Sachlich, kompakt, verständlich und - bei mir - sehr erfolgreich. Würde ich mich jederzeit wieder an ihn wenden.

Michael Henn





Ich freue mich, dass Sie mein Profil gefunden haben.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht habe ich mich in Stuttgart auf folgende Tätigkeitsbereiche spezialisiert:
• Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzklagen
• Erbrecht, insbesondere Testamentgestaltung und Pflichtteilsrecht
• Vorsorgerecht, insbesondere Vorsorgevollmachten
Gerne stehe ich Ihnen für Ihre Fragen und rechtlichen Probleme in obigen Bereichen zur Verfügung. Ich berate Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht nicht nur in Stuttgart, sondern bundesweit.
Ich bin seit nunmehr 25 Jahren in diesen Rechtsgebieten tätig und habe vielfältige Erfahrungen gesammelt.
Soweit Sie im Einzelfall in anderen Bereichen Beratungsbedarf haben, in welchen ich mich nicht sehr gut auskenne, sage ich Ihnen dies und empfehle Ihnen einen Kollegen – entweder aus meiner Kanzlei oder auch aus anderen Kanzleien. Denn wir übernehmen Mandate nur in den Rechtsgebieten, in denen wir uns auch wirklich gut auskennen. Denn nur dann können wir Sie auch gut beraten und vertreten.
Gerne teile ich Ihnen auch vorab mit, welche Kosten bei einer Beauftragung voraussichtlich entstehen.
Es ist unser Prinzip, bei Streitigkeiten unsere Mandanten deutlich über die Risiken zu informieren und von "unnützen" oder wenig erfolgversprechenden Streitigkeiten abzuraten. Denn auch dies gehört zu einer guten Beratung und nur zufriedene Mandanten empfehlen uns weiter.
Bitte rufen Sie mich bei Fragen einfach an, durch ein erstes Telefonat entstehen keine Kosten.
Spezialisierungen
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Erbengemeinschaft
- Erbrecht
- Erbschaftssteuererklärung
- Erbschein
- Erbteilung
- Internationales Privatrecht im ErbR
- Nachlass
- Nachlassinsolvenz
- Nachlasspflegschaft
- Nachlassverwaltung
- Patientenverfügung
- Pflichtteil
- Schenkungssteuererklärung
- Testament
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Übergabe zu Lebzeiten
- Vertragsgestaltung
- Vertretung bei Gericht oder Finanzamt
- Vorsorgevollmacht
- Vorweggenommene Erbfolge
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mutterschutz
- Probezeit
- Schwarzarbeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
- Zeugniskorrektur
Meine Fachanwaltschaften
- Erbrecht
- Arbeitsrecht
Mitgliedschaften
- Verband deutscher ArbeitsrechsAnwälte VDAA
- Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht DANSEF
Kanzlei Impressum
Dr. Gaupp & Coll., Rechtsanwälte
Dr. Rolf Gaupp, Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Steuerrecht
Alexander Rilling, Rechtsanwalt
Michael Henn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht
Gerokstrasse 8
D-70188 Stuttgart
T +49 (0) 711/305893-0
F +49 (0) 711/305893-11
stuttgart@drgaupp.de
www.drgaupp.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE249274641
Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen und gehören der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
D-70173 Stuttgart
T +49 (0) 711/222155-0
F +49 (0) 711/222155-11
info@rak-stuttgart.de
www.rak-stuttgart.de
Zu den berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte gehören insbesondere:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik "Berufsrecht" unter www.brak.de/seiten/06.php eingesehen und abgerufen werden.
Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte:
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Die bei Dr. Gaupp & Coll. tätigen Rechtsanwälte unterhalten jeweils eine Berufshaftpflichtversicherung mindestens in der angegebenen Höhe bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem (einschließlich türkischem) Recht, nicht aber Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, ebensowenig Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht sowie ferner nicht Tätigkeiten des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
Interessenkollision:
Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten (§ 43a Absatz 4 BRAO).
Einem Anwaltsnotar und denen, die mit ihm in einer Berufsausübungsgemeinschaft in der der Notar sein Amt ausübt, tätig sind, ist es verboten, ein anwaltliches Mandat in Rechtssachen zu übernehmen, die zuvor Gegenstand notarieller Befassung gewesen sind (§ 45 Absatz 1 Nr. 1 und § 45 Absatz 1 Nr. 2 BRAO).
Der Notar hat jedes Verhalten zu vermeiden, das den Anschein eines Verstoßes gegen die ihm gesetzlich auferlegten Pflichten erzeugt, insbesondere den Anschein der Abhängigkeit oder Parteilichkeit (§ 14 Absatz 3 Satz 2 BNotO).
Vor Annahme eines Mandates wird deshalb mit einem speziellen Computerprogramm bzw. Registratursperrvermerken immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro ist die Anrufung der Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin möglich (§ 191f BRAO):
Bundesrechtsanwaltskammer
Rauchstr. 26
D-10787 Berlin
T +49 (0) 30/284939-0
F +49 (0) 30/284939-11
schlichtungsstelle@brak.de
www.brak.de
Alternativ kann auch die jeweilige Schlichtungsstelle der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer auf Antrag bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten vermitteln (§ 73 Absatz 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Absatz 5 BRAO). Die Kontaktdaten der Rechtsanwaltskammer Stuttgart lauten wie folgt:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
D-70173 Stuttgart
T +49 (0) 711/222155-0
F +49 (0) 711/222155-11
info@rak-stuttgart.de
www.rak-stuttgart.de
Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung
Bei Beschwerden betreffend online gekaufter Waren oder Dienstleistungen kann eine Streitbeilegung über Streitbeilegungsstellen in der EU angestrebt werden: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Haftungsausschluss:
Die Informationen auf dieser Homepage dienen der Kanzlei-Darstellung und wurden sorgfältig geprüft. Sie stellen keine Rechtsberatung für den gegebenen Fall dar und können diese auch nicht ersetzen.
Dr. Gaupp & Coll. übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf dieser Homepage. Gleiches gilt für die Inhalte externer Homepages, auf die hier über Hyperlinks direkt oder indirekt verwiesen wird und auf die Dr. Gaupp & Coll. keinen Einfluss haben.
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Ich habe Herrn Henn bislang zweimal beauftragen dürfen und würde es jederzeit wieder tun. Sein Rat war immer nachvollziehbar, vernünftig, uneigennützig und klar verständlich.

























Herrn Henn danke ich für die Erstberatung, die kurzfristig erfolgen musste. Seine Stellungnahme und das Telefonat mit diversen Tipps waren sehr hilfreich und freundlich. Jederzeit wieder.

























Ich habe mich von Herrn Henn im Rahmen einer Erbauseinandersetzung beraten und vertreten lassen.
Herr Henn war stets gut vorbereitet.
Er hat mir mögliche Szenarien und Ausgänge beschrieben und erklärt.
Er hat meine Handlungsoptionen sorgfältig geprüft und mir verständlich dargelegt.
Er hat dabei auch die emotionalen Aspekte adressiert.
Er hat mir den wirtschaftlich sinnvollen Weg aufgezeigt.
Ich habe seine ruhige, besonnene Art geschätzt und bin mit seiner Beratung und Vertretung zufrieden.

























Toller Anwalt, welcher stets auf die Belangen und Wünsche von mir eingegangen ist. Mit seinem Verhandlungsgeschick hat er meinen Fall zu einem sehr positiven Abschluss gebracht.

























Wir waren bei Rechtsanwalt Henn wegen Erbrecht, Schenkung und Vorsorgevollmacht. Wir wurden sehr umfassend aufgeklärt. Wir sind sehr zufrieden und können Ihn nur weiter empfehlen.

























Herr Henn überzeugte durch seine Kompetenz. Wir waren mit der Beratung und dem Ablauf des Rechtsstreites zufrieden und können Herrn Henn weiterempfehlen.

























Wir waren mit der Beratung sehr zufrieden

























Umfassende Beratung zum Testament. Kompetent, erfahren, freundlich und am Ende eine vernünftige Rechnung. Sehr zu empfehlen!

























Ich wurde sehr fair, korrekt u. erfolgreich vertreten... kann ich nur empfehlen. Bei Bedarf gerne wieder!

























Sehr gute, kompetente und umfangreiche Beratung

























Fachlich sehr kompetent und zielorientiert mit sehr schneller Abwicklung. Darüber hinaus sehr freundlich.

























Sehr schnelle, freundliche und zuverlässige Beratung. Ich werde Herrn Henn immer weiterempfehlen.


















































Herr Henn hat uns sehr gut beraten und war immer für uns erreichbar. Er hat uns sehr gut vertreten und konnte immer unsere Fragen beantworten. Er ist sehr gut auf seinem Fachgebiet.

























Sehr guter Anwalt, der die Interessen seiner Mandaten vertreten kann. Herr Henn ist sehr kompetent und sehr freundlich. Wir waren mit seiner Leistung sehr zufrieden und können ihn weiterempfehlen.




















