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Axel Klapatat
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Fachanwalt für Mietrecht Wohnungseigentumsrecht
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Rechtstipps zum Thema Anwalt Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Kirchheim
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
MÄNGELRECHTE VOR DER ABNAHME?
Der Fall:
Ende 2004 nehmen mehrere Erwerber mit dem Verwalter das vom Bauträger hergestellte Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage ab. Zwei Jahre danach erwirbt K eine Wohnung vom Bauträger, vereinbart Bauleistungen für das Sondereigentum und eine förmliche Abnahme des Bauwerks; in dem Vertrag heißt es unter anderem: „ Die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums ist bereits erfolgt. Der Verkauf gilt nach Maßgabe dieser Abnahme als vereinbart. “ Nach der Übergabe der Wohneinheit tritt K Mängelansprüche an die Wohnungseigentümergemeinschaft ab; diese nimmt den Bauträger aus abgetretenem Recht auf Leistung von Kostenvorschuss zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum in Anspruch. Der Bauträger wendet im gerichtlichen Verfahren ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
PROVISIONSANSPRUCH AUCH OHNE MAKLERTÄTIGKEIT?
Der Fall:
Die Parteien streiten um die Zahlung einer Maklerprovision. Der beklagte Käufer hatte mit dem Makler eine Provisionsvereinbarung geschlossen und einen Monat später durch notariellen Kaufvertrag ein Grundstück erworben. Der Vertrag enthielt eine Klausel, wonach die Provision mit Abschluss des Vertrages verdient ist und dem Makler gemäß § 328 BGB (Vertrag zu Gunsten Dritter) aus dem Kaufvertrag in Anspruch gegen den Käufer zustehen soll. Der Käufer verweigerte die Bezahlung der Provisionsrechnung, weil er angeblich erst nach Abschluss des Kaufvertrages Kenntnis von der Vermarktung des Grundstücks durch das Maklerbüro erlangt hatte.
Die Entscheidung:
Das Landgericht Hamburg hat dem Makler richtigerweise auf Grundlage von § 328 BGB ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
KEINE NEUEN PFLICHTEN FÜR WOHNUNGSEIGENTÜMER DURCH BESCHLUSS
Der Fall:
Eine Wohnungseigentümerin wendete sich gegen einen Beschluss aus einer Eigentümerversammlung. Die Wohnanlage bestand aus sechs Einheiten mit jeweils 1/6 Miteigentumsanteil. Der Klägerin gehörte eine der beiden EG-Wohnungen; zur Wohnung gehört ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche. Ein entsprechendes Sondernutzungsrecht besteht zu Gunsten der anderen EG-Wohnung.
Nach § 6 der Teilungserklärung obliegt die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Gemeinschaft und ist vom Verwalter durchzuführen. Weiter ist in § 4 TE bestimmt, dass eine Änderung der §§ 3-20 nur durch Beschluss mit 2/3-Mehrheit möglich ist. In der Eigentümerversammlung am 26. Juli 2012 wurde folgender Beschluss gefasst:
„ Die ... weiter lesen