Alte Post Passage 2 , 49577 Ankum
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Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 26. Juni 2025 (Az. 1291 C 23031/24 WEG ) entschieden, dass ein Wohnungseigentümer Anspruch auf Zugang zum Internetportal der WEG hat. Ein Anspruch auf Aushang eigener Anzeigen in den Glaskästen des Hauses besteht dagegen nicht. WEG-Streit: Eigentümer kämpft um Portal-Zugang und Aushang Ein Wohnungseigentümer aus München stritt mit seiner Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über das Aushängen eigener Anzeigen im Eingangsbereich des Gebäudes sowie den Zugang zum Mitgliederbereich eines Internetportals. Im Haus befinden sich zwei Infotafeln in Glaskästen, auf denen üblicherweise Mitteilungen der Hausverwaltung ausgehängt werden. Ein von einem Hausmeister einmal eigenmächtig angebrachter Aushang eines Beiratsmitglieds für einen TG-Stellplatz begründete keine...
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Fällt der Eigenbedarf weg, dann genügt die einfache Information darüber, es ist kein ausdrückliches Angebot zur Fortsetzung des Mietverhältnisses nötig, so entschied das LG Stuttgart im Berufungsverfahren durch Beschluss vom 27.01.2026 . 1. Der Vermieter verletzt danach seine vertraglichen Pflichten und ist dem Mieter zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine Kündigung des Mietvertrags schuldhaft auf einen in Wahrheit nicht bestehenden Eigenbedarf stützt oder er den Mieter nicht über einen späteren Wegfall des geltend gemachten Eigenbedarfs informiert. 2. Informiert der Vermieter den Mieter darüber, dass der geltend gemachte Eigenbedarfsgrund weggefallen ist, bietet dem Mieter in diesem Zusammenhang aber nicht ausdrücklich an, das Mietverhältnis...
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Eine Eigenbedarfskündigung setzt voraus, dass der Vermieter die Wohnung wirklich selbst nutzen möchte. Das Amtsgericht Lübeck hat nun klargestellt, dass vage Absichten und widersprüchliche Angaben nicht ausreichen, um einen Mieter zum Auszug zu bewegen, wenn der Nutzungswille nicht ernsthaft belegt werden kann. Der Streit um den Einzug in die Erdgeschosswohnung In dem entschiedenen Fall erwarben die neuen Eigentümer ein Mehrfamilienhaus, in dem eine Mieterin mit ihrem Kind eine großzügige Erdgeschosswohnung bewohnte. Kurz nach dem Eigentümerwechsel versicherte die Hausverwaltung zunächst per E-Mail, dass das Objekt weiterhin als Mietobjekt geführt werden solle. Doch das Verhältnis zwischen den Parteien verschlechterte sich schnell. Es kam zu...
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