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Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 9. März 2026 ( Az. VI ZR 335/24 ) erkannt, dass Betroffene bei einem Corona-Impfschaden leichter Auskunft vom Hersteller verlangen können. Der BGH senkte die Anforderungen des Auskunftsanspruchs nach § 84a AMG und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Damit ist erstmals eine höchstrichterliche Klärung dieser Fragen erfolgt — mit Leitbildwirkung für zahlreiche Parallelverfahren. Haftung nach dem Arzneimittelgesetz Nach § 84 Abs. 1 AMG (Arzneimittelgesetz) haftet ein Pharmahersteller verschuldensunabhängig , wenn ein Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch Schäden verursacht, die über ein medizinisch vertretbares Maß hinausgehen. Gleiches gilt, wenn die Produktinformation nicht dem damaligen Stand der Wissenschaft entsprach....
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grober Behandlungsfehler nach Wirbelsäulen-OP, verspätete Hämatomausräumung mit Folgen Für den Mandanten wurden Ansprüche aus Arzthaftung durchgesetzt und auftragsgemäß eine außergerichtliche Abfindung erreicht: Nach Schädigung aufgrund früheren Verkehrsunfalls und unfallbedingter Leiden wurde Therapie an der Wirbelsäule/Bandscheibe erforderlich: BS-Vorfall Bereich LWS4/5, Indikation zur operativen Entlastung wurde ärztlicherseits gestellt. Für den Mandanten wurde ein Gutachten bei der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen ( Bayerische Landesärztekammer – BLÄK ) eingeholt - diese hatte dann einen groben Behandlungsfehler festgestellt: Der (Erst-)Eingriff war indiziert und wurde auch korrekt durchgeführt; die...
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augenärztlicher Behandlungsfehler, versäumte Glaukom-Abklärung, Schmerzensgeld, Abfindung Der Kläger (Kind) litt seit seiner Geburt u.a. unter einem Hydrocephalus (griechisch für „Wasser" und "Kopf"), welcher durch Anlage eines Shunts versorgt wurde. Er befand sich bereits als Kind regelmäßig in augenärztlicher Behandlung bei den beklagten Augenärzten. Ich machte gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche (u.a. Schmerzensgeld ) aus Arzthaftung wegen behaupteter ärztlicher Behandlungsfehler, insbesondere wegen zu spät erkanntem, in diesem Falle angeborenem, Glaukom geltend. Ich hatte für den Kläger vorgetragen, dass während der augenärztlichen Behandlung bereits im Kindesalter Anzeichen auf ein...
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