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Matthias Steinfartz
Rechtsanwaltskanzlei Steinfartz
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Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Die Haftung des Emittenten bei Herausgabe von Token im Rahmen eines ICOs
Die Beschaffung von Kapital durch Ausgabe einer Kryptowährung
In der jüngsten Vergangenheit nutzten gerade Start-Up Unternehmen, die mit einer neuen Geschäftsidee finanzielle Mittel einwerben wollten, die günstige Möglichkeit, sich durch ein ICO für ihr Projekt Kapital am Markt zu beschaffen. So gaben eine eigene Kryptowährung heraus ( bezeichnet als „Coins“ oder „Token“) die Anleger erwerben konnten, um sich bereits in einem frühem Stadium an dem Projekt zu beteiligen und bestimmte Rechte damit zu erwerben. In Anlehnung an einen Börsengang einer Aktiengesellschaft ( IPO = Initial Public Offering ), bei welcher der Anleger Aktien zeichnen konnte, nannte man die Herausgabe dieser Kryptoken oder Coins ein „Intial Coin Offering“ ( ... weiter lesen