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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Dr. Martin Heinzelmann

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Über mich
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  • Ausbildung zum Bankkaufmann und Finanzassistenten bei der Commerzbank AG. Danach Mitglied im Studienkreis der Commerzbank AG.
  • Erstes Staatsexamen an der Universität Tübingen. Referendariat und Zweites Staatsexamen OLG-Bezirk Stuttgart. Promotion (zum Dr. iur.) im Gesellschaftsrecht (bei Prof. Westermann, Uni Tübingen).
  • LL.M. (Legum Magistra/Master of Laws). Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Tätigkeit bei der Commerzbank AG, Filialen Stuttgart & Johannesburg (SA) sowie bei der US-Kanzlei Squire Sanders LLP (Frankfurt a.M.).
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Spezialisierungen

  • Zivilrecht
  • Arbeitsrecht
  • Kreditrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Strafrecht
  • GmbH-Recht
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Handelsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Bankrecht / Kapitalmarktrecht

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Aktien
  • Anlageberatung
  • Anlagebetrug
  • Anlegeranwalt
  • Anlegerrecht
  • Anleihe
  • BaFin
  • Bankaufsichtsrecht
  • Bankeinzug
  • Bankentgelterecht
  • Bankrecht
  • Bankrechtliche AGB
  • Bankvertragsrecht
  • Börsenrecht
  • Bürgschaft
  • Dahrlehen
  • Depotgeschäft
  • Dispokredit
  • EC-Kartenrecht
  • Electronic-Banking-Recht
  • Emissionsgeschäfte
  • Factoring
  • Finanzkommissionsgeschäft
  • Fonds
  • Fusionskontolle
  • Garantiegeschäft
  • Geldanlage
  • Geldwäsche
  • Gemeinschaftskonto
  • Internet-Banking-Recht
  • Investmenfonds
  • Investmentgeschäft
  • Kapitalanlagerecht
  • Kapitalmarktrecht
  • Kartenverlust
  • Konsortialgeschäft
  • Kontorecht
  • Kreditkartenrecht
  • Kreditrecht
  • Kreditsicherungsrecht
  • Kreditvertragsrecht
  • Lastschriftrecht
  • Leasing
  • Lohnpfändung
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  • Online-Banking
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Meine Fachanwaltschaften

  • Bank- und Kapitalmarktrecht

Mitgliedschaften

  • Alumni Universität Tübingen
  • Alumni Squire Sanders LLP
  • Juristische Gesellschaft Tübingen
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht (DAV)
  • DAZ (Deutsch-Amerikanisches Zentrum)
  • MIT Stuttgart (Mittelstandsvereinigung)
  • manager lounge
  • Business Club Stuttgart und IAC (International Associate Clubs)

Weitere Standorte

Niederlassung Frankfurt am Main

Bockenheimer Landstraße 17-19
60325 Frankfurt am Main
Deutschland

Telefon: 069-509588156
Telefax: 069-7704650

E-Mail:

Kanzlei Impressum

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Dr. Martin P. Heinzelmann
Kontakt

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D-70374 Stuttgart-Bad Cannstatt

FON: 0711 91288762 I 0711 93595545
MOB: 0173 1694970 (24/7 erreichbar)

E-Mail: mph[at]heinzelmann-legal.eu

Bilderrechte/Copyright-Hinweis
Verantwortlich für den Internetauftritt:

Dr. Martin P. Heinzelmann

USt-IdNr.: DE287290898

Dr. Martin P. Heinzelmann ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, die auch zuständige Aufsichtbehörde ist. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland Baden-Württemberg) verliehen.

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Vorschriften:

Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsawaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)

Die Einzelheiten können Sie nachlesen unter: www.brak.de unter dem Menüpunkt „Berufsrecht“.

Jede Verwendung von Texten, Bildern, Grafiken und Programmcodes bedarf der schriftlichen Genehmigung des Urhebers.
Berufsbezeichnung:

Dr. Martin Heinzelmann ist in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an. Rechtsanwaltskammer Stuttgart: www.rak-stuttgart.de
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Bewertungen von Fachanwalt Dr. Martin Heinzelmann

Bewertung auf fachanwalt.de
SternSternSternSternStern64 Bewertungen
4.8 von 5.0 •
Stand: 15.06.2026
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SternSternSternSternStern195 Bewertungen
5.0 von 5.0 •
Stand: 08.01.2021
Bewertung auf juraforum.de
SternSternSternSternStern1 Bewertung
4.8 von 5.0 •
Stand: 27.02.2019

SternSternSternSternSternBewertung von B. M. • 14.04.2026
Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Ich bin sehr froh, dass ich mich für diesen Anwalt entschieden habe. Mein Fall schien anfangs aussichtslos, doch er hat sich mit großem Einsatz darum gekümmert und mir neue Hoffnung gegeben.Besonders beeindruckt hat mich seine ständige Erreichbarkeit, egal ob abends oder am Wochenende, er war immer für mich da und hat mich zuverlässig unterstützt.Am Ende konnte der Fall erfolgreich abgeschlossen werden. Für seine Hilfe und sein Engagement bin ich ihm sehr dankbar und kann ihn nur weiterempfelen.

Ja, ich empfehle Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann weiter.
Detailbewertung:
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SternSternSternSternSternBewertung von N. O. • 30.12.2025
Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Sehr empfehlenswerter Anwalt! Nach einem ersten Telefonat mit Herrn Heinzelmann habe ich schnell einen Termin erhalten. Auch dass ich mein Kind mitbringen musste, war überhaupt kein Problem - äußerst kinderfreundlich. Herr Heinzelmann hat sehr zügig und zuverlässig gearbeitet, sogar am Wochenende, und dabei sehr gute Erfolge erzielt. Vielen Dank für die tolle Unterstützung. Klare Weiterempfehlung!

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SternSternSternSternSternBewertung von S. M. • 12.12.2025
Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Unglaublich schnelle und effektive Hilfe bei Ärger mit der Bank

Dr. Heinzelmann hat mir bei einem Konflikt mit meiner Bank unglaublich schnell geholfen. Nach unserem Treffen am Freitag ging schon am Samstag sein Schreiben raus, und am Montagmorgen hatte ich mein Geld zurück. Eine absolute Empfehlung für jeden, der kompetente und zügige Hilfe im Bankrecht braucht!

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Geldwäscheverdacht - Sie als Betroffener?
19.03.2026 Dr. Martin Heinzelmann
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Geldwäsche § 261 StGB   Die Geldwäsche gem. § 261 StGB stellt allgemein jede Handlung dar, die das Ziel verfolgt, Gegenstände, die aus einer rechtswidrigen Tat gewonnen wurden, dem Zugriff der Strafverfolgung zu entziehen. Derartige Einnahmen werden häufig durch Steuerhinterziehung, Raub, Erpressung, Drogen- und Waffenhandel generiert. Eine besondere Rolle spielt dabei oftmals die organisierte Kriminalität . In der Praxis können aber auch rechtstreue Bürger der Geldwäsche verdächtigt werden. Diese sind oftmals selbst Opfer von einem sog. Finanzagenten-Betrugs . Hierbei bieten Kriminelle, oftmals über seriös erscheinender Plattformen, einfach auszuführende und lukrative Tätigkeiten an, wodurch Privatpersonen als Finanzagenten ...

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OLG Karlsruhe/Phishing-Fall: Sparkasse Karlsruhe muss Kunden über € 42.000,00.- erstatten! Sieg für unsere Kanzlei!
23.12.2025 Dr. Martin Heinzelmann
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Böse Bescherung kurz vor Weihnachten für die Sparkasse Karlsruhe.  Nicht hinreichende Vergleichsbereitschaft stellte sich für die Sparkasse als fatal heraus:  OLG Karlsruhe/17. Zivilsenat  weist Berufung der Beklagten zurück und gibt unserer Klage vollumfänglich Recht! Unser Mandant ist überglücklich! Dieser Fall hat Signalwirkung! Wir berichteten bereits im Jahr 2023 nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils (Landgericht Karlsruhe) wie folgt:  Herbe Niederlage für die  Sparkasse Karlsruhe  vor dem  Landgericht Karlsruhe  (Urt. v. 23.11.2023, 2 O 312/22, nicht rechtskräftig)! Dem betroffenen Sparkassenkunden wurde durch  122 (!) Belastungsbuchungen  im Raum Bonn das Konto leergeräumt. Die Sparkasse Karlsruhe wurde ...

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Betrugsfall: Postbank erstattet unserem Mandanten € 69.000,00.-!
07.11.2025 Dr. Martin Heinzelmann
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Postbankkunden aufgepasst! Phishing-Fall: Postbank erstattet unserem Mandanten € 69.000,00.-! Sie sind Opfer eines  Phishing-Angriffs  und Kundengelder wurden von Ihrem  Postbankkonto  abverfügt! Gute Nachricht:  In einem von uns betreuten Fall erstattete die Postbank unserem Mandanten des gesamten Schaden in Höhe von  € 69.000,00.- ! Unserem Mandanten war im Zuge einer verlustig gegangenen Zahlungskarte der Postbank, einhergehender Sperrung und Neubestellung einer solchen durch strafrechtlich relevante Handlungen per 06.10.2025 ein Schaden in Höhe von € 69.000,00.- (€ 4.000,00.- (Barabhebung) und per Überweisung: € 35.000,00.-/€ 30.000,00.-) im Zuge von drei  nicht autorisierten Transaktionen auf Drittkonten  ...

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