Markus Hermann
Fachanwalt für Erbrecht & Familienrecht im Landkreis Landshut
Seit über 15 Jahren bin ich als Rechtsanwalt tätig und begann meine berufliche Laufbahn in der Stadt Landshut, in unmittelbarer Nähe des Amtsgerichts. Schon von Beginn an lag mein Schwerpunkt auf familienrechtlichen Themen wie Trennung und Scheidung, Unterhalt für Kinder und Erwachsene, Zugewinnausgleich, Eheverträge, Vaterschaft und Betreuung – um nur einige Beispiele zu nennen. Aufgrund meiner fundierten Fachkenntnisse wurde mir bereits drei Jahre nach meiner Zulassung der Titel Fachanwalt für Familienrecht verliehen.
In den darauffolgenden Jahren habe ich mein Tätigkeitsfeld erweitert und mich intensiv mit erbrechtlichen Angelegenheiten befasst. Dazu zählen Themen wie Testamente, Vorsorgevollmachten, Pflichtteilsansprüche, Erbscheine, Testamentsvollstreckung, Erbstreitigkeiten, Vermächtnisse sowie lebzeitige Vermögensübertragungen. Für meine Expertise auf diesem Gebiet wurde mir im Jahr 2018 der Titel Fachanwalt für Erbrecht verliehen.
Meinem beruflichen und regionalen Schwerpunkt im Raum Landshut bin ich stets treu geblieben. Seit 2018 führe ich meine eigene Kanzlei in der Gemeinde Essenbach im Landkreis Landshut.
Spezialisierungen
Familienrecht – Ihr Partner in schwierigen Zeiten
Ob es um Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen, Sorgerecht oder Eheverträge geht – familienrechtliche Konflikte sind oft emotional belastend und erfordern nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch ein sensibles Vorgehen. Mit über 15 Jahren Erfahrung stehe ich Ihnen in allen Bereichen des Familienrechts zur Seite und helfe Ihnen, Ihre Interessen mit Empathie und Durchsetzungskraft zu vertreten.
Erbrecht – Klarheit für Ihre Nachlassregelungen
Die Regelung des Nachlasses ist eine sensible Angelegenheit, die frühzeitig und rechtssicher gestaltet werden sollte. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung von Testamenten und Vorsorgevollmachten, berate Sie zu Pflichtteilsansprüchen oder begleite Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Erbschaftsstreitigkeiten. Als Fachanwalt für Erbrecht ist es mein Ziel, Ihnen klare Lösungen für komplexe erbrechtliche Fragestellungen zu bieten und Streitigkeiten nach Möglichkeit zu vermeiden.
Allgemeines Privatrecht – Ihre Rechte im Alltag durchsetzen
Im allgemeinen Privatrecht bin ich Ihr Ansprechpartner für eine Vielzahl alltäglicher Rechtsfragen. Ob es um Kaufverträge, Schadensersatzansprüche, Mietrecht oder andere zivilrechtliche Themen geht – ich berate Sie umfassend und vertrete Ihre Interessen vor Gericht oder in außergerichtlichen Verhandlungen.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Adoption
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Eherecht
- Ehevertrag
- Eingetragene Lebensgemeinschaft
- Einvernehmliche Scheidung
- Familienrecht
- Kindschaftsrecht
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Pflegschaft
- Scheidung
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Sorgerecht
- Unterhalt
- Unterhaltsrecht
- Vaterschaftsanfechtung
- Versorgungsausgleich
- Vormundschaft
- Erbengemeinschaft
- Erbrecht
- Erbschaftssteuererklärung
- Erbschein
- Erbteilung
- Internationales Privatrecht im ErbR
- Nachlass
- Nachlassinsolvenz
- Nachlasspflegschaft
- Nachlassverwaltung
- Patientenverfügung
- Pflichtteil
- Schenkungssteuererklärung
- Testament
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Übergabe zu Lebzeiten
- Vertragsgestaltung
- Vertretung bei Gericht oder Finanzamt
- Vorsorgevollmacht
- Vorweggenommene Erbfolge
Meine Fachanwaltschaften
- Familienrecht
- Erbrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein
- Bayerischer Anwaltsverein
- Landshuter Anwaltsverein
- Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF)
Kanzlei Impressum
Impressum, v.a. Angaben gemäß § 5 TMG, § 55 RStV
Anbieter | Rechtsanwalt Markus Hermann Schardthof 6, 84051 Essenbach Tel.:08703 – 98 98 666 Fax:08703 – 98 98 677 Mail:info@rahermann.de |
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USt-ID-Nr. | DE283342186 |
Berufsbezeichnungen | Rechtsanwalt (seit 2006) Fachanwalt für Familienrecht (seit 2009) Fachanwalt für Erbrecht (seit 2018) |
Zuständige Aufsichtsbehörde | Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München Tal 33 80331 München www.rak-muenchen.de |
Berufshaftplichtversicherung | Rechtsanwälte sind auf Grund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten, § 51 BRAO. Aktuell besteht meine Berufshaftpflichtversicherung bei der Fa. Markel International Insurance Company, Sophienstr. 26, 80333 München, Vers.-Nr. 52533499 |
Berufsrechtlichen Regelungen | Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) Fachanwaltsordnung (FAO) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln) Die Regelungen können auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de unter "Berufsrecht" sowie "Gebühren" eingesehen werden. |
Hinweispflicht nach § 36 VSBG | Zur Streitbeilegung ist ein Verfahren vor der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle möglich: Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München Tal 33 80331 München E-Mail:schlichtungsstelle@s-d-r.org |
Technische Umsetzung | addoro unique IT solutions |
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