Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Juli 2021 - 21 Sa 1291/20 Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat das Arbeitsverhältnis zwischen einem Technischen Leiter und seinem Arbeitgeber, einem in der Flüchtlingshilfe tätigen gemeinnützigen Verein, gemäß § 9 Kündigungsschutzgesetz gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst. Hintergrund: Der klagende Arbeitnehmer hatte in einem privaten Whattsapp-Chat "sehr herabwürdigende und verächtliche Äußerungen" über Geflüchtete und in der Flüchtlingshilfe tätige Menschen getätigt. Teilnehmer des Chats waren zwei weitere Beschäftigte des Vereins. Von den Äußerungen des Technischen Leiters erfuhr der arbeitgebende Verein, dessen ...
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Marco Atmaca
(Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Bochum)





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Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
Präzise Entscheidungshilfen und effektive Interessenvertretung - die Kanzlei für Arbeitsrecht ATM im Exzenterhaus Bochum vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer UND Arbeitgeber
Prozesserfahrung seit 2015 als Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern - der entscheidende Vorteil für Ihre Rechtsangelegenheit!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Marco Atmaca berät und vertritt seit 2015 Arbeitnehmer UND Arbeitgeber - aus Überzeugung, dass es im Arbeitsverhältnis nur gemeinsam funktioniert. Und weil es im Konfliktfall wichtig ist zu wissen, wie "die andere Seite tickt" und was bei außergerichtlichen Verhandlungen oder im Arbeitsrechtsprozess je nachdem, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber vertreten werden, zu beachten ist.
Spezialisierungen
Die Kanzlei für Arbeitsrecht ATM bietet Ihnen eine umfassende und persönliche
Beratung und Vertretung u.a. in folgenden Bereichen:
- Aufhebungsvertrag und Abfindung
- Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsvertrag und Geschäftsführeranstellungsvertrag
- Dienst- und Firmenwagen
- Freistellung vom Arbeitsverhältnis
- Urlaub
- Abmahnung
- Kündigung und Kündigungsschutzklage
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mobbing
- Mutterschutz
- Personalvertretungsrecht
- Probezeit
- Schwarzarbeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
- Zeugniskorrektur
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht Deutscher Anwaltverein
Kanzlei Impressum
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Kanzlei für Arbeitsrecht ATM
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Marco Atmaca
Universitätsstr.60
44789 Bochum
Telefon: 0234 / 52009541
Telefax: 0234 / 52009541-0
mail@atmaca-arbeitsrecht.de
USt-ID:Für den Inhalt verantwortlich gemäß § 5 TMG: RA Marco Atmaca (Anschrift wie oben).
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Ab dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist dann unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
Die Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalt und wurde nach bundesdeutschem Recht vom nordrhein-westfälischen Justizministerium nach bestandener zweiter juristischer Staatsprüfung und besonderem Zulassungsverfahren durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Hamm zuerkannt.
Als Rechtsanwalt bin ich an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie bei allen Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichten in der Bundesrepublik vertretungsberechtigt.
Zuständige Rechtsanwaltskammer (auch zuständig als Aufsichtsbehörde für die in ihrem Gebiet zugelassenen Rechtsanwälte):
Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
Telefon: 02381 / 98 50 00
Telefax: 02381 / 98 50 50
www.rechtsanwaltskammer-hamm.de
Folgende berufsrechtliche Regelungen gelangen zur Anwendung:
CCBE-Berufsregeln: Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen
UnionBRAO: Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAGO: Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
RVG: RechtsanwaltsvergütungsgesetzBORA: Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO: Fachanwaltsordnung
Die Regelungen sind bei der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de unter dem Stichwort Berufsrecht zu finden.
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Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus §51 BRAO. Rechtsanwalt Marco Atmaca ist versichert bei
R+ V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland;
Tel.: 01802/78724889, Fax: 0611/533-2408, E-Mail: ruv@ruv.de, Internet: http://www.ruv.de
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Arbeitsgericht München, Urteil vom 20.05.2022, Az. 7 Ca 8057/21 Das Arbeitsgericht München hat entschieden, dass die Zustellung einer Kündigung durch Einschreiben "eigenhändig" nicht allein durch Vorlage des digitalen Einlieferungsbelegs und Sendungsstatus nachgewiesen ist. Der Sachverhalt: Ein mittelständischer Arbeitgeber hatte einen seiner Außendienstmitarbeiter im Rahmen der Probezeit gekündigt. Die Kündigung erfolgte zunächst mündlich und sodann per Einschreiben "eigenhändig". Gegen diese Kündigungen setzte sich der Arbeitnehmer mittels Kündigungsschutzklage zur Wehr - und siegte vor dem Arbeitsgericht. Die mündlich ausgesprochene Kündigung war offensichtlich unwirksam wegen Verstoßes gegen das ...
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Arbeitsgericht Bochum, Urteil vom 05.08.2022 - 5 Ca 325/22 - Das Arbeitsgericht Bochum hat entschieden, dass die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Vorlage eines Corona-Testzertifikats von "Dr. Ansay" durch den Arbeitnehmer unwirksam gewesen ist. Der Fall: Ein Call-Center-Mitarbeiter eines bundesweit bekannten Video-Commerce-Anbieters erschien kurz nach Einführung der 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz (Ende November 2022) außerhalb seiner Dienstzeit im Unternehmen, um für einen privaten Anlass noch etwas von seinem Arbeitsplatz abzuholen. Ihm wurde von den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes jedoch der Zutritt verweigert, weil er die Bescheinigung über einen negativen Corona-Tests der "Arztpraxis Dr. med. Eva Maria Ansay" ...
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