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Rechtsanwalt Matthias Steinfartz
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 Matthias  Steinfartz
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Matthias Steinfartz

Rechtsanwaltskanzlei Steinfartz
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

E-Mail:
Mühlenstrasse 12
18055

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Kanzlei Steinfartz

Unser oberstes Ziel ist es, für unsere Mandanten wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse zu erzielen. Daher legen wir großen Wert auf Beratung und die Entwicklung optimaler Strategien, um die Ziele und Wünsche unserer Mandanten zu erreichen. Anstatt langwierige und kostspielige Prozesse zu führen, streben wir an, intelligente und effektive Strategien zu entwickeln, um unseren Mandanten wirtschaftlich vertretbare Erfolge zu ermöglichen.

Unser Ziel ist es daher, Prozesse von vornherein zu vermeiden. Dabei haben wir stets den Menschen hinter unserem Mandanten im Blick und berücksichtigen die Belastungen, die in außergewöhnlichen Situationen oft auftreten. Wir möchten unseren Mandanten Sicherheit und Unterstützung bieten, um diese oft schwierigen Auseinandersetzungen erfolgreich zu bewältigen.

Ein Vertrauensverhältnis bildet die unverzichtbare Basis, auf der unsere Mandanten den notwendigen Rückhalt finden. Wir arbeiten kontinuierlich an neuen und verbesserten Ansätzen, um unseren Mandanten umfassende Beratung zu gewährleisten und ihnen praktische Leitfäden an die Hand zu geben.

Herr Rechtsanwalt Steinfartz verfügt über langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht und umfangreiches Wissen im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützt er geschädigte Kapitalanleger bei rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in Auseinandersetzungen mit Banken, Fonds und Finanzberatern.

Darüber hinaus berät Herr Rechtsanwalt Steinfartz als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen.

Dank seines Fachwissens im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht engagiert sich Herr Rechtsanwalt Steinfartz auch für die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in Rostock und Schwerin, wo er geschädigten Kapitalanlegern beratend zur Seite steht.

Als Experte im Bank- und Kapitalmarktrecht hat sich Herr Rechtsanwalt Steinfartz zudem auf die rechtliche Betreuung von Vermögensanlagen von Fußballprofis spezialisiert. Er vertritt diese professionellen Sportler erfolgreich in Streitfällen mit Banken und Fondsgesellschaften.

Nebenbei berät Herr Rechtsanwalt Steinfartz auch mittelständische Unternehmen wie GmbHs und Aktiengesellschaften, sowohl während der Gründungsphase als auch bei der Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen und ähnlichen Angelegenheiten.

Spezialisierungen
  • Bankrecht
  • Kapitalmarktrecht
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Versicherungsrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Altersteilzeit
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitskampfrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives ArbR
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Personalvertretungsrecht
  • Probezeit
  • Schwarzarbeit
  • Sonderurlaub
  • Sozialplan
  • Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
  • Tarifrecht
  • Tarifvertrag
  • Tarifvertragsrecht
  • Urlaubsanspruch
  • Vorstellungsgespräch
  • Zeugniskorrektur
  • Aktien
  • Anlageberatung
  • Anlagebetrug
  • Anlegeranwalt
  • Anlegerrecht
  • Anleihe
  • BaFin
  • Bankaufsichtsrecht
  • Bankeinzug
  • Bankentgelterecht
  • Bankrecht
  • Bankrechtliche AGB
  • Bankvertragsrecht
  • Börsenrecht
  • Bürgschaft
  • Dahrlehen
  • Datenschutzrecht
  • Depotgeschäft
  • Dispokredit
  • EC-Kartenrecht
  • Electronic-Banking-Recht
  • Emissionsgeschäfte
  • Factoring
  • Finanzkommissionsgeschäft
  • Fonds
  • Fusionskontolle
  • Garantiegeschäft
  • Geldanlage
  • Geldwäsche
  • Gemeinschaftskonto
  • Internet-Banking-Recht
  • Investmenfonds
  • Investmentgeschäft
  • Kapitalanlagerecht
  • Kapitalmarktrecht
  • Kartenverlust
  • Konsortialgeschäft
  • Kontorecht
  • Kreditkartenrecht
  • Kreditrecht
  • Kreditsicherungsrecht
  • Kreditvertragsrecht
  • Lastschriftrecht
  • Leasing
  • Lohnpfändung
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • Online-Banking
  • Pfandbriefgeschäft
  • Rücklastschrift
  • Scheckrecht
  • Schiffsfonds
  • Schrottimmobilien
  • Schufa
  • Überweisungsrecht
  • Verbraucherkreditrecht
  • Vermögensverwahrungsrecht
  • Vermögensverwaltungsrecht
  • Wechselrecht
  • Wertpapierhandelsrecht
  • Zahlungsverkehrsrecht
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Die Beschaffung von Kapital durch Ausgabe einer Kryptowährung In der jüngsten Vergangenheit nutzten gerade Start-Up Unternehmen, die mit einer neuen Geschäftsidee finanzielle Mittel einwerben wollten, die günstige Möglichkeit, sich  durch ein ICO für ihr Projekt Kapital am Markt zu beschaffen. So gaben eine eigene Kryptowährung heraus ( bezeichnet als „Coins“ oder „Token“) die Anleger erwerben konnten, um sich bereits in einem frühem Stadium an dem Projekt zu beteiligen und bestimmte Rechte damit zu erwerben. In Anlehnung an einen Börsengang einer Aktiengesellschaft ( IPO = Initial Public Offering ), bei welcher der Anleger Aktien zeichnen konnte, nannte man die Herausgabe dieser Kryptoken oder Coins ein „Intial Coin Offering“ ( ... weiter lesen