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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Martin Bechert

Bechert Rechtsanwälte
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Über mich
Bechert Rechtsanwälte

Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1998 ist Martin Bechert nahezu ausschließlich im Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Dank seiner Spezialisierung konnte er 2002 die Zulassung zur Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht erlangen. Rechtsanwalt Bechert versteht sich als Arbeitnehmeranwalt und vertritt daher nur Arbeitnehmer und Betriebsräte.

Mandate von Arbeitgebern übernimmt Rechtsanwalt Bechert nicht.

Außerdem ist Herr Rechtsanwalt Bechert seit 2001 Referent von Schulungen für Betriebsräte. Der gebürtige Bremer ging zunächst zum Studium der Rechtswissenschaften (Schwerpunkt Arbeitsrecht) an die Ludwig-Maximilians-Universität nach München. Anschließend absolvierte er sein Referendariat beim Kammergericht Berlin (Schwerpunkt Arbeitsrecht). Heute lebt Rechtsanwalt Bechert mit seiner Familie in Berlin-Schöneberg.

Spezialisierungen

Leistungen:

  • Arbeitgeberkündigung
  • Abfindung
  • Aufhebungsvertrag
  • Kündigungsschutzklage
  • Abmahnung widersprechen

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Altersteilzeit
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitskampfrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives ArbR
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Personalvertretungsrecht
  • Probezeit
  • Schwarzarbeit
  • Sonderurlaub
  • Sozialplan
  • Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
  • Tarifrecht
  • Tarifvertrag
  • Tarifvertragsrecht
  • Urlaubsanspruch
  • Vorstellungsgespräch
  • Zeugniskorrektur
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Meine Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht

Mitgliedschaften

  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband

  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht

  • Berliner Anwaltsverein

  • Institut Solidarische Moderne

  • Aktion Arbeitsunrecht

Impressionen zur Kanzlei

Kanzlei Impressum

Impressum

Informationen gemäß §§ 5, 6 Telemediengesetz (TMG): Diese Webseite ist der werbende Internetauftritt einer Rechtsanwaltskanzlei und stellt daher eine kommerzielle Kommunikation im Sinne von § 6 Abs.1 TMG dar.

Rechtsanwalt Martin Bechert

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Winterfeldtstraße 1
10781 Berlin

Tel.: 030 – 887 74 27 – 0
Fax : 030 – 887 74 27 – 27

bechert@arbeitsrecht-berlin.de

In der Kanzlei arbeiten ausschließlich deutsche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin sind. Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde Martin Bechert in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Es gelten die folgenden rechtlichen Regelungen für die Berufsausübung:

Die aktuellen Gesetzestexte finden Sie stets unter nachfolgendem Link:
Bundesrechtsanwaltskammer

Unverbindlichkeit von Angeboten:

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3. Alle Angebote sind unverbindlich. Wir behalten es uns vor, jederzeit ohne vorherige Ankündigung das Angebot zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung einzustellen.

Pflichtangabe nach DL-InfoV:

Rechtsanwalt Bechert unterhält bei der ERGO Versicherung AG, D-40198 Düsseldorf eine Berufshaftpflichtversicherung. Die deutsche Berufshaftpflichtversicherung deckt begründete Schadensersatzansprüche von Mandanten aus anwaltlicher Tätigkeit, wobei der räumliche Geltungsbereich der Versicherung wie folgt eingeschränkt ist: Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten

a.) über in anderen Staaten eingerichtet oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
b.) im Zusammenhang mit der Beratung oder Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
c.) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.

Steuernummer: 13/220/00481

Hinweis: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt Martin Bechert, Winterfeldtstraße 1, 10781 Berlin. Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich ggf. verfolgt.

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Businessfotografie Berlin: Karsten Schilling

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