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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Weihnachtsdeko in der Wohnung, im Fenster, auf dem Balkon, an der Fassade oder im Treppenhaus: Was dürfen Mieter und was nicht?
Weihnachten steht vor der Tür, und viele Mieter schmücken ihre Wohnung, Fenster und Balkone mit Lichterketten und festlicher Dekoration. Doch welche Regelungen gelten aus mietrechtlicher Sicht bei Weihnachtsdeko? Müssen Nachbarn grelle Beleuchtung, blinkende Lichterketten, Kerzen & Co. akzeptieren und dürfen Vermieter Vorschriften erlassen, die das verbieten? Dieser Überblick hilft Mietern und Vermietern dabei, mögliche Konflikte zu vermeiden, damit alle die Weihnachtszeit friedlich und entspannt genießen können.
Lichterketten und grelle Weihnachtsdeko am Balkon und Fenster
Die weihnachtliche Gestaltung von Fenster und Balkon gehört in vielen Mietwohnungen zur Adventstradition . Grundsätzlich gilt, dass eine übliche Weihnachtsdeko und -beleuchtung im vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung enthalten ... weiter lesen
Arbeitsrecht
BAG erklärt Regelung zu Überstundenzuschlägen bei Teilzeitkräften für unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht (Az. 8 AZR 370/20 ) erklärte eine tarifliche Regelung zu Überstundenzuschlägen für unwirksam.
Benachteiligung von Teilzeitkräften
Eine Pflegekraft in Teilzeit klagte gegen ihren Arbeitgeber, einen ambulanten Dialyseanbieter mit über 5.000 Mitarbeitern. Laut Manteltarifvertrag (MTV) wurden Überstundenzuschläge nur für Arbeitszeiten über der regulären Wochenarbeitszeit von Vollzeitkräften gewährt. Diese Regelung benachteiligte Teilzeitbeschäftigte, da ihre Mehrarbeit nicht berücksichtigt wurde.
Die Klägerin, deren Arbeitszeitkonto über 129 Überstunden aufwies, erhielt keine Zuschläge oder Zeitgutschriften. Sie verlangte eine Gutschrift von 38 Stunden und 39 Minuten sowie eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG in Höhe eines Vierteljahresverdienstes.
Während das ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
Verwaltungsgericht Koblenz: Keine Genehmigung für Torbau
Das Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 4 K 282/24.KO ) entschied, dass ein Portalrahmen eines Landwirts im Außenbereich keine Baugenehmigung erhält.
Portalrahmen als Zugangstor errichtet
Ein im Nebenerwerb tätiger Landwirt hatte auf seinem Grundstück im Außenbereich einen sogenannten Portalrahmen errichtet. Das Bauwerk besteht aus zwei 3,53 Meter hohen Sandsteinsäulen, die ein schmiedeeisernes, doppelflügeliges Tor tragen. Auf den Säulen befinden sich Metallskulpturen, und das gesamte Bauwerk ist fünf Meter breit. Die Konstruktion ist fest mit dem Boden verankert.
Der Landkreis Bad Kreuznach lehnte den Antrag auf Baugenehmigung ab, da das Vorhaben nicht als privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich zulässig sei. Der Kläger argumentierte, das Tor diene seinem landwirtschaftlichen Betrieb, indem es Zugang ... weiter lesen