Kaiserstraße 30 , 66424 Homburg
Rechtsangelegenheiten aus dem Schwerpunkt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht bearbeitet Rechtsanwalt Uwe Franzen (Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht) aus der Stadt Homburg.

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Eine Eigenbedarfskündigung ist für viele Mieter ein Schock. Doch nicht jeder behauptete Wunsch des Vermieters, die Wohnung selbst zu nutzen, hält einer rechtlichen Prüfung stand. Das Amtsgericht Lübeck hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass eine Kündigung unwirksam ist, wenn der Nutzungswille nicht hinreichend konkret und glaubhaft nachgewiesen werden kann. Familienrat plant den Einzug im Erdgeschoss In dem vorliegenden Rechtsstreit ging es um eine Erdgeschosswohnung, die von einer Mutter und ihrem Sohn bewohnt wurde. Die neuen Eigentümer, ein Geschwisterpaar, sprachen eine Eigenbedarfskündigung aus. Als Grund gaben sie an, dass die Klägerin, die unter körperlichen Beeinträchtigungen leidet, die Wohnung zur Verselbstständigung nutzen wolle....
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Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 26. Juni 2025 (Az. 1291 C 23031/24 WEG ) entschieden, dass ein Wohnungseigentümer Anspruch auf Zugang zum Internetportal der WEG hat. Ein Anspruch auf Aushang eigener Anzeigen in den Glaskästen des Hauses besteht dagegen nicht. WEG-Streit: Eigentümer kämpft um Portal-Zugang und Aushang Ein Wohnungseigentümer aus München stritt mit seiner Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über das Aushängen eigener Anzeigen im Eingangsbereich des Gebäudes sowie den Zugang zum Mitgliederbereich eines Internetportals. Im Haus befinden sich zwei Infotafeln in Glaskästen, auf denen üblicherweise Mitteilungen der Hausverwaltung ausgehängt werden. Ein von einem Hausmeister einmal eigenmächtig angebrachter Aushang eines Beiratsmitglieds für einen TG-Stellplatz begründete keine...
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Fällt der Eigenbedarf weg, dann genügt die einfache Information darüber, es ist kein ausdrückliches Angebot zur Fortsetzung des Mietverhältnisses nötig, so entschied das LG Stuttgart im Berufungsverfahren durch Beschluss vom 27.01.2026 . 1. Der Vermieter verletzt danach seine vertraglichen Pflichten und ist dem Mieter zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine Kündigung des Mietvertrags schuldhaft auf einen in Wahrheit nicht bestehenden Eigenbedarf stützt oder er den Mieter nicht über einen späteren Wegfall des geltend gemachten Eigenbedarfs informiert. 2. Informiert der Vermieter den Mieter darüber, dass der geltend gemachte Eigenbedarfsgrund weggefallen ist, bietet dem Mieter in diesem Zusammenhang aber nicht ausdrücklich an, das Mietverhältnis...
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