Ich möchte das zu Ende gehende Jahr nutzen. Um Frau Rechtsanwältin Gerhard und ihrem Team. Meinen Dank für die erfolgreiche Klage. Gegen eine fristgerechte Kündigung. Bei Arbeitgeber BMW AG ausprechen.
Manuela M. Gerhard
(Fachkanzlei für Arbeitsrecht)
(Fachkanzlei für Arbeitsrecht)
Ich bin seit 1992 Rechtsanwältin in Leipzig und seit 1998 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Nach meiner langjährigen Tätigkeit für die Sozietät Redeker Sellner Dahs habe ich im Jahr 2007 die arbeitskanzlei Gerhard Fachkanzlei für Arbeitsrecht gegründet - eine auf das individuelle und kollektive Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Zu unseren Tätigkeitsgebieten gehören aber auch das Beamtenrecht und das Sozialversicherungsrecht. Von unseren Standorten in Leipzig und Wurzen berate und vertrete ich gemeinsam mit meinen drei Kolleginnen und Kollegen Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Betriebs- und Personalräte in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie bundesweit. Sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch in gerichtlichen und behördlichen Verfahren streite ich engagiert für die Rechte und Interessen unserer Mandanten, wobei es mir besonders wichtig ist, gemeinsam mit diesen möglichst frühzeitig tragfähige Lösungsansätze zu erarbeiten.
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich seit vielen Jahren auch als Dozentin für die Rechtsanwaltskammer Sachsen und verschiedene Aus- und Fortbildungsinstitute sowie als vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz bestellte Prüferin in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung tätig. Darüber hinaus stehe ich als Referentin für In-House-Seminare gerne zur Verfügung. Eine Themenauswahl vergangener Vorträge und In-House-Schulungen finden Sie auf unserer Kanzleihomepage.
Gerne beantworte ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch all Ihre Rechtsfragen. In diesem Zusammenhang informiere ich Sie ausführlich, transparent und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten. Persönliche Erreichbarkeit und schnelle Rückmeldungen sind für mich dabei selbstverständlich.
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Beratungsschwerpunkte
- Kündigungen und Abmahnungen
- Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Lohn- und Gehaltsforderungen
- befristete Arbeitsverträge
- Öffentliches Tarifrecht (TVöD, TV-L), insbesondere Eingruppierung
- Wettbewerbsverbote
- Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträge
- Vertretung in Einigungsstellenverfahren
- Unternehmensumstrukturierungen
- beamtenrechtliche Fragen im allgemeinen Dienstrecht, im Beurteilungsrecht, im Disziplinarrecht und in beamtenrechtlichen Konkurrentenklagen
u.v.m. Sprechen Sie mich einfach an.
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Bürozeiten
Ich bitte um telefonische Kontaktaufnahme, um dann in einem ersten Telefonat mit Ihnen das weitere Vorgehen abstimmen zu können. Gerne können Sie sich aber auch per E-Mail oder über das Kontakformular auf dem Profil an uns wenden.
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Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze
Unsere Kanzlei in Leipzig befindet sich im Waldstraßenviertel in der Funkenburgstraße 17 und ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in nur wenigen Gehminuten über die Straßenbahnhaltestelle Leibnizstraße (Linien 3, 4, 7 oder 15) zu erreichen. Parkplätze können Sie im Viertel finden.
Unsere Kanzlei in Wurzen finden Sie im Zentrum in der Kannengießergasse 2 neben der Deutschen Bank. Parkplätze stehen vor dem Haus zur Verfügung.
Spezialisierungen
- Arbeitsrecht
- Beamtenrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mobbing
- Mutterschutz
- Personalvertretungsrecht
- Probezeit
- Schwarzarbeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
- Zeugniskorrektur
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
Ausbildungen
- Mediator
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht (DAV)
- Bürgerverein Waldstraßenviertel e.V.
- DATEV e.G.
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
- Leipziger Anwaltverein e.V.
- Leipziger Juristische Gesellschaft e.V.
Publikationen
Im Rahmen von Inhouse-Schulungen und Vorträgen vermittelt Rechtsanwältin Manuela M. Gerhard ihre arbeitsrechtlichen Kenntnisse an Fachanwälte, an Rechtsreferendare und insbesondere auch an Nichtjuristen verständlich weiter.
Eine Themenauswahl vergangener Vorträge und Inhouse-Schulungen finden Sie unter http://www.arbeitskanzlei.de
Kanzlei Impressum
IMPRESSUM | PFLICHTINFORMATION | DATENSCHUTZ | COPYRIGHT
Angaben gemäß § 5 TMG
Verantwortlich für den Inhalt der Website:
Rechtsanwältin Manuela M. Gerhard
arbeitskanzlei Gerhard
Fachkanzlei für Arbeitsrecht
Funkenburgstraße 17
04105 Leipzig
Telefon 0341 / 583 26 35
Telefax 0341 / 583 26 36
kanzlei@arbeitskanzlei.de
www.arbeitskanzlei.de
Soweit diese Website Inhalte in Ausübung des Berufes der in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte enthält, gilt folgendes:
Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Mitglieder der
Rechtsanwaltskammer Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden,
Telefon: 0351 / 31859-0, Telefax: 0351 / 3360899,
info@rak-sachsen.de, www.rak-sachsen.de
Für sie gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen (Siehe auch hier):
– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
– Fachanwaltsordnung (FAO)
– CCBE-Berufsregeln
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Der Berufshaftpflichtversicherer ist: HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover. Nicht erfasst vom räumlichen Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung ist die Tätigkeit als Rechtsanwalt über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros oder vor außereuropäischen Gerichten.
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© 2016 Text: Manuela M. Gerhard, Leipzig