Profi
Dipl. Jur. Mathias Martin LL.M.
(bundesweit agierende Rechtsanwaltskanzlei)





(bundesweit agierende Rechtsanwaltskanzlei)
Durch meinen Vater, der bereits seit über 40 Jahren sehr erfolgreich als Rechtsanwalt weltweit tätig ist, habe ich früh die Begeisterung für Jura entwickelt. Bereis während des Studiums im In- und Ausland habe ich mich auf das Steuerrecht spezialisiert. Seit meiner Anwaltszulassung im Jahr 2013 arbeite ich ausschließlich im Steuer- und Steuerstrafrecht. Unmittelbar nach meinem Studium der Rechtswissenschaft mit zwei Staatsexamen habe ich nebenberuflich einen Master in Steuerwissenschaften absolviert und meinen Fachanwalt für Steuerrecht gemacht. Sehr früh bemerkte ich auch meine Affinität für das Strafrecht, sodass ich hierzu weitere Ausbildungen sowie einen Fachanwalt für Strafrecht machte und heute noch an zahlreiche Fortbildungen teilnehme oder selbst doziere.
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
- Master of Laws (Taxation)
- zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
- zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV)
- zertifizierter Verteidiger Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
Spezialisierungen
- Steuerrecht
- Steuer-Strafrecht
- Steuerberater-Haftung
- Wirtschafts-Strafrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abgabenrecht
- Ausländische Quellensteuer
- Bewertungsrecht
- Bilanzsteuerrecht
- Bilanzwesen
- Einkommenssteuer
- Einkommensteuer
- Erbschaftssteuerrecht
- Erbschaftsteuerrecht
- Internationales Steuerrecht
- Körperschaftssteuer
- Körperschaftsteuer
- Lohnsteuer
- Steuerrecht
- Steuerstrafrecht
- Steuerverfahrensrecht
- Umsatzsteuer
- Umsatzsteuerrecht
- Zollrecht (im SteuerR)
- Anklageschrift
- Berufsverbot
- Bestechung
- Betrug
- Bewährung
- Durchsuchung
- Ermittlungsverfahren
- Festnahme
- Haftbefehl
- Hausdurchsuchung
- Internetstarfrecht
- Korruption
- Nebenklage
- Revision
- Revisionsrecht
- Steuerstrafrecht (im StrafR)
- Strafprozessrecht
- Strafrecht
- Straftat
- Strafverteidiger
- Strafverteidigung
- Strafvollstreckungsrecht
- Strafvollzugsrecht
- U-Haft
- Unterschlagung
- Untersuchungshaft
- Verhaftung
- Wirtschaftskriminalität
- Wirtschaftsstrafrecht
- Zeugnisverweigerungsrecht
Meine Fachanwaltschaften
- Steuerrecht
- Strafrecht
Publikationen
-
Influencer und deren steuerliche Behandlung sowie strafrechtliche Gefahren
Weitere Standorte
Kirchheimer Str. 94-96
70619 Stuttgart
Deutschland
Telefon: 0711 63379838
E-Mail:
Kanzlei Impressum
Herausgeber der Webseiten www.martin-anwaelte.de sind:
Martin Rechtsanwälte GbR
Ohiostrasse 10
76149 Karlsruhe
Telefon: +49 (0) 721 97070-0
Telefax: +49 (0) 721 97070-71
info@martin-anwaelte.de
Gesellschafter: Rechtsanwalt Harald Martin, Steuerberater Günter Liebherr, Steuerberater Jörg Krause
Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID): DE143616742
Steuerberatung
Karlsruhe
Verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: Harald Martin, Ohiostrasse 10, 76149 Karlsruhe, webmaster@martin-anwaelte.de, webmaster@aktiva-steuer.de
Weitere Pflichtangaben gemäß § 5 Abs. 1 TMG §§ 2, 3 DL-InfoV
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Die genannten Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet "Rechtsanwalt".
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer Karlsruhe eingesehen werden. Sie finden sie auch auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik "Berufsrecht".
Die genannten Steuerberater sind Mitglieder der Steuerberaterkammer Nordbaden und durch das Finanzministerium Baden-Württemberg in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden Regelungen:
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Durchführungsverordnung (DVStB)
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Berufsordnung (BOStB)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer Nordbaden eingesehen werden. Sie finden Sie auch auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer unter der Rubrik "Berufsrecht".
Die genannten Wirtschaftsprüfer sind Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer und durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden Regelungen:
Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vBP (BS WP/vBP)
Wirtschaftsprüferberufshaftpflichtverordnung (WPBHV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Wirtschaftsprüferkammer eingesehen werden. Sie finden Sie auch auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer (www.wpk.de).
Zuständige Aufsichtsbehörden und Bundeskammern
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Reinhold-Frank-Str. 72
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (0) 721 25340
Telefax: +49 (0) 721 26627
www.rak-karlsruhe.de
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstr. 9
10179 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 284939-0
Telefax: +49 (0) 30 284939-11
www.brak.de
Steuerberaterkammer Nordbaden
Poststr. 11
69115 Heidelberg
Telefon: +49 (0) 6221 183077
Telefax: +49 (0) 6221 165105
www.stbk-nordbaden.de
Bundessteuerberaterkammer
Neue Promenade 4
10178 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 240087-0
Telefax: +49 (0) 30 240087-99
www.bstbk.de
Wirtschaftsprüferkammer
Rauchstr. 26
10787 Berlin
Telefon +49 (0) 30 726161-0
Telefax +49 (0) 30 726161-212
www.wpk.de
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Die in der Sozietät tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterhalten eine Berufshaftplichtversicherung bei der:
Allianz Versicherung AG
10900 Berlin
Die in der Sozietät tätigen Steuerberaterinnen und Steuerberater unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung bei der:
Allianz Versicherung AG
10900 Berlin
Die in der Sozietät tätigen Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung bei der:
Versicherungsstelle Wiesbaden
Versicherergemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungs- und Treuhandwesen
Dotzheimer Straße 23
65185 Wiesbaden
Es gelten die zur Grundlage der Mandatserfüllung gemachten und unter Downloads abrufbaren Allgemeinen Mandatsbestimmungen der jeweiligen Firma.
Gem. § 36 Abs. 1 VSGB weisen wir auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherstreitbeilegungsstelle in Berlin hin: www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de. Die Firma Martin Rechtsanwälte GbR nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
Seit Januar 2016 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Website einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform vorsehen und ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern schließen. Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung findet sich unter: ec.europa.eu/consumers/odr.
Rechtliche Hinweise, Qualitätssicherung, Haftungsausschluss
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27 Bewertungen



Bewertung von H. E. • 06.10.2025



Honorar/Leistung



Verständlichkeit



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Freundlichkeit



Bewertung von C. R. • 11.07.2025Ich möchte meine uneingeschränkte Empfehlung für Herrn Rechtsanwalt Martin aussprechen, der mich in einer komplexen steuerrechtlichen Angelegenheit außerordentlich kompetent, engagiert und zielgerichtet vertreten hat.
Herr Martin überzeugte mich bereits im ersten Kontakt durch seine fachliche Expertise und Fähigkeit den Sachverhalt aufzunehmen.




Honorar/Leistung



Verständlichkeit



Erreichbarkeit



Freundlichkeit



Bewertung von K. H. • 25.05.2025sehr zu empfehlen.




Honorar/Leistung



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Freundlichkeit



Bewertung von A. S. • 15.04.2025sehr souverän und kompetent.




Honorar/Leistung



Verständlichkeit



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Freundlichkeit



Bewertung von D. B. • 26.10.2024Ich bin überaus zufrieden mit der Unterstützung von Herrn Mathias Martin. Er war von Anfang an engagiert und professionell. Mir wurden die Probleme so geschildert, dass ich diese verstehen konnte. Herr Martin hatte einen klaren Plan, den er sodann auch zu meinem Glück erfolgreich umsetzen konnte. Seine Empathie hat mir in einer schwierigen Zeit sehr geholfen und mir das Vertrauen gegeben in guten Händen zu sein. Er ist ein echter Experte im Steuerstrafrecht. Großes Lob.




Honorar/Leistung



Verständlichkeit



Erreichbarkeit



Freundlichkeit



Bewertung von D. K. • 23.09.2024Auch ich durfte sehr gute Erfahrung mit Herrn Martin machen. Er hatte trotz meiner anstrengenden Art immer ein offenes Ohr und hat bis zum Schluss für mich gekämpft. Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis und er Bearbeitung.




Honorar/Leistung



Verständlichkeit



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Freundlichkeit



Bewertung von E. H. • 04.04.2024Brillanter Strafverteidiger




Honorar/Leistung



Verständlichkeit



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Freundlichkeit



Bewertung von A. T. • 14.12.2023Herr Martin hat mir und meinem Steuerberater in einer Betriebsprüfung sehr geholen. Er arbeitet sehr gewissenhaft und zielorientiert. Ich kann ich nur empfehlen.




Honorar/Leistung



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Freundlichkeit



Bewertung von C. O. • 04.08.2023hat gutes Ergebnis erzielt. habe nichts an ihm oder der Arbeit zu bemängeln. Ich hoffe ihn nicht mer zu brauchen aber kann ihn nur empfehlen bei ernsten Problemen.




Honorar/Leistung



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Freundlichkeit



Bewertung von H. C. • 08.02.2023Herr Martin ist ein sehr engagierter und ambitionierter Anwalt. Ich bin sehr sehr zufrieden gewesen.




Honorar/Leistung



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Freundlichkeit



Bewertung von C. B. • 01.09.2022ein auf dem Boden gebliebender Rechtsanwalt. Ich wurde äußerst höflich behandelt. Herr Martin ist auf alle meine Fragen eingegangen, hat sich Zeit genommen und Dinge so erklärt, das ich sie auch verstanden habe. Fachlich war er meines Erachtens dem Staatsanwalt weit überlegen.




Honorar/Leistung



Verständlichkeit



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Bewertung von F. A. • 03.06.2022Ein brillianter Stratege und mit allen Wassern gewaschen.




Honorar/Leistung



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Bewertung von A. A. • 11.05.2022Habe gute Erfahrung gemacht. Sehr zielstrebig und durchsetzungsstark. Mir wurde immer alles erklärt sodass ich alles verstehen und nachvollziehen konnte. Guter Anwalt aus meiner Sicht.




Honorar/Leistung



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Freundlichkeit



Bewertung von O. C. • 23.03.2022Herr Martin ist ein absolutes Schwergewicht im Steuerstrafrecht. Ich habe diesem viel zu verdanken, nicht zuletzt vermutlich meine heutige Freiheit. Aus diesem Grund auch die Bewertung...nochmals ein großer DANK !




Honorar/Leistung



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Bewertung von S. G. • 17.03.2022Gute Arbeit




Honorar/Leistung



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Bewertung von F. K. • 20.01.2022Ich durfte Herrn Martin als einen brillianten Anwalt kennen lernen. Sehr engagiert und dynamisch. Das Auftreten bei Gericht war tadellos.




Honorar/Leistung



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Bewertung von E. I. • 18.11.2021Sehr dynamischer junger Mann, der echte Ahnung auf seinem Gebiet bewiesen hat. Herr Martin hat mir mehr als nur geholfen und mich in einer schwierigen Zeit auch menschlich gut unterstützt.




Honorar/Leistung



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Bewertung von G. H. • 26.03.2021sehr emphatisch und auf zack. Ich war zufrieden




Honorar/Leistung



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Bewertung von E. H. • 13.04.2020Vermutlich einer der besten im Steuer-Strafrecht. Mein Steuerberater zieht die beiden Rechtsanwälte Martin regelmäßig hinzu, wenn es steuerlich extrem komplex wird oder Strafrecht eine Rolle spielt. So auch bei mir, was sich als sehr gute Empfehlung entpuppte.




Honorar/Leistung



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Bewertung von J. G. • 24.03.2020Ich habe Herrn Martin kennen gelernt, als er einen Vortrag für Gastronomen und deren Probleme bei Betriebsprüfungen gehalten hat. Aufgrund eigener Probleme musste ich auf Ihn zurück kommen. Er hat alles super geregelt. Seit dem berät er mich in unregelmäßigen Abständen - primär steuerlich




Honorar/Leistung



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Freundlichkeit



Bewertung von E. F. • 16.03.2020Mein Steuerberater hat mir empfohlen Herrn Martin zu der Abschlussbesprechung einer Betriebsprüfung hinzuziehen, da es einige streitige sowie ggf. strafrechtliche Aspekte gab. Herr Martin war nicht nur Wortführer der Besprechung, sondern konnte auch alle aus unserer Sicht wichtigen Punkte für sich bzw. uns gewinnen. Hat sich auf jeden Fall gelohnt.




Honorar/Leistung



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Bewertung von B. E. • 03.01.2020



Honorar/Leistung



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Bewertung von H. O. • 22.12.2019Ich kann Herr Martin nur loben und mit gutem Gewissen weiter empfehlen.




Honorar/Leistung



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Bewertung von E. S. • 17.12.2019Herr Martin ist zwar kein Arzt, aber er hat es nach der ersten Besprechung geschafft mir mein Bauweh und meine Sorgen zu nehmen. Am Ende ging es sogar noch etwas besser aus, als von ihm prognostiziert.




Honorar/Leistung



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Bewertung von A. K. • 29.11.2019Herr Martin war trotz einer äußerst hitzigen Verhandlung durchweg sachlich und konnte sich durchsetzen.
Ich hoffe zwar, dass ich keinen Strafverteidiger mehr benötige, aber wenn, dann bei ihm.




Honorar/Leistung



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Bewertung von D. B. • 11.10.2019Ich war äußerst positiv überrascht von der Kompetenz dieses Jungen und sympathischen Rechtsanwalts. Von Beginn bis zum Abschluss habe ich mich super aufgehoben gefühlt. Er hat die älteren Kollegen ganz schön alt aussehen lassen...Topp!
Würde bei steuerlichen Angelegenheiten keinem anderen mehr vertrauen.
Danke




Honorar/Leistung



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Bewertung von D. B. • 11.10.2019Ich war äußerst positiv überrascht von der Kompetenz dieses Jungen und sympathischen Rechtsanwalts. Von Beginn bis zum Abschluss habe ich mich super aufgehoben gefühlt. Er hat die älteren Kollegen ganz schön alt aussehen lassen...Topp!
Würde bei steuerlichen Angelegenheiten keinem anderen mehr vertrauen.
Danke




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(2 Bewertungen) • 01.08.2025 • Dipl. Jur. Mathias MartinDie rechtlichen Folgen der verspäteten Abgabe einer Steuererklärung sind vielschichtig und reichen von rein finanziellen Sanktionen über Zwangsmaßnahmen bis hin zur Möglichkeit einer steuerstrafrechtlichen Ahndung. 1. Folgen einer verspäteten Steuererklärung a) Verspätungszuschlag (§ 152 AO) Ermessensabhängige Festsetzung (§ 152 Abs. 1 AO): Bei Fristüberschreitung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Dabei ist zu prüfen, ob die Verspätung entschuldbar ist – dies hat der Steuerpflichtige glaubhaft zu machen. Wiederholte Versäumnisse gelten in aller Regel nicht als entschuldbar. Zwingende Festsetzung (§ 152 Abs. 2 AO): Bei erheblicher Überschreitung (z.B. mehr als 14 Monate für die meisten ...
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(2 Bewertungen) • 31.07.2025 • Dipl. Jur. Mathias MartinLiebe Creator, Influencer:innen, YouTuber:innen und TikToker:innen, als mich Reachbird im Januar 2020 zu dem Thema „Influencer und deren steuerliche Behandlung sowie strafrechtliche Gefahren“ interviewte, hielten manche meine Prognose noch für Panikmache. Damals wagte ich die Vorhersage: „ Auf Influencer, Blogger sowie YouTuber werden in naher Zukunft steuerliche und strafrechtliche Probleme zukommen. Gerade diejenigen, die auf ihrem öffentlichen Profil das gesamte Leben preisgeben, sitzen in einem Glashaus und müssen damit rechnen, dass auch das Finanzamt oder gar die Staatsanwaltschaft hineinschaut. “ Fünf Jahre später ist dieser Satz Realität. Big Data trifft Steuerfahndung: ...
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(11 Bewertungen) • 02.04.2024 • Dipl. Jur. Mathias MartinAm 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Seit Ostermontag dürfen Erwachsene unter bestimmten Bedingungen Cannabispflanzen anbauen, Cannabis besitzen und konsumieren. Ziel des Gesetzes ist es den Schwarzmarkt zurückzudrängen, Konsumierende besser zu schützen und die Ermittlungsbehörden zu entlasten Aber was ist nun konkret erlaubt und was nicht? Mit der Teillegalisierung ist es Erwachsenen seit dem 1. April gestattet bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum am eigenen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt anzubauen. Zudem ist es Erwachsenen von nun an erlaubt bis zu 50 Gramm zuhause und bis zu 25 Gramm im öffentlichen Raum Cannabis zu besitzen. Ab voraussichtlich 1. Juli 2024 dürfen die Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC) mit ...
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