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Wer auf eine Beförderung wartet, kann nicht allein deshalb eine freie Planstelle gerichtlich sichern lassen, weil noch Stellen vorhanden sind. Entscheidend ist auch, ob eine organisations- und haushaltsrechtliche Vorentscheidung des Dienstherrn besteht, ein öffentliches Amt zu besetzen. Für Soldaten, die eine Beförderung zum Stabsfeldwebel anstreben, ist das besonders wichtig: Eine Organisationsverfügung, nach der vorhandene, bislang nicht besetzte Beförderungsstellen vorerst nicht mehr besetzt werden, kann im Eilverfahren maßgeblich sein. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Beschluss vom 29. Juni 2026 entschieden, dass der Antrag hier scheiterte. Das Wichtigste in Kürze Ein Soldat wollte erreichen, dass eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 9 BBesO für ihn freigehalten wird. Das...
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Wer sich im öffentlichen Dienst gegen eine Bewerbungsentscheidung wehren will, muss nicht nur die eigenen Chancen auf die Stelle im Blick haben. In sogenannten Konkurrentenstreitverfahren kann auch die Frage entscheidend werden, welches Verwaltungsgericht örtlich zuständig ist. Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zeigt: Bei einem gemischten Bewerberfeld kann der bürgerliche Wohnsitz der Antragstellerin maßgeblich sein, wenn kein dienstlicher Wohnsitz besteht. Das Wichtigste in Kürze Das Verwaltungsgericht Köln erklärte sich in einem Eilverfahren für örtlich unzuständig . Das Verfahren wurde an das Verwaltungsgericht Düsseldorf verwiesen. Die besondere Zuständigkeitsregel des § 52 Nr. 4 VwGO kann auch für Anträge von Tarifbeschäftigten gelten, wenn der Verwaltungsrechtsweg...
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Eine Rechnung bleibt offen, die Zahlungsfrist verstreicht und auch eine Zahlungserinnerung führt nicht zum gewünschten Ergebnis. Gläubiger stehen dann vor der Frage, wie sie ihre Forderung weiterverfolgen können. Nicht immer muss dafür unmittelbar eine Zahlungsklage erhoben werden. Für bestimmte Geldforderungen sieht die Zivilprozessordnung das gerichtliche Mahnverfahren vor. Das Mahnverfahren ermöglicht es, eine Geldforderung in einem formalisierten gerichtlichen Verfahren geltend zu machen. Reagiert der Schuldner nicht mit einem Widerspruch, kann das Verfahren schließlich zu einem Vollstreckungstitel führen. Wird die Forderung dagegen bestritten, kann sich ein gewöhnliches Zivilverfahren anschließen. Wann ist ein gerichtliches Mahnverfahren möglich? Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den §§ 688 ff....
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