Ravenéstraße 28 , 56812 Cochem
Rechtsanwalt Marco Christian Steuer mit Fachanwaltsbüro in Cochem hilft als Rechtsanwalt Mandanten kompetent bei rechtlichen Fragen zum Rechtsgebiet Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

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Eiskalte Heizkörper, sinkende Temperaturen, ein Vermieter, der nicht reagiert: Ein Heizungsausfall im Winter ist mehr als unangenehm – er gefährdet die Gesundheit. Wer die richtigen Schritte kennt, kann seine Rechte notfalls per einstweiliger Verfügung durchsetzen. Was schuldet Ihnen der Vermieter eigentlich? Der Vermieter schuldet Ihnen laut § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB eine Wohnung, die während der gesamten Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand bleibt. Diese sogenannte Instandhaltungspflicht endet nicht am Fenstergriff. Sie umfasst zwingend auch eine funktionierende Heizungs- und Warmwasseranlage. Der Bundesgerichtshof führt hierzu eindeutig aus: „Das Funktionieren der Heizung ist in den Wintermonaten und in der Übergangszeit von erheblicher...
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Eine extreme Vermüllung der Mietwohnung rechtfertigt die fristlose Kündigung . Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied, dass eine vollgestellte Wohnung die Bausubstanz gefährdet und dem Vermieter unzumutbar ist. Der Sachverhalt: Eine Wohnung verschwindet unter Papier In dem verhandelten Fall ging es um eine Einzimmerwohnung in Frankfurt. Im Rahmen einer Wohnungsöffnung entdeckten Mitarbeiter der Vermieterin einen erschreckenden Zustand: Die Eingangstür ließ sich nur noch gut einen halben Meter weit öffnen. Der gesamte Flur, das Badezimmer und die Dusche waren bis unter die Decke mit Zeitungen, Büchern und Papierstapeln zugestellt. Durch die Wohnung führte lediglich ein winziger Pfad und auch die Küche war kaum noch betretbar. Die Vermieterin sprach daraufhin...
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Nicht nur in Wohnraummietverhältnissen, sondern auch in Gewerberaummietverhältnissen kann ein Mietvertrag als wucherähnliches Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinanderstehen und noch weitere Umstände hinzukommen. Das kann eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten sein. Ein auffälliges Missverhältnis liegt regelmäßig vor, wenn die vereinbarte Miete um knapp 100 % höher oder niedriger ist als der objektive Marktwert der Gebrauchsüberlassung. Der Marktwert ist der übliche Wert, der für eine vergleichbare Leistung auf dem Markt zu bezahlen ist. Bei Mietverhältnissen und Pachtverhältnissen ist demnach der Marktwert der...
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