Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Erlensee – Fachanwälte finden!
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Fachanwältin Miriam Böhmer-Bracchi mit Fachanwaltsbüro in Erlensee bearbeitet Rechtsfälle kompetent bei aktuellen Rechtsfragen im Fachgebiet Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Erlensee
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Wer darf ein Hausverbot erteilen und wie lange ist es gültig?
Inwieweit ist der Ausspruch eines Hausverbotes rechtlich zulässig? Darf dieses auch zeitlich unbegrenzt gelten? Dies erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wer ein Hausverbot erteilen darf
Zunächst einmal stellt sich die Frage, wer überhaupt ein Hausverbot erteilen darf. Hierzu ist nur berechtigt, wer das Hausrecht innehat. Hierzu gehört etwa der Inhaber eines Geschäftes, ein Hauseigentümer, ein Wohnungsmieter oder auch eine Behörde.
Wichtig ist allerdings, dass der Wohnungseigentümer kein Hausrecht mehr hat und daher kein Hausverbot aussprechen darf, wenn er diese vermietet hat. Hier ist vielmehr ausschließlich der Mieter als Hausherr anzusehen. Der Mieter als Besitzer ist sogar berechtigt, gegenüber dem Vermieter das Betreten oder den Aufenthalt in seiner Wohnung zu ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietminderung bei Schimmel: Wann und um wie viel kann man die Miete mindern?
Bei Schimmel in der Mietwohnung liegt unter Umständen ein Mietmangel vor, bei dem der Mieter zu einer Mietminderung berechtigt ist. Inwieweit er hierzu berechtigt ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Kommt es in einer Mietwohnung zu Schimmelbefall, sollten sich Mieter mit ihrem Vermieter in Verbindung setzen. Denn durch die Schimmelsporen wird schnell die Gesundheit der Mieter gefährdet. Ferner sind Mieter auch zu einer derartigen Mängelanzeige verpflichtet.
Mieter ist zur Mängelanzeige verpflichtet
Weiterhin setzt die Geltendmachung einer Mietminderung voraus, dass der Mieter eine solche Mängelanzeige gemacht hat. Wenn der Vermieter dann trotz Fristsetzung den Schimmel nicht beseitigt, kommt eventuell eine Minderung der Miete in Betracht.
Dies setzt voraus, dass es sich bei Schimmel ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung durch Zahlung der erhöhten Miete
Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete werden nur mit Zustimmung des Mieters wirksam. Stimmt der Mieter einem Erhöhungsverlangen nicht zu, muss der Vermieter innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Überlegungsfrist Klage auf Zustimmung erheben. Der Bundesgerichtshof stellte in einem Beschluss vom 30.01.2018 (BGH, VIII ZB 74/16) klar, dass der Mieter der Mieterhöhung auch stillschweigend/ konkludent, also ohne ausdrückliche Erklärung, wirksam zustimmen kann, wenn der Mieter die geforderte Mieterhöhung dreimal in Folge vorbehaltlos zahlt.
Aus der dreimaligen vorbehaltlosen Zahlung der erhöhten Miete könne nach Auffassung des BGH kein anderer Schluss gezogen werden, als dass der Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung erteilt. Zwar ließ der ... weiter lesen