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Steuerrecht
Steuerliche Absetzbarkeit der doppelten Haushaltsführung erleichtert
München (jur). Wohnen ältere Arbeitnehmer noch bei ihren Eltern, können sie trotzdem die Kosten für eine Schlafstätte an ihrem Arbeitsort von der Steuer absetzen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 24. April 2013, veröffentlichten Urteil entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung zur steuerlichen Absetzbarkeit der doppelten Haushaltsführung nicht mehr ganz so strikt ausgelegt (Az.: VI R 46/12).
Nach den gesetzlichen Bestimmungen können die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass am Arbeitsort noch eine Schlafstätte unterhält. Der Lebensmittelpunkt muss dabei weiter am eigentlichen Wohn- und nicht dem Arbeitsort sein....weiter lesen
Verwaltungsrecht
Kein Etikettenschwindel bei Ladenöffnung am Sonntag
Kassel (jur). Der Einzelhandel darf nicht selbst einen Markt veranstalten, um so die Genehmigung für die Ladenöffnung an einem Sonntag zu bekommen. Daher durfte die Stadt Darmstadt 2013 wegen eines Ostermarktes keinen verkaufsoffenen Palmsonntag zulassen, urteilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Donnerstag, 15. Mai 2014, in Kassel (Az.: 8 A 2205/13). Er gab damit der Gewerkschaft Verdi und dem Darmstädter Dekanat der Evangelischen Kirche recht.
Seit der Föderalismusreform 2006 ist die Ladenöffnung Ländersache. Die Gesetze der Bundesländer sind aber bundesweit ähnlich, weil sie meist an die früheren Regelungen des Bundes anknüpfen.
Nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz müssen Geschäfte sonntags grundsätzlich geschlossen bleiben. Aus Anlass...weiter lesen
Sozialrecht
Keine Hartz IV Minderung bei Resturlaubsnachzahlung
Düsseldorf (jur). Erhalten Hartz-IV-Empfänger von ihrem früheren Arbeitgeber noch eine Nachzahlung für nicht genommenen Urlaub, muss diese nicht auf die Hartz-IV-Leistungen mindernd angerechnet werden. Die Urlaubsabgeltung sei ebenso wie eine Entschädigungszahlung eine zweckbestimmte Einnahme, die bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II unberücksichtigt bleiben muss, entschied das Sozialgericht Düsseldorf in einem am Freitag, 16. November 2012, bekanntgegebenen Urteil (Az.: S 10 AS 87/09). Damit bekam eine 59-jährige Hartz-IV-Bezieherin aus Solingen recht. Sie hatte von ihrem früheren Arbeitgeber für ihren Resturlaub eine Nachzahlung in Höhe von rund 400 Euro brutto erhalten. Das Jobcenter rechnete die Urlaubsabgeltung auf das Arbeitslosengeld II als Einkommen mindernd an....weiter lesen