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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Medizinrecht • Mediator

Markus Kehrbaum MLE

HCTL - HealthCare Tax & Law
Stormsweg 3
22085 Hamburg
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Über mich
HCTL - HealthCare Tax & Law
HCTL - HealthCare Tax & Law

Über die Kanzlei

HCTL ist eine auf das Gesundheitswirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei und steht Ihnen in Belangen ihres Berufes als Arzt/Ärztin, Zahnarzt / Zahnärztin, Apotheker*in, Psychotherapeut*in, Pfleger*in, Physiotherapeut*in, Logopäde/in und in den Anliegen Ihrer Praxis, Ihrer Apotheke, Ihres Pflegedienstes, Ihres Krankenhauses, Ihrer Einrichtung oder Ihres Unternehmens zur Seite.

HCTL ist Ihr Partner im Medizinrecht und in der Gesundheitswirtschaft. HCTL stellt Ihnen mit Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Markus Kehrbaum und seinem Kooperations- und Kompetenzteam ein umfassendes, praxisorientiertes Leistungsspektrum im Medizinrecht und in der Gesundheitswirtschaft zur Verfügung. Rechtsanwalt Markus Kehrbaum ist Fachanwalt für Medizinrecht, langjähriger Hochschuldozent im Sozial- und Gesundheitswesen sowie in Gremienarbeit (u. a. in Ethikkommissionen) erfahren.

HCTL berät Sie bei Gründung, Vertragsgestaltung, Unternehmenskauf, Praxisübernahmen bzw. Nachbesetzungen ebenso wie in Fragen zur Weiterentwicklung Ihrer Praxis, zu Kooperationen oder im Gesellschaftsrecht. HCTL schreibt Prävention und nachhaltiges Handeln groß, steht Ihnen bei Fragen zur Compliance, persönlichen Vorsorge und in erbrechtlichen Anliegen oder Gestaltungen der Unternehmensnachfolge zur Seite.

Strafverteidigung im Gesundheitswesen ist der besondere Kanzleischwerpunkt. Neben klassischer Strafverteidung verbindet RA Kehrbaum seine Kenntnisse im Strafrecht und Medizinrecht, um Mandanten in Krisenzeiten - bei Durchsuchung der Praxis, Untersuchungshaft und bei strafrechtlichen Ermittlungen zur Seite zu stehen.
Dabei gebührt dem "kleinen" Strafrecht, dem Berufsrecht / Kammerrecht, der Approbation und dem Disziplinarrecht besonderes Augenmerk. Strafverteidigung beginnt aber schon vor einem Ermittlungsverfahren. RA Kehrbaum sieht den präventiven Charakter straf- und berufsrechtlicher Beratung schon im Sinne einer guten Compliance, also Machbarkeit / Vertragsprüfung vor einer Aktivität.

HCTL steht für Sie in Streitigkeiten ein, insbesondere im (Steuer-)Strafrecht, im Medizinrecht (bspw. Regress- und Honorarstreitigkeiten, Zulassungs- und Approbationsrecht), Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht und im Forderungsmanagement.

HCTL - HealthCare Tax & Law

Spezialisierungen

Kompetenzfeld HealthCare

Umfasst die spezifischen Fragen der Gesundheitswirtschaft wie Medizinrecht, Arztrecht, Krankenhausrecht und Pflegerecht, insbesondere im Bereich Strafverteidigung im Gesundheitswesen, Medizinstrafrecht / Arztstrafrecht

 

Kompetenzfeld Tax

Umfasst die steuerrechtlich relevanten Themen, insbesondere die der Gesundheitswirtschaft und des Steuerstrafrechts.

 

Kompetenzfeld Law

Umfasst die rechtlichen Fragen Ihres Praxisalltages / Betriebsalltages sowie Ihrer persönlichen Situation bzgl. Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, sowie der Strafverteidigung / Strafrecht.

 

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Apothekenrecht
  • Arzneimittelrecht
  • Ärztliche Vertragsgestaltung
  • Ärztliches Berufsrecht
  • Ärztliches Vergütungsrecht
  • Bedarfsrecht
  • Chefarztvertragsrecht
  • Gebühren Ärzte
  • Gebühren Zahnärzte
  • Gesellschaft der Heilberufe
  • Hebammengesetz
  • Heilberufsrecht
  • Heilmittelwerbegesetz
  • Heilpraktikergesetz
  • Honorargutachten
  • Honorarverteilungsvertrag
  • Infektionsschutzgesetz
  • Krankenhausrecht
  • Krankenversicherungsrecht (MedR)
  • Meditinischer Sachverständiger
  • Medizinische Behandlung
  • Medizinproduktrecht
  • Medizinrecht
  • Patientenrecht
  • Pflegeversicherungsrecht (MedR)
  • Strahlenschutzverordnung
  • Vertragsarztrecht
  • Vertragsrecht der Heilberufe
  • Vertragszahnarztrecht
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Meine Fachanwaltschaften

  • Medizinrecht

Ausbildungen

  • Mediator

Korrespondenzsprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Ethikkommission der MSH – Medical School Hamburg
  • Mitglied der Ethikkommission der MSB – Medical School Berlin
  • RAV

Publikationen

  • Dozent für Sozial- und Medizinrecht (MSH – Medical School Hamburg)

    • Berufsecht und Ethik in der Psychotherapie
    • Medizinmanagement für Physiotherapeuten / Logopäden
    • Approbationskurs für Psychologische Psychothereupten (Berufsrecht / Medizinmanagement)

    2023: "Mit einem Bein im Knast - die Aufklärung" - ärztliche Fortbildung am Universitätsklinikum Münster (UKM)

    2026: Aufklärung, aktuelle Entwicklung - ärztliche Fortbildung am Universitätsklinikum Münster (UKM)

  • Kanzlei Impressum

    Impressum

    Anbieter gem. § 5 TMG (Telemediengesetz) sowie Informationen gem. DL-InfoV:

    Markus Kehrbaum, MLE

    Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht

    Wirtschaftsmediator

    Anschrift:

    Stormsweg 3, 22085 Hamburg

    eMail: kanzlei@hctl.de

    Tel.: 040 / 52 47 95 76 0

    Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind für die unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem Anbieter vorgesehen.

    Verantwortlich für Inhalte i.S. § 55 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunk-Staatsvertrag)

    Rechtsanwalt Markus Kehrbaum

    Anschrift: siehe oben;

    Email: kanzlei@hctl.de

    Die Berufsbezeichnung des Berufsträgers lautet auf „Rechtsanwalt“ und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

    Zuständige Rechtsanwaltskammer:

    Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Valentinskamp 88 D-20355 Hamburg

    Berufsrechtliche Vorschriften für Rechtsanwälte: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Berufsordnung (BORA) Fachanwaltsordnung (FAO) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), Rubrik „Berufsrecht“, auf Deutsch oder Englisch eingesehen und abgerufen werden (http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg)

    Berufshaftpflichtversicherung HDI Versicherung AG, 30659 Hannover

    Disclaimer / Haftpflicht-AGB

    Für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor deutschen Gerichten ist die Leistungspflicht auf maximal 1 Mio. Euro beschränkt, vor europäischen und außereuropäischen Gerichten besteht Leistungspflicht nur in Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssumme, soweit rechtlich zulässig maximal 1 Mio. Euro.

    Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten berufsrechtlich (§ 43a Abs. 4 BRAO) untersagt. Mandate werden vor Übernahme auf etwaige Interessenkonflikte geprüft.

    Außergerichtliche Streitschlichtung:

    Im Falle von Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung auf Antrag. Der Antrag ist bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer in Hamburg (§ 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO), angesiedelt an der Bundesrechtsanwaltskammer (www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de; E‐Mail: schlichtungsstelle@brak.de) zu stellen.

    Erklärung gem. § 36 Abs. 1 VSBG:

    Der Anbieter nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.

    Urheberrechtlicher Hinweis:

    Das Logo wurde von Anne Neuhaus (SUUTSCHE DESIGN, Hamburg / Wedel) und das Foto von Michaela Kuhn (Licht Form Arte studio für fotografie, Hamburg) erstellt, die Rechte liegen mit freundlicher Genehmigung der Künstler beim Anbieter.

    Dieses Impressum gilt, soweit nicht anders angegeben, für alle Online-Publikationen vom Anbieter RA Markus Kehrbaum oder HCTL, insbesondere unter

    www.gesundheitswirtschaftsrecht.de

    www.mkehrbaum.de

    www.hctl.de

    www.twitter.com/Medizinrecht_HH

    www.facebook.de/RA.MarkusKehrbaum

    Kanzlei Datenschutzerklärung

    Fachanwalt Markus Kehrbaum ist gelistet unter Rechtsanwalt Hamburg und Anwalt Medizinrecht Hamburg.
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