Ich kann Dr. Martin Kupka und die Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried mit gutem Gewissen weiterempfehlen. Dr. Kupka hat sich meine Situation und Probleme in der Arbeit aufmerksam angehört und mir gleich beim ersten Termin eine umfassende Übersicht meiner Möglichkeiten aufgezeigt, was seine große Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts deutlich macht. Ich konnte die heikle Angelegenheit gut in seine Hände übergeben und er hat alles perfekt geregelt. Dr. Kupka hat mich während des gesamten Prozesses professionell begleitet und unterstützt. Auch das Team der Anwaltskanzlei Kupka & Stielfried war stets sehr kompetent, freundlich und zuvorkommend.
Sollte ich wieder Schwierigkeiten im beruflichen Kontext haben, werde ich sicherlich wieder Dr. Kupka kontaktieren.
Dr. Martin Kupka
Dr. Martin Kupka - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich seit knapp 20 Jahren Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Führungsräfte, Geschäftsführer und Betriebsräte in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Als ehemaliger Personaler und Leiter der Rechtsabteilung in einem internationalen Unternehmen sind mir auch die arbeitsrechtlichen Themen innerhalb von großen und kleinen Firmen vertraut.
Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von leitenden Angestellten und von Arbeitgebern, wobei ich hier neben der Unterstützung bei der Beendigung von Arbeitsverhätlnissen durch Kündigung und Aufhebungsvertrag vor allem auch Unterstützung bei Restrukturierungen sowie große Erfahrung im Bereich der variablen Vergütungen (Bonus, Provision, Tantieme) anbiete.
Besonders wichtig ist es mir, für die Anliegen meiner Mandanten maßgeschneiderte Lösungen zu finden und diese mit Nachdruck zu verfolgen.
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried - Die Kanzlei für Arbeitsrecht in München
Unsere Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried ist mit sechs Anwälten, davon drei Fachanwälte für Arbeitsrecht, seit über zehn Jahren eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in München.
Unsere Mandanten sind Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte, Führungskräfte und Geschäftsführer. Daher kennen wir das Arbeitsrecht in allen Facetten und von den verschiedensten Blickwinkeln.
Kostentransparenz ist uns wichtig. Auf Wunsch können Sie gerne mit einem Rechtsanwalt eine kurze kostenfreie telefonische Ersteinschätzung über die voraussichtlichen Kosten für die Bearbeitung Ihres Mandats bei uns einholen. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Unsere Rechtsanwälte verfügen über Berufserfahrung als Personaler und Leiter der Rechtsabteilung in großen internationalen Unternehmen, als Syndikusrechtsanwälte bei Arbeitgeberverbänden oder Unternehmen oder auch aus Großkanzleien. Mit dieser gebündelten Erfahrung beraten und vertreten wir Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts bis hin zum Betriebsverfassungsrecht, Datenschutzrecht und Gesellschaftsrecht.
Wir bieten Ihnen das Wissen und die Erfahrung aus 800 Mandaten und 300 Gerichtsverfahren pro Jahr sowie regelmäßigen Fortbildungen in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Warum zum Fachanwalt ?
Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ dürfen nur Rechtsanwälte führen, die besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben haben. Rechtsanwälte müssen ihre theoretischen Kenntnisse durch erfolgreich absolvierte Prüfungen belegen und ihre praktischen Erfahrungen durch eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein muss. Ein Rechtsanwalt kann bis zu drei Fachanwaltstitel führen. Er muss sich fortlaufend in seinem Fachgebiet fortbilden. Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ wird nach der Fachanwaltsordnung von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf!
Ich biete Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht meine kompetente professionelle Beratung in allen Fragen des Arbeitsrechts und meine uneingeschränkte Unterstützung bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte an. Vereinbaren Sie einen ersten Gesprächstermin in meiner Kanzlei, in dem wir Ihre rechtliche Situation erörtern und Lösungsansätze für Ihr Rechtsproblem besprechen können.
Spezialisierungen
Zu meinen Leistungen im Arbeitsrecht gehören unter anderem folgende Bereiche:
- Beratung und Vertretung von Arbeitgebern
- Beratung und Vertretung von leitenden Angestellten, Führungskräften und Geschäftsführern
- Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern
- variable Vergütung (Bonus, Tantieme, Provision)
- Kündigung und Kündigungsschutzklagen
- Verhandeln von Aufhebungsverträgen
- Vertretung vor den Arbeitsgerichten
- Teilzeit (v.a. auch Elternteilzeit)
- Begleitung von Restrukturierungen
- Abfindung
- Freistellung
- Erstellen und Überarbeiten von Arbeitsverträgen
- Vergütung
- Abmahnung
- Urlaub
- Krankheit
- Mutterschutz und Elternzeit
- Betriebsvereinbarungen
- Verhandlungen mit dem Betriebsrat
- Sozialplan und Interessenausgleich
- Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
- Scheinselbständigkeit
- Handelsvertreterrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mutterschutz
- Personalvertretungsrecht
- Probezeit
- Schwarzarbeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
- Zeugniskorrektur
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Deutsche Fachanwaltvereinigung e.V.
- Münchener AnwaltVerein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
Kanzlei Impressum
Pflichtangaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG):
Verantwortliche für den Inhalt der Webseite und redaktionell Verantwortliche: Rechtsanwalt Dr. Martin Kupka, Rechtsanwalt Atilla Graf von Stillfried-Rattonitz
Name und Anschrift: Rechtsanwälte Kupka & Stillfried, Boschetsrieder Str. 67, 81379 München
Rechtsform: Rechtsanwälte Kupka & Stillfried ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Die Partnerschaft ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München unter PR 1274 eingetragen. Die Partner sind Rechtsanwalt Dr. Martin Kupka und Rechtsanwalt Atilla Graf von Stillfried-Rattonitz.
Angabe der Aufsichtsbehörde: Vorstand der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München, Tal 33, 80331 München
Berufsbezeichnung und zuständige Kammer: Dr. Martin Kupka und Atilla Graf von Stillfried-Rattonitz sind als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und gehören der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München an.
Berufshaftpflichtversicherung: Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Die oben genannten Regelungen sind auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter “Berufsrecht” abrufbar (http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht).
Die auf dieser Webseite dargebotenen Inhalte und Meinungen dienen ausschließlich der Darstellung der Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung aller Informationen auf dieser Seite kann keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Für die Inhalte externer Links übernehme ich trotz sorgfältiger inhaltlicher Überprüfung keinerlei Haftung. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich die Betreiber dieser Seiten verantwortlich.
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Ich möchte meine uneingeschränkte Empfehlung für die Anwaltskanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried PartG mbB aussprechen. Seit 2015 Jahren werde ich von Dr. Martin Kupka und seinem Team im Bereich Arbeitsrecht vertreten und kann nur Positives berichten.
Was mir besonders imponiert, ist die Kombination aus hoher fachlicher Kompetenz und menschlichem Einfühlungsvermögen. Dr. Martin Kupka nimmt sich stets die Zeit, meine Anliegen gründlich zu verstehen und bietet maßgeschneiderte Lösungen an. In jeder Phase des Verfahrens fühle ich mich gut informiert und betreut.
Die erfolgreiche Vertretung in meinen Fällen zeugt von der Professionalität und dem Engagement der Kanzlei. Durch die klare Kommunikation und die transparente Kostenstruktur habe ich jederzeit das Gefühl, in guten Händen zu sein.
Ich schätze die schnelle Reaktionszeit und die pragmatische Herangehensweise von Dr. Martin Kupka. Jeder Fall wird mit größter Sorgfalt behandelt, was sich in den positiven Ergebnissen widerspiegelt.
Zusammengefasst kann ich die Anwaltskanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried PartG mbB jedem, der auf der Suche nach einem verlässlichen und kompetenten Partner im Arbeitsrecht ist, wärmstens empfehlen. Vielen Dank für die hervorragende Arbeit und die langjährige Unterstützung!
Mir wurde ungerecht gekündigt und habe mich an die Kanzlei von Herrn Dr. Kupka gewendet. Die Umstände meiner Kündigung und auch die Handhabung durch meinen ehemaligen Arbeitgeber war schwierig und auch kaum durchsichtig für mich als Leihen. Herr Dr. Kupka übernahm meinen Fall und von der ersten Minute der Kommunikation mit ihm habe ich das Gefühl bekommen, dass ich gut aufgehoben bin und dass Herr Dr. Kupka den absoluten Durch- und Überblick hatte. Jederzeit konnte ich mich mit Fragen und Sorgen an ihn wenden. Er ist sehr geduldig und hat ein offenes Ohr für seine Mandanten. Er hat den Prozess professionell gehandhabt und ich würde jederzeit wieder zu ihm gehen und auch 100 prozentig weiterempfehlen! Er hat für mich das beste aus meinem Fall herausgeholt und ich bedanke mich von Herzen für die Betreuung von ihm und der gesamten Kanzlei!
Ich war sehr froh, Herrn Dr. Kupka frühzeitig an meiner Seite gehabt zu haben. Durch seine sehr kompetente Beratung und Bearbeitung meines Anliegens konnte der Schock der Kündigung nach 20 Jahren etwas gemildert werden.
Während des Rechtsstreits mit meinem AG konnte man Hr. Dr. Kupka immer schriftlich oder telefonisch erreichen. Durch seine empathische Art war es ihm jederzeit möglich auf meine Fragen und Bedürfnisse einzugehen und offen und ehrlich mir die Rechtssituation darzulegen.
Vielen Dank an Hr. Dr. Kupka und seinem gesamten Team. Ich werde die Dienste wärmstens weiter empfehlen.
Ich wurde durch eine Empfehlung auf Herrn Dr. Kupka aufmerksam und bzgl. Arbeitsrecht und Kündigung erstklassig beraten. Auch die Kommunikation verlief stets schnell und pragmatisch und Herr Kupka schaffte es durch seine ruhige und angenehme Art, einen für alle Beteiligten guten Kompromiss zu finden. Nicht nur fachlich sondern auch menschlich ein top Anwalt, den ich selbst gerne weiterempfehle!
Bei einer möglichen strategischen Änderung des Unternehmens und damit möglich einhergehenden Aufhebungsvereinbarungen, habe ich mit Herrn Dr. Martin Kupka als Anwalt für Arbeitsrecht sehr gute Erfahrungen gemacht und bin zu Aufhebungsverträgen, Freistellungen und Abfindungsmöglichkeiten sehr gut beraten worden.
Herrn Dr. Kupka kann ich als guten Anwalt für Arbeitsrecht uneingeschränkt empfehlen! Kündigung - objektive Einschätzung - sachliche unkomplizierte Beratung - Aufzeigen möglicher Wege - Festlegung passender Strategie - Zeitplan - optimale Abwicklungsvereinbarung ausgehandelt - außergerichtliche Lösung
Von Anfang an fühlte ich mich sicher aufgehoben; bin mit erzieltem Ergebnis absolut zufrieden!
Herr Kupka hat mich kompetent und freundlich im Zusammenhang mit der Kündigung meines Arbeitsvertrags und mit meinem Arbeitszeugnis hervorragend beraten. Ich kann ihn bestens weiterempfehlen.
Achtung: Sperrzeit! So vermeiden Sie den Verlust von Arbeitslosengeld nach einem Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht – Aufhebungsvertrag und Sperrzeit beim Arbeitslosengeld Ein Arbeitsverhältnis kann nicht nur durch Kündigung beendet werden, sondern auch durch einen Aufhebungsvertrag . Doch Vorsicht: Die Unterzeichnung eines solchen Vertrags birgt das Risiko einer Sperrzeit, in der zunächst kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. In diesem Beitrag erläutern wir, unter welchen Voraussetzungen eine Sperrzeit verhängt wird und wie sich diese unter Umständen vermeiden lässt. Aufhebungsvertrag statt Kündigung: Risiken beachten Immer mehr Arbeitgeber bieten bei einer geplanten Kündigung zunächst einen Aufhebungsvertrag an, um langwierige ...
WeiterlesenReform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) – Neues zur Kettenbefristung für Wissenschaftler Unsere Kanzlei befasst sich seit vielen Jahren intensiv mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und den Entwicklungen, die dieses Gesetz in der Praxis hervorgebracht hat. Nun steht eine Reform bevor, auf deren mögliche Auswirkungen wir in diesem Artikel einen Ausblick geben. Ein bekanntes Problem: die Kettenbefristung von Arbeitsverträgen Die Intention des Gesetzgebers war ursprünglich durchaus positiv: In der Wissenschaft sollte ein ständiger Austausch stattfinden können, Nachwuchswissenschaftler sollten leichteren Zugang zur Forschung bekommen und das Kündigungsschutzgesetz sollte den dynamischen Bedingungen der Wissenschaft nicht im Wege stehen. Daher ...
WeiterlesenErschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Passgenaue Krankschreibung nach Kündigung In einem aktuellen Urteil hat das LAG Mecklenburg-Vorpommern entschieden, dass eine passgenaue Krankschreibung unmittelbar nach einer Kündigung den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beeinträchtigen kann. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber möglicherweise nicht verpflichtet ist, Lohnfortzahlung zu leisten. Unser Beitrag erläutert die Hintergründe dieses Urteils. Fallbeschreibung: Krankschreibung nach eigener Kündigung Im vorliegenden Fall reichte der Mitarbeiter seine Kündigung beim Arbeitgeber ein. Am Tag nach der Kündigung besuchte er seinen Hausarzt und erhielt eine Krankschreibung, die exakt bis zum Ende der ...
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