden, deren Anzahl zu hoch oder zu niedrig eingeschätzt werden kann. Tatsächlich gibt es auch immer wieder Fälle, in denen man davon ausgehen kann, dass eine Hochschule die Anzahl der Kapazitäten falsch berechnet, da sie zum Beispiel schlichtweg nicht darüber nachdenkt, ob eine Vorlesung auch in einen größeren Saal verlegt werden könnte.
Beispiel 1: Die Hochschule A lässt die Kurse in der Anglistik jedes Jahr in den gleichen Räumlichkeiten stattfinden. Dort haben rund 60 Studierende Platz. Die Hochschule geht daher von einer Kapazität von 60 Studierenden pro Semester aus. Dass auch andere Räumlichkeiten zu den bekannten Zeiten in anderen Uni-Gebäuden frei sind, wird nicht mit einbezogen. Entsprechend könnte die Anzahl der neuen Studierenden erhöht werden.
Beispiel 2: Die Hochschule A berechnet für den Studiengang Psychologie eine Kapazität von 75 Studierenden zum neuen Semester. Da erfahrungsgemäß jedes Erstsemester bereits 10 Studierende abbrechen, vergibt die Hochschule 85 Plätze. Bricht im neuen Semester niemand ab, hat die Hochschule möglicherweise ein Kapazitätsproblem.

Ablauf einer Studienplatzklage
NC für Medizin (© fotoinfot – stock.adobe.com)Zunächst sollte sich jeder Kläger sicher sein, dass Form und Frist der Bewerbung berücksichtigt wurden. Eine Bewerbung, die nicht fristgerecht bei der Universität eingegangen ist, wird kaum eine erfolgreiche Klage begründen können.
Ist bereits von vornherein klar, dass der angegebene NC nicht erreicht wird, sollte später sofort ein sogenannter “außerkapazitärer Antrag” gestellt werden. Das ist ein Antrag auf Zulassung außerhalb der von der Hochschule festgesetzten Kapazitäten. Dieser Antrag wird in der Regel abgelehnt, aber er ist Voraussetzung für das spätere Eilverfahren und die Klage.
In anderen Fällen kann der Antrag entfallen – zum Beispiel, wenn eine Klage aufgrund eines Härtefalls eingereicht wird oder weil die Hochschule einen Fehler gemacht hat (beispielsweise Absage aufgrund einer verpassten Frist, wenn sich nachweisen lässt, dass die Frist eingehalten wurde). In diesen Fällen geht es um Klage auf einen Platz innerhalb der angegebenen Kapazitäten.
Eilverfahren für die vorläufige Zulassung
Nach erfolglosem Antrag lassen sich das Eilverfahren und die Klage einreichen. Das Eilverfahren wird innerhalb von vier Wochen geklärt und bietet die Möglichkeit auf einen vorläufigen Platz. Die endgültige Entscheidung wird dann später vor Gericht getroffen.
Durch das Eilverfahren besteht die Chance, vor dem oftmals langen Prozess mit dem Studium zu beginnen. Dadurch verpasst der Studierende nicht den Semesterstart und es entstehen keine zusätzlichen Wartezeiten.
Prozess vor Gericht
Nach der Klageeinreichung hat die Gegenseite Gelegenheit, Stellung zu beziehen und oder ebenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. In seltenen Fällen geben Hochschulen vor der Hauptverhandlung einen Platz frei. In anderen Fällen wird ein Vergleich angeboten.
Im Rahmen eines Vergleiches können Kosten durch ein zusätzliches Treffen und die Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten entstehen. Dafür wird auf eine lange Hauptverhandlung verzichtet und die Gerichtskosten werden gesenkt.
Bleibt die Hochschule bei ihrer Entscheidung, wird ein Gericht entscheiden. Im Rahmen der Hauptverhandlung werden beide Seiten gehört und die Hochschule muss ihre Kapazitäten offenlegen.
Ende der Hauptverhandlung
Die Hauptverhandlung endet mit einer positiven oder negativen Entscheidung. Studierende sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass auch eine positive Entscheidung nicht zwangsläufig einen Studienplatz begründen muss. Es kann nämlich sein, dass die Hochschule tatsächlich zusätzliche Kapazitäten hat – aber mehr Studienbewerber klagen, als Kapazitäten frei sind.
Ein Beispiel: Im Rahmen der gerichtlichen Verhandlung wird festgestellt, dass die Universität sieben zusätzliche Plätze außerhalb des angegebenen NC zur Verfügung hat. Da jedoch insgesamt zehn Studierende auf einen Platz geklagt haben, kann nicht jeder Kläger einen Platz erhalten. In solchen Fällen entscheidet das Losverfahren, wer die Plätze erhält.
Erfahrungen und Chancen einer Studienplatzklage
Studienplatzklagen gibt in vielfach, doch die Erfolgsaussichten sind stark vom Einzelfall abhängig. Als wichtigste Faktoren gelten die Kapazitätsberechnung der Hochschule und das Studienfach.
So sind die Erfolgschancen in allen medizinischen Fächern deutlich geringer als beispielsweise im Fach Psychologie oder anderen Bachelor-Fächern wie Sportwissenschaften. Nicht nur sind medizinische Studiengänge in Deutschland heiß begehrt, auch sind insbesondere Laborplätze an den meisten Hochschulen stark begrenzt. Hier lassen sich auch keine neuen Kapazitäten durch eine Raumänderung oder schnelle Erweiterungen schaffen. Berechnet die Hochschule die Kapazitäten im Übrigen einwandfrei und nachvollziehbar, sind auch hier die Erfolgsaussichten niedrig.
So entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg in einem Beschluss vom 27.12.2010 (5 C 2361/10 u. a.) etwa, dass die Kapazitätsberechnungen der Hochschule nicht zu beanstanden waren. 13 eingereichte Klagen auf Studienplätze wurden abgelehnt.
In vielen Bachelor-Studiengängen außerhalb des medizinischen Bereiches liegen die Erfolgschancen jedoch sogar bei 80 % und höher. Dies liegt daran, dass viele Hochschulen die Kapazitäten gerade nicht einwandfrei berechnen.
Streitwert und Kosten
Anwalt konsultieren (© Gina Sanders – stock.adobe.com)Die Kosten einer Studienplatzklage setzen sich überwiegend aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten zusammen.
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert der Klage und sind in einer Tabelle im Anhang des Gerichtskostengesetzes (GKG) festgehalten. In der Regel legen die Gerichte den Streitwert für einen Studienplatz auf 1.000 bis 5.000 Euro fest. Bei einem Streitwert von 1.000 Euro beginnen die Gerichtskosten bei 174 Euro für ein Klageverfahren und erhöhen sich mit steigendem Streitwert. Die Kosten können ermäßigt werden, sofern sich die Sache durch einen Vergleich oder anderweitig vorzeitig erledigt.
Zu den Gerichtskosten kommen eigene Anwaltskosten hinzu, sofern ein Anwalt eingeschaltet wird. Anwaltszwang besteht vor den Verwaltungsgerichten nicht. Außerdem können einige Verwaltungsgebühren und außergerichtliche Ausgaben hinzukommen. Nach einer erfolgreichen Klage übernimmt die Gegenseite die Kosten. Es kann aber auch dazu kommen, dass der Kläger verliert und das Gericht ihn dann auch zur Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten zwingt.
Beispiele
Insgesamt unterscheiden sich die Kosten zwischen den Einzelfällen ganz erheblich. Im besten Fall kann ein Klageverfahren nach wenigen Wochen und mit weniger als 100 Euro enden. In schlechteren Fällen kann die Studienplatzklage schnell mehrere tausend Euro kosten – eine Summe, die für viele angehende Studierende kaum zu bezahlen ist.
Ein Beispiel: Maria Mustermann klagt einen Studienplatz ein. Der Streitwert wurde auf 1.000 Euro bemessen. Entsprechend liegen die Gerichtskosten bei 174 Euro. Zu Max Glück zeigt sich die Hochschule bereit, einen zusätzlichen Platz freizugeben, da sie ansonsten umständlich lange die tatsächlichen Kapazitäten der Hochschule aufdecken und nachweisen müsste. Die Klage erledigt sich noch vor der Hauptverhandlung. Der Fall wird vorzeitig beendet und die Gerichtskosten können sich auf bis zu 58 Euro reduzieren. Da Maria außerdem auf einen Anwalt verzichtete, kommt sie hier also sehr günstig weg. Dieser Fall ist jedoch nicht die Regel und stark von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig.
Zweites Beispiel: Auch Max Mustermann klagt auf einen Studienplatz. Allerdings wird der Streitwert in seinem Fall auf 5.000 Euro gesetzt. Entsprechend liegen die Gerichtskosten für ein Verfahren bei 483 Euro. Max klagt jedoch nicht nur an einer Uni, sondern gleich an drei Hochschulen, um seine Chancen zu erhöhen. Zudem lässt er sich in allen drei Fällen anwaltlich vertreten. Seine Anwälte nehmen dafür ein Pauschalhonorar für drei Klagen von 3.500 Euro. Die Hochschulen begründen ihre Ablehnung mit strengen Kapazitätsproblemen aufgrund von begrenzten Laborplätzen und lassen sich nicht auch nicht auf einen Vergleich ein. Er verliert alle drei Klagen und muss am Ende für Gericht- und Anwaltskosten über 5.000 Euro zahlen. Außerdem zwingen ihn die Gerichte noch zur Zahlung der gegnerischen Anwaltskosten.
Anhand der Beispiele wird deutlich, wie unterschiedlich die Klagekosten ausfallen können. Durchschnittlich sollte mit mehreren hundert bis zu wenigen tausend Euro gerechnet werden. Je mehr Klagen gleichzeitig eingereicht werden, desto teurer wird natürlich der Prozess. Unter Umständen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Dafür muss der Kläger nachweisen, dass er nicht in der Lage ist, die Kosten alleine zu tragen.

Allerdings: Nicht jede Rechtsschutzversicherung deckt Studienplatzklagen ab. Zudem limitieren viele Versicherungen heutzutage die Anzahl der abgesicherten Studienplatzklagen. Die Versicherungen möchten schließlich nicht für unzählige erfolglose Klagen gegen verschiedene Universitäten zahlen. Vor einer Klageerhebung ist daher auch abzuwägen, gegen welche Universität der aussichtsreichste Fall besteht.
Den richtigen Anwalt für Studienplatzklage finden
Studienplatzklagen sind Teil des Verwaltungsrechts. Daher sind die besten Anwälte für Studienplatzklagen Fachanwälte für Verwaltungsrecht oder solche, die sich gerade auf Studienplatzklagen spezialisiert haben.
Anwälte, die sich mit den Besonderheiten des Verwaltungsrechtes auskennen und auch schon erfolgreich Studienplätze eingeklagt haben, wissen genau, welche Details eine chancenreiche Klage begründen. Sie beraten ihren Mandanten rechtssicher über dessen Rechte und Pflichten und vertreten dessen Interessen auch vor Gericht.