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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Baurecht und Architektenrecht
Bestandsschutz im Baurecht: Was bedeutet das bei Gebäuden?
Immer wieder kommt es vor, dass Gebäude ohne Einholung einer Baugenehmigung errichtet worden sind. Dies kann für den Eigentümer auch noch nach Jahren mit einschneidenden Konsequenzen verbunden sein. Welche das sind und inwieweit Sie sich dagegen wehren können, verrät dieser Beitrag.
Oftmals stellt sich erst nach vielen Jahren heraus, dass es sich bei einem Gebäude um einen Schwarzbau handelt. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde geht dann dagegen vor und verlangt vom Eigentümer den Abriss des Hauses. Sie beruft sich darauf, dass der Bauherr nicht die erforderliche Baugenehmigung eingeholt hatte. In der Regel begründet die Behörde den Abriss auch damit, dass der Bauherr durch die Errichtung gegen Vorschriften des Baurechtes verstoßen hat. Beispielsweise wurde der in der...weiter lesen
Arbeitsrecht
Vormittags eingeworfen heißt am selben Tag gelesen
Mainz (jur). Eine Kündigung, die bis 11.30 Uhr in den Briefkasten eingeworfen wird, gilt auf jeden Fall als noch am selben Tag zugestellt. Darauf, wann der Briefkasten tatsächlich gelehrt wurde, kommt es dann nicht an, heißt es in einem am Donnerstag, 28. November 2013, veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz (Az.: 10 Sa 175/139).
Im Streitfall hatte eine Mitarbeiterin eines Reinigungsunternehmens ihre Kündigung erhalten. Nach von glaubhaften Zeugen bestätigten Angaben des Arbeitgebers war der Brief am 8. Oktober 2012 um 11.18 Uhr von Mitarbeitern in den Briefkasten eingeworfen worden.
Die Reinigungskraft erhob am 30. Oktober 2012 Kündigungsschutzklage. Sie behauptete, die reguläre Post sei am 8. Oktober schon früher gekommen, und sie...weiter lesen
Versicherungsrecht
Betriebliche Direktversicherung und freiwillige Krankenversicherung
Mainz (jur). Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen volle Beiträge auf die Auszahlungen einer Direktversicherung der betrieblichen Altersversorgung zahlen. Das gilt auch, wenn sie die Versicherung nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb übernommen und mit eigenen Beiträgen fortgeführt haben, wie das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Freitag, 17. Januar 2014, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 5 KR 65/13).
Im Streitfall hatte die Direktversicherung einen Einmalbetrag ausgezahlt. Die Krankenkasse verteilte dies auf zehn Jahre und erhob entsprechend Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung. Der Rentner wollte dies nur insoweit akzeptieren, als die Auszahlung auf Beiträge seines früheren Arbeitgebers zurückgeht.
Das...weiter lesen