Foto
Rechtsanwalt Rechtsanwalt Martin Stier
(35 Bewertungen)
Telefon: 0711 - 45 42 03
Rechtsanwalt bewerten
Rechtsanwalt Martin Stier
Gesamt:
35 Bewertungen, 5.0 von 5.0
Bewertungen stammen aus
1 Portal. Alle anzeigen

Rechtsanwalt Martin Stier

Anwaltskanzlei Hüffner und Stier
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht

E-Mail:
Zeppelinstraße 39
73760 Ostfildern

Nachricht
Zur Webseite Diesen Rechtsanwalt bewerten



Sie akzeptieren durch das Laden der Karte die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte zeigen

Über Mich Kontakt

Arbeitsrecht

Ich berate im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts, also insbesondere

-  Kündigungen

-  Aufhebungsverträge

-  Versetzungen

-  Erholungsurlaub

-  Arbeitsvertrag

-  Abmahnung

-  Arbeitszeugnis.

Seit vielen Jahren bin ich als Fachanwalt im Arbeitsrecht tätig und berate Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts. Es ist ein großes Plus für die Mandanten, wenn der Anwalt mit der Sichtweise beider Seiten vertraut ist. Das führt natürlich zu besseren Ergebnissen bei Verhandlungen.

Im Betriebsverfassungsrecht entwerfe ich Betriebsvereinbarungen, Vereinbarungen zu Interessenausgleich und Sozialplan und ich begleite Arbeitgeber bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat und in Verfahren vor der Einigungsstelle.

Ich unterstütze Arbeitgeber in Verhandlungen mit Gewerkschaften, z.B. wenn bei Haus- und Sanierungstarifverträgen.

Führungskräfte, insbesondere leitende Angestellte und Geschäftsführer, unterstütze ich in allen arbeitsrechtlichen Belangen von der Gestaltung der Arbeitverträge bis zur Trennung und auch in Bonus- und Tantiemefragen. 
 

Spezialisierungen
  • Kündigungsschutzprozesse
  • Aufhebungsverträge
  • Verhandlungen mit Betriebsräten und in Einigungsstellen
  • Verträge für leitende Angestellte und Geschäftsführer
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Arbeitgeber
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Kündigung
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsschutzklage
  • Mutterschutz
  • Probezeit
  • Sozialplan
  • Tarifvertragsrecht
  • Urlaubsanspruch
  • Zeugniskorrektur
Publikationen
  • Durchführung von Seminaren zum Thema Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht bei Verbänden

  • Diesen Fachanwalt bewerten
    Meine Fachanwaltschaften
    • Arbeitsrecht
    Mitgliedschaften
    • Verein deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA)
    • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
    • Anwaltverein Stuttgart e.V.
    • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV)
    Diesen Fachanwalt bewerten

    Kanzlei-Impressum
    Datenschutzhinweis im Profil

    Fachanwalt Rechtsanwalt Martin Stier ist gelistet unter Rechtsanwalt Ostfildern und Anwalt Arbeitsrecht Ostfildern.
    Rechtstipps auf Fachanwalt.de
    Arbeitsrecht Arbeitsrecht für Handwerker, Teil 1
    29.12.2022
    Löst jede Kündigung einen Abfindungsanspruch aus? In den meisten Fällen müssen Arbeitgeber in einem Handwerksbetrieb gar keine Abfindung bezahlen. Fast immer handelt es sich um Kleinbetriebe , in denen nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Damit ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar. Abgesehen von Sonderfällen, wie z.B. Schwangerschaft, Elternzeit und Schwerbehinderung bestehen keine Einschränkungen. Immer muss aber die Kündigungsfrist eingehalten werden. Darf der Arbeitgeber kündigen, obwohl die Arbeitnehmerin krankgeschrieben ist? Auf eine bestehende Krankheit muss der Arbeitnehmer keine Rücksicht nehmen. Kein Arbeitgeber brauvcht mit der Kündigung warten, bis der Arbeitnehmer wieder gesund ist. Muss im ... weiter lesen
    Arbeitsrecht Geschäftsgeheimnisse schützen
    22.12.2022
    Warum müssen sich Arbeitgeber aktiv um den Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse kümmern? Geschäftsgeheimnisse bilden das Know-how eines Unternehmens und sind ein hoher wirtschaftlicher Wert.  Wenn ein Unternehmen zum Verkauf steht, dann ist der Kundenstamm ein bedeutender wertbildender Faktor für die Bemessung des Kaufpreises (Goodwill).  Die gesetzliche Grundlage für den Schutz der Geschäftsgeheimnisse ist seit April 2019 das GeschGehG. Was ist ein Geschäftsgeheimnis? Nach § 2 Nr. 1 GeschGehG ist ein Geschäftsgeheimnis eine Information, die den auf dem Gebiet des Unternehmens Tätigen weder allgemein bekannt noch ohne weiteres allgemein zugänglich ist.  Diese Information muss von wirtschaftlichem Wert sein und das ... weiter lesen
    Arbeitsrecht Arbeitgeberdarlehen
    22.12.2022
    Arbeitgeber sollten einem Arbeitnehmer ein Darlehen erst auszahlen, wenn zuvor ein schriftlicher Darlehensvertrag  abgeschlossen wurde. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Geldbetrag auf dessen Bankkonto überweist und dabei den Verwendungszweck "Darlehen" angibt. so kommt dadurch kein wirksamer Darlehensvertrag zustande.  Dafür fehlt die ausdrückliche und unmissverständliche Einverständniserklärung  des Arbeitnehmers.  Schon mit Blick auf eine Betriebsprüfung muss sich der Arbeitgeber absichern. Dass ausbezahltes Geld dem Arbeitnehmer tatsächlich als Darlehen überlassen wurde muss gut dokumentiert und damit nachweisbar sein. Sonst gerät der Arbeitgeber in ernste Gefahr, dass das an den Arbeitnehmer gezahlte Geld als Vergütung ... weiter lesen