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Komplexe rechtliche Anliegen klärt Rechtsanwältin Beate Müller mit seinem Büro in Merseburg.
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Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 2. Februar 2026 ( Az. 16 TaBVGa 2/26 ) erkannt, dass Arbeitsunfähigkeit nicht gleichbedeutend mit Amtsunfähigkeit im Betriebsrat ist. Erkrankte Mitglieder, die ihre Bereitschaft zur Mandatsausübung ausdrücklich anzeigen, haben das Recht, wieder zu Sitzungen geladen zu werden. Das Urteil schärft die Pflichten des Betriebsratsvorsitzenden und sichert das Ehrenamt auch in Phasen längerer Erkrankung ab. Der Fall: Erkrankter Mitarbeiter pocht auf sein Mandat Ein als Flugzeugbetanker beschäftigtes Betriebsratsmitglied war über Monate krankgeschrieben . Der Betriebsratsvorsitzende behandelte es als verhindert und lud stattdessen ein Ersatzmitglied nach. Als das Mitglied mitteilte, es sei trotz laufender Krankschreibung zur Amtsausübung bereit...
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Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 5. Februar 2026 ( Az. III ZR 137/25 ) erkannt, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz Online-Unterricht nur dann erfasst, wenn die Wissensvermittlung asynchron erfolgt und keine unkomplizierte Echtzeit-Kommunikation mit dem Lehrenden möglich ist. Synchrone Live-Kurse mit interaktiver Rückfragemöglichkeit fallen damit grundsätzlich nicht unter das FernUSG. Für Anbieter digitaler Lernformate und deren Teilnehmende schafft dieses Urteil wichtige Rechtssicherheit. Warum das Fernunterrichtsschutzgesetz für Online-Anbieter bedeutsam ist Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) aus dem Jahr 1976 verpflichtet Anbieter entgeltlicher Bildungsangebote zur staatlichen Zulassung , wenn sie unter seinen Anwendungsbereich fallen. Es räumt Lernenden weitreichende...
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Der Europäische Gerichtshof könnte die Position von Bankkunden bei Zahlungsbetrug grundlegend stärken. Der EU-Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 ( Rs. C-70/25 ) erkannt, dass Banken die Erstattung nicht autorisierter Zahlungsvorgänge nicht unter Berufung auf grobe Fahrlässigkeit des Kunden verweigern dürfen. Das sogenannte „Erst erstatten, dann streiten"-Modell soll künftig für klare Verhältnisse zwischen Kunden und Zahlungsdienstleistern sorgen. Phishing-Schaden: Was die EU-Zahlungsdiensterichtlinie vorschreibt Die europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (EU) 2015/2366 verpflichtet Banken nach Art. 73 dazu, bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen den Betrag unverzüglich zurückzubuchen. Eine pauschale Ausnahme wegen angeblicher grober Fahrlässigkeit sieht die Richtlinie...
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