1. Was kann der Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung unternehmen? Grundsätzlich kann dagegen eine Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden mit dem Ziel, die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu erreichen. Meistens ist das aber keine gute Idee, denn dadurch wird das Arbeitsverhältnis stark belastet. Wer gegen eine Abmahnung klagt, der darf nicht überrascht sein, wenn der Arbeitgeber ihm in diesem Zusammenhang die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorschlägt. Das sollte bedacht werden, bevor leichtfertig gegen eine Abmahnung geklagt wird. Es bestehen jedoch noch weitere Möglichkeiten um auf eine Abmahnung zu reagieren: Es gibt die Gegendarstellung. Diese verfasst der Arbeitnehmer verfasst und übergibt sie dem Arbeitgeber mit der Bitte, ...
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(Kanzlei für Arbeitsrecht)
(Kanzlei für Arbeitsrecht)
Arbeitsrecht
Ich berate im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts, zum Beispiel:
- Kündigungen
- Aufhebungsverträge
- Versetzungen
- Erholungsurlaub
- Arbeitsvertrag
- Abmahnung
- Arbeitszeugnis.
Seit vielen Jahren bin ich als Fachanwalt im Arbeitsrecht tätig und berate Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts. Es bedeutet einen großen Mehrwert für die Mandantschaft, weil ich als Rechtsanwalt mit der Sichtweise beider Seiten vertraut bin. Das führt selbstverständlich zu besseren Ergebnissen bei Verhandlungen.
Im Betriebsverfassungsrecht entwerfe ich als Verhandlungsgrundlage für die Betriebspartner Betriebsvereinbarungen aller Art und auch Regelungen als Grundlage für einen Interessenausgleich und einen Sozialplan. In den Verhandlungen der Betriebspartner begleite ich Arbeitgeber und auch in Verfahren vor der Einigungsstelle. Das kommt in meiner Praxis rregelmäßig vor und nicht nur ausnahmsweise.
In Verhandlungen mit Gewerkschaften unterstütze ich die Betriebspartner, insbesondere Arbeitgeber, z.B. wenn der Abschluss von Haustarifverträgen und Sanierungstarifverträgen im Betrieb ansteht.
Führungskräfte, insbesondere leitende Angestellte und Geschäftsführer, unterstütze ich in allen arbeitsrechtlichen Belangen von der Gestaltung der Arbeitverträge bis zur Trennung und auch in Bonus- und Tantiemefragen.
Vor meiner Zulassung als Rechtsanwalt habe ich in den Rechts- und Personalabteilungen von Unternehmen den Bereich Arbeitsrecht betreut, z.B. bei der Hewlett-Packard GmbH in Böblingen und bei Werner & Pfleiderer GmbH in Stuttgart.
Spezialisierungen
- erfolgreiche Durchführung von Kündigungsschutzprozessen
- Unterstützung beim Verhandeln und Abschluss von Aufhebungsverträgen
- Beratung der Geschäftsführung bei Verhandlungen mit Betriebsräten und bei der Durchführung von Einigungsstellen
- Ausarbeitung von Verträgen für leitende Angestellte und Geschäftsführer
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Arbeitgeber
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitsrecht
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Kündigung
- Kündigungsfrist
- Kündigungsschutzklage
- Mutterschutz
- Probezeit
- Sozialplan
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Zeugniskorrektur
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
Mitgliedschaften
- Verein deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA)
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Anwaltverein Stuttgart e.V.
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV)
Publikationen
Durchführung von Seminaren zum Thema Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht bei Verbänden
Kanzlei Impressum
Inhaber
Rechtsanwalt Martin Stier
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.
Geltende Gebühren- und Berufsordnungen:
BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung)
BORA (Berufsordnung der Rechtsanwälte)
FAO (Fachanwaltsordnung)
RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
CCBE (Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen
Gemeinschaft).
Anschrift
Anwaltskanzlei Martin Stier
Augsburger Straße 746 in 70329 Stuttgart
Telefon: 0711/45 42 03
mobil: 0160 - 944 53 257
E-Mail: info@anwaltskanzlei-stier.de
Geschäftszeiten: Mo – Fr: 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 18:00 Uhr, samstags nach Vereinbarung
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 971348/73696
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verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer
Mindestversicherungs-summe von mindestens EUR 250.000,00 zu
unterhalten. Die Haftpflichtversicherung für die Anwaltskanzlei
Martin Stier besteht bei der Allianz Versicherungs- AG,
Königinstraße 28, 80802 München. Versichert ist die anwaltliche
Tätigkeit des Rechtsanwalts innerhalb Europas.
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Stand Januar 2024
Löst jede Kündigung einen Abfindungsanspruch aus? In den meisten Fällen müssen Arbeitgeber in einem Handwerksbetrieb gar keine Abfindung bezahlen. Fast immer handelt es sich um Kleinbetriebe , in denen nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Damit ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar. Abgesehen von Sonderfällen, wie z.B. Schwangerschaft, Elternzeit und Schwerbehinderung bestehen keine Einschränkungen. Immer muss aber die Kündigungsfrist eingehalten werden. Darf der Arbeitgeber kündigen, obwohl die Arbeitnehmerin krankgeschrieben ist? Auf eine bestehende Krankheit muss der Arbeitnehmer keine Rücksicht nehmen. Kein Arbeitgeber brauvcht mit der Kündigung warten, bis der Arbeitnehmer wieder gesund ist. Muss im ...
WeiterlesenWarum müssen sich Arbeitgeber aktiv um den Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse kümmern? Geschäftsgeheimnisse bilden das Know-how eines Unternehmens und sind ein hoher wirtschaftlicher Wert. Wenn ein Unternehmen zum Verkauf steht, dann ist der Kundenstamm ein bedeutender wertbildender Faktor für die Bemessung des Kaufpreises (Goodwill). Die gesetzliche Grundlage für den Schutz der Geschäftsgeheimnisse ist seit April 2019 das GeschGehG. Was ist ein Geschäftsgeheimnis? Nach § 2 Nr. 1 GeschGehG ist ein Geschäftsgeheimnis eine Information, die den auf dem Gebiet des Unternehmens Tätigen weder allgemein bekannt noch ohne weiteres allgemein zugänglich ist. Diese Information muss von wirtschaftlichem Wert sein und das ...
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