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Der BGH hat in Kürze über ein inzwischen sehr häufiges Problem in Mehrfamilienhausanlagen zu entscheiden, die nach dem WEG geteilt sind. Oftmals handelt es sich - wie auch in dem jetzt vorliegenden Fall - um Wasserschäden, die sich im Gemeinschaftseigentum ereignen und eine oder mehrere Wohnungen (Sondereigentum) beschädigen. Für die Sondereigentümer stellt sich die Frage, wer für die Schäden aufzukommen hat, namentlich Sanierung von Fußböden und Wänden, Mietausfall etc. Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 4. Dezember 2026 verhandelt darüber, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen finanziellen Ausgleich schuldet, wenn das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers durch eine von dem Gemeinschaftseigentum ausgehende Einwirkung - etwa:...
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Ein Mieter kann bei einen beendeten Mietverhältnis die von ihm geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen vom Vermieter zurückverlangen, wenn der nicht fristgerecht abrechnet. Das AG Hamburg hat entschieden, dass der Vermieter aber noch im Laufe eines Prozesses die Rückzahlung abwenden kann, wenn er noch formell die richtige Betriebskostenabrechnung nachreicht. Eine Betriebskostenabrechnung entspricht den formellen Anforderungen nur dann, wenn sie zumindest eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten müssen zwingend die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels sowie die Berechnung des Anteils des Mieters unter Abzug der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen daraus zu entnehmen...
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Eine Drohne fliegt kurz über das Nachbargrundstück, um ein Dach zu vermessen. Muss der Nachbar das hinnehmen? Das Amtsgericht München hat in einem Eilverfahren das beantragte Verbot abgelehnt – unter engen Voraussetzungen und ohne allgemeine Erlaubnis zum Filmen fremder Grundstücke oder zum Beobachten von Menschen. Der entschiedene Sachverhalt Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 222 C 2/26 ) lehnte in einem Eilverfahren das beantragte Verbot ab. Geplant war ein angekündigter , nur wenige Minuten dauernder Flug zur Vermessung des eigenen Dachs. Personenbezogene Bildinhalte sollten unkenntlich gemacht werden. Diese Umstände waren für die Abwägung entscheidend: kurze Dauer, vorherige Ankündigung, Zweck der eigenen Dachvermessung und Schutz personenbezogener Aufnahmen. Daraus folgt keine allgemeine...
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