Verwaltungsakt im deutschen Verwaltungsrecht – Definition, Merkmale und Rechtmäßigkeit erklärt an Beispielen

Redaktion fachanwalt.de  •  Zuletzt bearbeitet am: 20.01.2025

Der Verwaltungsakt ist das zentrale Rechtsinstrument, das deutsche Behörden im Verwaltungsverfahren einsetzen, um hoheitlich tätig zu werden und individuelle Rechtsbeziehungen zu gestalten. Ein solches hoheitliches Handeln bedarf spezifischer rechtlicher Rahmenbedingungen, die gewährleisten, dass sowohl die Rechte des Bürgers als auch die Interessen des Staates gewahrt bleiben. Doch was genau ist ein Verwaltungsakt, welche Anforderungen und Merkmale gelten, und wie erfolgt die rechtliche Bindung?

Kurzüberblick:

  • Verwaltungsakte regeln hoheitlich Einzelfälle
    Ein Verwaltungsakt ist eine verbindliche Entscheidung einer Behörde, die Rechte und Pflichten eines Bürgers im Einzelfall festlegt, z.B. durch Bescheide oder Genehmigungen.

  • Rechtmäßigkeit prüfen lassen
    Ein Verwaltungsakt muss rechtmäßig sein – also in Form, Inhalt und Zuständigkeit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Fehler können zur Anfechtung führen.

  • Fristen beachten
    Innerhalb eines Monats kann ein Widerspruch eingelegt werden. Versäumte Fristen führen zur Bestandskraft des Verwaltungsaktes und machen ihn unanfechtbar.

  • Nebenbestimmungen ernst nehmen
    Verwaltungsakte können zusätzliche Auflagen oder Bedingungen enthalten, die oft hohe Anforderungen stellen. Ein Fachanwalt kann klären, ob diese zulässig sind.

Was ist ein Verwaltungsakt? – Definition und rechtliche Grundlagen

Verwaltungsakt (© nmann77 – stock.adobe.com)
Verwaltungsakt (© nmann77 – stock.adobe.com)
Nach § 35 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist ein Verwaltungsakt jede hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Diese Definition umfasst mehrere zentrale Merkmale, die erfüllt sein müssen, damit eine Handlung als Verwaltungsakt gilt.

Die Rechtsgrundlage des Verwaltungsakts liegt im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes sowie in entsprechenden Landesverwaltungsverfahrensgesetzen. Der Verwaltungsakt dient dazu, verbindliche Entscheidungen zu treffen, die eine klare Rechtslage schaffen und damit Rechtsstreitigkeiten oder Unsicherheiten zwischen Bürgern und dem Staat vermeiden. Er ist das Mittel, durch das der Staat seine Verwaltungstätigkeit effektiv und rechtssicher umsetzen kann.

5 Merkmale eines Verwaltungsaktes

Damit eine behördliche Maßnahme als Verwaltungsakt gilt, müssen bestimmte Merkmale erfüllt sein:
(1) Hoheitliche Maßnahme auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts,

(2) einer Behörde

(3) mit Regelungscharakter,

(4) gerichtet auf Außenwirkung,

(5) einen Ein- zelfall betreffend.

Diese Merkmale garantieren, dass es sich um eine rechtsverbindliche und individuelle Regelung handelt.

Dabei bedeutet:

  • Hoheitliche Maßnahme
    Eine Maßnahme ist nur dann hoheitlich, wenn die Behörde als Träger hoheitlicher Gewalt handelt und nicht rein privatwirtschaftliche Tätigkeiten ausführt. So ist ein Bescheid über eine Baugenehmigung eine hoheitliche Maßnahme, da die Behörde hier in ihrer Funktion als staatliche Instanz entscheidet.

  • Regelung eines Einzelfalls
    Ein Verwaltungsakt bezieht sich immer auf einen bestimmten, konkret abgrenzbaren Sachverhalt und trifft eine Regelung, die eine unmittelbare Auswirkung auf den Adressaten hat. Beispiel: Einem Antragsteller wird durch Verwaltungsakt die Erlaubnis zur Gewerbeausübung erteilt. Es handelt sich um einen spezifischen Einzelfall, da der Verwaltungsakt nur für diesen Antragsteller und die betreffende Tätigkeit gilt.

  • Gebiet des öffentlichen Rechts
    Der Verwaltungsakt muss auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts ergehen, was bedeutet, dass das Handeln der Behörde auf öffentlich-rechtlichen Normen basiert und nicht auf privatrechtlichen Vereinbarungen. So ist etwa der Steuerbescheid ein Verwaltungsakt im Bereich des Steuerrechts, während ein Mietvertrag zwischen einer Kommune und einem Mieter eine zivilrechtliche Angelegenheit ist.

  • Rechtswirkung nach außen
    Der Verwaltungsakt muss auf eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet sein, also beispielsweise Rechte oder Pflichten für den Bürger begründen oder festlegen. Diese Außenwirkung liegt vor, wenn der Verwaltungsakt für den Bürger konkrete und verbindliche Rechtsfolgen hat, etwa das Verbot eines Bauvorhabens.

Beispiele für Verwaltungsakte

Verwaltungsakte begegnen Bürgern und Unternehmen in einer Vielzahl von Situationen. Hier einige typische Beispiele:

  • Baugenehmigung
    Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde, die das geplante Bauvorhaben genehmigt und eventuell Auflagen wie Baufristen oder Sicherheitsmaßnahmen enthält.

  • Steuerbescheid
    Entscheidung des Finanzamtes über die festzusetzende Steuerlast einer Privatperson oder eines Unternehmens.

  • Gewerbeerlaubnis
    Genehmigung der Gewerbeaufsichtsbehörde, eine bestimmte gewerbliche Tätigkeit auszuüben, oft mit Auflagen wie Hygienevorschriften oder Standortanforderungen.

  • Polizeiliche Platzverweise
    Anordnung der Polizei, eine bestimmte Örtlichkeit zu verlassen oder fernzubleiben, oft als Reaktion auf Sicherheitsbedenken oder zur Gefahrenabwehr.

  • Einbürgerungsbescheid
    Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft durch die zuständige Behörde an einen Ausländer, der die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt.

  • Führerscheinentzug
    Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde, einem Fahrer die Fahrerlaubnis zu entziehen, etwa bei zu vielen Verstößen gegen das Straßenverkehrsrecht.

  • Abschiebungsanordnung
    Verfügung der Ausländerbehörde, die ausreisepflichtige Ausländer zur Ausreise verpflichtet oder gegebenenfalls die Abschiebung anordnet.

  • Kindergeldbescheid
    Entscheidung der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit über die Bewilligung oder Ablehnung von Kindergeld.

  • Bewilligungsbescheid für Sozialleistungen
    Bescheid eines Jobcenters oder Sozialamts, in dem Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe gewährt oder abgelehnt werden.

  • Verwaltungsgebot
    Eine Anordnung zur Durchsetzung bestimmter rechtlicher Vorschriften, etwa ein Denkmalsschutzgebot zum Erhalt historischer Gebäude.

  • Immatrikulationsbescheid einer Universität
    Entscheidung der Universität, einen Studierenden in einen Studiengang aufzunehmen und ihm die Immatrikulation zu bestätigen.

  • Baumfällgenehmigung
    Erlaubnis durch die Umweltbehörde, einen Baum zu fällen, z.B. im Rahmen einer Bauplanung, oft unter Auflagen wie der Nachpflanzung.

  • Bewohnerparkausweis
    Zuteilung eines Bewohnerparkausweises durch die Straßenverkehrsbehörde, der einem Anwohner das Parken in bestimmten Bereichen erlaubt.

  • Denkmalpflegerische Anordnungen
    Verfügung der Denkmalbehörde, Maßnahmen zum Erhalt eines geschützten Denkmals umzusetzen oder Veränderungen zu untersagen.

  • Rundfunkbeitragsbescheid
    Bescheid des Rundfunkbeitragsservices über die Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags.

  • Einschulungsbescheid
    Entscheidung des Schulamts, ein Kind in eine bestimmte Schule aufzunehmen, oft abhängig von Wohnort oder Schulwahlverfahren.

  • Anordnung zur Schließung eines Betriebs
    Verfügung der Gewerbeaufsicht oder des Gesundheitsamts, einen Betrieb wegen Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften zu schließen.

  • Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Flächen
    Genehmigung durch das Ordnungsamt, öffentliche Flächen z.B. für Märkte, Veranstaltungen oder Werbezwecke zu nutzen.

Die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes

Die ordnungsgemäße Bekanntgabe ist Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes. Ohne eine wirksame Bekanntgabe kann der Verwaltungsakt keine rechtliche Bindungswirkung entfalten. Gemäß § 41 VwVfG muss die Behörde den Verwaltungsakt so bekanntgeben, dass der Betroffene den Inhalt zur Kenntnis nehmen kann. Die Bekanntgabe erfolgt in der Regel schriftlich, kann aber auch mündlich oder durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Formen der Bekanntgabe

  • Schriftliche Bekanntgabe: Die häufigste Form der Bekanntgabe ist die Zustellung per Post oder per Übergabe eines Bescheids in schriftlicher Form.
  • Mündliche Bekanntgabe: Bei besonderen Umständen kann eine mündliche Bekanntgabe, beispielsweise durch eine polizeiliche Anordnung vor Ort, ausreichend sein. Solche Verwaltungsakte haben meist nur kurzfristige Geltung.
  • Öffentliche Bekanntmachung: In seltenen Fällen, etwa bei Verwaltungsakten mit einer Vielzahl an Adressaten, kann der Verwaltungsakt durch öffentliche Bekanntmachung bekanntgegeben werden.

Die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes

Die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes setzt voraus, dass dieser auf einer ordnungsgemäßen Zuständigkeit, einem korrekten Verfahren und einer inhaltlichen Rechtmäßigkeit basiert.

  • Zuständigkeit der Behörde
    Die Behörde muss für die Entscheidung im jeweiligen Sachbereich rechtlich zuständig sein. So ist das Bauamt zuständig für die Erteilung von Baugenehmigungen, nicht aber für die Erhebung von Steuern.

  • Form und Verfahren
    Der Verwaltungsakt muss in der erforderlichen Form ergehen, oft schriftlich mit Begründung, und das Verfahren muss dem gesetzlichen Rahmen entsprechen. Die Verletzung dieser Formvorschriften kann zur Rechtswidrigkeit führen.

  • Inhaltliche Rechtmäßigkeit
    Der Verwaltungsakt muss sich inhaltlich am geltenden Recht orientieren und darf nicht gegen bestehende Gesetze oder verfassungsmäßige Rechte des Bürgers verstoßen.

Beispiel:
Eine Behörde darf beispielsweise keinen Gewerbebetrieb aus „persönlichen Gründen“ untersagen. Ein solches Handeln wäre willkürlich und würde gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit verstoßen.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Prüfen Sie Verwaltungsakte genau auf ihre Rechtmäßigkeit. Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht kann feststellen, ob die zuständige Behörde alle rechtlichen Anforderungen erfüllt hat, wie z. B. die Einhaltung formeller Vorschriften oder das Vorliegen einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Formale Fehler oder fehlende Zuständigkeit können häufig zur erfolgreichen Anfechtung des Verwaltungsakts führen.

Nebenbestimmungen im Verwaltungsakt

Nebenbestimmungen sind Zusätze zu einem Verwaltungsakt, die diesen modifizieren oder ergänzen. Sie können in Form von Auflagen, Bedingungen oder Befristungen vorkommen und sind in § 36 VwVfG geregelt. Solche Bestimmungen geben der Behörde die Möglichkeit, die Auswirkungen eines Verwaltungsaktes gezielt zu steuern.

  • Auflagen: Die Verpflichtung, bestimmte Bedingungen zu erfüllen, etwa beim Betrieb einer Gaststätte eine bestimmte Anzahl an Parkplätzen bereitzustellen.
  • Befristungen: Die Begrenzung der Geltungsdauer, zum Beispiel für eine vorübergehende Genehmigung eines Marktes.

Beispiel:
Ein Betreiber einer Diskothek erhält die Genehmigung zur Betriebsaufnahme unter der Auflage, die Lärmbelastung auf ein bestimmtes Niveau zu beschränken, um Anwohner nicht zu stören.

Fachanwalt.de-Tipp: Beachten Sie Nebenbestimmungen wie Auflagen, Bedingungen oder Befristungen genau. Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht kann Ihnen dabei helfen zu klären, ob solche Nebenbestimmungen rechtmäßig und verhältnismäßig sind und gegebenenfalls gegen unangemessene Auflagen vorgehen. Dies ist besonders bei Genehmigungen wichtig, da restriktive Auflagen die Durchführung eines Projekts erheblich beeinflussen können.

Rücknahme und Aufhebung des Verwaltungsaktes

Ein Verwaltungsakt kann unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig gemacht werden. Es ist entscheidend, zwischen der Rücknahme und der Aufhebung zu unterscheiden:

  • Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
    Gemäß § 48 VwVfG kann ein rechtswidriger Verwaltungsakt zurückgenommen werden. Dies ist der Fall, wenn eine Behörde feststellt, dass der Verwaltungsakt bereits zum Zeitpunkt seines Erlasses rechtswidrig war.
    Beispiel: Ein falsch berechneter Steuerbescheid wird zurückgenommen, sobald der Fehler bemerkt wird. Dies erfolgt in der Regel im Interesse der Rechtmäßigkeit.

  • Aufhebung eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
    Ein rechtmäßiger Verwaltungsakt kann gemäß § 49 VwVfG aufgehoben werden, wenn er aus rechtlichen oder sachlichen Gründen nicht länger erforderlich ist oder eine Veränderung der Umstände dies rechtfertigt.
    Beispiel: Eine befristete Genehmigung für den Betrieb eines Biergartens wird mit Ablauf der Saison aufgehoben, da der Verwaltungsakt seinen Zweck erfüllt hat.

Widerspruch und Anfechtungsklage

Abgelehnt! (©  studio v-zwoelf – stock.adobe.com)
Abgelehnt! (© studio v-zwoelf – stock.adobe.com)
Ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt gibt dem Betroffenen die Chance, eine behördliche Entscheidung überprüfen zu lassen, wenn er diese als unrechtmäßig oder ungerecht empfindet. Der Widerspruch muss schriftlich und innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Eine fundierte Begründung ist hierbei entscheidend, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen, da die Behörde daraufhin die Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft.

Sollte der Widerspruch keinen Erfolg haben, besteht die Möglichkeit, eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht zu erheben. Mit der Anfechtungsklage kann der Betroffene die gerichtliche Überprüfung des Verwaltungsaktes erwirken und die Aufhebung des Bescheids erreichen. Auch hier ist eine gute Begründung wichtig, da das Gericht den Fall umfassend prüft und die rechtliche Grundlage des Verwaltungsakts beleuchtet.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Achten Sie bei Verwaltungsakten immer auf die Fristen. Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe sollte ein Widerspruch eingereicht werden, falls der Verwaltungsakt angefochten werden soll. Die Einhaltung dieser Frist ist entscheidend, da der Verwaltungsakt sonst bestandskräftig wird und nicht mehr angefochten werden kann.

Bestandskraft von Verwaltungsakten

Die Bestandskraft eines Verwaltungsaktes bedeutet, dass dieser nicht mehr mit Rechtsmitteln angefochten werden kann und somit endgültig ist. Ein Verwaltungsakt, der bestandskräftig geworden ist, entfaltet eine starke rechtliche Bindungswirkung für den Bürger und die Behörde. Diese Unanfechtbarkeit tritt ein, wenn der Verwaltungsakt nicht fristgerecht angefochten wurde oder alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Beispiel
Ein Bauherr erhält eine Baugenehmigung, gegen die Nachbarn innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen können. Wird kein Widerspruch erhoben, wird der Verwaltungsakt bestandskräftig, und die Baugenehmigung ist rechtsverbindlich.

So kann ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht Ihnen helfen

Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist speziell darauf spezialisiert, Mandanten im Bereich des öffentlichen Rechts zu vertreten und zu beraten, insbesondere in Auseinandersetzungen mit Behörden oder bei Verwaltungsverfahren. Hier sind die wichtigsten Arten der Unterstützung, die ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht bieten kann:

  1. Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes
    Ein Fachanwalt kann den Verwaltungsakt genau prüfen und feststellen, ob er formell und inhaltlich rechtmäßig ist. Bei Verdacht auf Rechtswidrigkeit (z.B. bei Verstoß gegen Grundrechte, fehlerhafte Zuständigkeit oder Verfahrensfehler) kann er den Betroffenen über mögliche Rechtsmittel informieren.

  2. Vertretung im Widerspruchsverfahren
    Bei Verwaltungsakten, die der Bürger als unrechtmäßig empfindet, kann der Fachanwalt helfen, einen Widerspruch einzulegen. Dieser muss meist innerhalb einer kurzen Frist, oft von einem Monat, erfolgen. Der Anwalt berät dabei nicht nur zu den Erfolgsaussichten des Widerspruchs, sondern erstellt die Begründung und reicht diese bei der zuständigen Behörde ein.

  3. Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht
    Falls der Widerspruch erfolglos bleibt, kann der Anwalt eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht einreichen. Er vertritt den Betroffenen in der Verhandlung und bringt die rechtlichen Argumente vor. Ein erfahrener Anwalt kennt die juristischen Feinheiten und kann so die Erfolgschancen erhöhen.

  4. Beratung bei Nebenbestimmungen
    Viele Verwaltungsakte enthalten Nebenbestimmungen wie Auflagen oder Befristungen, die für den Betroffenen hohe Anforderungen bedeuten können. Der Fachanwalt kann prüfen, ob diese Nebenbestimmungen rechtlich zulässig und verhältnismäßig sind, und gegebenenfalls rechtlich gegen unverhältnismäßige Auflagen vorgehen.

  5. Antrag auf Rücknahme oder Aufhebung eines Verwaltungsaktes
    Ein Fachanwalt kann in bestimmten Fällen die Rücknahme oder Aufhebung eines Verwaltungsaktes bei der Behörde beantragen, zum Beispiel, wenn neue Tatsachen oder rechtliche Änderungen eintreten. Dies kann etwa dann sinnvoll sein, wenn der Verwaltungsakt für den Betroffenen erhebliche Nachteile bringt.

  6. Beratung bei der Durchsetzung von bestandskräftigen Verwaltungsakten
    Manchmal erhält der Betroffene einen begünstigenden Verwaltungsakt, der von der Behörde nicht oder nur teilweise umgesetzt wird. Der Fachanwalt hilft hier, die Durchsetzung des Verwaltungsaktes zu erzwingen, sodass der Bürger seine Rechte effektiv wahrnehmen kann.

Durch die Beratung und Vertretung eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht können Betroffene ihre rechtlichen Interessen bestmöglich wahren und fundierte Entscheidungen über das weitere Vorgehen treffen.


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