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Fachanwalt Dietrich Heine mit Fachanwaltskanzlei in Calw unterstützt Mandanten und bietet juristischen Beistand im Themenbereich Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Calw
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietvertrag: Kündigung um 22:30 Uhr zu spät?
Eine schriftliche Kündigung eines Wohnraummietvertrags geht nicht schon am dritten Werktag zu, wenn der Kündigende sie um 22:30 Uhr in den Briefkasten des Empfängers wirft und diesen mündlich über den Einwurf und den Inhalt informiert (LG Krefeld v. 21.09.2022 - 2 S 27/21).
Sachverhalt : Die Parteien stritten nach beendetem Mietverhältnis über die Höhe der Kautionsrückzahlung. Der Vermieter meinte, er könne mit der Miete für Mai 2020 aufrechnen. Die Mieterin wandte ein, dass das Mietverhältnis bereits zum 30.4.2020 beendet war, ein Mietzahlungsanspruch für Mai 2020 somit nicht bestehe. Der Vermieter argumentierte, dass das Mietverhältnis durch die Kündigung vom 04.02.2020 erst zum Ablauf des 31.05.2020 beendet worden sei, da ihm die Kündigung ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Aufnahme von Kriegsflüchtlingen kein berechtigtes Mieterinteresse
München (jur). Mieter können ohne Zustimmung des Vermieters nicht einfach einen Teil ihrer Wohnung an ukrainische Kriegsflüchtlinge untervermieten. Eine Untervermietung ist nur möglich, wenn der Mieter hierfür ein „berechtigtes Interesse“ hat und der Vermieter die Erlaubnis für den Einzug zuvor erteilt hat, urteilte am Dienstag, 20. Dezember 2022, das Amtsgericht München (Az.: 411 C 10539/22). Allein der Wunsch, ukrainischen Kriegsflüchtlingen in ihrer Not helfen zu wollen, reiche nicht.
Im konkreten Fall hatte der Kläger ab dem 15. November 2021 ein 240 Quadratmeter großes Einfamilienhaus in Gräfelfing im Landkreis München gemietet. Er bezog das Haus zusammen mit seinen beiden 15 und elf Jahren alten Kindern sowie einem Hund und zahlte eine monatliche Grundmiete von 3.500 Euro. Laut Mietvertrag war ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentümer können gemeinsam gegen Bodenaltlasten vorgehen
Karlsruhe (jur). Um gemeinschaftlich gegen Mängel am Gemeinschaftseigentum vorzugehen, können Wohnungseigentümer dies „zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen“. Das hat am Freitag, 11. November 2022, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: V ZR 213/21). Altlasten im Boden gelten danach allerdings nur dann als Mangel, wenn die geltenden Schadstoffgrenzwerte überschritten werden.
Im Streitfall geht es um ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück in München. Die frühere Eigentümerin, ein Immobilienunternehmen, hatte 2012 Grundstück und Gebäude in Wohnungseigentum aufgeteilt und begann, die Einheiten einzeln zu verkaufen. 2013 sollte noch eine Tiefgarage gebaut werden. Dabei wurde eine ehemalige Kiesgrube aufgefunden, deren aufgefüllte Böden mit Schadstoffen belastet sind. ... weiter lesen