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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht • Fachanwalt für Strafrecht

Dipl.-Jur. Mathias Martin LL.M.

MARTIN Rechtsanwälte Stuttgart
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Über mich
MARTIN Rechtsanwälte Stuttgart
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MARTIN Rechtsanwälte Stuttgart

Durch meinen Vater, der bereits seit über 40 Jahren sehr erfolgreich als Rechtsanwalt weltweit tätig ist, habe ich früh die Begeisterung für Jura entwickelt. Bereis während des Studiums im In- und Ausland habe ich mich auf das Steuerrecht spezialisiert. Seit meiner Anwaltszulassung im Jahr 2013 arbeite ich ausschließlich im Steuer- und Steuerstrafrecht. Unmittelbar nach meinem Studium der Rechtswissenschaft mit zwei Staatsexamen habe ich nebenberuflich einen Master in Steuerwissenschaften absolviert und meinen Fachanwalt für Steuerrecht gemacht. Sehr früh bemerkte ich auch meine Affinität für das Strafrecht, sodass ich hierzu weitere Ausbildungen machte und heute noch an zahlreiche Fortbildungen teilnehme oder selbst doziere.

  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Master of Laws (Taxation)
  • zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
  • zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV)
  • zertifizierter Verteidiger Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
  • abgeschlossene Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht
MARTIN Rechtsanwälte Stuttgart

Spezialisierungen

  • Steuerrecht
  • Steuer-Strafrecht
  • Steuerberater-Haftung
  • Wirtschafts-Strafrecht
  • Strafrecht

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abgabenrecht
  • Ausländische Quellensteuer
  • Bilanzsteuerrecht
  • Bilanzwesen
  • Buchführung
  • Einkommenssteuer
  • Einkommensteuer
  • Erbfolge
  • Erbschaftssteuer
  • Erbschaftssteuerrecht
  • Erbschaftsteuerrecht
  • Gewerbesteuer
  • Grunderwerbssteuerrecht
  • Grunderwerbsteuerrecht
  • Internationales Steuerrecht
  • Jahresabschluss
  • Körperschaftssteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Lohnsteuer
  • Schenkungssteuerrecht
  • Schenkungsteuerrecht
  • Steuerklasse
  • Steuerrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Steuerverfahrensrecht
  • Umsatzsteuer
  • Umsatzsteuerrecht
  • Verbrauchssteuerrecht
  • Verbrauchsteuerrecht
  • Zollrecht (im SteuerR)
  • Anklageschrift
  • Berufsverbot
  • Bestechung
  • Betrug
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  • Computerstrafrecht
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  • Internetstarfrecht
  • Korruption
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  • Steuerstrafrecht (im StrafR)
  • Strafprozessrecht
  • Strafrecht
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  • Strafverteidigung
  • Strafvollstreckungsrecht
  • Strafvollzugsrecht
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  • Wirtschaftskriminalität
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Zeugnisverweigerungsrecht
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Meine Fachanwaltschaften

  • Steuerrecht
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Publikationen

    • Influencer und deren steuerliche Behandlung sowie strafrechtliche Gefahren
  • Weitere Standorte

    Niederlassung Karlsruhe

    Ohiostr. 10
    76149 Karlsruhe
    Deutschland

    Telefon: 0721 97070-23
    Telefax: 0721 97070-71

    E-Mail:

    Kanzlei Impressum

    Herausgeber der Webseiten www.martin-anwaelte.de sind:
    Rechtsberatung
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    Martin Rechtsanwälte GbR

    Ohiostrasse 10
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    Telefon: +49 (0) 721 97070-0
    Telefax: +49 (0) 721 97070-71

    info@martin-anwaelte.de

    Gesellschafter: Rechtsanwalt Harald Martin, Steuerberater Günter Liebherr, Steuerberater Jörg Krause

    Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID): DE143616742
    Steuerberatung
    Karlsruhe

    Aktiva Steuerberatungsgesellschaft
    mbH

    Ohiostrasse 10
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    Telefax: +49 (0) 721 97070-70

    info@aktiva-steuer.de

    Geschäftsführer: Steuerberater Günter Liebherr, Rechtsanwalt Harald Martin, Steuerberater Jörg Krause, Steuerberater Rainer Hörner

    Registergericht Mannheim, HRB 104949
    Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID): DE143590129
    Steuerberatung
    Heddesheim

    Aktiva Wirtschafts- und
    Steuerberatungsgesellschaft
    mbH & Co. KG

    Robert-Bosch-Straße 9
    68542 Heddesheim

    Telefon: +49 (0) 6203 7945-60
    Telefax: +49 (0) 6203 7945-69

    info@aktiva-steuerberater.de

    Registergericht Mannheim, HRA 706299
    Steuernummer: 47013/22385

    Persönlich haftende Gesellschafterin der Aktiva Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH&Co. KG: Aktiva Verwaltungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH
    Geschäftsführer: Steuerberater Jörg Büßecker, Steuerberater Jörg Krause
    Registergericht Mannheim, HRB 720854
    Wirtschaftsprüfung
    Karlsruhe

    Westdeutsche
    Treuhandgesellschaft mbH
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    Ohiostrasse 10
    76149 Karlsruhe

    Telefon: +49 (0) 721 97070-0
    Telefax: +49 (0) 721 97070-71

    info@wtg-wirtschaftspruefung.de

    Geschäftsführer: Günter Liebherr

    Handelsregister Mannheim, HRB 607
    Steuernummer: 35009/06512

    Verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: Harald Martin, Ohiostrasse 10, 76149 Karlsruhe, webmaster@martin-anwaelte.de, webmaster@aktiva-steuer.de

    Weitere Pflichtangaben gemäß § 5 Abs. 1 TMG §§ 2, 3 DL-InfoV
    Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

    Die genannten Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet "Rechtsanwalt".

    Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden Regelungen:

    Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

    Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)

    Fachanwaltsordnung (FAO)

    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

    Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer Karlsruhe eingesehen werden. Sie finden sie auch auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik "Berufsrecht".

    Die genannten Steuerberater sind Mitglieder der Steuerberaterkammer Nordbaden und durch das Finanzministerium Baden-Württemberg in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.

    Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden Regelungen:

    Steuerberatungsgesetz (StBerG)

    Durchführungsverordnung (DVStB)

    Steuerberater­vergütungsverordnung (StBVV)

    Berufsordnung (BOStB)

    Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer Nordbaden eingesehen werden. Sie finden Sie auch auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer unter der Rubrik "Berufsrecht".

    Die genannten Wirtschaftsprüfer sind Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer und durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.

    Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden Regelungen:

    Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

    Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vBP (BS WP/vBP)

    Wirtschaftsprüferberufshaftpflichtverordnung (WPBHV)

    Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Wirtschaftsprüferkammer eingesehen werden. Sie finden Sie auch auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer (www.wpk.de).
    Zuständige Aufsichtsbehörden und Bundeskammern

    Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
    Reinhold-Frank-Str. 72
    76133 Karlsruhe
    Telefon: +49 (0) 721 25340
    Telefax: +49 (0) 721 26627
    www.rak-karlsruhe.de

    Bundesrechtsanwaltskammer
    Littenstr. 9
    10179 Berlin
    Telefon: +49 (0) 30 284939-0
    Telefax: +49 (0) 30 284939-11
    www.brak.de

    Steuerberaterkammer Nordbaden
    Poststr. 11
    69115 Heidelberg
    Telefon: +49 (0) 6221 183077
    Telefax: +49 (0) 6221 165105
    www.stbk-nordbaden.de

    Bundessteuerberaterkammer
    Neue Promenade 4
    10178 Berlin
    Telefon: +49 (0) 30 240087-0
    Telefax: +49 (0) 30 240087-99
    www.bstbk.de

    Wirtschaftsprüferkammer
    Rauchstr. 26
    10787 Berlin
    Telefon +49 (0) 30 726161-0
    Telefax +49 (0) 30 726161-212
    www.wpk.de
    Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

    Die in der Sozietät tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterhalten eine Berufshaftplichtversicherung bei der:

    Allianz Versicherung AG
    10900 Berlin

    Die in der Sozietät tätigen Steuerberaterinnen und Steuerberater unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung bei der:

    Allianz Versicherung AG
    10900 Berlin

    Die in der Sozietät tätigen Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung bei der:

    Versicherungsstelle Wiesbaden
    Versicherergemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungs- und Treuhandwesen
    Dotzheimer Straße 23
    65185 Wiesbaden

    Es gelten die zur Grundlage der Mandatserfüllung gemachten und unter Downloads abrufbaren Allgemeinen Mandatsbestimmungen der jeweiligen Firma.

    Gem. § 36 Abs. 1 VSGB weisen wir auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherstreitbeilegungsstelle in Berlin hin: www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de. Die Firma Martin Rechtsanwälte GbR nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.

    Seit Januar 2016 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Website einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform vorsehen und ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern schließen. Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung findet sich unter: ec.europa.eu/consumers/odr.

    Rechtliche Hinweise, Qualitätssicherung, Haftungsausschluss

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    Bewertungen von Fachanwalt Dipl.-Jur. Mathias Martin

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    Stand: 19.01.2025

    SternSternSternSternSternBewertung von D. B. • 26.10.2024
    Strafrecht

    Ich bin überaus zufrieden mit der Unterstützung von Herrn Mathias Martin. Er war von Anfang an engagiert und professionell. Mir wurden die Probleme so geschildert, dass ich diese verstehen konnte. Herr Martin hatte einen klaren Plan, den er sodann auch zu meinem Glück erfolgreich umsetzen konnte. Seine Empathie hat mir in einer schwierigen Zeit sehr geholfen und mir das Vertrauen gegeben in guten Händen zu sein. Er ist ein echter Experte im Steuerstrafrecht. Großes Lob.

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    SternSternSternSternSternBewertung von D. K. • 23.09.2024
    Steuerrecht

    Auch ich durfte sehr gute Erfahrung mit Herrn Martin machen. Er hatte trotz meiner anstrengenden Art immer ein offenes Ohr und hat bis zum Schluss für mich gekämpft. Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis und er Bearbeitung.

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    SternSternSternSternSternBewertung von E. H. • 04.04.2024
    Strafrecht

    Brillanter Strafverteidiger

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    Cannabisgesetz (CanG): Löschung von Eintragungen aus dem Bundeszentralregister und Straferlass
    SternSternSternSternStern (10 Bewertungen) 02.04.2024 Dipl.-Jur. Mathias Martin
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    Am 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Seit Ostermontag dürfen Erwachsene unter bestimmten Bedingungen Cannabispflanzen anbauen, Cannabis besitzen und konsumieren. Ziel des Gesetzes ist es den Schwarzmarkt zurückzudrängen, Konsumierende besser zu schützen und die Ermittlungsbehörden zu entlasten Aber was ist nun konkret erlaubt und was nicht? Mit der Teillegalisierung ist es Erwachsenen seit dem 1. April gestattet bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum am eigenen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt anzubauen. Zudem ist es Erwachsenen von nun an erlaubt bis zu 50 Gramm zuhause und bis zu 25 Gramm im öffentlichen Raum Cannabis zu besitzen. Ab voraussichtlich 1. Juli 2024 dürfen die Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC) mit ...

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    Die Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind steuerpflichtig
    SternSternSternSternStern (1 Bewertung) 25.12.2021 Dipl.-Jur. Mathias Martin
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    Das Interesse an Bitcoin & Co. wird in Zeiten von extrem niedrigen Zinsen immer größer. Doch auch beim Kauf und Verkauf sogenannter Kryptowährungen ist steuerlich einiges zu beachten. Dabei kommen beispielsweise Fragen auf wie: Muss der Gewinn versteuert werden? Wie berechne ich überhaupt anfallende Steuern aus Gewinnen mit Kryptowährungen? Gibt es eine spezielle Steuer für Kryptowährungen? Auch die Rechtsprechung hat sich inzwischen mit dieser Thematik befasst. Wie das FG Baden-Württemberg (FG Baden-Württemberg v. 11.06.2021 – 5 K 1996/19) nun entschieden hat, sind die Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen als sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig. Auch wenn sich die ...

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    Cum-Ex-Geschäfte
    SternSternSternSternStern (2 Bewertungen) 14.09.2021 Dipl.-Jur. Mathias Martin
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    I. Worum geht es eigentlich? Das Cum-Ex-Geschäft ist eine Form des „Dividendenstripping“, bei der eine Aktie kurz vor dem Zeitpunkt der Dividendenauszahlung verkauft wird und kurz nach dem Termin der Dividendenauszahlung erfolgt dann der Rückkauf. Dabei kommt es zu mehrfacher Erstattung der Kapitalertragssteuer, obwohl diese tatsächlich nur ein einziges Mal abgeführt wurde. In den meisten Fällen wird wie folgt vorgegangen: Investor A ist Inhaber von Aktien. Kurz vor dem Dividendenstichtag kauft Investor C ebenfalls Aktien dieses Unternehmens. Diese erwirbt er aber nicht von Investor A, sondern von Investor B, welcher in Wirklichkeit gar keine Aktien dieses Unternehmens besitzt. Es findet also ein sogenannter Leerverkauf statt. Am Tag der Dividendenausschüttung erhält ...

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