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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Dr. Martin Heinzelmann

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Über mich
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  • Ausbildung zum Bankkaufmann und Finanzassistenten bei der Commerzbank AG. Danach Mitglied im Studienkreis der Commerzbank AG.
  • Erstes Staatsexamen an der Universität Tübingen. Referendariat und Zweites Staatsexamen OLG-Bezirk Stuttgart. Promotion (zum Dr. iur.) im Gesellschaftsrecht (bei Prof. Westermann, Uni Tübingen).
  • LL.M. (Legum Magistra/Master of Laws). Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Tätigkeit bei der Commerzbank AG, Filialen Stuttgart & Johannesburg (SA) sowie bei der US-Kanzlei Squire Sanders LLP (Frankfurt a.M.).
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Spezialisierungen

  • Zivilrecht
  • Arbeitsrecht
  • Kreditrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Strafrecht
  • GmbH-Recht
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Handelsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Bankrecht / Kapitalmarktrecht

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Aktien
  • Anlageberatung
  • Anlagebetrug
  • Anlegeranwalt
  • Anlegerrecht
  • Anleihe
  • BaFin
  • Bankaufsichtsrecht
  • Bankeinzug
  • Bankentgelterecht
  • Bankrecht
  • Bankrechtliche AGB
  • Bankvertragsrecht
  • Börsenrecht
  • Bürgschaft
  • Dahrlehen
  • Depotgeschäft
  • Dispokredit
  • EC-Kartenrecht
  • Electronic-Banking-Recht
  • Emissionsgeschäfte
  • Factoring
  • Finanzkommissionsgeschäft
  • Fonds
  • Fusionskontolle
  • Garantiegeschäft
  • Geldanlage
  • Geldwäsche
  • Gemeinschaftskonto
  • Internet-Banking-Recht
  • Investmenfonds
  • Investmentgeschäft
  • Kapitalanlagerecht
  • Kapitalmarktrecht
  • Kartenverlust
  • Konsortialgeschäft
  • Kontorecht
  • Kreditkartenrecht
  • Kreditrecht
  • Kreditsicherungsrecht
  • Kreditvertragsrecht
  • Lastschriftrecht
  • Leasing
  • Lohnpfändung
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  • Online-Banking
  • Pfandbriefgeschäft
  • Rücklastschrift
  • Scheckrecht
  • Schiffsfonds
  • Schrottimmobilien
  • Schufa
  • Überweisungsrecht
  • Verbraucherkreditrecht
  • Vermögensverwahrungsrecht
  • Vermögensverwaltungsrecht
  • Wechselrecht
  • Wertpapierhandelsrecht
  • Zahlungsverkehrsrecht
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Meine Fachanwaltschaften

  • Bank- und Kapitalmarktrecht

Mitgliedschaften

  • Alumni Universität Tübingen
  • Alumni Squire Sanders LLP
  • Juristische Gesellschaft Tübingen
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht (DAV)
  • DAZ (Deutsch-Amerikanisches Zentrum)
  • MIT Stuttgart (Mittelstandsvereinigung)
  • manager lounge
  • Business Club Stuttgart und IAC (International Associate Clubs)

Weitere Standorte

Niederlassung Frankfurt am Main

Bockenheimer Landstraße 17-19
60325 Frankfurt am Main
Deutschland

Telefon: 069-509588156
Telefax: 069-7704650

E-Mail:

Kanzlei Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG:
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Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Martin P. Heinzelmann
Kontakt

Remstalstraße 21
D-70374 Stuttgart-Bad Cannstatt

FON: 0711 91288762 I 0711 93595545
MOB: 0173 1694970 (24/7 erreichbar)

E-Mail: mph[at]heinzelmann-legal.eu

Bilderrechte/Copyright-Hinweis
Verantwortlich für den Internetauftritt:

Dr. Martin P. Heinzelmann

USt-IdNr.: DE287290898

Dr. Martin P. Heinzelmann ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, die auch zuständige Aufsichtbehörde ist. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland Baden-Württemberg) verliehen.

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Vorschriften:

Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsawaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)

Die Einzelheiten können Sie nachlesen unter: www.brak.de unter dem Menüpunkt „Berufsrecht“.

Jede Verwendung von Texten, Bildern, Grafiken und Programmcodes bedarf der schriftlichen Genehmigung des Urhebers.
Berufsbezeichnung:

Dr. Martin Heinzelmann ist in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an. Rechtsanwaltskammer Stuttgart: www.rak-stuttgart.de
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Bewertungen von Fachanwalt Dr. Martin Heinzelmann

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SternSternSternSternStern61 Bewertungen
4.8 von 5.0 •
Stand: 09.11.2025
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4.8 von 5.0 •
Stand: 27.02.2019

SternSternSternSternSternBewertung von L. G. • 11.10.2025
Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Ich habe mich während des gesamten Verfahrens gut beraten und vertreten gefühlt. Schnelle Rückmeldungen und klare Kommunikation. Absolut empfehlenswert!

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SternSternSternSternSternBewertung von S. L. • 11.09.2025

Herr Heinzelmann überzeugt durch seine langjährige Erfahrung und Fachkompetenz. Er begegnet seinen Mandanten aufgeschlossen und schafft sofort Vertrauen. Sehr souveräne und zielgerichtete Interessenvertretung!

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SternSternSternSternSternBewertung von E. B. • 06.09.2025
Insolvenzrecht

Herr Heinzelmann hat mich in einer sehr schwierigen finanziellen Situation kompetent, verständlich und engagiert beraten. Besonders schätze ich seine klare Kommunikation, seine schnelle Reaktion auf meine Fragen und sein ehrliches Auftreten. Ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt und bin froh, ihn an meiner Seite zu haben. Absolut empfehlenswert im Bereich Insolvenz- und Sanierungsrecht!

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Betrugsfall: Postbank erstattet unserem Mandanten € 69.000,00.-!
07.11.2025 Dr. Martin Heinzelmann
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Postbankkunden aufgepasst! Phishing-Fall: Postbank erstattet unserem Mandanten € 69.000,00.-! Sie sind Opfer eines  Phishing-Angriffs  und Kundengelder wurden von Ihrem  Postbankkonto  abverfügt! Gute Nachricht:  In einem von uns betreuten Fall erstattete die Postbank unserem Mandanten des gesamten Schaden in Höhe von  € 69.000,00.- ! Unserem Mandanten war im Zuge einer verlustig gegangenen Zahlungskarte der Postbank, einhergehender Sperrung und Neubestellung einer solchen durch strafrechtlich relevante Handlungen per 06.10.2025 ein Schaden in Höhe von € 69.000,00.- (€ 4.000,00.- (Barabhebung) und per Überweisung: € 35.000,00.-/€ 30.000,00.-) im Zuge von drei  nicht autorisierten Transaktionen auf Drittkonten  ...

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Konto leergeräumt oder Kreditkarte missbraucht? Haftet Ihre Bank?
03.11.2025 Dr. Martin Heinzelmann
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Konto leergeräumt oder Kreditkarte missbraucht? Haftet Ihre Bank? Sie wurden quasi über Nacht um Ihr Vermögen gebracht oder relevante Geldbeträge wurden gegen Ihren Willen abverfügt und auf Drittkonten transferiert? Dann sollten Sie an eine Inanspruchnahme Ihrer Bank/Ihres Zahlungsdienstleisters denken! Hintergrund: Bei fehlender Autorisierung eines Zahlungsvorgangs haben Sie einen  Anspruch gegen Ihre Bank auf Kontowiederherstellung  - § 675 u S. 2 BGB.  Dies hat seitens Ihrer Bank unverzüglich zu geschehen". Sie haben den Schaden mitverursacht?  Selbst dies schadet in der Regel nicht, wenn Ihre Bank keine starke Kundenauthentifizierung verlangt hat (sog.  2-Faktor-Authentifizierung )!  Diese ist nur gegeben, wenn Ihnen im ...

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Geldschenkung oder Darlehen?
24.10.2025 Dr. Martin Heinzelmann
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Geschenkt oder geliehen? – eine rechtliche Abgrenzung von Schenkungs- und Darlehensverträgen   Im Alltag verschwimmen die Grenzen zwischen „geschenkt“ und „geliehen“ oft – insbesondere unter Lebenspartnern: einer zahlt für den anderen Urlaube, Möbel oder ein Auto. Nach Trennung entsteht Streit über den Charakter dieser Zuwendungen. Doch juristisch macht es einen gewaltigen Unterschied, ob eine Schenkung oder ein Darlehensvertrag vorliegt. Diese Abgrenzung kann über Rückzahlungsansprüche, Steuern, erbrechtliche Ansprüche und sogar Familienfrieden entscheiden, sodass es umso wichtiger ist, die Bewertung anhand von wesentlichen Kriterien zu treffen. In diesem Beitrag erläutern wir die wichtigsten rechtlichen Unterschiede und geben ...

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