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Dipl. Jur. Mathias Martin LL.M.
Martin Rechtsanwälte Karlsruhe
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Steuerrecht
Die Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind steuerpflichtig
Das Interesse an Bitcoin & Co. wird in Zeiten von extrem niedrigen Zinsen immer größer. Doch auch beim Kauf und Verkauf sogenannter Kryptowährungen ist steuerlich einiges zu beachten. Dabei kommen beispielsweise Fragen auf wie:
Muss der Gewinn versteuert werden?
Wie berechne ich überhaupt anfallende Steuern aus Gewinnen mit Kryptowährungen?
Gibt es eine spezielle Steuer für Kryptowährungen?
Auch die Rechtsprechung hat sich inzwischen mit dieser Thematik befasst. Wie das FG Baden-Württemberg (FG Baden-Württemberg v. 11.06.2021 – 5 K 1996/19) nun entschieden hat, sind die Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen als sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig. Auch wenn sich die ... weiter lesen
Strafrecht
Cum-Ex-Geschäfte
I. Worum geht es eigentlich?
Das Cum-Ex-Geschäft ist eine Form des „Dividendenstripping“, bei der eine Aktie kurz vor dem Zeitpunkt der Dividendenauszahlung verkauft wird und kurz nach dem Termin der Dividendenauszahlung erfolgt dann der Rückkauf. Dabei kommt es zu mehrfacher Erstattung der Kapitalertragssteuer, obwohl diese tatsächlich nur ein einziges Mal abgeführt wurde.
In den meisten Fällen wird wie folgt vorgegangen:
Investor A ist Inhaber von Aktien. Kurz vor dem Dividendenstichtag kauft Investor C ebenfalls Aktien dieses Unternehmens. Diese erwirbt er aber nicht von Investor A, sondern von Investor B, welcher in Wirklichkeit gar keine Aktien dieses Unternehmens besitzt. Es findet also ein sogenannter Leerverkauf statt. Am Tag der Dividendenausschüttung erhält ... weiter lesen
Strafrecht
Vermietung über Airbnb – Steuerstrafverfahren wegen Nichtangabe von Mieteinnahmen
Der Finanzverwaltung Hamburg stehen seit September 2020 umfangreiche Datensätze der Vermietungsplattform Airbnb zur Verfügung, welche den anderen Bundesländern mitgeteilt und entsprechend ausgewertet werden. Diese Datensätze enthalten vor allem die Namen und die Vermietungsumsätze der deutschen Vermieter. Im Übrigen ist damit zu rechnen, dass es zeitnah ein weiteres Auskunftsersuchen gegenüber Airbnb geben wird. In der Konsequenz würde das zur möglichen Aufdeckung weiterer Hinterziehungstaten führen.
Einnahmen aus Vermietung sind zu versteuern
Worüber sich die meisten Vermieter nicht im Klaren sind ist die Tatsache, dass die Einnahmen aus der Vermietung zu versteuern sind, soweit sie 520 Euro jährlich übersteigen und das Gesamteinkommen über dem ... weiter lesen