Auch ich durfte sehr gute Erfahrung mit Herrn Martin machen. Er hatte trotz meiner anstrengenden Art immer ein offenes Ohr und hat bis zum Schluss für mich gekämpft. Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis und er Bearbeitung.
Dipl. Jur. Mathias Martin LL.M.
(bundesweit agierende Rechtsanwaltskanzlei)
(bundesweit agierende Rechtsanwaltskanzlei)
Durch meinen Vater, der bereits seit über 40 Jahren sehr erfolgreich als Rechtsanwalt weltweit tätig ist, habe ich früh die Begeisterung für Jura entwickelt. Bereis während des Studiums im In- und Ausland habe ich mich auf das Steuerrecht spezialisiert. Seit meiner Anwaltszulassung im Jahr 2013 arbeite ich ausschließlich im Steuer- und Steuerstrafrecht. Unmittelbar nach meinem Studium der Rechtswissenschaft mit zwei Staatsexamen habe ich nebenberuflich einen Master in Steuerwissenschaften absolviert und meinen Fachanwalt für Steuerrecht gemacht. Sehr früh bemerkte ich auch meine Affinität für das Strafrecht, sodass ich hierzu weitere Ausbildungen sowie einen Fachanwalt für Strafrecht machte und heute noch an zahlreiche Fortbildungen teilnehme oder selbst doziere.
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
- Master of Laws (Taxation)
- zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
- zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV)
- zertifizierter Verteidiger Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
- abgeschlossene Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht
Spezialisierungen
- Steuerrecht
- Steuer-Strafrecht
- Steuerberater-Haftung
- Wirtschafts-Strafrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abgabenrecht
- Ausländische Quellensteuer
- Bewertungsrecht
- Bilanzsteuerrecht
- Bilanzwesen
- Einkommenssteuer
- Einkommensteuer
- Erbschaftssteuerrecht
- Erbschaftsteuerrecht
- Internationales Steuerrecht
- Körperschaftssteuer
- Körperschaftsteuer
- Lohnsteuer
- Steuerrecht
- Steuerstrafrecht
- Steuerverfahrensrecht
- Umsatzsteuer
- Umsatzsteuerrecht
- Zollrecht (im SteuerR)
- Anklageschrift
- Berufsverbot
- Bestechung
- Betrug
- Bewährung
- Durchsuchung
- Ermittlungsverfahren
- Festnahme
- Haftbefehl
- Hausdurchsuchung
- Internetstarfrecht
- Korruption
- Nebenklage
- Revision
- Revisionsrecht
- Steuerstrafrecht (im StrafR)
- Strafprozessrecht
- Strafrecht
- Straftat
- Strafverteidiger
- Strafverteidigung
- Strafvollstreckungsrecht
- Strafvollzugsrecht
- U-Haft
- Unterschlagung
- Untersuchungshaft
- Verhaftung
- Wirtschaftskriminalität
- Wirtschaftsstrafrecht
- Zeugnisverweigerungsrecht
Meine Fachanwaltschaften
- Steuerrecht
- Strafrecht
Publikationen
-
Influencer und deren steuerliche Behandlung sowie strafrechtliche Gefahren
Weitere Standorte
Kirchheimer Str. 94-96
70619 Stuttgart
Deutschland
Telefon: 0711 63379838
E-Mail:
Kanzlei Impressum
Herausgeber der Webseiten www.martin-anwaelte.de sind:
Martin Rechtsanwälte GbR
Ohiostrasse 10
76149 Karlsruhe
Telefon: +49 (0) 721 97070-0
Telefax: +49 (0) 721 97070-71
info@martin-anwaelte.de
Gesellschafter: Rechtsanwalt Harald Martin, Steuerberater Günter Liebherr, Steuerberater Jörg Krause
Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID): DE143616742
Steuerberatung
Karlsruhe
Verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: Harald Martin, Ohiostrasse 10, 76149 Karlsruhe, webmaster@martin-anwaelte.de, webmaster@aktiva-steuer.de
Weitere Pflichtangaben gemäß § 5 Abs. 1 TMG §§ 2, 3 DL-InfoV
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Die genannten Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet "Rechtsanwalt".
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer Karlsruhe eingesehen werden. Sie finden sie auch auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik "Berufsrecht".
Die genannten Steuerberater sind Mitglieder der Steuerberaterkammer Nordbaden und durch das Finanzministerium Baden-Württemberg in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden Regelungen:
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Durchführungsverordnung (DVStB)
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Berufsordnung (BOStB)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer Nordbaden eingesehen werden. Sie finden Sie auch auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer unter der Rubrik "Berufsrecht".
Die genannten Wirtschaftsprüfer sind Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer und durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden Regelungen:
Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vBP (BS WP/vBP)
Wirtschaftsprüferberufshaftpflichtverordnung (WPBHV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Wirtschaftsprüferkammer eingesehen werden. Sie finden Sie auch auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer (www.wpk.de).
Zuständige Aufsichtsbehörden und Bundeskammern
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Reinhold-Frank-Str. 72
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (0) 721 25340
Telefax: +49 (0) 721 26627
www.rak-karlsruhe.de
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstr. 9
10179 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 284939-0
Telefax: +49 (0) 30 284939-11
www.brak.de
Steuerberaterkammer Nordbaden
Poststr. 11
69115 Heidelberg
Telefon: +49 (0) 6221 183077
Telefax: +49 (0) 6221 165105
www.stbk-nordbaden.de
Bundessteuerberaterkammer
Neue Promenade 4
10178 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 240087-0
Telefax: +49 (0) 30 240087-99
www.bstbk.de
Wirtschaftsprüferkammer
Rauchstr. 26
10787 Berlin
Telefon +49 (0) 30 726161-0
Telefax +49 (0) 30 726161-212
www.wpk.de
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Die in der Sozietät tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterhalten eine Berufshaftplichtversicherung bei der:
Allianz Versicherung AG
10900 Berlin
Die in der Sozietät tätigen Steuerberaterinnen und Steuerberater unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung bei der:
Allianz Versicherung AG
10900 Berlin
Die in der Sozietät tätigen Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung bei der:
Versicherungsstelle Wiesbaden
Versicherergemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungs- und Treuhandwesen
Dotzheimer Straße 23
65185 Wiesbaden
Es gelten die zur Grundlage der Mandatserfüllung gemachten und unter Downloads abrufbaren Allgemeinen Mandatsbestimmungen der jeweiligen Firma.
Gem. § 36 Abs. 1 VSGB weisen wir auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherstreitbeilegungsstelle in Berlin hin: www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de. Die Firma Martin Rechtsanwälte GbR nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
Seit Januar 2016 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Website einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform vorsehen und ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern schließen. Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung findet sich unter: ec.europa.eu/consumers/odr.
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Brillanter Strafverteidiger
Herr Martin hat mir und meinem Steuerberater in einer Betriebsprüfung sehr geholen. Er arbeitet sehr gewissenhaft und zielorientiert. Ich kann ich nur empfehlen.
hat gutes Ergebnis erzielt. habe nichts an ihm oder der Arbeit zu bemängeln. Ich hoffe ihn nicht mer zu brauchen aber kann ihn nur empfehlen bei ernsten Problemen.
Herr Martin ist ein sehr engagierter und ambitionierter Anwalt. Ich bin sehr sehr zufrieden gewesen.
ein auf dem Boden gebliebender Rechtsanwalt. Ich wurde äußerst höflich behandelt. Herr Martin ist auf alle meine Fragen eingegangen, hat sich Zeit genommen und Dinge so erklärt, das ich sie auch verstanden habe. Fachlich war er meines Erachtens dem Staatsanwalt weit überlegen.
Ein brillianter Stratege und mit allen Wassern gewaschen.
Habe gute Erfahrung gemacht. Sehr zielstrebig und durchsetzungsstark. Mir wurde immer alles erklärt sodass ich alles verstehen und nachvollziehen konnte. Guter Anwalt aus meiner Sicht.
Herr Martin ist ein absolutes Schwergewicht im Steuerstrafrecht. Ich habe diesem viel zu verdanken, nicht zuletzt vermutlich meine heutige Freiheit. Aus diesem Grund auch die Bewertung...nochmals ein großer DANK !
Gute Arbeit
Ich durfte Herrn Martin als einen brillianten Anwalt kennen lernen. Sehr engagiert und dynamisch. Das Auftreten bei Gericht war tadellos.
Sehr dynamischer junger Mann, der echte Ahnung auf seinem Gebiet bewiesen hat. Herr Martin hat mir mehr als nur geholfen und mich in einer schwierigen Zeit auch menschlich gut unterstützt.
sehr emphatisch und auf zack. Ich war zufrieden
Vermutlich einer der besten im Steuer-Strafrecht. Mein Steuerberater zieht die beiden Rechtsanwälte Martin regelmäßig hinzu, wenn es steuerlich extrem komplex wird oder Strafrecht eine Rolle spielt. So auch bei mir, was sich als sehr gute Empfehlung entpuppte.
Ich habe Herrn Martin kennen gelernt, als er einen Vortrag für Gastronomen und deren Probleme bei Betriebsprüfungen gehalten hat. Aufgrund eigener Probleme musste ich auf Ihn zurück kommen. Er hat alles super geregelt. Seit dem berät er mich in unregelmäßigen Abständen - primär steuerlich
Mein Steuerberater hat mir empfohlen Herrn Martin zu der Abschlussbesprechung einer Betriebsprüfung hinzuziehen, da es einige streitige sowie ggf. strafrechtliche Aspekte gab. Herr Martin war nicht nur Wortführer der Besprechung, sondern konnte auch alle aus unserer Sicht wichtigen Punkte für sich bzw. uns gewinnen. Hat sich auf jeden Fall gelohnt.
Ich kann Herr Martin nur loben und mit gutem Gewissen weiter empfehlen.
Herr Martin ist zwar kein Arzt, aber er hat es nach der ersten Besprechung geschafft mir mein Bauweh und meine Sorgen zu nehmen. Am Ende ging es sogar noch etwas besser aus, als von ihm prognostiziert.
Herr Martin war trotz einer äußerst hitzigen Verhandlung durchweg sachlich und konnte sich durchsetzen.
Ich hoffe zwar, dass ich keinen Strafverteidiger mehr benötige, aber wenn, dann bei ihm.
Ich war äußerst positiv überrascht von der Kompetenz dieses Jungen und sympathischen Rechtsanwalts. Von Beginn bis zum Abschluss habe ich mich super aufgehoben gefühlt. Er hat die älteren Kollegen ganz schön alt aussehen lassen...Topp!
Würde bei steuerlichen Angelegenheiten keinem anderen mehr vertrauen.
Danke
Ich war äußerst positiv überrascht von der Kompetenz dieses Jungen und sympathischen Rechtsanwalts. Von Beginn bis zum Abschluss habe ich mich super aufgehoben gefühlt. Er hat die älteren Kollegen ganz schön alt aussehen lassen...Topp!
Würde bei steuerlichen Angelegenheiten keinem anderen mehr vertrauen.
Danke
Am 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Seit Ostermontag dürfen Erwachsene unter bestimmten Bedingungen Cannabispflanzen anbauen, Cannabis besitzen und konsumieren. Ziel des Gesetzes ist es den Schwarzmarkt zurückzudrängen, Konsumierende besser zu schützen und die Ermittlungsbehörden zu entlasten Aber was ist nun konkret erlaubt und was nicht? Mit der Teillegalisierung ist es Erwachsenen seit dem 1. April gestattet bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum am eigenen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt anzubauen. Zudem ist es Erwachsenen von nun an erlaubt bis zu 50 Gramm zuhause und bis zu 25 Gramm im öffentlichen Raum Cannabis zu besitzen. Ab voraussichtlich 1. Juli 2024 dürfen die Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC) mit ...
WeiterlesenDas Interesse an Bitcoin & Co. wird in Zeiten von extrem niedrigen Zinsen immer größer. Doch auch beim Kauf und Verkauf sogenannter Kryptowährungen ist steuerlich einiges zu beachten. Dabei kommen beispielsweise Fragen auf wie: Muss der Gewinn versteuert werden? Wie berechne ich überhaupt anfallende Steuern aus Gewinnen mit Kryptowährungen? Gibt es eine spezielle Steuer für Kryptowährungen? Auch die Rechtsprechung hat sich inzwischen mit dieser Thematik befasst. Wie das FG Baden-Württemberg (FG Baden-Württemberg v. 11.06.2021 – 5 K 1996/19) nun entschieden hat, sind die Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen als sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig. Auch wenn sich die ...
WeiterlesenI. Worum geht es eigentlich? Das Cum-Ex-Geschäft ist eine Form des „Dividendenstripping“, bei der eine Aktie kurz vor dem Zeitpunkt der Dividendenauszahlung verkauft wird und kurz nach dem Termin der Dividendenauszahlung erfolgt dann der Rückkauf. Dabei kommt es zu mehrfacher Erstattung der Kapitalertragssteuer, obwohl diese tatsächlich nur ein einziges Mal abgeführt wurde. In den meisten Fällen wird wie folgt vorgegangen: Investor A ist Inhaber von Aktien. Kurz vor dem Dividendenstichtag kauft Investor C ebenfalls Aktien dieses Unternehmens. Diese erwirbt er aber nicht von Investor A, sondern von Investor B, welcher in Wirklichkeit gar keine Aktien dieses Unternehmens besitzt. Es findet also ein sogenannter Leerverkauf statt. Am Tag der Dividendenausschüttung erhält ...
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