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Jetzt Profil anlegenWohnungseigentümer haften für Schäden durch verweigerte Instandsetzungsmaßnahmen nur, wenn sie nicht für die Maßnahme gestimmt, sich enthalten oder nicht an der Eigentümerversammlung teilgenommen haben. Ein pflichtwidriges Abstimmungsverhalten ist nur dann zu vertreten, wenn die Eigentümer über den Instandsetzungsbedarf und die Auswirkungen auf das Sondereigentum informiert wurden (LG München I v. 14.03.2024 - 1 S 8212/23). Ein Sondereigentümer klagte auf Beschlussersetzung hinsichtlich Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum und an seinem Sondereigentum sowie auf Ersatz von Mietausfallschäden, außergerichtlichen Sachverständigenkosten und sonstigen Kosten wegen neuer Vermietungen aufgrund unterlassener Instandsetzungsmaßnahmen. Vor...
weiter lesenFür Räumungsklagen ist im Wohnraummietrecht das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Wohnung befindet. In Mietverhältnissen über Gewerberäume wie z.B. Ladengeschäfte, Büros, Lager kann die Zuständigkeit in 1. Instanz je nach dem Wert der Räumungssache auch beim Landgericht liegen. Der Faktor Zeit ist bei Räumungsklagen extrem wichtig. Deshalb hat der Gesetzgeber in der letzten Mietrechtsreform klargestellt, dass Räumungsklagen von den Gerichten stets bevorzugt zu bearbeiten sind. Ein Vermieter wird im Regelfall großes Interesse daran haben, die Klage so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen und möglichst schon zu klagen, während die Kündigungsfrist noch läuft, um keine Zeit und nicht noch mehr zu verlieren. Ist...
weiter lesenFür Räumungsklagen im Wohnraummietrecht ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Wohnung Mietsache befindet, in Gewerberaummietsachen ab einem Streitwert von 5000,01 € das Landgericht. Der Faktor Zeit ist für Sie als Vermieter bei einer Räumungsklage extrem wichtig. Denn Sie möchten Ihre Immobilie so schnell wie möglich wieder neu vermieten können und Verluste gering halten. Deshalb hat der Gesetzgeber im Rahmen der Mietrechtsreform klargestellt, dass Räumungsklagen von den Gerichten vorrangig zu bearbeiten sind. Als Vermieter haben Sie stets Interesse daran , die Klage so schnell wie möglich einzureichen und schon zu klagen, während die Kündigungsfrist noch läuft , um keine Zeit mehr zu verlieren. Ist die...
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