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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Baurecht und Architektenrecht Keine Baugenehmigung für temporäre Events erforderlich
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass kurzfristige Veranstaltungen auf Freiflächen nicht zwingend eine Baugenehmigung benötigen. Die Richter stellten klar, dass eine temporäre Nutzung, wie zum Beispiel ein Musikfestival, keine dauerhafte bauliche Anlage darstellt und daher nicht den strengen Anforderungen des Bauordnungsrechts unterliegt. Der Beschluss betrifft viele Veranstalter, die ähnliche Events in Niedersachsen durchführen. Gericht entscheidet gegen Baugenehmigungspflicht In seinem Beschluss vom 21. August 2024 ( Az.: 1 ME 121/24 ) hat das OVG Niedersachsen die Frage behandelt, ob eine kurzzeitige Nutzung einer Grünlandfläche für ein Festival als bauliche Anlage im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) anzusehen ... weiter lesen
Allgemein Die Ökodesign-Verordnung: Ein Quantensprung für das Klima und die Umwelt
Nahezu alle Produkte umweltfreundlicher gestalten? Zusätzlich Klima- und Umweltaspekte fördern? Die EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR; Ökodesign-Verordnung) ist am 18. Juli 2024 mit dem hohen Anspruch in Kraft getreten, dieses hehre Ziel in der gesamten EU umzusetzen. Die Entwicklung der Ökodesign-Verordnung und ihr Anwendungsbereich Seit 2005 setzt die  EU-Ökodesign-Richtlinie ökologische Mindestanforderungen an zahlreiche Produkte. Die neue Verordnung ersetzt die alte Richtlinie und  erweitert den Anwendungsbereich erheblich. Diese Änderung ist Teil des Europäischen  Green Deals und zielt darauf ab, die  Umweltbelastung signifikant zu reduzieren und die  Ressourceneffizienz zu erhöhen.  Bereits seit ihrer Einführung wurden durch die ... weiter lesen
Verkehrsrecht OVG Rheinland-Pfalz bestätigt Verhüllungsverbot im Straßenverkehr
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az.: 7 A 10660/23.OVG ) hat den Antrag einer Muslimin auf Ausnahme vom Verhüllungsverbot beim Autofahren abgelehnt. Klage auf Ausnahme vom Niqab-Verbot im Auto abgelehnt: OVG Koblenz bestätigt Urteil Die Klägerin, eine Muslimin, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, beantragte beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot nach § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO. Diese Vorschrift untersagt es, das Gesicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs so zu verdecken, dass die Person nicht mehr erkennbar ist. Nach Ablehnung ihres Antrags und Zurückweisung des Widerspruchs klagte die Frau vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, welches jedoch keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung ... weiter lesen
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