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Dipl. Jur. Mathias Martin LL.M.
Martin Rechtsanwälte Karlsruhe
(bundesweit agierende Rechtsanwaltskanzlei )
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Strafrecht
Cannabisgesetz (CanG): Löschung von Eintragungen aus dem Bundeszentralregister und Straferlass
Am 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Seit Ostermontag dürfen Erwachsene unter bestimmten Bedingungen Cannabispflanzen anbauen, Cannabis besitzen und konsumieren.
Ziel des Gesetzes ist es den Schwarzmarkt zurückzudrängen, Konsumierende besser zu schützen und die Ermittlungsbehörden zu entlasten
Aber was ist nun konkret erlaubt und was nicht?
Mit der Teillegalisierung ist es Erwachsenen seit dem 1. April gestattet bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum am eigenen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt anzubauen. Zudem ist es Erwachsenen von nun an erlaubt bis zu 50 Gramm zuhause und bis zu 25 Gramm im öffentlichen Raum Cannabis zu besitzen.
Ab voraussichtlich 1. Juli 2024 dürfen die Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC) mit ... weiter lesen
Steuerrecht
Die Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind steuerpflichtig
Das Interesse an Bitcoin & Co. wird in Zeiten von extrem niedrigen Zinsen immer größer. Doch auch beim Kauf und Verkauf sogenannter Kryptowährungen ist steuerlich einiges zu beachten. Dabei kommen beispielsweise Fragen auf wie:
Muss der Gewinn versteuert werden?
Wie berechne ich überhaupt anfallende Steuern aus Gewinnen mit Kryptowährungen?
Gibt es eine spezielle Steuer für Kryptowährungen?
Auch die Rechtsprechung hat sich inzwischen mit dieser Thematik befasst. Wie das FG Baden-Württemberg (FG Baden-Württemberg v. 11.06.2021 – 5 K 1996/19) nun entschieden hat, sind die Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen als sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig. Auch wenn sich die ... weiter lesen
Strafrecht
Cum-Ex-Geschäfte
I. Worum geht es eigentlich?
Das Cum-Ex-Geschäft ist eine Form des „Dividendenstripping“, bei der eine Aktie kurz vor dem Zeitpunkt der Dividendenauszahlung verkauft wird und kurz nach dem Termin der Dividendenauszahlung erfolgt dann der Rückkauf. Dabei kommt es zu mehrfacher Erstattung der Kapitalertragssteuer, obwohl diese tatsächlich nur ein einziges Mal abgeführt wurde.
In den meisten Fällen wird wie folgt vorgegangen:
Investor A ist Inhaber von Aktien. Kurz vor dem Dividendenstichtag kauft Investor C ebenfalls Aktien dieses Unternehmens. Diese erwirbt er aber nicht von Investor A, sondern von Investor B, welcher in Wirklichkeit gar keine Aktien dieses Unternehmens besitzt. Es findet also ein sogenannter Leerverkauf statt. Am Tag der Dividendenausschüttung erhält ... weiter lesen