Auf Zellerberg 2 , 54346 Mehring
Zuverlässige Hilfe in unübersichtlichen Fällen erhalten Sie von Rechtsanwältin Nadja Ensch mit einem lösungsorientierten Ansatz aus seiner Kanzlei in Mehring.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Urteilen vom 1. April 2026, Az. 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22 , entschieden, dass Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen bei Fehlern im Anzeigeverfahren unwirksam sind. BAG und EuGH klären Fehler bei Massenentlassungen In zwei getrennt geführten Verfahren stritten die Parteien über die Wirksamkeit von Kündigungen im Zusammenhang mit umfangreichen Personalabbauten. Im Verfahren 6 AZR 157/22 wurde keine Massenentlassungsanzeige bei der zuständigen Behörde eingereicht. Im Parallelverfahren 6 AZR 152/22 erfolgte zwar eine Anzeige, diese wurde jedoch vor dem Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsprozesses mit dem Betriebsrat vorgenommen. Während das Landesarbeitsgericht im ersten Verfahren die Kündigung für unwirksam erklärte, wies es im zweiten...
weiter lesen
Das Arbeitsgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 23. Januar 2026 ( Az. 2 Ca 628/25 ) erkannt, dass eine Bewerbung rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn objektive Umstände belegen, dass es dem Bewerber nicht ernsthaft um die Stelle geht, sondern vorrangig um Entschädigungsansprüche nach dem AGG. Das Gericht wies die Klage eines sogenannten AGG-Hoppers vollständig ab und setzte den Streitwert auf 45.000 Euro fest. Rechtlicher Rahmen: AGG und Schutz schwerbehinderter Menschen Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Bewerber vor Diskriminierung im Einstellungsverfahren. Schwerbehinderte Menschen können nach § 15 AGG Entschädigungsansprüche geltend machen, wenn sie ohne sachlichen Grund abgelehnt werden. Zusätzlich verpflichtet § 164 SGB IX Arbeitgeber zu besonderen Prüf- und...
weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 11. März 2026 ( Az. I ZR 106/25 ) erkannt, dass der Jugendschutz im Versandhandel auch ungefüllte Ersatztanks für E-Zigaretten erfasst. Wer solche Produkte ohne wirksame Altersverifikation anbietet oder versendet, verstößt gegen das Jugendschutzgesetz und begeht zugleich eine unlautere geschäftliche Handlung. Das Urteil trifft den gesamten Online-Handel mit E-Zigaretten-Zubehör. Der Fall: Eine Testbestellung enthüllt eine Schutzlücke Die Klägerin, selbst im Handel mit E-Zigaretten und Zubehör tätig, ließ bei der Beklagten testweise einen ungefüllten Ersatztank bestellen. Das Produkt war über die Plattform Amazon erhältlich. Weder beim Bestellvorgang noch bei der Auslieferung durch die Post wurde das Alter des Bestellers oder des Empfängers...
weiter lesen

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!