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Ein Familienvater kaufte Anfang 2021 ein Mehrfamilienhaus in München, in dem eine Wohnung bereits an den später beklagten Mieter vermietet war. Danach teilte er das Haus nach § 8 WEG in Wohnungseigentum und übertrug das neu entstandene Wohnungseigentum auf eine Familien-GbR (Vater, Mutter, zwei volljährige Kinder). Kündigung wegen Eigenbedarfs: Als die Tochter für Ausbildung nach München ziehen wollte, erklärte sie gegenüber dem Mieter eine Eigenbedarfskündigung. Der Mieter zog nicht aus. Die GbR klagte bis zum BGH . Die Entscheidung des BGH Urteil vom 21.01.2026 VIII ZR 247/24: Der BGH erkannte zwar den Eigenbedarf der Tochter und auch den ernsthaften Überlassungswillen an, hielt die Kündigung aber trotzdem für unwirksam. Warum?...
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Das Amtsgericht Hamburg hat in aktuellen Urteilen die Anforderungen an Eigenbedarfskündigungen präzisiert. Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie als „Vorratskündigung“ ohne konkreten, im Kündigungszeitpunkt bereits bestehenden Nutzungswunsch erfolgt. Bloße Neugier oder unbestimmte Absichten reichen dafür nicht. Der Bedarf muss ernsthaft und ohne weiteres aus der Begründung der Kündigung für den Mieter nachvollziehbar sein. Kernpunkte der Rechtsprechung in Hamburg und den umliegenden Gerichten in Schleswig-Holstein z.B. Norderstedt, Pinneberg, Ahrensburg Keine Vorratskündigung: Der Vermieter muss konkret darlegen, wer - Name und Näheverhältnis - aus welchem Grund einziehen will. Wegfall des Bedarfs: Fällt der Eigenbedarf...
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Ein Mieter soll seine Wohnung nicht mit Gewinn untervermieten. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt und damit einer verbreiteten Praxis klare Grenzen gesetzt. Worum ging es in dem Fall? Ein Mieter bewohnte seit 2009 eine Zweizimmerwohnung in Berlin. Die Wohnung lag in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, die monatliche Nettokaltmiete betrug knapp unter fünfhundert Euro. Wegen eines berufsbedingten Auslandsaufenthalts erhielt der Mieter von seiner Vermieterin zunächst eine befristete Erlaubnis zur Untervermietung . Als sich sein Aufenthalt im Ausland verlängerte, vermietete er die Wohnung an zwei Untermieter weiter. Die vereinbarte Nettokaltmiete im Untermietvertrag lag mit deutlich über neunhundert Euro bei mehr als dem Doppelten seiner eigenen Miete. Der Mieter behielt einen...
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