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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Dr. Martin Heinzelmann

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Über mich
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  • Ausbildung zum Bankkaufmann und Finanzassistenten bei der Commerzbank AG. Danach Mitglied im Studienkreis der Commerzbank AG.
  • Erstes Staatsexamen an der Universität Tübingen. Referendariat und Zweites Staatsexamen OLG-Bezirk Stuttgart. Promotion (zum Dr. iur.) im Gesellschaftsrecht (bei Prof. Westermann, Uni Tübingen).
  • LL.M. (Legum Magistra/Master of Laws). Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Tätigkeit bei der Commerzbank AG, Filialen Stuttgart & Johannesburg (SA) sowie bei der US-Kanzlei Squire Sanders LLP (Frankfurt a.M.).
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Spezialisierungen

  • Zivilrecht
  • Arbeitsrecht
  • Kreditrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Strafrecht
  • GmbH-Recht
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Handelsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Bankrecht / Kapitalmarktrecht

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Aktien
  • Anlageberatung
  • Anlagebetrug
  • Anlegeranwalt
  • Anlegerrecht
  • Anleihe
  • BaFin
  • Bankaufsichtsrecht
  • Bankeinzug
  • Bankentgelterecht
  • Bankrecht
  • Bankrechtliche AGB
  • Bankvertragsrecht
  • Börsenrecht
  • Bürgschaft
  • Dahrlehen
  • Depotgeschäft
  • Dispokredit
  • EC-Kartenrecht
  • Electronic-Banking-Recht
  • Emissionsgeschäfte
  • Factoring
  • Finanzkommissionsgeschäft
  • Fonds
  • Fusionskontolle
  • Garantiegeschäft
  • Geldanlage
  • Geldwäsche
  • Gemeinschaftskonto
  • Internet-Banking-Recht
  • Investmenfonds
  • Investmentgeschäft
  • Kapitalanlagerecht
  • Kapitalmarktrecht
  • Kartenverlust
  • Konsortialgeschäft
  • Kontorecht
  • Kreditkartenrecht
  • Kreditrecht
  • Kreditsicherungsrecht
  • Kreditvertragsrecht
  • Lastschriftrecht
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  • Schiffsfonds
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  • Schufa
  • Überweisungsrecht
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Meine Fachanwaltschaften

  • Bank- und Kapitalmarktrecht

Mitgliedschaften

  • Alumni Universität Tübingen
  • Alumni Squire Sanders LLP
  • Juristische Gesellschaft Tübingen
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht (DAV)
  • DAZ (Deutsch-Amerikanisches Zentrum)
  • MIT Stuttgart (Mittelstandsvereinigung)
  • manager lounge
  • Business Club Stuttgart und IAC (International Associate Clubs)

Weitere Standorte

Niederlassung Frankfurt am Main

Bockenheimer Landstraße 17-19
60325 Frankfurt am Main
Deutschland

Telefon: 069-509588156
Telefax: 069-7704650

E-Mail:

Kanzlei Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG:
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Dr. Martin P. Heinzelmann
Kontakt

Remstalstraße 21
D-70374 Stuttgart-Bad Cannstatt

FON: 0711 91288762 I 0711 93595545
MOB: 0173 1694970 (24/7 erreichbar)

E-Mail: mph[at]heinzelmann-legal.eu

Bilderrechte/Copyright-Hinweis
Verantwortlich für den Internetauftritt:

Dr. Martin P. Heinzelmann

USt-IdNr.: DE287290898

Dr. Martin P. Heinzelmann ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, die auch zuständige Aufsichtbehörde ist. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland Baden-Württemberg) verliehen.

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Vorschriften:

Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsawaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)

Die Einzelheiten können Sie nachlesen unter: www.brak.de unter dem Menüpunkt „Berufsrecht“.

Jede Verwendung von Texten, Bildern, Grafiken und Programmcodes bedarf der schriftlichen Genehmigung des Urhebers.
Berufsbezeichnung:

Dr. Martin Heinzelmann ist in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an. Rechtsanwaltskammer Stuttgart: www.rak-stuttgart.de
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Streitbeilegungsstelle: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl. Website: https://www.verbraucher-schlichter.de

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Bankrecht und Kapitalmarktrecht

In einem raffinierten Betrugsfall erhielt ich sowohl mentale Unterstützung als auch eine kompetente Beratung und Vertretung. Würde mich in einem erneuten Fall wieder an diesen Anwalt wenden!

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23.04.2025 Dr. Martin Heinzelmann
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Kunden der ING-DiBa aufgepasst! Sie sind Inhaber einer VISA-Card und Ihnen wurden Beträge durch Sie nicht autorisiert abgebucht? Dann stehen Ihre Chancen gut, das abverfügte Geld von der ING erstattet zu bekommen. Dies gelang uns jüngst im Rahmen nicht autorisierter Kreditkartenverfügungen. Alle abverfügten Beträge wurden letztenlich erstattet. Unsere Mandantin ist hoch erfreut. Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Serivces, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M.

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12.04.2025 Dr. Martin Heinzelmann
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Zwischen Vertrauen und Vertrag – Wenn Geld die Fronten klärt Gerade unter Bekannten oder Verwandten sind Bargeldübergaben üblich, ohne dass dabei der Vertragszweck schriftlich festgehalten wird. Die Vereinbarung beruht auf dem Vertrauen, dass sich beide Parteien an die vermeintlich gegenseitig vereinbarten Vertragsbedingungen halten. Doch nicht selten endet dieses Vertrauen in einem gerichtlichen Verfahren, wenn plötzlich eine Rückzahlungsforderung folgt. Allerdings kommt es dann bei der Rückzahlungsforderung hin und wieder zu Konflikten. War es ein wohlwollendes Geschenk oder ein Darlehen, das zurückgezahlt werden muss? Gerade in familiären oder persönlichen Beziehungen kommt es oft zum Streit über die Rechtsnatur der Zuwendung – mit teils erheblichen finanziellen ...

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